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Geld zurück nach Anlagebetrug?

Betrugsverdacht melden: Worauf achten?

Anlagebetrug ist nur ein kleiner Teil der aktuell grassierenden Betrugsmaschen im Internet. Nicht selten erhalte ich Anfragen von Personen, die einen Betrugsverdacht melden möchten – obwohl es um gänzlich andere Themen als Finanzkriminalität geht.

Ich werde Ihnen mit diesem Artikel klipp und klar sagen, was ich Ihnen empfehle. Bevor Sie zur Polizei gehen und möglicherweise eine falsche Strafanzeige stellen, die auf Sie zurückfallen könnte, informieren Sie sich besser.

Die Kurzfassung:

  1. Betrugsverdacht melden? Ja, aber nur, wenn Sie sich 100% sicher sind.
  2. Falls Sie Zweifel haben, sprechen Sie zuerst mit einem Anwalt.
  3. Ich biete Ihnen als Anwalt eine kostenfreie Ersteinschätzung.
  4. Dadurch können Sie mir den Betrugsverdacht schildern, ohne dass Kosten anfallen.
  5. Aufgrund meiner Erfahrungen kann ich Ihre Situation zielsicher einordnen.

Was tun, wenn ich mir unsicher beim Betrugsverdacht bin?

Betrug ist eine ernstzunehmende Straftat. Nicht selten verlieren Menschen durch betrügerische Handlungen raffinierter Täter ihr gesamtes Vermögen. Trotzdem sollte einmal innegehalten werden, bevor die örtliche Polizei behelligt oder eine „Online-Strafanzeige“ eingereicht wird.

Weshalb schreibe ich das? Wer einen Betrugsverdacht meldet, tut eigentlich etwas Gutes. Doch wenn die Angaben falsch sind, die man über eine andere Person macht, kommt der Straftatbestand der falschen Verdächtigung ins Spiel.

Bedeutet für Sie: Wenn Sie jemanden zu Unrecht beschuldigen, und es eigentlich hätten besser wissen können, müssen Sie sich womöglich selbst eine Strafanzeige gefallen lassen! 

Was ich Ihnen empfehle: Betrugsverdacht bei der Polizei melden, aber erst bei mir nachfragen!

Ich bin als Rechtsanwalt ohnehin tagtäglich mit Betrugsfällen unterschiedlicher Art konfrontiert. In meiner Kanzlei melden sich zahlreiche Menschen, die Vermögensverluste hinnehmen mussten.

Deshalb biete ich Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wie das funktioniert? Ganz einfach. Sie schreiben mir per Mail, weshalb Sie von einem Betrug, einem Betrugsversuch, oder einem begründeten Betrugsverdacht ausgehen.

Ich schaue mir die Situation für Sie an, und zwar völlig unverbindlich. Danach erhalten Sie von mir per Mail ein konkretes, anwaltliches Feedback zu Ihrem speziellen Einzelfall.

Dabei werde ich Ihnen entweder sagen, dass Sie zur Polizei gehen sollen, oder Ihnen andere Handlungsempfehlungen geben. So oder so haben Sie den Vorteil, die Perspektive einer auf Betrugsmaschen spezialisierten Kanzlei gehört zu haben.

Sind Emotionen im Spiel? Dann besser noch einmal „innehalten“!

Agieren Sie nicht aus dem Bauch heraus. Denn Betrug ist ein recht klar definierter, juristischer Straftatbestand. In welcher Situation Sie sich auch immer befinden mögen, falls Sie von Gefühlen geleitet sind, ist die Meldung eines Betrugsverdachts kritisch zu hinterfragen.

  • Betrugsmeldungen sind keine „Werkzeuge“, um persönliche Rache zu nehmen.
  • Sie verdächtigen immerhin einen anderen Menschen. Das sollte besser gut begründet sein.
  • Betrug im strafrechtlichen Sinne bezieht sich auf Vermögensverschiebungen durch Irreführungen.
  • Sich „emotional betrogen“ zu fühlen hat damit nicht viel zu tun.


Das wird Ihnen im Zweifel auch die zuständige Polizeibehörde oder die Onlinewache mitteilen. Sie können auf meiner Website zu verschiedenen Formen von „echtem Finanzbetrug“ recherchieren, und finden im Internet, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen, weitere Informationen zu aktuell um sich greifenden Betrugsmaschen.

Sprechen Sie auf jeden Fall mit jemandem, bevor Sie einen Betrugsverdacht melden!

Vielleicht sind Sie abgezockt worden, oder Sie haben „live gesehen“, wie jemand anderes über den Tisch gezogen wurde. Jetzt wollen Sie sich wehren, oder zumindest für Gerechtigkeit sorgen. Ich bin ganz bei Ihnen.

Trotzdem rate ich Ihnen, sich mit einer anderen Person auszutauschen. Vertrauen Sie sich zumindest einem Menschen aus Ihrem Familien- und/oder Freundeskreis an. 

Hören Sie sich diese „zweite Meinung“ unbedingt an, bevor Sie einen Betrugsverdacht melden – sei es bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt. Sonst riskieren Sie, dass Sie sich „mental“ und emotional in eine Sackgasse begeben.

Ich „jage“ mit Leidenschaft die Täter, Scammer und Betrüger!

Wie Sie meiner vorliegenden Website entnehmen können, bin ich auf die rechtliche Verfolgung von Anlagebetrügern spezialisiert. Häufig geht es um Kryptowährungen wie Bitcoin, oder dubiose Festgeldanlagen und Aktienbetrug.

Ich veröffentliche sogar eine eigene, schwarze Liste für Anlagebetrug. Diese Warnliste aktualisiere ich regelmäßig und kann durch meine Öffentlichkeitsarbeit verhindern, dass die Kriminellen „seelenruhig weitermachen“ können.

Durch meine Kooperation mit Ermittlungsbehörden weiß ich, dass die Strafverfolgung in Deutschland unter eine gewissen Überlastung leidet. Daher ist es wichtig, keine „unnötigen Betrugsmeldungen“ oder völlig „unbegründete“ Verdachtsmomente auszusprechen. 

Trotzdem gilt: die Betrüger sollten wir keinesfalls ungeschoren davonkommen lassen. Melden Sie sich über das Kontaktformular oder per Mail bei mir. 

Fragen und Antworten

Ja, dafür ist die Polizei da. Trotzdem sollten Sie sicherstellen, dass Sie keine falsche Verdächtigung begehen. Denn sonst könnte es sein, dass anschließend gegen Sie, und nicht mehr gegen den vermuteten Täter ermittelt wird!

 

Besprechen Sie sich daher zuerst im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung mit einem erfahrenen Anwalt für Betrugsfälle.

Bevor Sie einen Betrugsverdacht melden, sollten Sie sich kritisch hinterfragen, ob Sie den Straftatbestand des § 263 StGB wirklich verstanden haben. Denn längst nicht alles, was wir "im Alltag" als Betrug bezeichnen, ist auch ein Betrug im rechtlichen Sinne. 

 

Im Zweifel recherchieren Sie lieber noch einmal genauer im Internet. Es gibt genügend Quellen. Ferner können Sie das Kontaktformular auf unserer Website nutzen, um eine kostenfreie Ersteinschätzung vom Rechtsanwalt zu erhalten. 

Die Verbraucherzentralen nehmen Meldungen zum Betrugsverdacht entgegen. Doch verwechseln Sie diese Einrichtungen nicht mit der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. 

 

Um effektiv gegen Betrüger vorzugehen, brauchen Sie die Ermittlungsbehörden und im Idealfall einen spezialisierten Rechtsanwalt, der die Fallbearbeitung und Kommunikation für Sie übernimmt. Die Verbraucherzentralen können ein erste Anlaufstelle sein - aber mehr nicht!