Zinsbetrug
Womöglich ist die Zeit der Niedrigzinsphase vorbei. Dafür wächst ein anderes Problem heran: der Zinsbetrug. Hierbei geht es um falsche Berechnungen seitens der Bank, oder um eiskalte Abzocke von Betrügern.
Wichtig zu verstehen ist, dass der Begriff „Zinsbetrug“ nicht eindeutig definiert ist. Umgangssprachlich wird darunter verstanden, dass ein Finanzdienstleister (z.B. eine Bank) die zu zahlenden Zinsen nicht ordnungsgemäß kalkuliert und ausgezahlt hat.
In anderen Fällen wird Zinsbetrug als das bezeichnet, was buchstäblich unter dem Wort zu verstehen wäre. Die absichtliche Täuschung über eine Festgeldanlage (siehe: Festgeld Betrug). So oder so: Sie können über das Kontaktformular eine kostenfreie Ersteinschätzung einholen.
Was ist passiert? Zinsbetrug, Festgeld Betrug oder „Chaos“?
Die vorliegende Website beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Anlagebetrug in allen erdenklichen Formen. Beim Betrug sprechen wir von absichtlicher Täuschung, die zu einem Vermögensschaden führt.
Wenn Ihre Bank bei der Festgeldanlage und der Ausschüttung unbewusst einen Fehler gemacht hat, ist das noch kein „waschechter Betrug“ im eigentlichen Sinne. Dennoch sollte der Fall überprüft werden. Immerhin geht es um Ihr Vermögen.
Unsicher?: Vielleicht beschleicht Sie ein ungutes Bauchgefühl. Sie empfinden Ihre Festgeldanlage als nicht mehr vertrauenswürdig, oder es gibt Probleme bei der Auszahlung. In diesen Fällen vom vermuteten Zinsbetrug können Sie die kostenfreie Ersteinschätzung nutzen. Schildern Sie Ihren speziellen Einzelfall und Sie erhalten eine konkrete, anwaltliche Rückmeldung.
Wie ein „echter Zinsbetrug“ ablaufen kann!
Über die vorliegende Website werden zahlreiche Fälle betroffener Personen geschildert. Vermehrt kommt es zu Anfragen zum Zinsbetrug. Denn im Internet gibt es eine Menge „Vergleichsportale“.
Dieses Wort setzen wir mit Absicht in Anführungszeichen. Denn auf diesen dubiosen Vergleichsportalen tummeln sich leider die schwarzen Schafe der Branche – nämlich echte Betrüger. Professionelle Abzocker.
Bei einem „richtigen Zinsbetrug“ haben die Täter von Anfang an geplant, niemals irgendwelche Zinszahlungen zu tätigen. Viel mehr investieren sie jede Menge finanzieller Mittel in Marketing. Sie bauen Websites auf und täuschen vor, Finanzberater zu sein. Am Ende kommt keinerlei Auszahlung.
Wie ein umgangssprachlicher „Zinsbetrug“ bei der Sparkasse oder Volksbank vor sich gehen kann!
In einigen Fällen sprechen Betroffene von Problemen mit den Sparkassen oder Volksbanken vom „Zinsbetrug“. Diese Begrifflichkeit ist dann nicht zutreffend. Gemeint sind meistens Konstellationen, in denen es kalkulatorische Unstimmigkeiten gab – etwa bei der Berechnung der Höhe des Zinses
Ein „Betrug“ im strafrechtlichen Sinne ist dies noch nicht. Denn Fehler passieren. Selbstverständlich kann dann die volle Auszahlung verlangt werden. Mitunter sogar Schadensersatz. Doch die strafrechtliche Dimension dürfte bei unseren Sparkassen und Volksbanken nicht sofort tangiert sein.
Trotzdem gilt: Wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen, sollten Sie den Fall prüfen lassen. Es muss nicht gleich das scharfe Schwert einer Strafanzeige gezückt werden. Womöglich reicht es aus, wenn Ihr Anwalt sich hinsichtlich des „vermuteten Zinsbetrugs“ mit der Bank in Verbindung setzt.
Vorsichtig mit der Begrifflichkeit beim Zinsbetrug sein!
Nicht jede Auseinandersetzung mit der Sparkasse oder der Volksbank wegen anscheinend zu niedrig ausgezahlten Zinsen sollte sofort eskalieren. Das Wort „Zinsbetrug“ ist in diesem Zusammenhang nicht immer empfehlenswert.
Verschaffen Sie sich gern einen Überblick darüber, wie solche Unstimmigkeiten wegen einer Festgeldanlage bezeichnet und vor allem von unabhängigen Stellen bewertet werden:
Handelsblatt: Sparkasse muss Tausende Euro Zinsen nachzahlen
Verbraucherzentrale: Zinsklauseln in Sparverträgen rechtswidrig
Tagesschau: Prämiensparverträge: Zinsen falsch berechnet?
Bevor Sie irgendeine Aktion starten, sollten Sie sich vergewissern, dass tatsächlich eine Falschberechnung vorliegt. Dafür ist notwendig, dass Sie selbst einmal überprüfen, was Ihre Unterlagen diesbezüglich „hergeben“. Ins Blaue hinein einen schweren Vorwurf (z.B. Festgeld Betrug) an die eigene Hausbank zu richten ist keine gute Idee.
Beim echten Zinsbetrug jedoch kein Erbarmen – die Abzocker müssen bestraft werden!
Anders sieht das alles bei echten Betrugsmaschen mit Festgeldanlagen aus. Dann darf und sollte das Wort Zinsbetrug fallen. Wer Ihr Geld angenommen hat, um angeblich „sichere Renditen“ erwirtschaften zu wollen, und am Ende die Auszahlung verweigert, ist vermutlich ein Betrüger im strafrechtlichen Sinne.
Es kämen auch andere Straftaten in Betracht, wie etwa Untreue. Das muss im Einzelfall überprüft werden. Doch klar ist: Ihr Geld ist Ihr Geld, und Ihre Zinsen sind Ihre Zinsen.
Woran Sie die Zinsbetrüger erkennen können:
- Ständig wechselnde Rufnummern der „Finanzberater“
- Es wird immer mehr Geld von Ihnen verlangt
- Psychologischer Druck wird aufgebaut
- Kritische Stimmen im Internet häufen sich
- Die vertraglich vereinbarte Auszahlung bleibt aus
Weitere Indizien für einen Zinsbetrug!
Haben Sie Ihr Festgeld im Ausland angelegt? Das war besonders in den letzten zehn Jahren „beliebt“, da in Deutschland mit Festgeldanlagen keine bemerkenswerten Zinserträge zu erwirtschaften waren.
Über das Internet wichen die Anlegerinnen und Anleger auf ausländische Portale und ausländische Finanzdienstleister aus. Dort wurden und werden noch immer hohe Zinsen versprochen.
Doch bei einer Festgeldanlage im Ausland haben Sie immer einen Nachteil. Denn inwieweit dort die deutsche Rechtsordnung greift, ist stark vom Einzelfall abhängig. Ferner gibt es Hürden bei der Durchsetzung.
Wenn Ihr Ansprechpartner also „bewusst“ den Firmensitz im Ausland hat, aber der deutschen Sprache mächtig war, könnte das bereits etwas auffällig sein.
Zinsbetrug durch intransparente „Gebühren“ und „Provisionen“?
Die Betrüger haben eine Menge Tricks auf Lager, das können Sie uns glauben. So wird beispielsweise bei den raffinierteren Varianten von Zinsbetrug nicht etwa bei der Zinsberechnung getäuscht und betrogen.
Sondern bei den plötzlich verlangten „Zusatzkosten“. Auf einmal sollen die Anlegerinnen und Anleger eine angebliche Provision auf die erwirtschafteten Zinsen zahlen. Es wird suggeriert, dass dies rechtmäßig sei – was nicht stimmen muss. Somit läge eine Täuschungsabsicht vor.
Wenn Gebühren oder Provisionen nicht zu Beginn der Festgeldanlage transparent offengelegt und vor allem vereinbart worden sind, muss diese Forderung sehr kritisch hinterfragt werden. Im Zweifel gilt: nicht zahlen. Anwaltlich prüfen lassen.
Betrugsmasche mit Zinsen und der unangenehme „Nachgang“!
Einige besonders dreiste Abzocker gehen sogar so weit, dass Sie bereits nach einem „erfolgreichen Zinsbetrug“ nochmals auf die Betrugsopfer zugehen. Und zwar unter einer neuen Identität, selbst Monate oder Jahre später.
Dann geben sich die gleichen Täter als „hilfreiche Unterstützer“ bei der „garantierten Wiederbeschaffung Ihres Geldes“ aus. Selbstverständlich verlangen diese dubiosen Firmen oder zwielichtige Vermittler dann eine Vorauszahlung von Ihnen.
Am Ende kommt kein Geld zurück. Der Zinsbetrug bleibt ungestraft und Ihr Vermögensschaden hat sich vergrößert. Seien Sie daher wachsam, wenn Sie ungefragt wegen eines bereits stattgefundenen Zinsbetrugs angesprochen werden.
Lassen Sie sich nicht „hinhalten“ – fordern Sie Ihr Geld zurück, und zwar sofort!
Bei einem echten Zinsbetrug spielen die Täter auf Zeit. Sie wollen die Betrugsopfer so lange wie nur möglich im Glauben daran lassen, dass „bald“ oder „irgendwann“ die Auszahlung erfolgt.
In der Zwischenzeit verschieben die Zinsbetrüger jene rechtswidrig erwirtschafteten Gelder auf unterschiedliche, ausländische Bankkonten oder kaufen anonymisiert Kryptowährungen. Ferner sind die Täter darauf aus, noch weitere Betrugsopfer „einzusacken“, bevor sie dann endgültig untertauchen wollen.
Verzögerungstaktik: Es handelt sich um eine klassische Taktik von Betrügern, das Auffliegen des Schwindels auf Biegen und Brechen zu verschieben. Machen Sie sich darauf gefasst, eine Menge „guter Gründe“ von den Tätern zu hören, weshalb ein Abwarten in Ihrem Fall „besonders günstig und renditestark“ sein könnte. Unsinn!
Wenn Ihnen terminlich und vertraglich eine Auszahlung zusteht, sollten Sie diese vehement einfordern. Keine „Verlängerungen“. Keine kuriosen „Deals“. Sie wollen das Ihnen zustehende Geld und die Zinsen auf Ihrem Girokonto sehen!
Kostenfreie Ersteinschätzung einholen – so funktioniert es!
Sie können sich eine quälend lange und letztlich zermürbende Internetrecherche ersparen. Denn über die vorliegende Website haben Sie die Möglichkeit, Ihren Einzelfall unverbindlich und unkompliziert einem Rechtsanwalt für Anlagebetrug zu schildern.
Dafür nutzen Sie gern das Kontaktformular. Teilen Sie mit, wo Sie Ihre Festgeldanlage getätigt haben und weshalb es zu Problemen kommt. Etwaigen Schriftwechsel können Sie gern beifügen, sodass die anwaltliche Rückmeldung „auf Sie maßgeschneidert“ erfolgen kann.
Sie erhalten zeitnah eine Antwort. Auf dieser Grundlage können Sie Ihre Situation bezüglich des vermuteten Zinsbetrugs vermutlich sofort besser einordnen. Falls nötig, können unverzüglich die notwendigen, juristischen Maßnahmen gegen den unseriösen Finanzdienstleister eingeleitet werden.
Fragen und Antworten zum Thema Zinsbetrug!
Was ist der Unterschied zwischen Zinsbetrug und Festgeld Betrug?
Die Begrifflichkeiten meinen in manchen Fällen das Gleiche. Nämlich dann, wenn die Ihnen zustehende Zinszahlung ausbleibt und dies von Anfang an von den Finanzvermittlern so geplant war.
In anderen Fällen bezeichnet "Zinsbetrug" die Falschberechnung von Banken, die absichtlich oder unabsichtlich geschehen kann. Der Festgeld Betrug als Begriff meint immer den "echten Betrug" im strafrechtlichen Sinne.
Wie soll ich auf den möglichen Zinsbetrug reagieren?
Wenn Sie den erhärteten Verdacht haben, dass etwas gehörig nicht stimmt, sollten Sie Ihre Festgeldanlage anwaltlich prüfen lassen. Fordern Sie die Ihnen zustehende Auszahlung.
Erfolgt die Auszahlung nicht vertragsgerecht, muss von einem Zinsbetrug ausgegangen werden. Ihr Rechtsanwalt sollte dann unverzüglich tätig werden.
Was kann ich noch gegen die Zinsbetrüger tun?
Speichern Sie alle Kommunikationsdaten, wie beispielsweise Mails und Chatnachrichten. Fertigen Sie Screenshots der Websites an. Archivieren Sie etwaige schriftliche Unterlagen, die Ihnen zugestellt worden sind.
All dies sind wichtige Ermittlungshinweise, wenn der Zinsbetrug sich als Zinsbetrug "bewahrheitet" und rechtlich verfolgt werden muss.
- Veröffentlicht: 01.01.2024
- Letzte Änderung: 03.01.2024