Zahlt die Rechtsschutzversicherung nach einem Anlagebetrug?
Betroffene von einem Anlagebetrug, die rechtsschutzversichert sind, fragen sich, ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der rechtlichen Tätigkeit übernimmt.
Dies ist für die geschädigten Geldanleger wichtig. Denn durch den Anlagebetrug ist bereits ein empfindlicher Vermögensschaden entstanden.
Sollte die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten decken, um den Betrugsfall bestmöglich für die versicherte Person aufdecken und verfolgen zu können, wäre dies eine Erleichterung.
Keine Rückendeckung von der Versicherung?
Trotzdem weisen viele Rechtsschutzversicherungen nach einem Anlagebetrug die Deckungsanfrage des eingeschalteten Rechtsanwalts zurück. Somit wären die Betroffenen bezüglich etwaiger Anwaltskosten finanziell auf sich allein gestellt.
Im Folgenden wird erörtert, weshalb diese ablehnende Haltung der Rechtsschutzversicherung womöglich nicht zutreffend sein kann. Es lohnt sich für Betroffene, diesbezüglich bei der eigenen Versicherung energisch nachzuhaken oder gegebenenfalls einen Rechtsanwalt korrespondieren zu lassen.
Anlagebetrug nicht von Rechtsschutzversicherung umfasst?
Oft führen Rechtsschutzversicherungen bei der Deckungsanfrage für die Anwaltskosten an, dass Kapitalanlagen vertraglich ausgeschlossen worden seien. Somit wären Fälle, die mit Geldanlage zu tun haben, nicht vom Versicherungsschutz gedeckt.
Doch diese Ansicht ist beim Anlagebetrug nicht ganz zutreffend. Denn bei einem Anlagebetrug geht es in vielen Fällen darum, dass gar kein Geld angelegt worden ist. Es handelt sich also nicht immer um eine echte Kapitalanlage, sondern womöglich um einen strafrechtlich relevanten Betrugsfall.
Wer Opfer einer Straftat geworden ist, darf für die Rechtsverfolgung der Täter und etwaige diesbezügliche Zivilrechtsmaßnahmen durchaus die Rechtsschutzversicherung bemühen. Daher ist beim Anlagebetrug der Versicherungsschutz nicht pauschal deswegen ausgeschlossen, weil etwa eine Kapitalanlage angestrebt war.
Rechtsschutzversicherung muss sich fragen: wurde wirklich Geld investiert?
Inwieweit die Rechtsschutzversicherung beim Anlagebetrug die Kosten für einen Rechtsanwalt übernimmt, wird entscheidend davon abhängen, ob tatsächlich eine Kapitalanlage getätigt worden ist. Daher ergeben sich für die geschädigten Personen hier Möglichkeiten, mit der Rechtsschutzversicherung die eigene Fallkonstellation detailliert zu erörtern.
Beispiel: Person A wollte im Internet auf der Plattform B in Bitcoin investieren, um hohe Gewinne zu erzielen. Hierfür überwies Person A die eigenen Gelder auf ein Konto der Plattform B.
Allerdings handelte es sich bei der Plattform B um keine echte Trading-Plattform, sondern um eine Betrugsmasche. Es wurde seitens der Plattform B kein Geld von Person A in Bitcoin investiert. Daher wurde auch keine Kapitalanlage getätigt.
Was Sie daraus lernen können!
In einem solchen Beispiel ist kein klassischer Fall einer fehlgegangenen Kapitalanlage gegeben. Denn die angestrebte Kapitalanlage wurde nie durchgeführt, obwohl Geld überwiesen worden ist. Die Rechtsschutzversicherung könnte in dieser Konstellation nicht ohne weiteres auf einen etwaigen Vertragsausschluss verweisen.
Dass im oben genannten Beispiel ein Anlagebetrug mit Bitcoin und Kryptowährungen vollzogen worden ist, spielt keine gesonderte Rolle. Da nicht wirklich digitale Werte erworben worden sind, liegt keine Verwirklichung eines normalen Kapitalanlagerisikos vor.
Ferner gehören Bitcoin und Kryptowährungen zu den sonstigen Vermögensklassen, die einen finanziellen Schaden entstehen lassen können.
Geld zurück nach Anlagebetrug, wenn Rechtsschutz zahlt?
Die Rechtsschutzversicherungen müssen erkennen, dass beim Anlagebetrug in vielen Fällen eben kein Kapitalanlagerisiko zum Tragen gekommen ist. Denn die geschädigten Versicherten wurden lediglich betrogen und haben nicht etwa aufgrund mangelhafter Kapitalanlage einen Verlust realisiert.
Für die Betroffenen geht es beim Anlagebetrug darum, möglichst ihr verloren geglaubtes Geld zurück erhalten zu können. Hierfür sollte aus juristischer Sicht jede Möglichkeit einer Rechtsverfolgung ausgelotet und erschöpft werden.
Für die dabei entstehenden Anwaltskosten sollten Rechtsschutzversicherungen aufkommen. Bezüglich des Gegenstandswerts können sich geschädigte Geldanleger an dem eigenen finanziellen Schaden orientieren.
Erfolgsaussichten entscheidend?
Wichtig für Rechtsschutzversicherungen sind die Erfolgsaussichten des anwaltlichen Tätigwerdens. Denn für eine ziellose, planlose und mit geringen Chancen bespickte rechtsanwaltliche Vorgehensweise möchte verständlicherweise keine Rechtsschutzversicherung finanziell aufkommen.
Sofort-Tipp für Betroffene: Ihr Rechtsanwalt sollte auf Anlagebetrug spezialisiert sein. So ist sichergestellt, dass die Erfolgsaussichten einwandfrei eingeschätzt und der Rechtsschutzversicherung entsprechend präsentiert werden können.
Grundsätzlich kann auch nach Ablehnung der Deckung durch die Rechtsschutzversicherung weiter verhandelt werden. Denn es gibt die Möglichkeit, im Wege einer Kulanzregelung zumindest eine Teilerstattung der entstandenen Anwaltskosten einzufordern. Dies wird vom jeweiligen Einzelfall abhängig sein.
Wer beispielsweise Jahrzehnte lang seine Beiträge zur Rechtsschutzversicherung gezahlt hat, ohne diese jemals in Anspruch genommen zu haben, darf durchaus ein Entgegenkommen der Versicherung erwarten.
Schadensfall muss vor Vertragsschluss entstanden sein!
Nicht jeder Anlagebetrug kann erfolgreich der Rechtsschutzversicherung kostendeckend gemeldet werden. Es kommt darauf an, dass der eigentliche Schadensfall tatsächlich eine bestimmte Zeit vor dem Vertragsschluss eingetreten ist.
Sonst wird die Rechtsschutzversicherung zu Recht argumentieren, der Versicherungsschutz wäre nur deshalb angestrebt worden, um einen bereits bekannten Schadensfall zu decken.
Beispiel: Person A erkennt, dass sie Opfer eines Anlagebetrugs geworden ist. Daher schließt Person A schnell eine Rechtsschutzversicherung ab. Im weiteren Verlauf meldet Person A der Versicherung den eingetretenen Schaden und die entstandenen Anwaltskosten.
Und dann?
Die Rechtsschutzversicherung lehnt die Deckungszusage ab, da der Schadensfall vor Vertragsschluss eingetreten ist und dies der Person A sogar bekannt war.
Schwierig ist die eigentliche Bestimmung des schadensverursachenden Zeitpunkts beim Anlagebetrug. Denn oftmals wissen Betroffene erst, dass die betrogen worden sind, wenn bereits eine gewisse Zeitspanne vergangen ist.
Bei Unsicherheiten zum Versicherungsschutz hinsichtlich des Zeitpunkts sollten Sie einen Anwalt im Wege einer kostenfreien Ersteinschätzung befragen.
Anwaltliche Verfolgung vom Anlagebetrug auch ohne Kostendeckung sinnvoll!
Selbst wenn die Rechtsschutzversicherung keinerlei Deckungszusage und kein Kulanzentgegenkommen signalisiert, ist es Betroffenen eines Anlagebetrugs möglich, rechtsanwaltlich vorzugehen. Die Täter sollten nicht ungestraft davonkommen.
Für die dann entstehenden Anwaltskosten müssten die Versicherten selbst aufkommen. Hilfreich ist es, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt ein konkretes Kostenangebot erstellen zu lassen.
Hierdurch wissen die geschädigten Geldanleger konkret, welche Anwaltskosten zu erwarten sind. Auf dieser Grundlage kann eine fundierte Entscheidung getroffen werden, ob der Anlagebetrug anwaltlich verfolgt werden soll.
Worauf zu achten ist!
- Achten Sie bei der Auswahl Ihres Anwalts darauf, dass dieser über einschlägige Erfahrungen im Bereich des Anlagebetrugs verfügt.
- Ihr Rechtsanwalt sollte Ihre Rechtsschutzversicherung kontaktieren. Hierfür ist allerdings eine Beauftragung notwendig.
- Falls eine Deckungsanfrage abgelehnt wird, bleibt Verhandlungsspielraum für eine Kulanzlösung mit der Rechtsschutzversicherung.
- Sollten keinerlei Kosten übernommen werden, fragen Sie Ihren Anwalt explizit nach einem Pauschalhonorar für die gesamte Fallbearbeitung. Denn eine stundenweise Anwaltsabrechnung ist für Betroffene oft undurchsichtig und bei komplizierten Fällen wie dem Anlagebetrug daher nur begrenzt zu empfehlen.
Anlagebetrüger „davonkommen“ lassen?
Ohne eine intensive Rechtsverfolgung des Anlagebetrugs bestehen für geschädigte Geldanleger erfahrungsgemäß keine überzeugenden Aussichten, jemals das eingesetzte Geld zurück erhalten zu können.
Bei hohen Geldsummen sollte der Fokus nicht primär auf die Frage gerichtet werden, ob die Rechtsschutzversicherung zahlt. Denn auch ohne Kostendeckung der Rechtsschutzversicherung müssen die Betroffenen aktiv werden, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Fragen und Antworten zum Rechtsschutz bei Anlagebetrug
Wieso zahlt die Rechtsschutzversicherung bei Anlagebetrug nicht?
Die Rechtsschutzversicherungen haben beim Anlagebetrug zwar eine ablehnende Haltung bezüglich etwaiger Kostendeckungen. Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine Erstattung der Anwaltskosten zu fordern. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt, um sich zu informieren.
Gibt es Kulanzregelungen bei der Rechtsschutz?
Grundsätzlich gilt für den Versicherungsschutz der vereinbarte, vertragliche Inhalt. Dennoch gibt es Fälle, in denen die Rechtsschutzversicherung zwar nicht gemäß Vertrag, wohl aber aus Kulanz eine Kostenerstattung anbietet. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, wie sich Ihr bisheriges Kundenverhalten darstellt und wie Ihr konkreter Einzelfall liegt.
Was tun, wenn Rechtsschutzversicherung nach Anlagebetrug nicht zahlt?
Sollte keine Deckungszusage und ebenso keine Kulanzübernahme erfolgen, empfehlen wir dennoch die anwaltliche Rechtsverfolgung der Anlagebetrüger. Es geht darum, zeitnah die notwendigen rechtlichen Schritte gegen den Anlagebetrug einzuleiten.
- Veröffentlicht: 01.01.2024
- Letzte Änderung: 01.01.2024