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und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Spiegeltransaktion von Ihnen gefordert?

Falls ein angeblich seriöser Broker oder eine vermeintliche Trading-Plattform von Ihnen eine sogenannte „Spiegeltransaktion“ verlangt, müssen Sie von einem Betrug ausgehen.

Denn dies ist eine mittlerweile häufig angewandte Betrugsmasche beim Online-Anlagebetrug.

Im Folgenden erfahren Sie, was es mit dieser seltsam anmutenden Spiegeltransaktion auf sich hat, welche sonstigen Tricks die betrügerischen Broker und unseriösen Trading-Plattformen verwenden, und wie Sie darauf reagieren sollten.

Ungutes Bauchgefühl beim „Broker“ oder der „Trading-Plattform“?

Benötigen Sie aktuell Unterstützung, weil Sie sich unsicher sind? Melden Sie sich gern unverbindlich über das Kontaktformular.

  1. Spiegeltransaktion keinesfalls durchführen.
  2. Es droht der Totalverlust Ihres eingesetzten Geldes.
  3. Angeblich soll die Auszahlung ermöglicht werden.
  4. Doch die „Spiegeltransaktion“ führt zu noch mehr Verlusten.
  5. Rechtsanwalt gegen den Anlagebetrug einschalten.


Über die vorliegende Website wurden bereits zahlreiche Meldungen von betroffenen Geldanlegern eingereicht, die über eine Spiegeltransaktion abgezockt wurden.

All diesen Fällen ist gemein, dass die Täter hinter dem Anlagebetrug geschickt eine Täuschung vornehmen, um noch mehr Kapital rechtswidrig zu ergaunern.

Spiegeltransaktion Betrug? Anwalt hilft!
Eine vermeintliche Spiegeltransaktion ist häufig Teil einer breit angelegten Anlagebetrugsmasche!

Angeblich zeitnahe Auszahlung beim Anlagebetrug?

Aktuell treten vermehrt Fälle von Anlagebetrug im Onlinebereich auf. Die Täter erstellen professionell gestaltete Websites, welche wie echte Handelsplattformen aussehen.

Über Werbung oder direkte Kontaktaufnahmen leiten die betrügerischen Broker ihre Betrugsopfer auf die unseriösen Trading-Plattformen.

Dort werden entweder Gelder eingezahlt, oder über Kryptobörsen in die einschlägigen Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und andere digitale Werte investiert (siehe Anlagebetrug mit Bitcoin und Kryptowährungen).

Anlagebetrug über lange Zeiträume geplant!

Den Betrugsopfern wird wochen- oder monatelang vorgespielt, es würde tatsächlich Trading auf der vermeintlichen Handelsplattform stattfinden.

Aber den Tätern reicht es nicht aus, die Opfer bereits um ihr investiertes Kapital gebracht zu haben. So haben sich die Anlagebetrüger eine Menge einfallen lassen, um nach einem „erfolgreichen Betrug“ nochmals „zuzulangen“.

Spiegeltransaktion als Betrugsversuch: Die Anlagebetrüger geben vor, eine Auszahlung der angeblichen Gewinne sei möglich. Doch zuvor müsse eine „Spiegeltransaktion“ durchgeführt werden. Dies sei aufgrund von „Geldwäschegesetzen“ oder anderer, fadenscheiniger Begründungen notwendig.

Wie diese dubiose „Spiegeltransaktion“ konkret abläuft!

Im Detail gehen die Täter wie folgt vor: Sie teilen den Betrugsopfern mit, dass die Auszahlungssumme „gespiegelt“ werden müsse. Erst dann könne die Auszahlung wunschgemäß durchgeführt werden.

Was unter dem Wort „spiegeln“ hierbei zu verstehen ist, wird schnell deutlich. Die Betrugsopfer sollen die Summe, welche sie eigentlich ausbezahlt erhalten möchten, erst auf ein anderes Konto überweisen. Die Täter geben hierbei vor, diese Transaktion sei nur vorübergehend zu verstehen und das Geld würde zeitnah zurück gebucht werden.

Doch das mittels dieser zwielichtigen Spiegeltransaktion überwiesene Geld kommt nicht zurück. Es ist den Tätern gelungen, das bereits geschädigte Betrugsopfer nochmals „auszunehmen“ (vgl. Broker zahlt nicht aus).

Details spielen eine Rolle!

Auffällig ist, dass bei der Spiegeltransaktion jegliche Hemmungen täterseits fallen. Denn es werden unterschiedliche Bankverbindungen angegeben.

Wurde beispielsweise zuvor mit Kryptowährungen angebliches Trading betrieben, solle die Spiegeltransaktion nun mehr durch eine normale Euroüberweisung stattfinden.Auf die Betrugsopfer wirkt diese Vorgehensweise leider authentisch.

Denn die Spiegeltransaktion klingt kompliziert und im Internet findet sich durch eine Eigenrecherche kaum etwas zu diesem Stichwort. Insbesondere der Hinweis durch die Anlagebetrüger, regulatorische Gründe sähen die Spiegeltransaktion vor, wirkt auf vergleichsweise unerfahrene Geldanleger zunächst glaubhaft.

Was geschieht, wenn die Betroffenen die Spiegeltransaktion verweigern?

Einige Betrugsopfer fühlen sich zu Recht unwohl dabei, für eine in Aussicht gestellte Auszahlung erneut – angeblich nur für kurze Zeit – eine Überweisung zu tätigen. Längst nicht jeder Betroffener fällt auf die Spiegeltransaktion herein.

Doch die Täter sind darauf vorbereitet. Bei einem Anlagebetrug handelt es sich um eine Machenschaft, die von den betrügerischen Brokern und unseriösen Trading-Plattformen zunehmend professioneller umgesetzt wird.

Die Anlagebetrüger arbeiten mit psychologischem Druck, um die Betrugsopfer „weich zu kochen“.

Beispiel: In einem über diese Website zugetragenen Fall wurde ein Geldanleger, welcher die Spiegeltransaktion ablehnte, regelrecht bedroht. Er solle sofort das Guthaben „spiegeln“, ansonsten würde eine Geldwäscheverdachtsmeldung über ihn abgesetzt werden.

Täter trieben es sehr weit!

Selbst eine Strafanzeige wurde von den Tätern hinter dem Anlagebetrug angedroht.

Wenn Betrugsopfer sich auf diese Nötigungen nicht einlassen, gehen die Täter teilweise noch einen Schritt weiter. Sie fälschen Dokumente, die wie Behördenschreiben aussehen. Darin ist dann erwähnt, eine Geldwäscheüberprüfung habe stattgefunden und die „Liquidität müsse geprüft werden“.

Selbstverständlich handelt es sich hierbei um einen weiteren Betrugsversuch, der nur eine Variante der Spiegeltransaktion darstellt (hier kann und sollte ein Anwalt für Trading Betrug eingeschaltet werden). Die Täter lassen beim Anlagebetrug nichts unversucht, um noch das letzte bisschen Kapital aus den Betrugsopfern „herauszuholen“.

Weitere „Tricks“ der betrügerischen Broker und unseriösen Trading-Plattformen!

Die Spiegeltransaktion stellt nur einen Teil des kriminellen Repertoires der Täter beim Anlagebetrug dar. Zu den darüber hinaus eingesetzten Betrugsversuchen gehören insbesondere der sogenannte Liquiditätsnachweis (auch als „Liquiditätsprüfung“ bezeichnet) und der „Recovery Scam“.

Bei dem Liquiditätsnachweis wird täterseits mitgeteilt, die Betrugsopfer müssten belegen können, bereits über die Auszahlungssumme zu verfügen. Erst dann könne die angeforderte Auszahlung bewilligt werden.

Um diesen Beleg zu erbringen, sei der Zugriff auf das Konto der Betroffenen notwendig. Hierbei kann entweder das Bankkonto, oder der Account bei einer Kryptobörse gemeint sein.

Weitere Variante des Anlagebetrugs!

Der Recovery Scam bezieht sich auf Fallkonstellationen, in denen nach einem Betrugsvorfall die Täter unter neuer Identität versuchen, die Opfer mit einer „Geld-zurück-Garantie“ anzuwerben.

Die Täter hinter dem Anlagebetrug geben sich als Unternehmen aus, welches über spezielle Möglichkeiten verfüge, das verlorene Kapital zurück holen zu können.

Insbesondere der ominöse Liquiditätsnachweis ähnelt der Spiegeltransaktion. Die Anlagebetrüger scheinen in einigen Fällen sogar erst das eine Wort, und dann das andere Wort zu verwenden – je nachdem, ob das Betrugsopfer sofort „anbeißt“ oder zunächst abblockt.

Echte Erfahrungen eines geschädigten Investors!

Im folgenden sei zur Veranschaulichung eine anonymisierte Zuschrift eines betroffenen Geldanlegers wiedergegeben, welche über das Kontaktformular eingereicht wurde:

„Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Wehrmann,

(…) Über Facebook aufmerksam geworden, habe ich ebenfalls 250 € überwiesen. Dazu wurde ein Kraken-Konto eingerichtet und verifiziert.

Für die 250 € haben der Broker und ich ca. 5 Wochen auf Pilotgain.com mit BTC gehandelt und einen Betrag inkl. Einsatz von ca. 470 € erwirtschaftet. Die Plattform entsprach dem Aussehen nach der Plattform von Blockchain. (…).“

Fallschilderung geht noch weiter!

„Auf der Trading-Plattform Pilotgain konnte ich den Verlauf verfolgen. Nach 14 Tagen hatte sich der Betrag auf ca. 11.700 € erhöht, welcher nun zur Auszahlung kommen sollte. Den Part der Auszahlung würde seine Kollegin Frau Müller übernehmen. Diese hat mich auch kontaktiert und mit mir die Auszahlung vorbereitet.

Am nächsten Tag erhielt einen einen Anruf, dass der Transfer nicht stattfinden kann, da Blockchain meine Liquidität prüfen müsse. Ich soll 51% des Gewinns = 5361 € auf mein Kraken-Konto überweisen und mich dann melden, wenn es auf Kraken gebucht wurde. (…).“

Und dann?

„Ich habe mich geweigert und einen Nachweis von Blockchain verlangt. Dieser kam auch per Mail. Ich wurde nun stutzig und mich bei Blockchain selbst kundig gemacht und mir die Nutzungsvereinbarung heruntergeladen.

Dort habe ich zwar etwas über die Kontoverifikation gefunden, nichts über einen Liquiditätsnachweis. Deshalb glaube ich, dass ich Opfer von einem Anlagebetrug geworden bin (…).“

Dem betroffenen Geldanleger konnte zeitnah gegen den Anlagebetrug weitergeholfen werden (vgl. Anwalt für Broker Betrug). Aufgrund seiner Wachsamkeit konnten die Täter hier keine zusätzliche Zahlung durch die dubiose Liquiditätsüberprüfung erhalten.

Auszahlung vermeintlich mit Kryptowährungen „spiegeln“?

Die Spiegeltransaktion kann sich auch auf Transfers von digitalen Werten wie Bitcoin oder anderen Kryptowährungen beziehen. Hierbei teilen die Täter dem Betrugsopfer eine spezifische Walletadresse mit, auf die eine Summe in Kryptos zu überweisen sei.

Doch diese Walletadresse ist lediglich das persönliche Wallet der Anlagebetrüger und dient keinesfalls einer Liquiditätsprüfung oder sonstiger, regulatorischer Pflichten.

Um dieser Forderung „Nachdruck zu verleihen“, schmücken sich die betrügerischen Broker und unseriösen Trading-Plattformen mit Firmenlogos von „der Blockchain“ oder von namhaften Kryptobörsen.

Auf Mails und Domains achten!

Insbesondere werden E-Mail-Adressen verwendet, deren Endungen verdächtig nahe an den echten Mailendungen von seriösen Kryptodienstleistern angelehnt sind.

Auf den ersten Blick wirken diese Mailadressen authentisch und der Inhalt dieser Nachrichten ist grafisch so aufbereitet, wie es von einer tatsächlichen Kryptobörse zu erwarten wäre.

Blockchain-Daten speichern: Falls Sie bereits eine solche Spiegeltransaktion mit Kryptowährungen durchgeführt haben, sollten Sie unbedingt die Zieladresse der Täter archivieren.

Denn auf der Blockchain können Ermittlungsbehörden die Zahlungsströme der Anlagebetrüger nachverfolgen.

Kostenfreie Ersteinschätzung einholen, wenn von Ihnen die Spiegeltransaktion gefordert wird!

Falls Sie aktuell von einem Broker oder einer Trading-Plattform zur Durchführung einer wie oben beschriebenen Spiegeltransaktion aufgefordert werden, sollten Sie zeitnah reagieren.

Denn es handelt sich sehr hoher Wahrscheinlichkeit um einen betrügerischen Broker oder eine unseriöse Trading-Plattform. Ihr eingesetztes Kapital wurde dann von Anfang an nicht wirklich investiert.

Zusätzlich scheinen die Täter hinter dem Anlagebetrug zu versuchen, Sie mit der Spiegeltransaktion zu noch mehr Geldüberweisungen zu überreden.

Sofort-Hilfe einholen!

Melden Sie sich unverbindlich über das Kontaktformular und schildern Sie Ihren konkreten Einzelfall. Sie erhalten zeitnah eine kostenfreie Ersteinschätzung durch einen spezialisierten Anwalt für Anlagebetrug.

Auf Grundlage dieser anwaltlichen Rückmeldung können Sie frei über weitere Schritte entscheiden. Wichtig ist, gegen den Anlagebetrug möglichst zeitnah vorzugehen. Denn Schnelligkeit zählt.

Die Täter verlieren ihrerseits keine Zeit dabei, die rechtswidrig erlangten Vermögenswerte auf unterschiedliche Auslandskonten oder Kryptowallets zu verteilen.

Fragen und Antworten zu Betrug per Spiegeltransaktion!

Bei der "Spiegeltransaktion" handelt es sich um einen Betrugsversuch von unseriösen Trading-Plattformen und betrügerischen Brokern. Leisten Sie keinesfalls eine solche Zahlung. Denn Ihr Geld wird nicht wie versprochen zurückgebucht werden. 

Informieren Sie unverzüglich einen auf Anlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalt. Ihr Anwalt wird die notwendigen, juristischen Maßnahmen gegen die betrügerischen Broker und die unseriöse Trading-Plattform einleiten.

Die Täter hinter dem Anlagebetrug nutzen gezielt psychologischen Druck, um ein Angstszenario aufzubauen. Ignorieren Sie etwaige Bedrohungen und leisten Sie auf keinen Fall weitere Zahlungen an diese Personen. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Anlagebetrug.