Wer kennt sich mit Kryptowährungen wie Bitcoin aus?
Ich kenne mich mit Kryptowährungen wie Bitcoin aus. Allerdings sind Sie hier an der falschen Adresse, wenn es um die Frage geht, „welche Coin morgen durch die Decke geht“.
Auch bin ich nicht der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine grundsätzliche Frage zu Kryptowährungen haben. Sie können und sollten sich vertieft im Internet informieren, um eigenständige Entscheidungen treffen zu können.
Wer jedoch auf eine Betrugsmasche mit Bitcoin und Kryptowährungen hereingefallen ist, hat vorliegend den richtigen Artikel gefunden. Denn diesbezüglich kenne ich mich aufgrund meiner anwaltlichen Tätigkeit bestens aus.
Betroffene von Kryptobetrugsfällen können bei mir eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten. Völlig unkompliziert. Schreiben Sie mir per Mail, was Ihnen zugestoßen ist. Ich schaue mir die Sache für Sie an.
Viele geben vor, sich mit Kryptowährung auszukennen – aber Vorsicht!
Auf YouTube und in den sozialen Netzwerken werden Sie eine Menge Quellen finden, die über Bitcoin und Blockchain sprechen. Mittlerweile werden Inhalte durch künstliche Intelligenz erstellt – künstlich sind diese Inhalte zwar, aber ob sie auch intelligent sind, ist eine andere Frage.
Seien Sie vorsichtig. Denn die Informationsquellen zu Kryptowährungen machen Ihnen teilweise etwas vor. Entweder sind es Anfänger, die sich als Experten inszenieren, oder es sind Betrüger, die Ihnen „echte Recherche“ bieten, nur um Sie anschließend abzuzocken.
Verlassen Sie sich daher nicht auf jede x-beliebige Quelle. Im Zweifel sollten Sie lieber zu viel, als zu wenig recherchieren, und unterschiedliche Ressourcen nutzen. Andernfalls riskieren Sie, völlig über den Tisch gezogen zu werden.
Woher weiß ich das? Kryptobetrugsfälle eskalieren – meine Kanzlei wird „überrannt“!
Mittlerweile quillt mein digitales Postfach über, denn mir schreiben geschädigte Personen aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Betrugsmaschen sind höchst unterschiedlich, doch das Ende vom Lied ist immer gleich: die Kryptowährungen wie Bitcoin oder das Geld ist weg.
Glücklicherweise können wir sowohl aus juristischer Sicht, als auch in technischer Dimension gegen Finanzbetrüger vorgehen. Die Blockchain bietet uns den Vorteil, dass die Transaktionsdaten öffentliche einsehbar sind – ganz anders als bei Banküberweisungen, die niemand „einfach so“ von außen anschauen kann.
Wer kennt sich mit Kryptowährung aus? Der, der die „hässliche Seite“ von Bitcoin in Form der Abzockerei im Internet kennengelernt hat. Das sind spezialisierte Anwaltskanzleien, die tagtäglich darum kämpfen, die verlorenen Vermögenswerte ihrer Mandantschaft zurückzuholen.
Was ich u.a. für meine Mandantinnen und Mandanten unternehme:
- Hackingangriffe auf das Wallet aufklären und die gestohlenen oder verlorenen Kryptowährungen wie Bitcoin möglichst zurückholen. Siehe: Geld mit Krypto verloren.
- Anlagebetrüger, unseriöse Trading-Plattformen und betrügerische Broker juristisch belangen – sowohl zivilrechtlich, als auch strafrechtlich. Dabei involviere ich auch die zuständige Finanzaufsicht. Siehe: Krypto Betrugsfälle.
- Kryptobörsen, welche die Auszahlung intransparent verweigern, zur Rechenschaft ziehen.
- Schutzmaßnahmen einleiten, damit keine weiteren Schäden entstehen. Dabei achte ich auch darauf, einem möglichen Datenmissbrauch zu Lasten meiner Mandantschaft vorzubeugen.
Weitere Maßnahmen:
- Ermittlungsbehörden durch meine Blockchain-Analyse zuarbeiten, sodass die Beamtinnen und Beamten keine wertvolle Zeit verlieren.
- Nicht jede Polizeistelle oder Staatsanwaltschaft kennt sich mit Kryptowährungen wie Bitcoin aus. Umso wichtiger ist es, eine juristisch einwandfreie, leicht verständliche und zielführend Strafanzeige verfassen zu lassen. Siehe: Bitcoin Betrug und Polizei.
- Betrugsmaschen aus mehreren, ähnlichen Fallkonstellationen zusammenführen und dadurch wichtige Erkenntnisse zur dahinterliegenden Täterstruktur gewinnen.
Passen Sie auf, nicht auf dubiose „Geld-zurück-Firmen“ hereinzufallen!
Wer sich mit Kryptowährungen wie Bitcoin auskennt, muss nicht unbedingt seriös sein. Denn im Internet tummeln sich zwielichtige Unternehmen, die Ihnen „garantiert“ zusagen, die verlorenen Vermögenswerte zurückholen zu können.
Von einer solchen Garantie zur Erfolgsaussicht würde ich als Rechtsanwalt für Anlagebetrug nicht sprechen wollen. Doch diese ominösen Firmen – meist aus dem EU-Ausland – tun das, und zwar mit Kalkül.
Denn sie sacken vorab die Kosten der Beauftragung ein, nur um Sie am Ende im Regen stehen zu lassen. Sie werden „eingelullt“ und schlussendlich werden Maßnahmen entweder gar nicht für Sie eingeleitet, oder die Maßnahmen sind völlig sinnlos. Selbstverständlich kennen sich diese Leute mit Kryptowährungen wie Bitcoin aus, doch das bedeutet nicht, dass Sie dort in guten Händen sind.
Es handelt sich bei diesen Unternehmen nicht einmal um Anwaltskanzleien. Schauen Sie genau hin – manche dieser „money back“-Firmen tun so, als ob Sie Rechtsanwälte wären. Doch es handelt sich um eine Schwindelei.
Was Sie stets selbst tun sollten, falls Sie mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen betrogen wurden:
- Umgehend eine eigene digitale Beweissicherung in Ihrem Betrugsfall vornehmen. Archivieren Sie jede relevante Kommunikation, inklusive E-Mails, Telefonnummern und Chatverläufe, die mit dem Betrug in Verbindung stehen.
- Dokumentieren Sie konsequent durch Screenshots alle relevanten Webseiten und Transaktionsdaten von Bitcoin oder anderen Kryptowährungen, die Sie genutzt haben. Diese Aufnahmen sind entscheidende Beweise für die bevorstehenden rechtlichen Schritte. Auch wenn Sie sich nicht mit Kryptowährungen auskennen, müssen Sie das tun, um bestmöglich gewappnet zu sein!
- Kappen Sie sofort und vollständig jeglichen Kontakt zu den Betrügern, ein Schritt, den auch die Ermittlungsbehörden als dringend ansehen. Stellen Sie sicher, dass die Betrüger keine Möglichkeit haben, erneut anzugreifen.
- Wenden Sie sich unverzüglich an einen auf Kryptobetrug spezialisierten Rechtsanwalt. Meine Kanzlei bietet hierfür eine kostenlose Ersteinschätzung an, die Ihnen ermöglicht, ohne finanzielles Risiko eine professionelle rechtliche Einschätzung zu erhalten.
- Veröffentlicht: 01.01.2025
- Letzte Änderung: 05.01.2025