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und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

AL Konzept (al-konzept.com): Festgeldbetrug unter möglichem Missbrauch der ING Bank Italia – auffällige Widersprüche im Angebot

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

3,25 Prozent Festgeldzinsen, 100.000 Euro Einlagensicherung und angebliche BaFin-Aufsicht: Mit solchen Angaben präsentiert sich AL Konzept auf al-konzept.com. Wer dort bereits Geld angelegt hat, sollte jedoch dringend prüfen, ob überhaupt eine echte Bankeinlage existiert.

Besonders kritisch ist der Verdacht, dass bei Festgeldangeboten der Name ING Bank Italia missbräuchlich verwendet wird. Die echte ING-Bankengruppe ist ausdrücklich von Personen zu unterscheiden, die ohne ihre Zustimmung mit Banknamen, Logos oder vermeintlichen Vertragsunterlagen auftreten.

Ist das Geld bereits überwiesen, empfehle ich, sofort die eigene Bank einzuschalten. Auch bei einer noch nicht fälligen Festgeldanlage sollte ein begründeter Betrugsverdacht nicht ignoriert werden.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Betroffene können über anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Die AL-Konzept-Website verspricht Sicherheit auf mehreren Ebenen

Auf al-konzept.com bezeichnet sich der Anbieter als AL Konzept GmbH & Co. KG und wirbt mit einer angeblichen Beaufsichtigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Die Internetseite nennt außerdem eine BaFin-ID 10144265, eine Regulierung nach § 20 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und eine gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro.

Weitere Werbeaussagen betreffen angeblich 3,8 Milliarden Euro verwaltetes Vermögen und mehr als 42.000 Anleger.

Diese Angaben stammen aus der Selbstdarstellung des Anbieters. Eine unabhängige Bestätigung der behaupteten Unternehmensidentität, Erlaubnis und Vermögenszahlen ergibt sich daraus nicht.

Ich empfehle, sämtliche Angaben getrennt zu überprüfen. Ein Verweis auf eine Aufsichtsbehörde beweist nicht, dass die konkrete Internetseite von einem zugelassenen Unternehmen betrieben wird.

al-konzept.com: Eine Unternehmensgeschichte mit widersprüchlichen Jahreszahlen

Bei der Recherche fällt ein ungewöhnliches Detail auf.

Die Website erklärt einerseits, die AL Konzept GmbH & Co. KG sei seit 2009 tätig. An anderer Stelle wird das Unternehmen als 2015 gegründet beschrieben.

Die dort veröffentlichte Unternehmenschronik beginnt wiederum mit einer angeblichen Gründung im Jahr 2009 und einer regulierten Geschäftstätigkeit seit 2011.

Solche Widersprüche beweisen keinen Festgeldbetrug. Sie werfen jedoch Fragen zur Verlässlichkeit der veröffentlichten Unternehmensinformationen auf.

Ich rate Anlegern, die Angaben aus dem Handelsregister mit der vollständigen Firmierung, den vertretungsberechtigten Personen und dem behaupteten Gründungsdatum abzugleichen.

Besonders wichtig ist, ob die Gesellschaft, die im Vertrag genannt wird, tatsächlich dieselbe ist wie der Betreiber von al-konzept.com.

ING Bank Italia: Eine bekannte Bank ist noch kein bestätigter Vertragspartner

Der Verdacht des Namensmissbrauchs betrifft ING Bank Italia.

Bei der italienischen ING-Präsenz handelt es sich um eine tatsächliche Banktätigkeit innerhalb der ING-Gruppe. Daraus folgt aber nicht, dass ein von AL Konzept vermitteltes Festgeldangebot autorisiert ist.

Die echte ING Bank ist nicht mit den mutmaßlichen Festgeldbetrügern gleichzusetzen. Eine Beteiligung der Bank an einem möglicherweise betrügerischen Angebot ist nicht belegt.

Auch eine konkrete behördliche Feststellung, dass gerade al-konzept.com den Namen ING Bank Italia missbraucht, lässt sich nicht belastbar bestätigen.

Ich empfehle daher eine unmittelbare Echtheitsprüfung bei ING über unabhängig ermittelte offizielle Kontaktdaten.

Fragen Sie ausdrücklich, ob ein Festgeldkonto auf Ihren Namen existiert und ob die angebliche Vermittlungsbeziehung bekannt ist.

Die wichtigste Frage bei AL Konzept: Wer schuldet die Rückzahlung?

Bei einem echten Festgeldvertrag schuldet grundsätzlich das kontoführende Kreditinstitut die Rückzahlung des Anlagebetrags.

Ein Finanzvermittler kann den Vertragsabschluss vorbereiten. Er wird dadurch aber nicht automatisch selbst zur Bank.

Auf al-konzept.com werden Festgeld, Tagesgeld, Flexgeld, Aktien und Anleihen unter einer gemeinsamen Unternehmensdarstellung angeboten.

Festgeld bei einer Bank

Hier muss eine konkrete Bankgesellschaft als Vertragspartner identifizierbar sein.

Anlage bei einer Kapitalverwaltungsgesellschaft

Eine KAGB-Erlaubnis betrifft bestimmte Investmentverwaltungstätigkeiten. Sie ist nicht mit einer allgemeinen Erlaubnis zur Entgegennahme von Bankeinlagen gleichzusetzen.

Überweisung an einen Dritten

Sollte der Anlagebetrag an einen anderen Empfänger fließen, muss die rechtliche Grundlage dieser Zahlungsstruktur nachvollziehbar sein.

Ich rate, vor weiteren Zahlungen den tatsächlichen Schuldner des Rückzahlungsanspruchs festzustellen.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie über AL Konzept oder al-konzept.com Geld angelegt haben, empfehle ich sieben Maßnahmen:

  1. Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Hausbank. Melden Sie den Betrugsverdacht und beantragen Sie einen Überweisungsrückruf.
  2. Lassen Sie die Empfängerbank informieren. Bitten Sie um eine dringende Betrugsmeldung und Prüfung möglicher Sicherungsmaßnahmen.
  3. Stoppen Sie weitere Zahlungen. Überweisen Sie keine angeblichen Steuern, Freigabegebühren oder zusätzlichen Anlagebeträge.
  4. Überprüfen Sie ING unabhängig. Lassen Sie die behauptete Festgeldanlage und die Kontoverbindung bestätigen.
  5. Sichern Sie die Website und Vertragsunterlagen. Dokumentieren Sie insbesondere Aussagen zur BaFin-Aufsicht und Einlagensicherung.
  6. Bewahren Sie Originalnachrichten auf. Speichern Sie E-Mails, WhatsApp-Verläufe, Anhänge und Gesprächsnotizen.
  7. Schützen Sie persönliche Daten. Prüfen Sie mögliche Risiken durch Ausweiskopien, Videoident-Verfahren und Fernwartungssoftware.

Ein Überweisungsrückruf garantiert keine Rückzahlung. Eine frühzeitige Meldung kann jedoch entscheidend sein, wenn Gelder noch erreichbar sind.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
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Die Berliner Anschrift und die Münchner Registerangabe

Als Hauptsitz nennt al-konzept.com die Anschrift Fasanenstraße 85, 10623 Berlin.

Gleichzeitig verweist die Website im Fußbereich auf das Amtsgericht München.

Eine Gesellschaft kann selbstverständlich an einem anderen Ort tätig sein als am Sitz ihres Registergerichts. Die Kombination ist daher nicht automatisch verdächtig.

Allerdings sollte bei einer GmbH & Co. KG eine vollständige und überprüfbare Registeridentität vorhanden sein.

Ich empfehle, sowohl die Kommanditgesellschaft als auch ihre persönlich haftende Gesellschafterin zu identifizieren.

Fehlen eindeutige Registerangaben, sollte die Vertragspartei vor einer weiteren Überweisung geklärt werden.

AL Konzept: Welche Bedeutung die Kontaktangaben haben

Auf der Kontaktseite werden die Telefonnummer +49 30 8268 6513, die WhatsApp-Nummer +49 163 4657 387 und die E-Mail-Adresse info@al-konzept.com genannt.

Diese Daten können bei der Aufklärung helfen, identifizieren aber nicht automatisch die tatsächlichen Verantwortlichen.

Ich empfehle, die gesamte Kommunikation zu exportieren und zu dokumentieren, welcher Ansprechpartner die Überweisung verlangte.

Besonders relevant sind Nachrichten, in denen Kontodaten nachträglich geändert oder kurzfristige Zahlungsfristen gesetzt wurden.

Bei AL Konzept sollte außerdem geprüft werden, ob der behauptete Berater tatsächlich zur Vertretung der im Vertrag genannten Gesellschaft berechtigt war.

Einlagensicherung: Warum die Werbeaussage überprüft werden muss

Die Website wirbt mit einer gesetzlichen Einlagensicherung bis 100.000 Euro je Anleger.

Eine solche Sicherung kann bei tatsächlichen Bankeinlagen bestehen. Sie folgt jedoch nicht automatisch daraus, dass eine Internetseite sie behauptet.

Wurde im Zusammenhang mit al-konzept.com der Name ING Bank Italia missbräuchlich verwendet, entsteht dadurch keine geschützte Bankeinlage bei ING.

Ich empfehle, die Einlagensicherung erst dann rechtlich zu bewerten, wenn feststeht, welche Bank den Anlagebetrag tatsächlich erhalten hat.

Eine bloße Vertragsbestätigung des Vermittlers reicht dafür nicht aus.

Warum eine digitale Kontoeröffnung nicht automatisch Vertrauen schafft

AL Konzept wirbt damit, dass Anleger innerhalb weniger Minuten ein Konto eröffnen und sich per Videoident legitimieren könnten.

Ein Identifizierungsverfahren kann tatsächlich Bestandteil einer regulären Bankbeziehung sein. Es beweist aber nicht, dass das beworbene Festgeldkonto anschließend eröffnet wurde.

Ich empfehle, sämtliche Identifizierungsnachrichten aufzubewahren und festzustellen, für welches konkrete Unternehmen die Legitimation erfolgte.

Sollten unbekannte Kontoeröffnungen oder Kreditverträge auftauchen, ist auch ein möglicher Missbrauch persönlicher Daten zu prüfen.

Eine echte Bank, deren Infrastruktur oder Name missbraucht wird, ist dabei ausdrücklich von den Tätern zu unterscheiden.

Geld zurück von al-konzept.com: Die rechtlichen Möglichkeiten

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 Abs. 1 StGB sowie aus § 826 BGB entstehen.

Je nach Zahlungsempfänger und Rechtsgrund können außerdem Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen.

Autorisierte Überweisung

Hat der Anleger seine Zahlung wirksam selbst freigegeben, entsteht wegen des später erkannten Betrugs nicht automatisch ein Anspruch nach § 675u BGB gegen die eigene Bank.

Nicht autorisierte Zahlung

Bei einer tatsächlich nicht autorisierten Kontobelastung kann § 675u BGB dagegen relevant sein.

Ich empfehle, mögliche Anspruchsgegner anhand der Zahlungswege zu identifizieren. Eine Strafanzeige kann Ermittlungen ermöglichen, ersetzt aber nicht die zivilrechtliche Prüfung.

Auch Verjährungsfragen nach §§ 195, 199 BGB sollten frühzeitig berücksichtigt werden.

AL Konzept und ING Bank Italia: Jetzt die tatsächliche Festgeldanlage überprüfen

Bei AL Konzept (al-konzept.com) fallen überprüfungsbedürftige Angaben zur Unternehmensgeschichte, behaupteten BaFin-Aufsicht und gesetzlichen Einlagensicherung auf.

Der Verdacht eines Festgeldbetrugs unter missbräuchlicher Verwendung des Namens ING Bank Italia muss anhand der individuellen Verträge und Zahlungsanweisungen untersucht werden.

Die echte ING Bank ist ausdrücklich von den mutmaßlichen Tätern zu unterscheiden. Ihr Name darf nicht als Beweis einer tatsächlichen Bankbeteiligung verstanden werden.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei der rechtlichen Aufarbeitung prüfe ich die Unternehmensidentität, die behauptete ING-Verbindung, die tatsächlichen Zahlungsempfänger sowie mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.

Wenn Sie über al-konzept.com Geld angelegt haben, sichern Sie Ihre Verträge, Nachrichten von info@al-konzept.com und sämtliche Zahlungsbelege. Zahlen Sie insbesondere keine weiteren Gebühren an angebliche Rückholunternehmen; solche Recovery Scams können zusätzliche Schäden verursachen.

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Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren. Entscheidend ist, den Geldfluss frühzeitig zu rekonstruieren und rechtliche Schritte auf belastbare Beweise zu stützen.