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Geld zurück nach Anlagebetrug?

altkoenig-recht.de: Warnung vor Fake-Kanzlei – verdächtige Porsche-Angebote und falsche Insolvenzverwalter

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Ein Porsche 911 Carrera für 130.000 Euro, angeboten von einem angeblichen Rechtsanwalt. Die Ware soll aus einer Insolvenzverwertung stammen. Doch die dahinterstehende Internetadresse altkoenig-recht.de steht auf der Warnliste von Watchlist Internet Österreich – seit dem 23. Oktober 2026.

Wer ein solches Angebot erhält, sollte nicht zahlen. Ich empfehle, zunächst den behaupteten Insolvenzverwalter, das Insolvenzverfahren und die tatsächliche Verfügungsbefugnis zu überprüfen. Auch ein möglicher Identitätsmissbrauch zulasten echter Rechtsanwälte muss berücksichtigt werden.

altkoenig-recht.de: Website aktuell nicht abrufbar

Bei meinem Abrufversuch am 6. November 2026 ließ sich altkoenig-recht.de nicht auslesen. Der Zugriff scheiterte an einer technischen Beschränkung. Daraus lässt sich nicht ableiten, dass die Website generell abgeschaltet ist.

Ein aktuelles Impressum, eine Kanzleianschrift und mögliche Mitarbeiterprofile konnte ich deshalb nicht unmittelbar kontrollieren.

Die Warnmeldung von Watchlist Internet ist hingegen dokumentiert. Sie bezeichnet altkoenig-recht.de als betrügerische Anwaltskanzlei und warnt unter anderem vor erfundenen Erbschaften, falschen Insolvenzkatalogen und fingierten urheberrechtlichen Forderungen.

Markus Ernst Schenk und ein auffälliges Fahrzeugangebot

Ein öffentlich dokumentierter Bericht vom 24. Oktober 2026 beschreibt eine E-Mail von office@albrecht-hoth.de. Die darin verwendete Internetadresse albrecht-hoth.de soll auf altkoenig-recht.de weitergeleitet haben.

Als angeblicher Rechtsanwalt wird Markus Ernst Schenk genannt. Angeboten wurde unter anderem ein Porsche 911 Carrera 3.0 S 4S für 130.000 Euro.

Der Bericht dokumentiert damit einen konkreten Verdachtsfall. Ob das Fahrzeug tatsächlich existierte oder eine Zahlung erfolgte, ist daraus nicht ersichtlich.

Ich rate, sämtliche Angebotsunterlagen und die vollständige E-Mail einschließlich Absenderinformationen zu sichern.

Markus Ernst Schenk: Echte Anwaltsidentität oder erfundener Name?

Ob Markus Ernst Schenk tatsächlich als Rechtsanwalt zugelassen ist, konnte ich nicht unabhängig bestätigen. Ebenso wenig ist geklärt, wer den Namen im Zusammenhang mit altkoenig-recht.de verwendet.

Ein möglicher Identitätsdiebstahl muss deshalb ausdrücklich berücksichtigt werden.

Ich empfehle eine Recherche im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis. Existiert ein namensgleicher Rechtsanwalt, sollte er ausschließlich über unabhängig ermittelte Kontaktdaten angesprochen werden.

Ein möglicherweise echter Rechtsanwalt Markus Ernst Schenk darf nicht ohne Beweise mit den Betreibern von altkoenig-recht.de gleichgesetzt werden.

Die zweite Domain albrecht-hoth.de verdient besondere Aufmerksamkeit

Die berichtete Weiterleitung von albrecht-hoth.de zu altkoenig-recht.de ist ein wichtiger Ermittlungsansatz.

Eine weitere Internetadresse kann als Einstieg für E-Mail-Empfänger dienen, während die eigentliche Kanzleidarstellung unter einer anderen Domain erscheint.

Ich empfehle, beide Adressen, verwendete Telefonnummern, Rechnungssteller und Kontoverbindungen miteinander zu vergleichen.

Die technische Verbindung beweist allerdings nicht automatisch, dass sämtliche beteiligten Domains denselben Betreiber haben.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Fake-Insolvenzverwalter: Warum ein Gerichtsbeschluss nicht genügt

Das Amtsgericht Regensburg warnt ausdrücklich vor angeblichen Insolvenzverwaltern, die hochwertige Waren weit unter Marktpreis anbieten.

Besonders perfide: Die Täter verwenden teilweise täuschend echt gestaltete gerichtliche Bestellungsbeschlüsse. Mitunter wird sogar der Name des angeblich insolventen Unternehmens verschwiegen.

Nach § 56 Abs. 1 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter.

Ich rate deshalb, den Schuldner, das Aktenzeichen und die bestellte Person anhand amtlicher Insolvenzbekanntmachungen zu kontrollieren. Fehlen diese Angaben, sollte keine Zahlung erfolgen.

Goldbarren, Luxusautos und Baumaschinen aus angeblicher Insolvenzmasse

Die echte Insolvenzrechtskanzlei Anchor warnte am 28. Oktober 2026 vor gefälschten Verkaufsangeboten unter missbräuchlicher Verwendung ihres Kanzleinamens.

Angeboten wurden unter anderem Gold, hochwertige Kraftfahrzeuge, Bagger und Traktoren. Anchor stellte ausdrücklich klar, dass die betreffenden Nachrichten nicht von ihrer Kanzlei stammen.

Auch die echte Kanzlei Schultze & Braun war von gefälschten Abverkaufslisten betroffen.

Solche Identitätsmissbräuche zeigen, warum altkoenig-recht.de nicht mit einer tatsächlich existierenden Kanzlei verwechselt werden darf. Eine Verbindung zwischen Anchor, Schultze & Braun und altkoenig-recht.de ist nicht nachgewiesen.

Falsche Rechtsberatung: Nicht nur Warenkäufer sind gefährdet

Fake-Anwaltskanzleien verlangen auch angebliche Erbschaftsgebühren, bieten zweifelhafte Geldrückholverfahren an oder versenden fingierte Abmahnungen.

Wer über altkoenig-recht.de eine Forderung erhält, sollte weder vorschnell zahlen noch ein Schuldanerkenntnis unterschreiben.

Ich empfehle, die behauptete Anspruchsgrundlage, die Identität des Rechtsanwalts und eine angebliche gerichtliche Beteiligung unabhängig zu überprüfen.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Bei Kontakt mit altkoenig-recht.de empfehle ich:

  1. Keine Anzahlungen, Gebühren oder weiteren Kaufpreise überweisen.
  2. E-Mails, Porsche-Angebote und sonstige Warenkataloge sichern.
  3. Absenderdomains und vollständige E-Mail-Kopfzeilen dokumentieren.
  4. Markus Ernst Schenk unabhängig auf eine mögliche Anwaltszulassung überprüfen.
  5. Insolvenzverfahren und Verwalterbestellung amtlich kontrollieren.
  6. Nach erfolgter Zahlung sofort die Empfängerbank über die eigene Bank kontaktieren lassen.
  7. Bei übersandten Ausweisdokumenten möglichen Identitätsmissbrauch berücksichtigen.
  8. Strafanzeige und mögliche zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen.

altkoenig-recht.de: Geld zurück und rechtliche Unterstützung

Bei nachgewiesener Täuschung kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB infrage.

Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, prüfe bei Kontakten mit altkoenig-recht.de insbesondere Zahlungswege, Empfängerkonten, Beweise und mögliche rechtliche Schritte.

Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Entscheidend bleibt, tatsächliche Verantwortliche zu identifizieren und möglicherweise durch Identitätsmissbrauch betroffene echte Rechtsanwälte nicht unbegründet zu verdächtigen.