aspecopartners.ch: Verdacht auf Festgeldbetrug und Identitätsdiebstahl – FINMA warnt vor falscher Unternehmenszuordnung
Ein Festgeldvertrag liegt unterschriftsreif auf dem Tisch. Die Zinsen erscheinen attraktiv, der Ansprechpartner verweist auf eine Schweizer Aktiengesellschaft. Vielleicht ist sogar schon ein persönliches Depot eingerichtet. Doch bevor das Geld überwiesen wird, fehlt eine entscheidende Antwort: Existiert das versprochene Festgeldkonto tatsächlich bei einer Bank?
Wer über aspecopartners.ch oder depot.aspecopartners.ch investiert hat, sollte diese Frage dringend klären. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA warnt seit dem 22. Oktober 2026 vor aspecopartners.ch und stellt ausdrücklich fest, dass die Internetseite nicht mit der tatsächlich eingetragenen Aspeco Partners AG in Zürich verbunden ist.
Damit besteht ein konkreter Verdacht auf Identitätsmissbrauch. Ob darüber hinaus ein strafbarer Festgeldbetrug vorliegt, hängt von den individuellen Vorgängen ab.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Auf anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Die entscheidende Frage lautet nicht: Wie hoch sind die Zinsen?
Bei einem Festgeldangebot interessiert mich zunächst nicht der beworbene Zinssatz, sondern die Identität der Bank, bei der das Geld angelegt werden soll.
Ein echtes Festgeld begründet grundsätzlich einen Rückzahlungsanspruch gegen das kontoführende Kreditinstitut. Ein Vermittler, der lediglich schöne Vertragsunterlagen verschickt, ersetzt diese Rechtsbeziehung nicht.
Drei Unterlagen, die zusammenpassen müssen
Ich empfehle Anlegern, die Festgeldvereinbarung, die Kontoeröffnungsbestätigung und die Zahlungsanweisung nebeneinanderzulegen.
Steht überall dieselbe Bank? Ist diese Bank tatsächlich Vertragspartnerin? Und wurde das Konto nachweislich auf den Namen des Anlegers eröffnet?
Gerade bei Angeboten über aspecopartners.ch sollte diese Prüfung vor jeder weiteren Überweisung erfolgen. Ein angebliches Depot im Internet beweist keine Bankeinlage.
aspecopartners.ch: Was die FINMA tatsächlich festgestellt hat
Die FINMA führt aspecopartners.ch seit dem 22. Oktober 2026 auf ihrer öffentlichen Warnliste.
Der Eintrag nennt Zürich als geografischen Bezug, bestätigt jedoch keinen Unternehmenssitz. Außerdem lautet die Angabe zum Handelsregister ausdrücklich „Ohne HR-Eintrag“.
Die wichtigste Feststellung betrifft die Unternehmensidentität: aspecopartners.ch steht nach Aussage der FINMA in keinem Zusammenhang mit der eingetragenen Aspeco Partners AG, Zürich, CHE-368.594.689.
Diese Unterscheidung ist rechtlich erheblich. Eine reale Aktiengesellschaft darf nicht allein deshalb für mögliche Schäden verantwortlich gemacht werden, weil unbekannte Dritte ihre Identität verwenden.
Die Warnung belegt allerdings weder einen bestimmten Geschädigtenfall noch eine strafrechtliche Verurteilung. Ich trenne deshalb die behördlich bestätigte Identitätsproblematik von einem erst noch nachzuweisenden Betrug.
Eine echte Schweizer Gesellschaft – aber offenbar nicht Ihr Vertragspartner
Die Aspeco Partners AG existiert tatsächlich. Sie wurde am 19. August 2013 im Schweizer Handelsregister eingetragen und ist unter der Unternehmensidentifikationsnummer CHE-368.594.689 registriert.
Auch in einer FINMA-Übersicht bewilligter Vermögensverwalter wird die Gesellschaft geführt.
Das bedeutet jedoch gerade nicht, dass die beanstandete Internetseite oder dort auftretende Ansprechpartner diese Bewilligung nutzen dürfen.
Besonders aufschlussreich ist eine weitere Unterscheidung: Der eingetragene Gesellschaftszweck betrifft Vermögensverwaltung und Anlageberatung, nicht den Betrieb einer Bank.
Wer unter dem Namen Aspeco Partners angeblich Festgeld unmittelbar entgegennimmt, muss deshalb erklären können, welches Kreditinstitut rechtlich Schuldner der Einlage wird.
Ich rate dazu, dies unabhängig bei der genannten Bank zu überprüfen. Verwenden Sie ausschließlich Kontaktdaten, die Sie selbst ermittelt haben.
depot.aspecopartners.ch: Ein digitaler Kontoauszug kann trügerisch sein
Die zusätzliche Adresse depot.aspecopartners.ch verdient eine eigenständige Untersuchung.
Ob diese Subdomain tatsächlich als Festgeld- oder Kundenportal betrieben wird und welche Funktionen sie bereitstellt, lässt sich aus der veröffentlichten FINMA-Warnung nicht abschließend entnehmen. Die Behörde nennt ausdrücklich die Hauptdomain aspecopartners.ch.
Sollten Ihnen über das Depotportal Kontostände, Laufzeiten oder Zinserträge angezeigt werden, empfehle ich eine sorgfältige Beweissicherung.
Der Unterschied zwischen Kontostand und Bankguthaben
Ein Betrag auf einer Internetoberfläche ist noch kein Beleg dafür, dass bei einem Kreditinstitut eine entsprechende Einlage existiert.
Verlangen Sie eine unabhängig überprüfbare Bestätigung der angeblichen Partnerbank.
Ich würde insbesondere prüfen, ob die Bank den Anleger als eigenen Kunden kennt und ob sie die Festgeldnummer sowie den ausgewiesenen Betrag bestätigen kann.
Teilen Sie unbekannten Ansprechpartnern dafür keine neuen Zugangsdaten mit.
Die falsche Sicherheit einer Schweizer Internetadresse
Die Endung „.ch“ lässt viele Anleger an einen Schweizer Finanzdienstleister denken. Zusammen mit einer Handelsregisternummer und professionell gestalteten Unterlagen entsteht schnell der Eindruck einer kontrollierten Geschäftsbeziehung.
Doch eine Internetadresse ist keine Finanzmarkterlaubnis.
Bei aspecopartners.ch hat die FINMA gerade die behauptete Verbindung zur eingetragenen Gesellschaft verneint.
Aus anwaltlicher Sicht interessiert mich deshalb, wann und wie diese Unternehmensidentität gegenüber Anlegern verwendet wurde.
Warum die erste E-Mail besonders wertvoll sein kann
Wurde mit der langjährigen Geschichte des Schweizer Unternehmens geworben? Wurden dessen Registerdaten oder eine FINMA-Bewilligung als Sicherheit angeführt?
Ich empfehle, solche Aussagen vollständig zu archivieren. Sie können später für die Frage entscheidend werden, ob eine falsche Identität die Anlageentscheidung beeinflusst hat.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
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Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wenn Sie über aspecopartners.ch oder depot.aspecopartners.ch Geld angelegt haben, empfehle ich folgende Schritte:
- Weitere Zahlungen stoppen. Überweisen Sie keine zusätzlichen Festgeldbeträge, Steuern oder angeblichen Bearbeitungsgebühren.
- Ihre Bank unverzüglich kontaktieren. Bitten Sie bei aktuellen Überweisungen um Prüfung eines Zahlungsrückrufs wegen Betrugsverdachts.
- Die angebliche Partnerbank unabhängig anrufen. Lassen Sie Kontoeröffnung, Kontoinhaberschaft und Festgeldvertrag überprüfen.
- Vertragsunterlagen sichern. Bewahren Sie Festgeldangebote, Zinszusagen, Kontoeröffnungsformulare und Einzahlungsanweisungen auf.
- Beide Internetadressen dokumentieren. Speichern Sie vorhandene Depotansichten und die vollständigen aufgerufenen Adressen.
- Kommunikation exportieren. Sichern Sie E-Mails, Messenger-Verläufe, Telefonnummern und Gesprächsnotizen.
- Ihre Identität schützen. Übermitteln Sie keine weiteren Ausweiskopien; überprüfen Sie gefährdete Passwörter und Fernwartungszugriffe.
- Zahlungswege prüfen lassen. Stellen Sie Überweisungsdaten, IBAN, Empfängernamen und etwaige Rückzahlungen zusammen.
Ich rate dazu, die Beweise zu sichern, bevor verdächtige Zugänge geschlossen werden.
Festgeldbetrug: Warum der Empfängername entscheidend ist
Stellen Sie sich vor, ein Anleger erhält einen Vertrag über ein angebliches Festgeld bei einer europäischen Bank. Die Überweisungsanweisung nennt jedoch eine andere Gesellschaft als Kontoinhaberin.
Das ist ein hypothetisches Beispiel, kein belegter Einzelfall zu Aspeco Partners.
Eine solche Abweichung wäre für meine Untersuchung besonders wichtig. Denn dann muss geklärt werden, weshalb das Geld nicht unmittelbar auf ein dem Anleger zugeordnetes Bankkonto fließt.
Ich würde die IBAN, den Empfängernamen und die Nachricht mit der Zahlungsaufforderung gemeinsam auswerten.
Bei selbst autorisierten Überweisungen besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die eigene Bank. Ein sofortiger Rückrufversuch kann dennoch sinnvoll sein.
Mögliche Pflichtverletzungen beteiligter Zahlungsdienstleister müssen gesondert nachgewiesen werden.
Wenn die Festgeldlaufzeit endet und die Rückzahlung ausbleibt
Bei echtem Festgeld richten sich Fälligkeit und Rückzahlung grundsätzlich nach den vereinbarten Bedingungen.
Verweist ein Ansprechpartner bei Fälligkeit plötzlich auf eine notwendige Steuerzahlung, eine technische Freigabe oder eine kostenpflichtige Depotentsperrung, sollten Anleger besonders vorsichtig werden.
Ob solche Forderungen im Zusammenhang mit depot.aspecopartners.ch tatsächlich erhoben wurden, muss im Einzelfall belegt werden.
Ich empfehle, jede Auszahlungsaufforderung und sämtliche Antworten mit Datum aufzubewahren.
Auch die Behauptung, eine Verlängerung der Anlage sei zwingend erforderlich, sollte anhand des ursprünglichen Vertrags überprüft werden.
Leisten Sie keine zusätzliche Zahlung, nur um vermeintlich bereits vorhandenes Festgeld zurückzuerhalten.
Einlagensicherung: Warum die häufigste Beruhigung nicht genügt
Bei betrügerischen Festgeldangeboten kann die gesetzliche Einlagensicherung als Verkaufsargument dienen.
Entscheidend ist jedoch, ob tatsächlich eine geschützte Bankeinlage bei einem erfassten Kreditinstitut besteht.
Eine bloß behauptete Kontoverbindung reicht dafür nicht aus.
Ich würde daher zunächst die kontoführende Bank, den rechtlichen Kontoinhaber und das anwendbare Sicherungssystem bestimmen.
Besonders bei einem grenzüberschreitenden Angebot darf nicht pauschal unterstellt werden, dass deutsches Einlagensicherungsrecht gilt.
Sollte es sich lediglich um eine Zahlung an unbekannte Dritte handeln, entsteht dadurch nicht automatisch ein Anspruch gegen einen Einlagensicherungsfonds.
Welche rechtlichen Ansprüche sich prüfen lassen
Bei einer nachgewiesenen vorsätzlichen Täuschung über Unternehmensidentität, Bankverbindung oder tatsächliche Geldanlage können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB entstehen.
Auch § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kommt abhängig von den Umständen in Betracht.
Wurde ein Vertrag durch arglistige Täuschung geschlossen, kann außerdem eine Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB relevant sein.
Bereicherungsrechtliche Ansprüche gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB sind insbesondere im Hinblick auf tatsächliche Zahlungsempfänger zu untersuchen.
Ich prüfe dabei, wer die Täuschung vorgenommen, wer das Geld erhalten und welcher Schaden sich nachweisen lässt.
Die echte Aspeco Partners AG haftet nicht allein aufgrund einer missbräuchlichen Namensverwendung.
Bei internationalen Sachverhalten müssen außerdem Zuständigkeit, anwendbares Recht und Durchsetzbarkeit geklärt werden.
Nach der Warnung: Vorsicht vor einer zweiten Geldforderung
Wer einen möglichen Festgeldbetrug erlebt hat, kann später von angeblichen Rückholunternehmen kontaktiert werden.
Diese versprechen beispielsweise, das Kapital bereits bei einer ausländischen Bank gefunden zu haben. Vor der Auszahlung verlangen sie weitere Gebühren.
Solche sogenannten Recovery Scams können den Schaden vergrößern.
Ich empfehle, unaufgeforderte Rückzahlungsangebote unabhängig zu überprüfen. Eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 StPO kann bei konkretem Betrugsverdacht sinnvoll sein, ersetzt jedoch nicht die zivilrechtliche Anspruchsprüfung.
aspecopartners.ch: Jetzt die Bankverbindung statt des Firmennamens prüfen
Die FINMA-Warnung vom 22. Oktober 2026 ist ein ernst zu nehmender Anlass, Festgeldangebote über aspecopartners.ch und mögliche Depotanzeigen unter depot.aspecopartners.ch kritisch zu untersuchen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei einem Verdacht auf Festgeldbetrug und Identitätsdiebstahl prüfe ich insbesondere die behauptete Bankbeziehung, den tatsächlichen Zahlungsempfänger und mögliche rechtliche Ansprüche.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Übermitteln Sie mir dazu Ihre Vertragsunterlagen, Zahlungsbelege und eine kurze Schilderung etwaiger Auszahlungsprobleme. Auf dieser Grundlage lassen sich mögliche Rückrufmaßnahmen sowie außergerichtliche, gerichtliche und strafprozessuale Schritte bewerten.
Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden.
Meine wichtigste Empfehlung: Ein Festgeldkonto muss bei einer realen Bank bestehen – nicht nur auf einem überzeugend gestalteten Kundenportal. Genau diesen Unterschied sollten Anleger jetzt überprüfen lassen.