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Geld zurück nach Anlagebetrug?

bdhw-insolvenz.de: Warnung vor Fake-Insolvenzverwaltern – der Name BDHW und die Gefahr des Identitätsmissbrauchs

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Ein Briefkopf mit dem Namen einer Insolvenzverwaltung, ein vermeintlich amtliches Aktenzeichen und ein Angebot über hochwertige Maschinen: Für Kaufinteressenten kann das wie eine Gelegenheit aussehen. Doch gerade solche Konstellationen nutzen betrügerische Insolvenzverwalter, um Vorauszahlungen zu erschleichen.

Bei bdhw-insolvenz.de besteht konkreter Anlass zur Vorsicht. Die österreichische Verbraucherschutzplattform Watchlist Internet führt die Domain seit dem 23. Juni 2026 auf ihrer öffentlichen Warnliste für Fake-Anwaltskanzleien.

Ich rate deshalb, zwischen der verdächtigen Internetadresse und tatsächlich dokumentierten Insolvenzrechtsexperten mit Bezug zum Namen BDHW sorgfältig zu unterscheiden.

Meine Prüfung: bdhw-insolvenz.de war nicht erreichbar

Ich habe bdhw-insolvenz.de unmittelbar über HTTPS und HTTP aufgerufen. Beide Zugriffsversuche scheiterten durch Zeitüberschreitung.

Die aktuelle Website ließ sich somit nicht auswerten.

Auch über Suchmaschinen konnte ich keine ausreichend belastbare Fassung ihres Impressums oder ihrer Teamseite ermitteln.

Deshalb kann ich weder eine dort behauptete Kanzleianschrift noch Telefonnummern oder konkrete Mitarbeiter zuverlässig wiedergeben.

Die Warnlisteneintragung ist bestätigt. Welche Personen tatsächlich hinter bdhw-insolvenz.de stehen, bleibt dagegen ungeklärt.

Der Name BDHW hat einen realen historischen Hintergrund

Meine Recherche führt zu einer bemerkenswerten Übereinstimmung.

Es existierte tatsächlich die BDHW Insolvenzverwalter Insolvenzabwicklung Rechtsanwälte Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung.

Diese Organisation war unter anderem in Speyer registriert und verwendete die Internetadresse bdhw-law.de beziehungsweise nach älteren Branchenangaben bdhw-law.eu.

Das Insolvenz-Portal dokumentiert historische Standorte in Speyer, Mannheim, Landau, Frankenthal und Ladenburg.

Damit ist BDHW keineswegs lediglich eine frei erfundene Buchstabenfolge.

Gerade deshalb muss geprüft werden, ob die Betreiber von bdhw-insolvenz.de bewusst an eine frühere berufliche Identität anknüpfen.

Eine entsprechende Autorisierung konnte ich nicht feststellen.

Besonders wichtig: Die frühere BDHW-Vereinigung wurde gelöscht

Ein Handelsregisterdatendienst dokumentiert die frühere BDHW-Vereinigung unter HRA 61463 beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein.

Demnach wurde die Gesellschaft 2020 aufgelöst und am 8. November 2021 gelöscht.

Diese historische Tatsache ist für die Einordnung entscheidend.

Eine frühere Registereintragung beweist nicht, dass im Jahr 2026 unter bdhw-insolvenz.de eine weiterhin bestehende, identische Organisation tätig ist.

Ebenso wenig bedeutet die Löschung, dass sämtliche früher beteiligten Rechtsanwälte ihre Berufstätigkeit eingestellt hätten.

Ich empfehle daher, die rechtliche Existenz des konkreten Anbieters und die Zulassung jedes einzelnen Berufsträgers getrennt zu prüfen.

Jochen Bauer und Markus Dahmann: Tatsächlich dokumentierte Insolvenzexperten

Das Insolvenz-Portal nennt für die historische BDHW-Organisation insbesondere Jochen Bauer und Markus Dahmann als Insolvenzverwalter.

Jochen Bauer ist auch unabhängig als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht auffindbar.

Seine berufliche Internetpräsenz lautet jurist-bauer.de.

Markus Dahmann erscheint ebenfalls in älteren BDHW-Verzeichniseinträgen mit Bezug zu Speyer und Mannheim.

Diese Informationen belegen einen tatsächlichen historischen beruflichen Hintergrund.

Sie belegen jedoch keine Verbindung von Jochen Bauer oder Markus Dahmann zur gewarnten Domain bdhw-insolvenz.de.

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Identitätsmissbrauch: Echte Rechtsanwälte nicht mit unbekannten Betreibern verwechseln

Gerade die Ähnlichkeit zwischen bdhw-insolvenz.de und dem historischen Namen BDHW Insolvenzverwalter ist problematisch.

Unbekannte Dritte könnten eine frühere Kanzleibezeichnung verwenden, um bei Gläubigern und Kaufinteressenten Vertrauen zu erzeugen.

Ob dies tatsächlich geschehen ist, konnte ich nicht unabhängig nachweisen.

Eine ausdrückliche öffentliche Erklärung von Jochen Bauer oder Markus Dahmann zu bdhw-insolvenz.de liegt mir ebenfalls nicht vor.

Mein Hinweis: Weder Jochen Bauer noch Markus Dahmann dürfen allein aufgrund der Warnung vor bdhw-insolvenz.de mit betrügerischen Aktivitäten in Verbindung gebracht werden.

Ein möglicher Identitätsmissbrauch muss gesondert aufgeklärt werden.

Insolvenzware: Warum ich vor jeder Vorauszahlung warne

Watchlist Internet beschreibt Fake-Insolvenzverkäufe als typische Betrugsmasche.

Die angeblichen Insolvenzverwalter bieten Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge oder Elektronik aus vermeintlich aufgelösten Unternehmen an.

Interessenten erhalten professionelle Kataloge und sollen häufig vollständig im Voraus bezahlen.

Ich empfehle, zunächst das insolvente Unternehmen und das gerichtliche Aktenzeichen zu ermitteln.

Prüfen Sie anschließend über die amtlichen Insolvenzbekanntmachungen, ob das Verfahren existiert und wer tatsächlich bestellt wurde.

Ein konkreter betrügerischer Warenverkauf über bdhw-insolvenz.de ist durch meine Recherche nicht nachgewiesen.

Gold aus Insolvenzmasse: Besonders gefährliche Lockangebote

Auch Goldbarren, Krügerrand-Münzen und hochwertige Uhren können bei betrügerischen Insolvenzverwertungen als angebliche Sonderangebote auftauchen.

Ein außergewöhnlich niedriger Preis wird dann mit einer dringenden Verwertung begründet.

Ich rate, vor einem solchen Kauf nicht nur den Verkäufer, sondern auch die Eigentumsverhältnisse und die tatsächliche Verfügungsberechtigung zu prüfen.

Ein konkretes Goldangebot über bdhw-insolvenz.de konnte ich nicht feststellen.

Die allgemeine Gefahr durch Fake-Insolvenzverwalter ist dennoch erheblich.

Fake-Rechtsberatung kann vertrauliche Daten gefährden

Betrügerische Kanzleiauftritte dienen nicht ausschließlich dem Warenverkauf.

Auch fingierte Erbschaften, angebliche Rückholangebote nach Anlagebetrug oder erfundene Rechtsstreitigkeiten werden eingesetzt.

Dabei können Ausweiskopien, Bankunterlagen und sensible Unternehmensinformationen abgefragt werden.

Ich empfehle, über bdhw-insolvenz.de keine vertraulichen Dokumente zu übermitteln, solange der tatsächliche Anbieter nicht unabhängig identifiziert wurde.

Das gilt insbesondere für Gläubigerlisten, Forderungsanmeldungen und finanzielle Unternehmensdaten.

Meine Empfehlungen bei Kontakt mit bdhw-insolvenz.de

Sichern Sie sämtliche E-Mails, Rechnungen, Warenkataloge und Zahlungsaufforderungen.

Prüfen Sie behauptete Rechtsanwälte im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis.

Verwechseln Sie bdhw-insolvenz.de nicht mit der früheren BDHW-Vereinigung oder den unabhängig dokumentierten Insolvenzrechtsexperten Jochen Bauer und Markus Dahmann.

Haben Sie bereits überwiesen, kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Bank und beantragen Sie einen Überweisungsrückruf.

Bei Betrugsverdacht empfehle ich außerdem eine Strafanzeige und die Prüfung möglicher Rückforderungsansprüche.

bdhw-insolvenz.de: Kostenfreie Ersteinschätzung

Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, unterstütze Betroffene bei verdächtigen Insolvenzverkäufen, Fake-Kanzleien, möglichem Identitätsmissbrauch und finanziellen Schäden.

Über anlagebetrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Entscheidend ist die klare Abgrenzung: Die Warnung betrifft bdhw-insolvenz.de. Die historisch dokumentierte BDHW-Vereinigung sowie die Rechtsanwälte Jochen Bauer und Markus Dahmann dürfen nicht ohne Beweise mit den unbekannten Verantwortlichen dieser Domain gleichgesetzt werden.