centwin.io und centmillion.io: Betrugsverdacht, Zürcher Polizeiwarnung und die entscheidende Frage nach der Betreiberidentität
Zwei Internetadressen, zwei ähnlich klingende Namen – aber gehören sie überhaupt zusammen? Wer bei centwin.io Geld angelegt hat oder sich für den angekündigten Centmillion Coin auf centmillion.io interessiert, sollte genau diese Frage stellen.
Für centwin.io liegt ein dokumentierter Warnhinweis der Cybercrime Police Zürich vor. Bei centmillion.io ist die Sachlage anders: Die Website präsentiert ein konkretes Finanz- und Tokenprojekt. Eine gemeinsame Betreiberstruktur beider Domains ist bislang nicht belegt.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Mein Rat lautet deshalb: Nicht aus Namensähnlichkeiten auf Zusammenhänge schließen, sondern Zahlungswege, Verträge und Verantwortliche getrennt prüfen.
Centwin: Zürcher Warnliste seit August 2026
Die Cybercrime Police Zürich führt centwin.io seit dem 20. August 2026 in der Kategorie verdächtiger Onlineplattformen.
Ein solcher Eintrag ist ein ernstzunehmendes Warnsignal, aber keine gerichtliche Feststellung eines Betrugs.
Anleger sollten insbesondere hinterfragen, welche Gesellschaft ihr Geld entgegengenommen hat und ob eine erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis besteht.
Ich empfehle, bis zur Klärung keine zusätzlichen Einzahlungen zu leisten.
centwin.io lässt sich aktuell nicht zuverlässig aufrufen
Der direkte Abruf von centwin.io sowie www.centwin.io war bei meiner Recherche nicht erfolgreich. Der Abrufdienst meldete jeweils einen technischen Fehler, ohne einen belastbaren HTTP-Status der Website zu liefern.
Deshalb konnte ich weder ein aktuelles Impressum noch Handelsbedingungen oder Lizenzangaben unmittelbar untersuchen.
Für Betroffene gewinnen damit gespeicherte Registrierungsbestätigungen, frühere Screenshots und E-Mails besondere Bedeutung.
Wer noch Zugang zu einem Kundenkonto hat, sollte dessen Inhalte umgehend dokumentieren.
centmillion.io zeigt ein anderes Geschäftsmodell
Anders bei centmillion.io: Die Hauptdomain war erreichbar.
Die englischsprachige Website nennt Zug in der Schweiz als Standort und beschreibt ein Finanzmodell, das Währungsmärkte als zusammenhängendes Netzwerk betrachtet.
Das Konzept soll anhand von 24 Jahren Marktdaten validiert worden sein. Für institutionelle Interessenten werden Leistungsdaten unter Vertraulichkeitsvereinbarung angeboten.
Diese Darstellung ist eine Eigenangabe des Projekts, kein unabhängig überprüfter Erfolgsnachweis.
Centmillion Coin: Ein angekündigter Tokenverkauf
Besonders aufmerksam würde ich den Bereich „Centmillion Coin“ betrachten.
Die Website kündigt einen öffentlich handelbaren Token an. Ein Vorverkauf soll künftig auf Einladung zugänglich werden.
Als Verantwortliche nennt sie den Centmillion Verein für Forschung und institutionelle Präsenz sowie Centmillion Ltd für kommerzielle Aktivitäten und den Coin.
Vor einer Beteiligung empfehle ich, Whitepaper, Tokenrechte, Vertragspartei, Verwahrung und mögliche Verkaufsbeschränkungen schriftlich anzufordern.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Warum centwin.io nicht automatisch zu Centmillion gehört
Ein ähnlicher Name begründet weder eine wirtschaftliche Verbindung noch eine gemeinsame Haftung.
Ich würde zunächst untersuchen, ob Ansprechpartner, Zahlungsempfänger, Telefonnummern oder Wallet-Adressen übereinstimmen.
Ohne solche Nachweise darf die Warnung zu centwin.io nicht einfach auf centmillion.io übertragen werden.
Ebenso wenig schützt ein professioneller Auftritt bei Centmillion vor einer sorgfältigen Prüfung des konkreten Finanzprodukts.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wenn Sie über eine der beiden Domains Geld investiert haben, empfehle ich:
- Weitere Zahlungen stoppen, insbesondere angebliche Steuern oder Freischaltgebühren.
- Verträge und Werbeversprechen sichern, einschließlich Tokenbedingungen und Renditeangaben.
- Auszahlungsanträge dokumentieren, mit Datum und Antworten der Ansprechpartner.
- Bankbelege herunterladen, einschließlich IBAN und Empfängername.
- Kryptotransaktionen erfassen, mit Wallet-Adressen, Netzwerk und Transaktions-Hash.
- Chats und E-Mails exportieren, möglichst mit vollständigen Zeitstempeln.
- Fernwartungszugänge entfernen und Passwörter ändern, falls Dritte Zugriff erhielten.
Ich rate, für jede Domain eine eigene Zahlungsübersicht anzulegen.
Centmillion: Was Anleger vor einem Tokenkauf prüfen sollten
Bei Centmillion Coin interessiert mich zunächst, welche Rechte der Token vermittelt: Beteiligung, Zahlungsanspruch, Nutzungsmöglichkeit oder lediglich Handelbarkeit?
Anschließend wären die regulatorische Einordnung, die Tokenverteilung und mögliche Interessenkonflikte zu untersuchen.
Ein angekündigter Vorverkauf bedeutet noch nicht, dass Token tatsächlich ausgegeben wurden.
Auch eine behauptete historische Modellvalidierung garantiert keine zukünftigen Erträge.
Geld zurück bei Centwin: Welche Wege bestehen?
Bei Überweisungen sollte unverzüglich ein möglicher Bankrückruf geprüft werden. Kreditkartenzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen reklamiert werden.
Bei Kryptowährungen lassen sich Transaktionswege häufig nachvollziehen. Eine erfolgreiche Rückholung ist dadurch jedoch nicht garantiert.
Ich empfehle außerdem, unbekannten Rückholunternehmen keine Vorauszahlungen zu leisten. Angeblich bereits sichergestellte Kryptoguthaben sind ein häufiges Lockmittel sogenannter Recovery Scams.
Welche rechtlichen Ansprüche kommen infrage?
Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung können nach deutschem Recht § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB relevant werden.
Dafür müssen konkrete Verantwortliche, Täuschungshandlungen und Schäden festgestellt werden.
Eine Strafanzeige kann Ermittlungen unterstützen. Zivilrechtliche Rückforderungen und mögliche Verjährungsfristen sind gesondert zu prüfen.
centwin.io und centmillion.io: Anwaltliche Unterstützung
Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich bei Verdacht auf Anlagebetrug die tatsächlichen Betreiber, Zahlungswege und möglichen Ansprüche.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Entscheidend ist nicht der ähnliche Name beider Projekte, sondern der nachweisbare Weg Ihres Geldes. Genau dort sollte eine sorgfältige rechtliche Aufarbeitung beginnen.