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Geld zurück nach Anlagebetrug?

diehl-partner.com: Fake-Kanzlei unter Betrugsverdacht – was hinter der angeblichen Düsseldorfer Insolvenzkanzlei steckt

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Ein professioneller Internetauftritt, neun angebliche Berufsträger und ein beeindruckender Lebenslauf der Kanzlei: diehl-partner.com versucht, mit zahlreichen Details Vertrauen aufzubauen. Doch die österreichische Verbraucherplattform Watchlist Internet führt die Domain seit dem 2. Oktober 2026 als betrügerische Anwaltswebsite.

Ich habe die Internetseite einschließlich Impressum, Teamprofilen und Kanzleigeschichte aufgerufen. Besonders wichtig ist die Frage, ob hier tatsächlich zugelassene Rechtsanwälte auftreten oder möglicherweise fremde Identitäten verwendet werden.

Die Kanzlei behauptet 850 Verfahren seit 2011

Auf diehl-partner.com präsentiert sich „Diehl & Partner Rechtsanwälte PartG mbB“ als Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei.

Der Internetauftritt wirbt mit Insolvenzverwaltung, Sanierung, Eigenverwaltung, Gläubigervertretung und Geschäftsführerhaftung. Angeblich wurden seit 2011 mehr als 850 Verfahren bearbeitet.

Die Website verspricht außerdem eine Ersteinschätzung innerhalb von 48 Stunden und stellt anonymisierte Mandantenbewertungen mit einer Durchschnittsnote von 5,0 dar.

Das sind zunächst ausschließlich Angaben des Domainbetreibers. Ich empfehle, daraus keine Rückschlüsse auf eine tatsächliche anwaltliche Zulassung zu ziehen.

Das Impressum nennt eine konkrete Partnerschaft

Als Anschrift wird die Breite Straße 28, 40213 Düsseldorf, angegeben. Die Telefonnummer lautet 0211 96294023.

Im Impressum erscheinen das Amtsgericht Düsseldorf und die Partnerschaftsregisternummer PR 1311 sowie die Umsatzsteuer-ID DE137122530.

Als einzelvertretungsberechtigte Partner nennt die Website Torben Diehl, André Mayer und Reinhardt Kunz.

Solche Daten wirken offiziell. Entscheidend ist jedoch, ob die behauptete Partnerschaft tatsächlich im Register eingetragen ist und ob die Domain ihr gehört.

Ich rate, die Angaben unmittelbar im amtlichen Partnerschaftsregister zu kontrollieren.

Torben Diehl: Angeblicher Gründungspartner und Insolvenzverwalter

Torben Diehl wird auf diehl-partner.com als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht dargestellt.

Die Kanzleigeschichte behauptet eine Gründung durch Torben Diehl im Jahr 2011, die Aufnahme weiterer Partner und eine spätere Umwandlung in eine PartG mbB.

Eine unabhängige Bestätigung, dass Torben Diehl die behauptete Düsseldorfer Kanzlei betreibt, konnte ich nicht feststellen.

Sollte ein tatsächlich zugelassener Rechtsanwalt gleichen Namens existieren, wäre ein Identitätsmissbrauch denkbar. Torben Diehl darf nicht ohne Beweise mit möglichen betrügerischen Domainbetreibern gleichgesetzt werden.

André Mayer, Reinhardt Kunz und sechs weitere Namen

Die Teamseite nennt André Mayer als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Steuerrecht.

Reinhardt Kunz soll Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sein.

Außerdem erscheinen Tino Busch, Edeltraut Keil, Grete Wahl, Magdalena Löffler, Meike Ernst und Svetlana Merz.

Die Website behauptet für zahlreiche Personen Fachanwaltstitel und langjährige Erfahrung.

Ich empfehle, sämtliche angeblichen Rechtsanwälte einzeln im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis zu überprüfen. Namensgleichheit allein bestätigt keine Zugehörigkeit zu diehl-partner.com.

Ein auffälliges Detail: Die Kanzleigeschichte endet 2024

Die Website beschreibt mehrere Entwicklungsschritte: Kanzleigründung 2011, Aufnahme von Reinhardt Kunz 2013, Umfirmierung 2016 und Umwandlung in eine PartG mbB 2018.

Für 2024 wird ein Umzug in die Breite Straße 28 behauptet.

Diese detaillierte Chronologie soll Kontinuität vermitteln. Allerdings lässt sich eine behauptete Kanzleigeschichte nicht allein anhand einer Website bestätigen.

Ich rate, insbesondere die angeblichen Registereintragungen und früheren Kanzleisitze unabhängig zu überprüfen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
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diehl-lagerbestand.net: Eine zweite gewarnte Domain

Besonders relevant ist die Verbindung zu diehl-lagerbestand.net.

Diese Domain steht seit dem 23. Oktober 2026 ebenfalls auf der Warnliste von Watchlist Internet. Bei einer früheren Überprüfung leitete sie auf diehl-partner.com weiter.

Der Name deutet auf den Verkauf von Lagerbeständen hin, während die Zielwebsite eine Insolvenzkanzlei präsentiert.

Eine solche Kombination kann bei gefälschten Insolvenzverkäufen Vertrauen erzeugen.

Ich empfehle, beide Domains gemeinsam zu dokumentieren und mögliche Verkaufsangebote nicht ungeprüft zu bezahlen.

Fake-Insolvenzverwalter: Wie angebliche Insolvenzware verkauft wird

Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt vor betrügerischen Kanzleiidentitäten, die hochwertige Waren aus angeblichen Insolvenzen anbieten.

Die Täter verwenden teilweise echte Rechtsanwaltsnamen, kopierte Kanzleiwebsites und gefälschte Gerichtsbeschlüsse.

Angeboten werden Fahrzeuge, Baumaschinen, Werkzeuge oder industrielle Lagerbestände.

Ich rate, bei Angeboten über diehl-partner.com zunächst den Schuldner, das Aktenzeichen und das Insolvenzgericht zu ermitteln.

Nach § 56 Abs. 1 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter. Auch die konkrete Verkaufsberechtigung muss unabhängig feststehen.

Goldbarren und Edelmetalle: Besonders gefährliche Lockangebote

Betrügerische Insolvenzkanzleien bieten mitunter Goldbarren und Edelmetallmünzen deutlich unter Marktwert an.

Ein angeblicher Insolvenzverwalter erklärt möglicherweise, die Gegenstände müssten kurzfristig verwertet werden.

Ich empfehle, den aktuellen Materialwert zu vergleichen, Eigentumsnachweise anzufordern und die tatsächliche Verfügungsbefugnis zu prüfen.

Ein konkreter betrügerischer Goldverkauf über diehl-partner.com ist nicht unabhängig nachgewiesen.

Fake-Rechtsberatung und fingierte Forderungen

Gefälschte Anwaltswebsites können auch angebliche Erbschaften, unberechtigte Abmahnungen oder die Rückholung verlorener Kryptowährungen anbieten.

Bei Kontakten mit diehl-partner.com empfehle ich deshalb, keine Vorschüsse, Gerichtskosten oder sonstigen Gebühren zu zahlen, bevor die Identität des Absenders geklärt ist.

Auch Ausweiskopien und sensible Unternehmensunterlagen sollten nicht an ungeprüfte Ansprechpartner übermittelt werden.

Was Betroffene jetzt konkret unternehmen sollten

Bei Kontakt mit diehl-partner.com rate ich:

  1. Zahlungen und Anzahlungen zunächst aussetzen.
  2. E-Mails, Rechnungen und Warenkataloge sichern.
  3. Die Verbindung zu diehl-lagerbestand.net dokumentieren.
  4. Torben Diehl, André Mayer und Reinhardt Kunz amtlich überprüfen.
  5. Die behauptete Partnerschaft PR 1311 kontrollieren.
  6. Insolvenzverfahren und Verwalterbestellungen unabhängig bestätigen lassen.
  7. Bereits überwiesene Beträge sofort bei der Bank reklamieren.
  8. Strafanzeige und mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

diehl-partner.com: Kostenfreie Ersteinschätzung für Geschädigte

Bei nachgewiesener Täuschung können Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB bestehen.

Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, prüfe Zahlungswege, Empfängerkonten, mögliche Verantwortliche und rechtliche Schritte.

Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Dabei ist die Unterscheidung entscheidend: Die Warnung betrifft diehl-partner.com. Sie beweist nicht, dass möglicherweise tatsächlich existierende Rechtsanwälte namens Torben Diehl, André Mayer oder Reinhardt Kunz an betrügerischen Handlungen beteiligt sind.