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und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Fam-asset-München.de: Festgeldbetrug mit ClearBank? Die entscheidende Spur führt zur Unternehmensidentität

Veröffentlicht am 15.10.2026 –

Wer über Fam-asset-München.de vermeintliches Festgeld bei ClearBank angelegt hat, sollte jetzt vor allem eines überprüfen: Existiert die versprochene Bankeinlage tatsächlich? Eine professionell gestaltete Vermittlerwebsite und ein Vertrag mit Banklogo reichen als Nachweis nicht aus.

Besonders relevant ist eine BaFin-Warnung vom 26. September 2025. Die Finanzaufsicht warnt vor Festgeldangeboten unter missbräuchlicher Verwendung der Identität eines Münchner Unternehmens. Allerdings betrifft die Warnung ausdrücklich die Schreibweise fam-asset-muenchen.de. Ob auch die hier genannte Umlautdomain fam-asset-münchen.de von denselben Personen betrieben wird, ist gesondert zu überprüfen.

Nach dem geschilderten Sachverhalt soll außerdem der Name ClearBank verwendet worden sein. Die echte ClearBank ist ausdrücklich von möglichen Festgeldbetrügern zu unterscheiden. Eine Beteiligung der Bank an einer Täuschung ist nicht belegt.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Ein Buchstabe verändert die Internetadresse – und möglicherweise die Beweislage

Die BaFin-Warnung betrifft fam-asset-muenchen.de, also eine Domain mit ausgeschriebenem „ue“.

Die vom Anleger genannte Adresse fam-asset-münchen.de enthält dagegen einen Umlaut. Technisch wird sie als xn--fam-asset-mnchen-tzb.de dargestellt.

Diese Adressen sind nicht automatisch identisch. Sie können unterschiedlichen Inhabern gehören, auf verschiedene Server führen oder unabhängig voneinander verwendet werden.

Für Betroffene ist das mehr als eine technische Besonderheit. Bei einer Strafanzeige oder einer Zahlungsnachforschung sollte die tatsächlich verwendete Adresse exakt bezeichnet werden.

Ich empfehle, den vollständigen Absender jeder E-Mail und den ursprünglichen Link aus dem Angebot zu sichern. Eine bloße Erinnerung an den Domainnamen genügt nicht.

Was die BaFin über die FAM-Festgeldangebote festgestellt hat

Am 26. September 2025 warnte die BaFin vor Angeboten auf fam-asset-muenchen.de und vor angeblichen Festgeldanlagen der FAM Family Office and Asset Management GmbH.

Nach den Erkenntnissen der Behörde besteht der Verdacht, dass unbekannte Betreiber ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Besonders eindeutig ist die Feststellung zum Unternehmen: Die echte Münchner Gesellschaft steht nach Angaben der BaFin in keinem Zusammenhang mit der beanstandeten Website.

Die Behörde spricht ausdrücklich von Identitätsmissbrauch.

Damit liegt für die ausgeschriebene Domain ein konkreter behördlicher Warnhinweis vor. Er ersetzt allerdings nicht den Nachweis, dass die Umlautdomain denselben Verantwortlichen zuzurechnen ist.

FAM Family Office: Warum auch eine echte Handelsregisternummer täuschen kann

Die FAM Family Office and Asset Management GmbH ist keine frei erfundene Unternehmensbezeichnung. Das Unternehmen existierte tatsächlich unter diesem Namen; öffentlich wird inzwischen auch die Firmierung 3K Investment Office GmbH als Nachfolgebezeichnung genannt.

Gerade dieser Hintergrund macht den Fall bemerkenswert.

Wer im Handelsregister nach einer früheren Firmierung sucht, kann echte Unternehmensdaten finden. Daraus folgt jedoch nicht, dass eine Internetseite mit ähnlichem Namen zu dieser Gesellschaft gehört.

Ich rate, bei Fam-asset-München.de nicht nur die Registereintragung zu überprüfen, sondern auch die tatsächliche Berechtigung zur Nutzung des Firmennamens.

Die echte Münchner Gesellschaft ist nicht für ein fremdes Festgeldangebot verantwortlich, nur weil ihre Identität missbraucht wird. Eine Haftung setzt eigenständige rechtliche Voraussetzungen voraus.

ClearBank: Das Banklogo beantwortet nicht die wichtigste Frage

ClearBank ist ein tatsächlich existierender britischer Bankdienstleister. Seine Zahlungs- und Bankinfrastruktur kann in unterschiedlichen Geschäftsmodellen eingesetzt werden.

Wird bei Fam-asset-München.de mit einem ClearBank-Festgeld geworben, muss daher zunächst festgestellt werden, welche konkrete Gesellschaft überhaupt Vertragspartner sein soll.

Ein Konto bei einer Bank

Die Existenz einer Kontoverbindung beweist nicht, dass es sich um ein persönliches Festgeldkonto des Anlegers handelt.

Ein Zahlungsdienst im Hintergrund

Eine Bank kann technische Zahlungsleistungen erbringen, ohne selbst Schuldnerin der beworbenen Festgeldanlage zu sein.

Eine behauptete Einlagensicherung

Sie setzt eine tatsächlich geschützte Bankeinlage voraus und entsteht nicht durch ein Logo oder eine Werbeaussage.

Ich empfehle, ClearBank ausschließlich über unabhängig ermittelte offizielle Kontaktwege um Prüfung der behaupteten Geschäftsbeziehung zu bitten.

Die konkrete Verwendung des ClearBank-Namens durch die beanstandeten Anbieter ist durch die bekannte BaFin-Warnung nicht ausdrücklich bestätigt. Hierfür sind die individuellen Anlegerunterlagen entscheidend.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie über Fam-asset-München.de oder fam-asset-muenchen.de bereits Geld überwiesen haben, empfehle ich sieben Maßnahmen:

  1. Melden Sie den Betrugsverdacht sofort Ihrer Hausbank. Beantragen Sie einen Überweisungsrückruf und bitten Sie um schriftliche Bestätigung.
  2. Lassen Sie die Empfängerbank informieren. Eine dringende Betrugsmeldung kann helfen, noch vorhandene Gelder zu identifizieren.
  3. Leisten Sie keine weiteren Zahlungen. Das gilt auch für angebliche Steuern, Auszahlungsgebühren und zusätzliche Sicherheitsleistungen.
  4. Überprüfen Sie die ClearBank-Verbindung unabhängig. Fragen Sie, ob die behauptete Anlage tatsächlich existiert.
  5. Sichern Sie beide Domainvarianten. Bewahren Sie die vollständigen Links und Original-E-Mails auf.
  6. Erstellen Sie eine Zahlungsübersicht. Erfassen Sie Datum, Betrag, IBAN, Empfängername und Verwendungszweck.
  7. Schützen Sie Ihre Zugangsdaten. Ändern Sie gefährdete Passwörter und prüfen Sie mögliche Risiken durch Ausweiskopien oder Fernwartungsprogramme.

Ein Überweisungsrückruf garantiert keine Rückzahlung. Deshalb ist schnelles Handeln wichtig, ohne falsche Erwartungen an das Verfahren zu wecken.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Die Zahlungsanweisung kann den angeblichen Festgeldvertrag widerlegen

Bei der rechtlichen Prüfung würde ich zunächst zwei Dokumente nebeneinanderlegen: die Festgeldbestätigung und den ausgeführten Überweisungsbeleg.

Steht auf dem Vertrag ClearBank, während der Betrag an einen anderen Kontoinhaber überwiesen wurde, muss diese Abweichung aufgeklärt werden.

Dabei ist Vorsicht geboten: Eine abweichende Kontostruktur beweist nicht automatisch Betrug. Auch legitime Zahlungsabwicklungen können mehrere Beteiligte umfassen.

Entscheidend ist, ob eine nachvollziehbare Rechtsgrundlage für die Weiterleitung des Geldes bestand.

Ich empfehle, bei Fam-asset-München.de auch nachträgliche Änderungen der Empfänger-IBAN zu dokumentieren. Solche Änderungen können für die Rekonstruktion des Zahlungswegs besonders aufschlussreich sein.

Eine zweite Website taucht im Zusammenhang mit der Münchner Firmenidentität auf

Öffentliche Berichte nennen neben fam-asset-muenchen.de auch family-office-management.com im Zusammenhang mit einer weiteren Warnung vor der missbräuchlichen Verwendung der früheren FAM-Unternehmensidentität.

Das bedeutet nicht automatisch, dass beide Internetseiten dieselben Betreiber hatten.

Für Anleger kann die zusätzliche Adresse dennoch relevant sein, wenn sie in Vertragsunterlagen, E-Mails oder Zahlungsanweisungen auftaucht.

Ich rate, solche Übereinstimmungen sorgfältig zu dokumentieren, aber keine nicht belegte Täterverbindung als feststehende Tatsache zu behandeln.

Besonders wichtig sind identische Telefonnummern, Ansprechpartner, Kontodaten oder Dokumentvorlagen, soweit diese tatsächlich in den eigenen Unterlagen vorkommen.

Fam-asset-München.de: Welche Rolle Vermittlererlaubnisse wirklich spielen

In öffentlichen Beschreibungen der beanstandeten FAM-Website werden Angaben zu Erlaubnissen nach §§ 34d, 34i und 34f Gewerbeordnung erwähnt.

Solche Erlaubnisse betreffen unterschiedliche Vermittlungstätigkeiten. Sie sind keine allgemeine Banklizenz zur Entgegennahme von Publikumseinlagen.

Ein Vermittler kann unter bestimmten Voraussetzungen Bankprodukte vermitteln. Das bedeutet jedoch nicht, dass er selbst Festgeldkonten führen darf.

Ich empfehle, genau zu klären, ob bei Fam-asset-München.de eine Vermittlung oder ein eigenes Anlagegeschäft behauptet wurde.

Die rechtliche Einordnung kann entscheidend dafür sein, gegen wen Ansprüche gerichtet werden und welche aufsichtsrechtlichen Vorschriften einschlägig sind.

Was eine ausbleibende Auszahlung tatsächlich aussagt

Ein echtes Festgeld kann vertraglich bis zum Laufzeitende gebunden sein. Eine verweigerte vorzeitige Auszahlung ist deshalb für sich genommen kein Betrugsbeweis.

Anders ist die Situation, wenn die angebliche Anlagebank den Vertrag nicht kennt oder zusätzliche Zahlungen zur Freigabe verlangt werden.

Solche konkreten Auszahlungsforderungen sind für die hier genannte Umlautdomain nicht unabhängig bestätigt. Betroffene sollten entsprechende Nachrichten dennoch unverändert sichern.

Ich rate, einen schriftlichen Auszahlungsantrag mit Datum zu dokumentieren und sämtliche Antworten aufzubewahren.

Zahlen Sie insbesondere nichts an angebliche Rückholunternehmen, die eine sichere Erstattung versprechen. Solche Recovery Scams können zu weiteren Verlusten führen.

Geld zurück bei FAM-Festgeld: Welche rechtlichen Wege offenstehen

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht.

Gegen tatsächliche Zahlungsempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen außerdem Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen.

Hat der Anleger seine Überweisung wirksam selbst freigegeben, folgt aus dem später erkannten Betrug nicht automatisch ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB gegen die Hausbank.

Bei einer tatsächlich nicht autorisierten Zahlung kann diese Vorschrift dagegen relevant sein.

Ich empfehle, Strafanzeige und zivilrechtliche Anspruchsprüfung aufeinander abzustimmen. Die Strafanzeige kann Ermittlungen ermöglichen, ersetzt aber keine eigenständige Rückforderung.

Auch Verjährungsfragen nach §§ 195, 199 BGB müssen berücksichtigt werden.

Fam-asset-München.de und ClearBank: Jetzt die richtigen Beweise sichern

Bei fam-asset-muenchen.de liegt eine ausdrückliche BaFin-Warnung vom 26. September 2025 wegen Identitätsmissbrauchs und des Verdachts unerlaubter Finanzgeschäfte vor.

Die davon abweichende Umlautdomain fam-asset-münchen.de muss gesondert zugeordnet werden. Gleiches gilt für den geschilderten Missbrauch des Namens ClearBank.

Die echte Münchner Gesellschaft und die echte ClearBank sind ausdrücklich von unbekannten Personen zu unterscheiden, die ihre Namen möglicherweise für Festgeldangebote verwenden.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei der rechtlichen Aufarbeitung prüfe ich die verwendeten Internetadressen, die behauptete Bankverbindung, die tatsächlichen Zahlungsempfänger und mögliche Schadensersatz- beziehungsweise Rückforderungsansprüche.

Wenn Sie über Fam-asset-München.de investiert haben, sichern Sie jetzt die Original-E-Mails, sämtliche Vertragsversionen und Ihre vollständigen Überweisungsbelege.

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Eine Rückzahlung kann nicht garantiert werden. Entscheidend ist, den tatsächlichen Geldfluss frühzeitig zu rekonstruieren und mögliche rechtliche Schritte anhand belastbarer Beweise vorzubereiten.