fidelity-ag.com: Festgeldbetrug mit Knab und ClearBank – Identitätsdiebstahl bei Fidelity
Ein Festgeldangebot liegt vor, die Bankunterlagen wirken überzeugend, der Zinssatz ist vereinbart. Doch möglicherweise existiert die angebliche Geldanlage überhaupt nicht. Wer über fidelity-ag.com investiert hat, sollte deshalb nicht bis zum vereinbarten Auszahlungstermin warten. Die deutschen und schweizerischen Finanzaufsichtsbehörden warnen bereits vor dem Internetauftritt. Es bestehen erhebliche Anhaltspunkte für einen Festgeldbetrug.
Besonders brisant sind die verschiedenen Bank- und Unternehmensnamen: Neben der missbräuchlich verwendeten Identität der Fidelity Treuhand und Verwaltungs AG stehen mögliche Festgeldangebote unter Verwendung der Namen Knab und ClearBank im Raum. Ob diese Banken in einem konkreten Fall tatsächlich eingebunden waren oder ihre Namen lediglich zur Täuschung verwendet wurden, muss anhand der Vertrags- und Zahlungsunterlagen geklärt werden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Betroffene können auf anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Vorrangig sollten jetzt die Empfängerkonten festgestellt und Möglichkeiten zur Sicherung des überwiesenen Geldes geprüft werden.
fidelity-ag.com: Zwei Behördenwarnungen, die Anleger kennen sollten
Die BaFin warnte am 15. Januar 2026 vor fidelity-ag.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten unbekannte Betreiber ohne erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.
Die Behörde nennt sogar eine konkrete Kontaktadresse: festgeld@fidelity-ag.com. Darüber versandte Angebote stammen nach ihren Feststellungen nicht von den Unternehmen, deren Identität verwendet wird.
Am 26. Februar 2026 nahm auch die schweizerische Finanzmarktaufsicht FINMA die Domain in ihre Warnliste auf. Sie stellt ausdrücklich klar, dass keine Verbindung zur tatsächlich existierenden Fidelity Treuhand und Verwaltungs AG in Opfikon besteht. Deren Handelsregisteridentifikation lautet CHE-107.908.591.
Diese behördlichen Feststellungen machen eine weitere Einzahlung besonders riskant.
Der Fidelity-Identitätsdiebstahl reicht bis zur Telefonnummer
Ein bemerkenswertes Detail betrifft die telefonische Kontaktaufnahme. Nach den Feststellungen der BaFin wurde bei Anrufen eine Telefonnummer der FIL Fondsbank GmbH angezeigt, obwohl die Anrufe nicht von ihr stammten.
Dieses Verfahren heißt Caller-ID-Spoofing. Dabei wird die angezeigte Rufnummer technisch manipuliert. Wer die Nummer überprüft, findet möglicherweise tatsächlich ein bekanntes Finanzunternehmen – und hält den Anruf deshalb irrtümlich für legitim.
Für Anleger von fidelity-ag.com folgt daraus eine wichtige Konsequenz: Ein gespeicherter Anrufverlauf beweist nicht, wer tatsächlich angerufen hat.
Ich empfehle, die vollständigen Anruflisten einschließlich Datum, Uhrzeit und Gesprächsnotizen zu sichern. Eine unabhängige Bestätigung sollte ausschließlich über selbst recherchierte, offizielle Kontaktdaten erfolgen.
Knab und ClearBank: Welche Rolle spielen die Banknamen?
Bei einem möglichen Festgeldbetrug über fidelity-ag.com verdienen Unterlagen mit den Namen Knab und ClearBank besondere Aufmerksamkeit. Beide sind reale Bankmarken beziehungsweise Kreditinstitute. Eine nachgewiesene Geschäftsbeziehung zu den Betreibern der verdächtigen Website ergibt sich daraus jedoch nicht.
Knab: Eine wichtige Änderung bei der Einlagensicherung
Knab ist inzwischen eine Marke der österreichischen BAWAG. Seit der Ende November 2025 vollzogenen Verschmelzung gilt für entsprechende berechtigte Einlagen grundsätzlich die österreichische Einlagensicherung mit einem regulären Schutz von 100.000 Euro pro Einleger und Bank.
Sollte ein angebliches Knab-Festgeldangebot aus dem Jahr 2026 noch ausschließlich mit der früheren niederländischen Einlagensicherung werben, wäre dies ein konkreter Anlass für eine zusätzliche Überprüfung.
ClearBank: Eine britische Bank ist nicht automatisch Ihr Vertragspartner
ClearBank Limited ist ein britisches Kreditinstitut. Für berechtigte Einlagen besteht unter den jeweiligen Voraussetzungen Schutz durch das britische Financial Services Compensation Scheme.
Daraus folgt jedoch keineswegs, dass eine über fidelity-ag.com beworbene Anlage tatsächlich bei ClearBank existiert.
Mein Rat: Fordern Sie bei der echten Bank eine unabhängige Bestätigung der konkreten Kontobeziehung an. Übermitteln Sie verdächtige Unterlagen ausschließlich über verifizierte Kontaktwege. Die Einbindung von Knab oder ClearBank in die fraglichen Angebote ist bislang nicht durch eine entsprechende behördliche Feststellung bestätigt.
Die IBAN kann den entscheidenden Hinweis liefern
Wer Geld an fidelity-ag.com überwiesen hat, sollte seine Überweisungsbestätigung genauer untersuchen als den vermeintlichen Festgeldvertrag.
Die IBAN ermöglicht zunächst die Zuordnung zu einem Zahlungsraum und häufig zu einem kontoführenden Institut. Sie beweist aber weder, dass das Konto dem angeblichen Vertragspartner gehört, noch dass dort eine Festgeldanlage eingerichtet wurde.
Besonders aufschlussreich ist ein Vergleich zwischen drei Angaben:
- dem Vertragspartner im Festgeldvertrag,
- dem ausdrücklich angegebenen Zahlungsempfänger,
- dem tatsächlichen Inhaber des Empfängerkontos.
Weichen diese Angaben voneinander ab, muss die Abweichung erklärt werden. Selbst eine erfolgreiche Namens-IBAN-Prüfung belegt lediglich die Übereinstimmung der überprüften Empfängerdaten, nicht die Echtheit der versprochenen Anlage.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
fidelity-ag.com: Was Sie jetzt sofort tun sollten
Bei einem konkreten Betrugsverdacht empfehle ich folgende Schritte, möglichst noch am selben Tag:
- Überweisungsrückruf beantragen. Informieren Sie die Betrugsabteilung Ihrer Bank schriftlich und telefonisch. Lassen Sie sich eine Vorgangsnummer geben.
- Empfängerbank benennen lassen. Fragen Sie, welche Bank den überwiesenen Betrag erhalten hat und ob eine dringende Betrugsmeldung weitergeleitet werden kann.
- Keine weiteren Beträge zahlen. Stoppen Sie Nachzahlungen, vermeintliche Steuern und Gebühren für eine angebliche Freigabe.
- Original-E-Mails aufbewahren. Speichern Sie Nachrichten möglichst einschließlich technischer Kopfzeilen, nicht nur als Screenshot.
- Vertragsversionen sichern. Bewahren Sie jedes Angebot und jede spätere Änderung der Zins- oder Kontodaten auf.
- Identitätsmissbrauch verhindern. Wenn Sie Ausweiskopien versandt haben, informieren Sie Ihre Bank über das Risiko weiterer betrügerischer Vorgänge.
- Strafanzeige vorbereiten. Erfassen Sie sämtliche Zahlungen und Kontakte chronologisch und prüfen Sie parallel zivilrechtliche Schritte.
Löschen Sie verdächtige Nachrichten nicht vorschnell. Auch unscheinbare Angaben können später helfen, Verantwortliche zu identifizieren.
Ein unterschätztes Beweismittel: Die ursprüngliche Zinszusage
Bei der juristischen Aufarbeitung von fidelity-ag.com würde ich nicht nur untersuchen, wohin das Geld überwiesen wurde. Ebenso wichtig ist, welche konkrete Erklärung den Anleger zur Zahlung veranlasst hat.
War ein bestimmter Zinssatz garantiert? Wurde behauptet, Knab oder ClearBank führe das Festgeldkonto? Gab es eine persönliche Kontobestätigung oder lediglich eine allgemeine Vermittlungszusage?
Diese Einzelheiten sind für den Nachweis einer möglichen Täuschung nach § 263 Abs. 1 StGB erheblich.
Ich empfehle, die erste Angebots-E-Mail, spätere Vertragsfassungen und den Überweisungsauftrag zeitlich nebeneinanderzustellen. So lässt sich erkennen, ob beispielsweise kurz vor der Zahlung die Empfängerbank oder der Zahlungsempfänger ausgetauscht wurde.
Festgeld bei fidelity-ag.com: Warum Sie nicht auf die Fälligkeit warten sollten
Bei einem echten Festgeldvertrag ist eine Auszahlung normalerweise erst zum vereinbarten Fälligkeitstermin geschuldet. Genau diese Besonderheit kann bei einem betrügerischen Angebot dazu führen, dass Geschädigte über Monate untätig bleiben.
Bestehen jedoch konkrete Hinweise darauf, dass die angebliche Bank das Konto gar nicht führt, ist die Fälligkeit des versprochenen Festgeldes nicht der maßgebliche Zeitpunkt für erste Sicherungsmaßnahmen.
Lassen Sie die Existenz der Anlage deshalb unabhängig überprüfen. Eine fehlende Bestätigung durch die angebliche Bank kann wesentlich aussagekräftiger sein als ein freundliches Schreiben des vermeintlichen Vermittlers.
Geld zurück nach fidelity-ag.com: Welche Ansprüche kommen infrage?
Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder aus § 826 BGB bestehen.
Auch Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB kommen abhängig von der tatsächlichen Zahlungs- und Vertragsstruktur in Betracht.
Warum die eigene Bank nicht automatisch erstatten muss
Eine selbst freigegebene Überweisung ist grundsätzlich autorisiert, auch wenn sie durch Täuschung veranlasst wurde. Der Erstattungsanspruch aus § 675u BGB greift deshalb nicht allein wegen des Anlagebetrugs.
Anders kann die Prüfung ausfallen, wenn eine Zahlung tatsächlich ohne wirksame Autorisierung erfolgte. Auch konkrete Pflichtverletzungen beteiligter Zahlungsdienstleister können rechtlich relevant werden.
Eine Haftung der genannten Banken darf dabei nicht allein aus der Verwendung ihres Namens abgeleitet werden.
Grenzüberschreitende Zahlungen: Nicht jeder Rückruf endet an der Landesgrenze
Wurde Geld im Zusammenhang mit fidelity-ag.com auf ein ausländisches Konto überwiesen, ist die Rückverfolgung häufig aufwendiger, aber nicht grundsätzlich aussichtslos.
Ich empfehle, zunächst den genauen Zahlungsweg festzustellen: Handelte es sich um eine SEPA-Überweisung, eine internationale SWIFT-Zahlung oder eine andere Zahlungsart?
Bei internationalen Zahlungen können insbesondere Transaktionsreferenzen und SWIFT-Nachrichten wichtige Anhaltspunkte liefern.
Anschließend ist zu prüfen, ob das Empfängerkonto noch Guthaben aufweist, ob weitere Überweisungen erfolgten und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Auskunft oder Sicherung bestehen. Grenzüberschreitende Maßnahmen hängen vom jeweiligen Recht und den verfügbaren Beweisen ab.
Strafanzeige und zweite Betrugswelle: Zwei Risiken gleichzeitig beachten
Eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Anlagebetrugs kann Ermittlungen gegen unbekannte Verantwortliche ermöglichen. Betroffene sollten sämtliche Kontodaten, Gesprächsnotizen und Unterlagen beifügen.
Gleichzeitig droht eine zweite Gefahr: Sogenannte Recovery Scams richten sich gezielt an Menschen, die bereits Geld verloren haben. Angebliche Ermittler oder Rückholunternehmen behaupten, eingefrorene Gelder gefunden zu haben, und verlangen Gebühren für deren Freigabe.
Ich rate, solchen Forderungen nicht nachzukommen. Auch die Behauptung, mit Knab, ClearBank oder einer Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten, muss unabhängig überprüft werden.
fidelity-ag.com: Rechtliche Prüfung statt weiterer Vertröstungen
Bei fidelity-ag.com sprechen die Warnungen von BaFin und FINMA sowie der dokumentierte Identitätsmissbrauch für einen ernst zu nehmenden Anlagebetrugsverdacht. Anleger sollten deshalb nicht auf weitere Auszahlungsversprechen vertrauen, sondern die tatsächlichen Zahlungswege untersuchen lassen.
Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich insbesondere, welche Personen oder Unternehmen als Zahlungsempfänger identifizierbar sind, welche Ansprüche rechtlich bestehen und ob außergerichtliche oder gerichtliche Schritte sinnvoll erscheinen.
Wenn Sie im Zusammenhang mit fidelity-ag.com Festgeld angeblich bei Knab oder ClearBank angelegt haben, stellen Sie möglichst Ihre Überweisungsbelege, Festgeldangebote und die gesamte Korrespondenz zusammen.
Über anlagebetrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Entscheidend ist eine frühzeitige, auf Ihre konkreten Unterlagen gestützte Prüfung – ohne unrealistische Rückzahlungsversprechen.