Fidem Anlage und Fidem Festgeld: Betrugsverdacht bei info@fidemanlage.de – die wichtige Spur zur CaixaBank
Ein Festgeldvertrag ist unterschrieben, die erste Überweisung ausgeführt. Dann meldet sich die Hausbank: Eine weitere Zahlung wurde wegen Betrugsverdachts zurückgewiesen. Der angebliche Vermittler verlangt trotzdem, zunächst den gesamten Anlagebetrag einzuzahlen. Erst danach könne die Geldanlage aufgelöst werden.
Eine solche Konstellation wurde im Zusammenhang mit Fidem Anlage und fidemanlage.de öffentlich geschildert. Sie zeigt, warum Anleger bei einem möglichen Festgeldbetrug nicht nur die versprochenen Zinsen, sondern vor allem die Zahlungsanweisungen und nachträglichen Forderungen untersuchen müssen.
Besonders kritisch ist der behauptete Bezug zur spanischen CaixaBank S.A.. Die echte CaixaBank warnt selbst vor Personen, die ihren Namen für angebliche Sparprodukte und Termineinlagen missbrauchen.
Die echte CaixaBank ist nicht mit den mutmaßlichen Festgeldbetrügern gleichzusetzen. Ihre Identität kann ohne Wissen oder Beteiligung der Bank verwendet werden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Betroffene können über anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Fidem Anlage: Was über fidemanlage.de öffentlich bekannt ist
Unter fidemanlage.de wurden Geldanlagen mit dem Schwerpunkt Sicherheit, Verzinsung und persönliche Beratung beworben. Auch Festzinsanlagen gehörten zur Außendarstellung.
Am 4. November 2025 dokumentierte die Plattform Hinweishelden eine Nutzermeldung, in der fidemanlage.de als möglicher Finanzbetrug bezeichnet wurde. Die Meldung wurde an den angegebenen Hostinganbieter weitergeleitet.
Wichtig ist die Einordnung: Eine solche Nutzermeldung ist keine behördliche Feststellung und beweist für sich genommen keinen Betrug.
Daneben existieren anwaltliche Warnveröffentlichungen über Fidem Anlage. Eine spezifische BaFin-Warnung mit zweifelsfrei überprüftem Originalwortlaut und Datum lässt sich hier jedoch nicht belastbar bestätigen.
Ich empfehle deshalb, die individuellen Vertragsunterlagen und den tatsächlichen Zahlungsempfänger zum Ausgangspunkt der Prüfung zu machen.
Die CaixaBank warnt ausdrücklich vor gefälschten Sparangeboten
Die CaixaBank S.A., Zweigniederlassung Deutschland, veröffentlicht eine bemerkenswert konkrete Betrugswarnung.
Nach eigenen Angaben bieten Personen unter missbräuchlicher Verwendung der Marke CaixaBank Sparbücher, Termineinlagen und andere Geldanlagen an. Dabei werden Banklogos, Gestaltungselemente und rechtliche Hinweise der echten Bank übernommen.
Noch wichtiger: Die deutsche CaixaBank-Zweigniederlassung erklärt ausdrücklich, dass sie Privatpersonen und Kleinunternehmern in Deutschland beziehungsweise von Deutschland aus keine Sparprodukte anbietet.
Wer von Fidem Festgeld ein angebliches Angebot dieser deutschen Zweigniederlassung erhalten hat, sollte diesen Widerspruch unmittelbar klären.
Ich rate, die genaue Bankgesellschaft aus dem Vertrag herauszuschreiben und die Echtheit unabhängig bei CaixaBank überprüfen zu lassen. Eine spanische Bankgesellschaft und ihre deutsche Zweigniederlassung dürfen dabei rechtlich nicht verwechselt werden.
info@fidemanlage.de: Warum die Absenderadresse allein nicht genügt
Die im Zusammenhang mit Fidem Anlage genannte Kontaktadresse info@fidemanlage.de ist ein wichtiger Ermittlungsansatz.
Sie beweist aber weder, wer die Nachricht tatsächlich geschrieben hat, noch dass der Absender zur Vertretung einer bestimmten Gesellschaft berechtigt war.
Die tatsächliche Absenderdomain
Speichern Sie die E-Mail im Originalformat. Vollständige Kopfzeilen können technische Versandinformationen enthalten, die ein Screenshot nicht zeigt.
Die Antwortadresse
Prüfen Sie, ob Antworten auf info@fidemanlage.de an eine abweichende Adresse geleitet werden sollten.
Die Anhänge
Bewahren Sie sämtliche PDF-Dateien unverändert auf. Dateinamen, Erstellungsinformationen und unterschiedliche Vertragsversionen können für die Beweisführung nützlich sein.
Eine weitere konkret mit Fidem Anlage verknüpfte E-Mail-Adresse oder zusätzliche Fidem-Domain lässt sich derzeit nicht hinreichend zuverlässig bestätigen. Ich würde deshalb keine ähnlich klingenden Adressen ohne Nachweis als Täterkontakte veröffentlichen.
Fidem Festgeld: Ein öffentlich geschilderter Fall mit gestoppter Überweisung
Besondere Aufmerksamkeit verdient eine öffentlich zugängliche anwaltliche Onlineanfrage zu fidemanlage.de.
Der Fragesteller berichtete, über den Vermittler einen angeblichen Festgeldvertrag mit einer spanischen Bank abgeschlossen zu haben. Eine erste Überweisung sei ausgeführt, eine zweite dagegen von der Hausbank wegen Betrugsverdachts zurückgewiesen worden.
Nach seiner Schilderung habe der Vermittler dennoch verlangt, zunächst den vollständigen Vertragsbetrag einzuzahlen, bevor eine Kündigung möglich sei.
Diese Angaben sind ein nicht unabhängig überprüfter Erfahrungsbericht. Zudem wurde darin die Santander Bank genannt, nicht CaixaBank. Beide Fälle dürfen deshalb nicht gleichgesetzt werden.
Der praktische Hinweis ist dennoch erheblich: Wenn die eigene Bank eine Zahlung wegen Betrugsverdachts stoppt, sollte niemand durch eine weitere Einzahlung versuchen, eine angebliche Vertragsauflösung zu ermöglichen.
Ich empfehle, die schriftliche Begründung der Bank anzufordern und die Zahlungsanweisung rechtlich überprüfen zu lassen.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wer über Fidem Anlage, Fidem Festgeld oder info@fidemanlage.de bereits Geld überwiesen hat, sollte folgende Schritte einleiten:
- Rufen Sie unverzüglich Ihre Hausbank an. Melden Sie den Betrugsverdacht und beantragen Sie einen Überweisungsrückruf.
- Lassen Sie die Empfängerbank informieren. Bitten Sie um eine dringende Betrugsmeldung und Prüfung möglicher Sicherungsmaßnahmen.
- Stoppen Sie weitere Zahlungen. Auch dann, wenn eine angebliche Vertragskündigung oder Auszahlung davon abhängig gemacht wird.
- Überprüfen Sie CaixaBank unabhängig. Fragen Sie, ob der konkrete Festgeldvertrag und das angebliche Konto existieren.
- Sichern Sie die Originalkommunikation. Speichern Sie Nachrichten von info@fidemanlage.de, Anhänge, Gesprächsnotizen und Zahlungsbelege.
- Dokumentieren Sie jede Bankreaktion. Besonders wichtig sind abgelehnte Überweisungen, Warnhinweise und Vorgangsnummern.
- Schützen Sie Ihre Identität. Prüfen Sie mögliche Risiken durch Ausweiskopien, Videoident-Verfahren und eingeräumte Fernzugriffe.
Ein Überweisungsrückruf garantiert keine Rückzahlung. Je früher er eingeleitet wird, desto eher können jedoch noch verfügbare Gelder erreicht werden.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Die spanische IBAN: Drei Fragen vor jeder weiteren Zahlung
Eine spanische IBAN beginnt mit „ES“. Daraus lässt sich jedoch nicht ableiten, dass ein Festgeldkonto bei CaixaBank auf den Namen des Anlegers besteht.
Ich empfehle drei getrennte Prüfungen.
Erstens: Welche Bank führt das Empfängerkonto tatsächlich?
Zweitens: Wer ist rechtlicher Kontoinhaber?
Drittens: Ist der Anleger selbst Gläubiger einer Festgeldforderung gegen die behauptete Bank?
Gerade bei Fidem Festgeld sollte nicht allein auf eine vom Vermittler ausgestellte Anlagebestätigung vertraut werden.
Auch eine erfolgreiche Empfänger-Namensprüfung bei einer Überweisung bestätigt nicht die Echtheit eines Festgeldvertrags. Sie ersetzt insbesondere keine unabhängige Kontoauskunft der angeblichen Anlagebank.
Fidem Anlage und die Frage nach der tatsächlichen Vermittlungsberechtigung
Bei fidemanlage.de sollte geklärt werden, welche juristische Person die Vermittlung übernommen haben soll.
Ein werblicher Name wie Fidem Anlage ist nicht automatisch eine im Register identifizierbare Gesellschaft.
Ich empfehle, Firmierung, Rechtsform, Geschäftsanschrift und gegebenenfalls Registrierungsnummer aus dem Vertrag mit unabhängigen Registern abzugleichen.
Entscheidend ist außerdem die angebotene Tätigkeit. Die Vermittlung bestimmter Finanzprodukte kann anderen Erlaubnisanforderungen unterliegen als die Entgegennahme rückzahlbarer Kundengelder.
Fehlt eine überprüfbare Unternehmensidentität, ist das ein erheblicher Aufklärungsbedarf. Es ersetzt aber nicht den Nachweis einer konkreten Täuschungshandlung.
Wenn eine Kündigung erst nach vollständiger Einzahlung möglich sein soll
Bei einem regulären Festgeldvertrag können vorzeitige Verfügungen vertraglich ausgeschlossen sein.
Daraus folgt jedoch nicht, dass ein Anleger bei begründetem Betrugsverdacht zusätzliche Beträge überweisen muss, um bereits gezahltes Geld zurückzufordern.
Wird eine solche Forderung im Namen von Fidem Festgeld erhoben, sollte zunächst geklärt werden, wer sie stellt und auf welche Vertragsbestimmung sie sich stützt.
Ich rate, keine Kündigungsgebühr oder angebliche Steuer zu zahlen, bevor die Echtheit des Vertrags unabhängig bestätigt wurde.
Sichern Sie insbesondere Nachrichten, in denen neue Zahlungsbedingungen erstmals auftauchen.
Warum die Einlagensicherung das Problem nicht automatisch löst
Für tatsächlich geschützte Einlagen bei einem entsprechend angeschlossenen Kreditinstitut gelten gesetzliche Sicherungsregeln. Im europäischen Rahmen beträgt der grundsätzliche Schutz regelmäßig bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank.
Wurde der Name CaixaBank jedoch lediglich missbräuchlich verwendet, entsteht dadurch keine geschützte Bankeinlage.
Bei Fidem Anlage ist daher zuerst festzustellen, ob die echte CaixaBank überhaupt Vertragspartner geworden ist.
Ich empfehle, Einlagensicherungsversprechen in Werbeunterlagen nicht als Beweis für die Existenz eines Kontos zu behandeln.
Geld zurück von Fidem Festgeld: Welche rechtlichen Wege bestehen?
Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen insbesondere Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 Abs. 1 StGB und § 826 BGB in Betracht.
Gegen tatsächliche Zahlungsempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen außerdem bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen.
Autorisierte und nicht autorisierte Zahlungen
Wer seine Überweisung wirksam selbst freigegeben hat, erhält nicht automatisch eine Erstattung nach § 675u BGB, nur weil das Anlageangebot später als betrügerisch erkannt wird.
Bei tatsächlich nicht autorisierten Kontobelastungen kann § 675u BGB dagegen eine wichtige Grundlage sein.
Strafverfahren und zivilrechtliche Rückforderung
Eine Strafanzeige kann Ermittlungen ermöglichen. Für die Rückforderung müssen mögliche Anspruchsgegner, Beweise und gegebenenfalls grenzüberschreitende Zuständigkeiten gesondert geprüft werden.
Auch die Verjährung nach §§ 195, 199 BGB darf nicht übersehen werden.
Fidem Anlage: Vorsicht vor der zweiten Täuschung nach dem Geldverlust
Geschädigte werden mitunter erneut kontaktiert. Angebliche Ermittler, Behördenvertreter oder Rückholunternehmen versprechen eine sichere Erstattung gegen Vorauszahlung.
Solche Recovery Scams können den Schaden vergrößern.
Ich rate, keine weiteren Identitätsdokumente zu verschicken und keine Gebühren an unbekannte Rückholanbieter zu überweisen.
Wer unter info@fidemanlage.de kontaktiert wurde, sollte außerdem sämtliche späteren Kontaktversuche dokumentieren, auch wenn andere Namen verwendet werden. Eine Verbindung zu denselben Verantwortlichen darf allerdings nicht ohne Beweise unterstellt werden.
Fidem Festgeld und CaixaBank: Jetzt den Geldfluss statt der Zinsversprechen prüfen
Bei Fidem Anlage (fidemanlage.de) bestehen öffentlich dokumentierte Verdachtsmomente und kritische Erfahrungsberichte. Die Kontaktadresse info@fidemanlage.de sollte ebenso gesichert werden wie sämtliche Zahlungsanweisungen und Festgeldunterlagen.
Die echte CaixaBank S.A. warnt ausdrücklich vor dem Missbrauch ihres Namens für angebliche Sparprodukte. Die Bank ist von den mutmaßlichen Tätern klar zu unterscheiden; ihre Beteiligung an den fraglichen Angeboten ist nicht belegt.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei der rechtlichen Prüfung untersuche ich, ob ein echter Bankvertrag zustande kam, welche Konten das Geld erhalten haben und welche Rückforderungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen könnten.
Wenn Sie über Fidem Festgeld investiert haben, sichern Sie jetzt die Original-E-Mails, den vollständigen Zahlungsverkehr und jede Auszahlungsaufforderung. Über anlagebetrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren. Entscheidend ist, den tatsächlichen Zahlungsempfänger zu ermitteln und die weiteren rechtlichen Schritte auf belastbare Beweise zu stützen.