Fidus Capital problematisch? Anwalt WEHRMANN hilft Betroffenen! Drei Internetadressen, Identitätsdiebstahl und die Spur des verschwundenen Geldes
Die BaFin warnt seit dem 13. Oktober 2026 vor Fidus Capital unter fidus-capital.com. Die Finanzaufsicht berichtet von Identitätsdiebstahl zulasten der tatsächlich existierenden FIDUS Finanz AG und vermutet unerlaubte Finanzgeschäfte. Auch die Internetadressen fidus-capital.pro und fidus-capital.vip werden mit dem fraglichen Angebot in Verbindung gebracht.
Wer dort Kapital investiert hat, sollte weitere Zahlungen einstellen, seine Bank informieren und die Kommunikation beweissicher dokumentieren.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Auf anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung ihrer Rückforderungsmöglichkeiten anfordern.
Fidus Capital: Drei Domains und eine entscheidende Unterscheidung
Bei der Untersuchung von Fidus Capital fällt die Verwendung mehrerer Internetadressen auf.
Neben fidus-capital.com werden fidus-capital.pro und fidus-capital.vip genannt. Nach veröffentlichten Domaininformationen wurden die ersten beiden Adressen am 16. September 2026 registriert, die dritte einen Tag später.
Eine gemeinsame Namensstruktur beweist noch keine identische Betreiberschaft. Für die Beweissicherung ist dennoch jede einzelne Adresse wichtig.
Ich empfehle Anlegern, Browserhistorien, ursprüngliche Registrierungsbestätigungen und sämtliche Anmeldeseiten zu dokumentieren.
Der Name einer echten Gesellschaft wird verwendet
Die BaFin stellt in ihrer Warnung fest, dass fidus-capital.com entgegen den dortigen Angaben nicht von der FIDUS Finanz AG betrieben wird.
Die tatsächliche Gesellschaft steht nach Angaben der Aufsicht nicht mit dem beanstandeten Internetangebot in Verbindung.
Das ist juristisch bedeutsam: Eine vorhandene Unternehmensregistrierung oder eine möglicherweise bestehende Erlaubnis kann unbekannten Dritten nicht einfach zugerechnet werden.
Ich rate Geschädigten deshalb, die echte Gesellschaft nicht vorschnell als Zahlungsempfänger oder verantwortlichen Betreiber anzusehen.
Vielmehr muss untersucht werden, wer tatsächlich Verträge abgeschlossen und Gelder vereinnahmt hat.
Warum die Warnung der BaFin besonders ernst ist
Die Finanzaufsicht äußert den Verdacht, dass die unbekannten Betreiber unerlaubt Bankgeschäfte sowie Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Als Rechtsgrundlagen nennt die Warnung § 37 Abs. 4 KWG und § 10 Abs. 7 KMAG.
Eine strafgerichtliche Verurteilung ist damit nicht verbunden.
Für Anleger liegt allerdings ein konkreter Anlass vor, die Geschäftsbeziehung sofort kritisch zu überprüfen.
Ich empfehle, die Behördenwarnung gemeinsam mit sämtlichen Zahlungsbelegen für mögliche Ermittlungs- und Rückforderungsmaßnahmen bereitzuhalten.
Fidus Capital Auszahlung: Auf den zeitlichen Ablauf kommt es an
Bei möglichen Auszahlungsproblemen über fidus-capital.pro oder fidus-capital.vip sollte jede Veränderung der Zahlungsbedingungen festgehalten werden.
Wurde zunächst eine sofortige Auszahlung zugesagt? Tauchten anschließend zusätzliche Gebühren oder angebliche Steuerpflichten auf?
Solche Entwicklungen können Hinweise auf mögliche Täuschungshandlungen liefern.
Ich rate Betroffenen, jede Forderung mit Datum, Betrag und Ansprechpartner zu dokumentieren.
Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, nur weil ein angeblicher Kundenbetreuer dadurch die Auszahlung verspricht.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wer bei Fidus Capital einen Kapitalanlagebetrug vermutet, sollte folgende Schritte einleiten:
- Einzahlungen stoppen: Keine weiteren Überweisungen oder Kryptowährungstransfers durchführen.
- Alle drei Domains sichern: Zugehörige E-Mails, Screenshots und Vertragsunterlagen aufbewahren.
- Bank verständigen: Einen möglichen Überweisungsrückruf unverzüglich prüfen lassen.
- Empfängerdaten notieren: IBAN, Kontoinhaber und Zahlungszwecke erfassen.
- Kryptospuren dokumentieren: Wallet-Adressen und Transaktionshashes sichern.
- Kommunikation archivieren: Messenger-Verläufe und Telefonnummern vollständig speichern.
- Zugänge absichern: Passwörter ändern und unbekannte Fernwartungssoftware entfernen.
Mein zusätzlicher Rat: Erstellen Sie eine chronologische Übersicht aller Kontakte und Zahlungen.
Die wichtigste Spur liegt möglicherweise bei einer fremden Bank
Bei einem möglichen Identitätsdiebstahl kommt es besonders darauf an, den tatsächlichen Empfänger des investierten Geldes festzustellen.
Wurde beispielsweise eine Überweisung an eine Gesellschaft veranlasst, deren Name nicht mit der angeblichen Investmentfirma übereinstimmt, sollte dieser Zusammenhang untersucht werden.
Die Empfängeridentität kann für zivilrechtliche Ansprüche und strafrechtliche Ermittlungen entscheidender sein als der Name auf der Website.
Ich empfehle, auch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und mögliche weitere Empfängerkonten prüfen zu lassen.
Können Kryptotransaktionen zurückverfolgt werden?
Wurden über fidus-capital.com oder die weiteren genannten Domains Kryptowährungen übertragen, eröffnen sich andere Ermittlungsansätze als bei Banküberweisungen.
Öffentlich nachvollziehbare Blockchain-Transaktionen können zeigen, über welche Adressen Vermögenswerte weitergeleitet wurden.
Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Verbindungen zu identifizierbaren Kryptodienstleistern feststellen.
Eine Blockchain-Analyse garantiert allerdings weder die Identifizierung der Täter noch die Rückzahlung.
Ich rate zur vollständigen Sicherung der ursprünglichen Transaktionsdaten.
Fidus Capital Geld zurück: Welche Ansprüche sind möglich?
Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB bestehen.
Daneben kommen je nach Sachverhalt vertragliche und bereicherungsrechtliche Ansprüche infrage.
Entscheidend sind die konkreten Täuschungshandlungen, der entstandene Vermögensschaden und identifizierbare Verantwortliche.
Eine Strafanzeige kann die Ermittlungen unterstützen. Sie ersetzt jedoch keine eigenständige zivilrechtliche Anspruchsprüfung.
Vorsicht vor angeblichen Rückholspezialisten
Nach einem möglichen Fidus-Capital-Betrug können sich angebliche Ermittler oder Blockchain-Experten melden.
Sie behaupten mitunter, das verlorene Geld bereits gefunden zu haben, verlangen jedoch Gebühren für dessen Freigabe.
Ich empfehle ausdrücklich, keine Vorauszahlungen für garantierte Rückerstattungen zu leisten.
Auch geheime Wallet-Wiederherstellungsphrasen dürfen niemals herausgegeben werden.
Rechtsanwalt WEHRMANN prüft Ihren Fidus-Capital-Fall
Haben Sie über Fidus Capital, fidus-capital.com, fidus-capital.pro oder fidus-capital.vip investiert?
Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich Ihren Sachverhalt, die tatsächlichen Zahlungswege, mögliche Anspruchsgegner und weitere rechtliche Schritte.
Über anlagebetrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Gerade bei Identitätsdiebstahl ist entscheidend, nicht dem missbrauchten Unternehmensnamen, sondern den tatsächlichen Empfängern des Geldes nachzugehen.