goldankauf365.de auf der GOLD.DE-Warnliste: Wenn nicht Geld, sondern eingeschicktes Gold auf dem Spiel steht
Eine Goldkette der Großmutter, alte Münzen oder ein geerbter Barren: Wer solche Wertgegenstände verkauft, erwartet eine faire Bewertung und anschließend sein Geld. Bei goldankauf365.de verdient dieser Ablauf besondere Aufmerksamkeit. GOLD.DE führt die Domain auf seiner Fakeshop-Warnliste.
Der entscheidende Unterschied zu vielen anderen verdächtigen Edelmetallseiten: Hier geht es vor allem um den Ankauf von Gold und Silber. Kunden sollen ihre Wertgegenstände zunächst einsenden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Betroffenen rate ich deshalb, nicht nur Kontobewegungen zu kontrollieren, sondern insbesondere den Verbleib ihrer Edelmetalle nachzuweisen.
goldankauf365.de ist erreichbar – und nimmt Einsendungen entgegen
Bei meiner direkten Internetprüfung war die Website erreichbar. Die Adresse ohne „www“ leitete auf die entsprechende Hauptseite weiter.
Das Angebot umfasst Goldschmuck, Zahngold, Barren, Münzen, Silber, Platin und weitere Wertgegenstände.
Besucher können eine kostenlose Versandtasche anfordern oder eigenes Versandmaterial verwenden.
Wer die Website nutzt, sollte den gesamten Ablauf dokumentieren. Denn bei einem möglichen Streitfall beginnt die Beweiskette bereits vor dem Versand.
Das Versprechen: Auszahlung innerhalb von 48 Stunden
Die Website wirbt damit, dass Kunden nach Annahme eines Angebots innerhalb von 48 Stunden ihr Geld erhalten.
Zunächst sollen die Edelmetalle eingesendet, geprüft und bewertet werden. Erst anschließend entscheidet der Kunde über das konkrete Kaufangebot.
Diese Unterscheidung ist rechtlich wichtig: Eine Werbeaussage über schnelle Auszahlung bedeutet nicht zwangsläufig, dass bereits mit der Einsendung ein Kaufvertrag zustande kommt.
Ich empfehle, den Zeitpunkt der Angebotsannahme ausdrücklich festzuhalten.
Goldankauf365 und die auffälligen Preisangaben
Auf der Website wurden für 999er-Gold 53,50 Euro pro Gramm und für 999er-Silber 0,65 Euro pro Gramm angezeigt.
Die angegebenen Ankaufskurse sollten nicht ungeprüft als marktgerecht angesehen werden.
Besonders wichtig ist, dass der Shop selbst die Berechnung als vorläufig bezeichnet. Maßgeblich soll das spätere Angebot nach der Materialprüfung sein.
Ich rate, vor einer Einsendung unabhängige Vergleichsangebote einzuholen und die angezeigten Kurse mit Datum zu sichern.
Drei verschiedene Unternehmensbezeichnungen in den Bedingungen
Eine besonders bemerkenswerte Unstimmigkeit findet sich in den öffentlich zugänglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dort erscheinen die Bezeichnungen Elias Business Trade und S.N.M. Trading GmbH.
Auf der Website wird außerdem die Kontaktanschrift Hainholzweg 148 in Hamburg angegeben.
Die unterschiedlichen Unternehmensbezeichnungen sollten aufgeklärt werden. Sie beweisen für sich genommen keinen Betrug, erschweren aber möglicherweise die eindeutige Bestimmung des Vertragspartners.
Ich empfehle, die AGB vollständig zu speichern.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Falls Sie Gold oder Silber an goldankauf365.de geschickt haben:
- Versandbeleg sichern: Dokumentieren Sie Sendungsnummer, Einlieferungsdatum und Zustellnachweis.
- Wertgegenstände auflisten: Halten Sie Gewicht, Feinheit, Besonderheiten und geschätzten Wert fest.
- Fotos archivieren: Sichern Sie Bilder der Gegenstände und ihrer Verpackung.
- Ankaufsangebot aufbewahren: Dokumentieren Sie Betrag, Bewertungsgrundlage und Angebotsdatum.
- Keine unüberlegte Annahme erklären: Prüfen Sie ein unerwartet niedriges Angebot vor Zustimmung.
- Rückgabe schriftlich verlangen: Wenn Sie ablehnen, fordern Sie die vereinbarte Rücksendung nachweisbar an.
- Bei konkretem Betrugsverdacht Strafanzeige erstatten: Übergeben Sie Versand- und Kommunikationsbelege.
Ich rate, jede Frist und jede Erklärung schriftlich festzuhalten.
Die Gold-zurück-Garantie muss sich praktisch bewähren
Goldankauf365 verspricht, abgelehnte Wertgegenstände kostenlos zurückzusenden.
Die AGB nennen hierfür grundsätzlich eine Rücksendung innerhalb von 14 Tagen. Für bestimmte nicht ankauffähige Gegenstände werden allerdings Rücksendegebühren erwähnt.
Solche Unterschiede verdienen eine genaue Prüfung.
Ich empfehle, eine Angebotsablehnung ausdrücklich zu formulieren und die vollständige Rückgabe der eingesandten Gegenstände zu verlangen.
Wer trägt das Risiko beim Versand?
Die Website bewirbt versicherte Versandmöglichkeiten, darunter eine besondere Wertabholung für höherwertige Sendungen.
Entscheidend ist jedoch, welche Versandart tatsächlich vereinbart wurde und welchen Versicherungsumfang sie besitzt.
Bei einem verschwundenen Paket sollten Betroffene sofort eine Nachforschung beim Transportdienstleister veranlassen.
Ich rate, Verpackungsnachweise, Einlieferungsbelege und Versicherungsunterlagen zusammenzuführen. Die rechtliche Risikoverteilung muss anhand des Vertrags geprüft werden.
goldankauf365.de: Welche Ansprüche kommen rechtlich infrage?
Bei einem vereinbarten Ankauf ist zunächst zu klären, ob und wann ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Nach § 433 Abs. 2 BGB schuldet der Käufer grundsätzlich die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Wurde ein Angebot abgelehnt, können stattdessen Ansprüche auf Rückgabe der eingesandten Gegenstände im Vordergrund stehen.
Bei Pflichtverletzungen kommen unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch Schadensersatzansprüche nach §§ 280 ff. BGB in Betracht.
Ich empfehle, diese beiden Situationen nicht miteinander zu vermischen.
Eine Warnliste ist keine strafrechtliche Verurteilung
GOLD.DE führt goldankauf365.de unter den Fakeshops im März 2026.
Das ist ein ernstzunehmender Warnhinweis, aber kein abschließender Nachweis einer Straftat durch eine bestimmte Person oder Gesellschaft.
Für einen Betrug gemäß § 263 StGB müssten insbesondere vorsätzliche Täuschung und weitere Tatbestandsvoraussetzungen nachgewiesen werden.
Ich rate deshalb zu einer sachlichen Dokumentation statt vorschneller Schuldzuweisungen.
Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Hilfe bei Goldankauf365
Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich bei Verdacht auf Edelmetallbetrug im Zusammenhang mit goldankauf365.de insbesondere Rückgabeansprüche, offene Kaufpreisforderungen, Versandrisiken und mögliche Schadensersatzansprüche.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Hilfreich sind Versandbeleg, Wertaufstellung, Ankaufsangebot und sämtliche Nachrichten.
Mein Rat: Wer Gold bereits eingeschickt hat, sollte jetzt vor allem eines klären: Wo befinden sich die Wertgegenstände, wer ist rechtlich verantwortlich und auf welcher Grundlage wird ihre Rückgabe oder Bezahlung geschuldet?