it-recht-ffm.de: Fake-Kanzlei auf Warnliste – verdächtige Weiterleitung zu altkoenig-recht.de
Wer eine E-Mail von it-recht-ffm.de erhält, sollte weder Geld überweisen noch vertrauliche Dokumente versenden. Die österreichische Verbraucherschutzplattform Watchlist Internet führt die Domain seit dem 2. November 2026 als betrügerische Anwaltskanzlei.
Meine aktuelle Überprüfung zeigt eine weitere Auffälligkeit: it-recht-ffm.de leitet auf altkoenig-recht.de weiter. Auch diese Internetadresse steht auf der öffentlichen Warnliste. Ich rate deshalb, beide Domains kritisch zu behandeln und keinesfalls mit einer nachweislich zugelassenen Rechtsanwaltskanzlei gleichzusetzen.
Überraschende Weiterleitung: Was passiert beim Aufruf von it-recht-ffm.de?
Am 6. November 2026 habe ich versucht, it-recht-ffm.de unmittelbar aufzurufen. Dabei wurde eine Weiterleitung zu altkoenig-recht.de festgestellt.
Der Inhalt der Zielwebsite war technisch nicht abrufbar. Ein aktuelles Impressum, konkrete Rechtsanwaltsnamen oder angebliche Kanzleianschriften ließen sich deshalb nicht zuverlässig überprüfen.
Bemerkenswert ist die zeitliche Reihenfolge: Watchlist Internet warnte bereits am 23. Oktober 2026 vor altkoenig-recht.de, während it-recht-ffm.de am 2. November 2026 aufgenommen wurde.
Die Weiterleitung beweist keine identischen Betreiber. Sie ist jedoch ein wichtiger technischer Zusammenhang, den Betroffene dokumentieren sollten.
Warum wechselnde Kanzleidomains ein ernstes Warnsignal sind
Eine Internetadresse wie it-recht-ffm.de vermittelt durch die Abkürzung „IT-Recht“ und den Ortsbezug Frankfurt zunächst einen fachlich passenden Eindruck.
Bei betrügerischen Kanzleiwebsites können solche Bezeichnungen gezielt Vertrauen erzeugen. Wird später auf eine andere Anwaltsdomain weitergeleitet, erschwert dies möglicherweise die Zuordnung früherer Angebote.
Ich empfehle, vollständige E-Mail-Absender, Domainnamen, Rechnungsdaten und Zeitpunkte getrennt festzuhalten. Gerade bei wechselnden Internetauftritten können diese Informationen entscheidende Beweise liefern.
Markus Ernst Schenk: Vorsicht vor ungeklärten Anwaltsidentitäten
In einem öffentlich dokumentierten Bericht über verdächtige Insolvenzangebote wird die Domain altkoenig-recht.de mit einer weiteren weiterleitenden Internetadresse in Verbindung gebracht.
Dort erscheint auch der Name Markus Ernst Schenk als angeblicher Rechtsanwalt, der hochwertige Fahrzeuge anbietet.
Ob Markus Ernst Schenk tatsächlich als Rechtsanwalt zugelassen ist oder ob eine fremde Identität verwendet wurde, konnte ich nicht unabhängig bestätigen.
Ebenso wenig ist nachgewiesen, dass diese Person für it-recht-ffm.de verantwortlich ist. Ich warne ausdrücklich davor, möglicherweise echte, namensgleiche Rechtsanwälte mit den Betreibern verdächtiger Domains gleichzusetzen.
Fake-Insolvenzverwalter verkaufen angeblich Porsche und Luxusfahrzeuge
Der erwähnte Bericht beschreibt ein Angebot für einen Porsche 911 Carrera zu einem Kaufpreis von 130.000 Euro unter dem angeblichen Namen Markus Ernst Schenk.
Für Käufer ist entscheidend, ob ein solches Fahrzeug tatsächlich existiert und wer rechtlich zur Veräußerung berechtigt wäre.
Bei angeblichen Insolvenzverkäufen prüfe ich zunächst das Insolvenzverfahren, die gerichtliche Bestellung und die Identität des Zahlungsempfängers.
Eine echte Insolvenzverwaltung lässt sich nicht allein durch einen Katalog, einen Briefkopf oder eine Kanzleiwebsite nachweisen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Goldbarren aus Insolvenzmasse: Wenn echte Anwälte missbraucht werden
Besonders gefährlich sind gefälschte Insolvenzverwertungen mit Gold und Edelmetallen.
Im Oktober 2026 wurde beispielsweise über ein angebliches Goldangebot unter Verwendung der Identität eines Partners der echten Wirtschaftskanzlei Freshfields berichtet. Ein Kilobarren sollte rund 18.000 Euro unter seinem Materialwert verkauft werden.
Auch die tatsächlich existierende Insolvenzverwalterkanzlei Dr. Beck & Partner warnt auf ihrer eigenen Website vor gefälschten Angeboten unter ihrem Namen.
Solche Fälle verdeutlichen den möglichen Identitätsdiebstahl. Weder Freshfields noch Dr. Beck & Partner dürfen mit it-recht-ffm.de verwechselt werden; eine Verbindung ist nicht belegt.
Fake-Rechtsberatung: Betrug funktioniert auch ohne Warenverkauf
Betrügerische Anwaltswebsites können vermeintliche Erbschaften, Schadensersatzansprüche oder die Rückholung verlorener Kryptowährungen anbieten.
Andere versenden fingierte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen.
Bei Kontakt über it-recht-ffm.de empfehle ich, niemals aufgrund einer angeblich bevorstehenden Klage vorschnell zu bezahlen.
Überprüfen Sie stattdessen den Rechtsanwalt im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis. Nutzen Sie ausschließlich unabhängig ermittelte Kontaktdaten, nicht die Telefonnummern aus verdächtigen Schreiben.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Bei Kontakt mit it-recht-ffm.de oder altkoenig-recht.de rate ich:
- Keine Anzahlungen, Anwaltsgebühren oder angeblichen Gerichtskosten leisten.
- Vollständige E-Mails einschließlich technischer Kopfzeilen sichern.
- Rechnungen, Insolvenzkataloge und vermeintliche Gerichtsbeschlüsse aufbewahren.
- Den behaupteten Insolvenzverwalter unabhängig beim Insolvenzgericht überprüfen.
- Rechtsanwaltsnamen und Zulassungen amtlich kontrollieren.
- Bereits überwiesene Beträge sofort bei der Bank reklamieren.
- Bei übermittelten Ausweiskopien möglichen Identitätsmissbrauch berücksichtigen.
- Strafanzeige und zivilrechtliche Rückforderungsansprüche prüfen lassen.
Geld überwiesen: Warum der Zahlungsempfänger entscheidend ist
Bei einer Täuschung kommen insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB infrage.
Ich untersuche zunächst, welche Kontoverbindung verwendet wurde, wann das Geld abgeflossen ist und ob sich weitere Beteiligte identifizieren lassen.
Eine Strafanzeige kann Ermittlungen ermöglichen. Sie bewirkt jedoch keine automatische Rückzahlung. Auch angebliche Rückholunternehmen sollten keine weiteren Vorauszahlungen erhalten.
it-recht-ffm.de: Anwaltliche Prüfung und kostenfreie Ersteinschätzung
Wer mit it-recht-ffm.de oder der Weiterleitungsdomain altkoenig-recht.de Kontakt hatte, sollte vorhandene Unterlagen zeitnah prüfen lassen.
Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, untersuche den Sachverhalt, Zahlungswege, mögliche Ansprüche und weitere rechtliche Schritte.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Dabei berücksichtige ich insbesondere mögliche gefälschte Anwaltsidentitäten und die notwendige Abgrenzung zu tatsächlich existierenden, möglicherweise selbst geschädigten Rechtsanwälten.
