kirchner-kollegen.com: Warnung vor möglicher Fake-Kanzlei – Identitätsmissbrauch bei Rechtsanwälten erkennen
Eine angebliche Rechtsanwaltskanzlei bietet Insolvenzware zu ungewöhnlich günstigen Preisen an. Der Briefkopf wirkt professionell, der Ansprechpartner nennt einen deutschen Kanzleisitz. Doch wer steckt tatsächlich hinter der Internetadresse? Bei kirchner-kollegen.com besteht nach der vom österreichischen Verbraucherschutzportal Watchlist Internet gemeldeten Warnung Anlass zu besonderer Vorsicht.
Ich rate Empfängern entsprechender Angebote, vor einer Zahlung die Kanzleiidentität und die angebliche Insolvenzverwaltung unabhängig zu überprüfen. Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
kirchner-kollegen.com: Warum der Domainname keine Kanzlei beweist
Die Bezeichnung „Kirchner & Kollegen“ klingt nach einer etablierten Anwaltssozietät. Der Name allein belegt jedoch weder eine Zulassung noch eine tatsächliche Kanzleiorganisation.
Ein verlässlicher aktueller Abruf des vollständigen Internetauftritts von kirchner-kollegen.com einschließlich Impressum und Anwaltsporträts liegt mir nicht vor. Deshalb kann ich keine konkreten Betreiber, Kanzleianschriften oder dort genannten Rechtsanwälte als verifiziert darstellen.
Die Warnmeldung sollte Anlass sein, die Identität hinter kirchner-kollegen.com besonders sorgfältig zu prüfen. Sie ersetzt allerdings nicht den Nachweis, wer die Domain tatsächlich betreibt.
Identitätsmissbrauch: Wenn der Name Kirchner zum Täuschungsmittel wird
Besonders gefährlich sind gefälschte Kanzleiwebsites, die Namen tatsächlich existierender Rechtsanwälte verwenden.
Ein realer Berufsträger kann dadurch selbst zum Geschädigten werden. Betrüger übernehmen möglicherweise Kanzleibezeichnungen, Berufstitel oder Fotos und ersetzen lediglich E-Mail-Adressen und Bankverbindungen.
Bei kirchner-kollegen.com ist nicht belegt, welcher konkrete Rechtsanwalt Kirchner gegebenenfalls betroffen wäre.
Ich empfehle deshalb ausdrücklich, die verdächtige Domain nicht mit einer echten Kanzlei gleichen oder ähnlichen Namens gleichzusetzen. Eine Namensähnlichkeit begründet weder eine Geschäftsverbindung noch eine Verantwortlichkeit für mögliche Täuschungshandlungen.
Fake-Insolvenzverwalter: Der entscheidende Nachweis fehlt häufig
Ein angeblicher Insolvenzverwalter bietet Vermögensgegenstände einer insolventen Gesellschaft an. Interessenten erhalten einen Warenkatalog, eine Rechnung und möglicherweise einen vermeintlichen Gerichtsbeschluss.
Entscheidend ist jedoch die tatsächliche gerichtliche Bestellung.
Nach § 56 Abs. 1 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter. Ich rate Käufern, Gericht, Aktenzeichen, Schuldnerunternehmen und bestellte Person unabhängig festzustellen.
Sollte kirchner-kollegen.com entsprechende Insolvenzverkäufe anbieten, wäre diese Prüfung vor jeder Überweisung erforderlich. Ein konkretes solches Angebot der Domain ist damit nicht nachgewiesen.
Gold aus Insolvenzbeständen: Weshalb günstige Angebote teuer werden können
Fake-Insolvenzkanzleien können Goldbarren, Edelmetallmünzen, Fahrzeuge oder Baumaschinen als angebliche Insolvenzmasse anbieten.
Besonders verdächtig sind ungewöhnlich niedrige Preise, künstlicher Zeitdruck und Forderungen nach vollständiger Vorkasse.
Ich empfehle bei Goldangeboten zunächst den aktuellen Materialwert zu berechnen und anschließend Herkunft, Eigentumsverhältnisse sowie Verwertungsbefugnis zu kontrollieren.
Ein angeblicher Insolvenzverwalter muss seine Berechtigung nachvollziehbar belegen können. Eine professionell gestaltete Website genügt dafür nicht.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Falsche Rechtsberatung: Auch Mandanten können geschädigt werden
Betrügerische Anwaltskanzleien beschränken sich nicht auf Warenangebote.
Manche versprechen die Rückholung verlorener Kryptowährungen, die Auszahlung angeblicher Erbschaften oder Unterstützung bei vermeintlichen Gerichtsverfahren. Andere verschicken gefälschte Abmahnungen und verlangen kurzfristige Zahlungen.
Ich rate, bei Nachrichten von kirchner-kollegen.com zunächst die Zulassung des genannten Rechtsanwalts im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis zu prüfen.
Anschließend sollte die angebliche Kanzlei ausschließlich über unabhängig ermittelte Kontaktdaten kontaktiert werden.
Gefälschte Kanzlei oder echte Sozietät: Vier wichtige Unterschiede
Eine echte Anwaltszulassung lässt sich unabhängig überprüfen. Eine bloße Berufsbezeichnung auf einer Internetseite dagegen nicht.
Ebenso beweist ein Kanzlei-Impressum nicht, dass die dort aufgeführten Personen den Internetauftritt tatsächlich kontrollieren.
Auch eine deutsche IBAN garantiert keine seriöse Geschäftsabwicklung. Entscheidend ist, wem das Empfängerkonto zuzuordnen ist.
Ich empfehle außerdem, Abweichungen zwischen Domain, E-Mail-Absender, Rechnungssteller und Zahlungsempfänger schriftlich festzuhalten.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Bei Kontakt mit kirchner-kollegen.com empfehle ich folgende Maßnahmen:
- Keine weiteren Zahlungen oder angeblichen Bearbeitungsgebühren leisten.
- E-Mails, Angebote, Rechnungen und Chatverläufe vollständig sichern.
- Screenshots und verwendete Domainadressen dokumentieren.
- Angebliche Rechtsanwälte unabhängig über amtliche Verzeichnisse überprüfen.
- Insolvenzverfahren und Verwalterbestellung beim zuständigen Gericht kontrollieren.
- Bereits überwiesenes Geld unverzüglich bei der Bank reklamieren.
- Bei übersandten Ausweiskopien möglichen Identitätsmissbrauch berücksichtigen.
- Strafanzeige und zivilrechtliche Ansprüche prüfen lassen.
Geld überwiesen: Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Bei nachgewiesener Täuschung kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB infrage.
Ich untersuche zunächst die Zahlungswege, den tatsächlichen Empfänger und die vorhandenen Kommunikationsnachweise.
Wichtig ist außerdem die zeitliche Reihenfolge: Ein schneller Überweisungsrückruf kann sinnvoll sein, garantiert aber keine Rückzahlung.
kirchner-kollegen.com: Anwaltliche Prüfung und kostenfreie Ersteinschätzung
Wer mit kirchner-kollegen.com Kontakt hatte, Geld überwiesen oder persönliche Unterlagen übermittelt hat, sollte den Sachverhalt zeitnah überprüfen lassen.
Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, prüfe Zahlungswege, Beweise, mögliche rechtliche Ansprüche und weitere Schritte.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Dabei achte ich besonders darauf, mögliche Verantwortliche von echten Rechtsanwälten zu unterscheiden, deren Identität ohne ihr Wissen missbraucht worden sein könnte.
