Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Liebermann Partners Festgeldbetrug: Erfahrungen, Auszahlung verweigert und rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Wer bei Liebermann Partners Festgeld angelegt hat und sein Geld nicht zurückerhält, sollte mögliche Anzeichen für Festgeldbetrug unverzüglich rechtlich prüfen lassen. Besonders kritisch sind ausbleibende Auszahlungen, nicht erreichbare Ansprechpartner und Zweifel an der Echtheit der angeblichen Bankverbindung. Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und biete betroffenen Anlegern über anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Festgeldbetrug unterscheidet sich wesentlich von riskanten Börsengeschäften. Anleger entscheiden sich bewusst für eine vermeintlich sichere Geldanlage mit festen Zinsen und einer vertraglich vereinbarten Laufzeit. Sie erwarten keine spekulativen Gewinne, sondern den zuverlässigen Erhalt ihres Vermögens.

Genau dieses Sicherheitsbedürfnis nutzen betrügerische Festgeldanbieter aus. Mit professionellen Internetseiten, gefälschten Bankunterlagen und überzeugenden Zinsangeboten werden Anleger zur Überweisung teilweise erheblicher Beträge bewegt.

Meine wichtigste anwaltliche Empfehlung lautet: Warten Sie bei konkreten Betrugsanzeichen nicht auf weitere Auszahlungsversprechen. Entscheidend ist, frühzeitig festzustellen, wohin Ihr Geld überwiesen wurde, ob tatsächlich ein Festgeldvertrag besteht und welche Rückforderungsmöglichkeiten eröffnet sind.

1. Liebermann Partners Festgeld Erfahrungen: Welche Warnsignale auf Anlagebetrug hindeuten

Betrügerische Festgeldangebote sind häufig besonders schwer zu erkennen. Anders als bei dubiosen Trading-Plattformen werden keine unrealistischen täglichen Gewinne versprochen. Stattdessen erscheinen die Angebote als gewöhnliche Bankprodukte mit etwas attraktiveren Konditionen.

Die Kontaktaufnahme erfolgt beispielsweise über vermeintliche Festgeldvergleichsportale, Onlinewerbung oder persönliche Anlagevermittler. Interessenten erhalten Vertragsunterlagen, Zinsberechnungen und angebliche Bestätigungen bekannter europäischer Banken.

Verdächtig wird es insbesondere, wenn die beworbene Bank die Geschäftsbeziehung nicht bestätigen kann oder die Auszahlung trotz abgelaufener Festgeldlaufzeit ausbleibt.

Bei der anwaltlichen Prüfung würde ich zunächst drei Fragen klären:

Wer negative Erfahrungen mit Liebermann Partners gemacht hat, sollte sämtliche Unterlagen unverändert sichern. Auch vermeintlich nebensächliche Nachrichten können später bei der Rekonstruktion des Betrugsgeschehens entscheidend sein.

Ich empfehle außerdem, die ursprüngliche Internetadresse, Telefonnummern und Namen der Ansprechpartner zu dokumentieren. Gerade bei betrügerischen Finanzangeboten können Internetseiten kurzfristig verschwinden.

2. Gefälschte Festgeldverträge: Warum die Identität der Bank entscheidend ist

Eine zentrale Methode beim Festgeldbetrug ist der Missbrauch bekannter Banknamen. Betrüger verwenden Logos, Anschriften und teilweise sogar echte Unternehmensdaten regulierter Kreditinstitute.

Dadurch entsteht der Eindruck, das angelegte Kapital befinde sich bei einer seriösen Bank.

Rechtlich muss jedoch sorgfältig zwischen dem vermeintlichen Vermittler, der beworbenen Bank und dem tatsächlichen Zahlungsempfänger unterschieden werden.

Ein hypothetisches Beispiel: Ein Anleger überweist 75.000 Euro für eine zwölfmonatige Festgeldanlage. Die Vertragsunterlagen tragen das Logo einer europäischen Bank. Später erklärt diese Bank, dass weder ein Festgeldkonto eröffnet noch ein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.

In einer solchen Situation genügt es nicht, die Bank allein aufgrund ihres Logos zur Rückzahlung aufzufordern.

Meine anwaltliche Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Echtheit der Vertragsunterlagen direkt durch die betreffende Bank überprüfen. Verwenden Sie dafür ausschließlich Kontaktdaten, die Sie unabhängig von den erhaltenen Vertragsunterlagen recherchiert haben.

Eine schriftliche Bestätigung, dass die Bank keine Geschäftsbeziehung mit Ihnen unterhält, kann für die weitere rechtliche Prüfung besonders wertvoll sein.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die vermeintlichen Vermittler überhaupt berechtigt waren, im Namen der Bank aufzutreten. Daraus können sich weitere Fragen zur Vertretungsmacht und zu möglichen Haftungsansprüchen ergeben.

3. Liebermann Partners Betrug: Warum die gesetzliche Einlagensicherung möglicherweise nicht greift

Viele Festgeldanleger verlassen sich auf die gesetzliche Einlagensicherung. Innerhalb der Europäischen Union sind erstattungsfähige Einlagen grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank geschützt.

In Deutschland ergibt sich die maßgebliche Sicherungsgrenze insbesondere aus § 8 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG).

Allerdings schützt die Einlagensicherung nicht automatisch jede Überweisung, die angeblich einer Festgeldanlage dient.

Entscheidend ist, ob tatsächlich eine geschützte Bankeinlage entstanden ist.

Wurde das Geld durch Täuschung auf ein fremdes Konto überwiesen, kann die gesetzliche Einlagensicherung der beworbenen Bank ausscheiden.

Bei Liebermann Partners sollte daher zunächst geklärt werden, ob die genannte Bank überhaupt eine Einlage erhalten hat.

Ich empfehle Betroffenen, sich nicht mit einer allgemeinen Aussage des Vermittlers über angeblich bestehende Einlagensicherheit zufriedenzugeben. Vielmehr sollte die Bank selbst die Kontoeröffnung und den Eingang der Festgeldanlage bestätigen.

Lässt sich keine echte Einlage feststellen, verlagert sich die rechtliche Prüfung auf mögliche Schadensersatzansprüche, bereicherungsrechtliche Ansprüche und die Verantwortlichkeit der beteiligten Zahlungsdienstleister.

Diese Unterscheidung ist wesentlich, weil ein Anspruch gegen einen zahlungsfähigen Haftungsschuldner wirtschaftlich erheblich wertvoller sein kann als ein theoretischer Anspruch gegen unbekannte Betrüger.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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4. Haftung der Banken beim Festgeldbetrug: Wann Schadensersatz möglich ist

Nach einem Festgeldbetrug stellt sich regelmäßig die Frage, ob die eigene Bank oder die Empfängerbank für den finanziellen Schaden haftet.

Hier muss juristisch differenziert werden.

Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen kann sich ein Erstattungsanspruch insbesondere aus § 675u BGB ergeben. Hat der Anleger die Überweisung dagegen selbst autorisiert, besteht grundsätzlich kein automatischer Anspruch auf Rückzahlung allein aufgrund des später erkannten Betrugs.

Dennoch können Pflichtverletzungen beteiligter Zahlungsdienstleister relevant werden.

Ich würde deshalb untersuchen, welche Informationen der jeweiligen Bank zum Zeitpunkt der Zahlung vorlagen und ob konkrete rechtliche Prüf- oder Warnpflichten bestanden.

Besonders wichtig ist dabei die seit Oktober 2025 grundsätzlich vorgeschriebene Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen im Euroraum.

Meine Empfehlung: Fordern Sie bei Ihrer Bank die verfügbaren Informationen zur Empfängerüberprüfung und zu etwaigen Warnhinweisen an. Lassen Sie außerdem dokumentieren, wann Sie den Betrugsverdacht gemeldet haben und welche Maßnahmen anschließend eingeleitet wurden.

Ein möglicher Verstoß gegen gesetzliche Pflichten führt nicht in jedem Fall automatisch zur vollständigen Erstattung. Es kommt unter anderem auf die konkrete Pflichtverletzung, deren Ursächlichkeit für den Schaden und die anwendbaren Haftungsregeln an.

Bei Liebermann Partners kann gerade die genaue zeitliche Abfolge der Überweisungen und Bankkommunikation entscheidend sein.

5. Liebermann Partners Auszahlung verweigert: Diese rechtlichen Sofortmaßnahmen empfehle ich

Wenn eine vereinbarte Festgeldauszahlung ausbleibt und weitere Betrugsanzeichen hinzukommen, sollte unverzüglich gehandelt werden.

Erstens: Informieren Sie Ihre Bank und veranlassen Sie einen Überweisungsrückruf.

Eine bereits ausgeführte Überweisung lässt sich grundsätzlich nicht einseitig rückgängig machen. Dennoch kann ein schneller Rückrufversuch sinnvoll sein, wenn das Geld noch beim empfangenden Zahlungsdienstleister verfügbar ist.

Zweitens: Sichern Sie die gesamte Kommunikation.

Dazu gehören Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, E-Mails, Chatverläufe, Zahlungsanweisungen und Screenshots der Internetseite. Besonders relevant sind Nachrichten, in denen eine konkrete Bankverbindung genannt oder eine sichere Festgeldanlage zugesichert wurde.

Drittens: Lassen Sie den tatsächlichen Zahlungsempfänger prüfen.

Die bloße Angabe eines bekannten Banknamens genügt nicht. Für mögliche Rückforderungsansprüche kommt es darauf an, wer die Zahlung tatsächlich erhalten hat und ob weitere Beteiligte identifiziert werden können.

Viertens: Prüfen Sie die Erstattungsvoraussetzungen und mögliche Schadensersatzansprüche.

Hierbei sollten die Zahlungsautorisierung, mögliche Pflichtverletzungen und vorhandene Beweismittel rechtlich bewertet werden.

Fünftens: Erstatten Sie bei begründetem Betrugsverdacht Strafanzeige.

Ein möglicher Betrug ist nach § 263 StGB strafbar. Die Strafanzeige kann Ermittlungen ermöglichen, ersetzt jedoch nicht die eigenständige Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

Ich empfehle außerdem, keine weiteren angeblichen Steuerzahlungen, Freigabegebühren oder Sicherheitsleistungen zu überweisen. Solche Nachforderungen können Bestandteil einer fortgesetzten Betrugsmasche sein.

6. Rückforderung nach Festgeldbetrug: Welche Ansprüche ich rechtlich prüfen würde

Bei der Rückforderung verlorener Festgeldanlagen ist die Identifizierung möglicher Anspruchsgegner ein entscheidender Schritt.

Gegen unmittelbar Verantwortliche können insbesondere Schadensersatzansprüche aus § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB oder aus § 826 BGB in Betracht kommen.

Daneben können bereicherungsrechtliche Ansprüche gemäß § 812 BGB relevant sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Bei der anwaltlichen Prüfung würde ich insbesondere untersuchen, wer das Geld empfangen hat, auf welcher rechtlichen Grundlage die Zahlung erfolgte und ob weitere Personen oder Unternehmen haftungsrechtlich verantwortlich sein könnten.

Ein wichtiger Punkt ist die wirtschaftliche Durchsetzbarkeit. Selbst ein rechtlich begründeter Anspruch hilft nur eingeschränkt, wenn der Schuldner unbekannt oder vermögenslos ist.

Deshalb halte ich es für sinnvoll, nicht ausschließlich die vermeintlichen Betreiber der Festgeldplattform zu betrachten. Je nach Sachverhalt können auch Zahlungsdienstleister oder weitere Beteiligte in die rechtliche Untersuchung einzubeziehen sein.

Eine weitere Handlungsempfehlung betrifft die Verjährung.

Für zahlreiche zivilrechtliche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Der Beginn richtet sich grundsätzlich nach § 199 Absatz 1 BGB. Daneben können besondere Fristen und gesetzliche Höchstfristen relevant sein.

Ich rate Betroffenen daher, mögliche Ansprüche nicht erst Jahre nach dem Schaden prüfen zu lassen. Ein bloßes Beschwerdeschreiben hemmt die Verjährung nicht automatisch.

Bei Liebermann Partners sollte möglichst frühzeitig eine nachvollziehbare Übersicht sämtlicher Zahlungen und möglicher Anspruchsgegner erstellt werden.

7. Liebermann Partners Festgeldbetrug: Kostenfreie Ersteinschätzung durch Rechtsanwalt Martin Wehrmann

Wer bei Liebermann Partners Festgeld investiert hat, Schwierigkeiten bei der Auszahlung erlebt oder inzwischen einen Betrug vermutet, sollte seine rechtlichen Möglichkeiten individuell prüfen lassen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und beschäftige mich mit rechtlichen Fragestellungen rund um Festgeldbetrug, Tagesgeldbetrug, Anlagebetrug und weitere Formen digitaler Finanzkriminalität.

Bei der anwaltlichen Bewertung lege ich besonderen Wert auf die tatsächlichen Zahlungswege, die Identität möglicher Verantwortlicher und die rechtlichen Voraussetzungen einer Rückforderung.

Nicht jede gescheiterte Festgeldanlage begründet automatisch einen Schadensersatzanspruch gegen eine Bank. Umgekehrt sollten mögliche Haftungsansprüche auch nicht vorschnell ausgeschlossen werden.

Wenn Sie durch Liebermann Partners finanzielle Verluste erlitten haben, können Sie über anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Für eine erste Einordnung sind insbesondere die Höhe Ihrer Investition, das Überweisungsdatum, die Empfängerbank, vorhandene Vertragsunterlagen und die bisherige Kommunikation hilfreich.

Auf dieser Grundlage kann ich die geschilderten Umstände zunächst rechtlich einordnen und mögliche weitere Schritte aufzeigen.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Handlungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Dabei geht es nicht um unrealistische Rückzahlungsgarantien, sondern um die sorgfältige Prüfung möglicher Ansprüche und die Entwicklung eines sachgerechten Vorgehens.

Gerade beim Festgeldbetrug können frühe Maßnahmen entscheidend sein. Deshalb empfehle ich, bei konkretem Betrugsverdacht nicht länger auf unverbindliche Auszahlungsversprechen zu vertrauen, sondern die vorhandenen Unterlagen und Zahlungswege zeitnah rechtlich prüfen zu lassen.