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Geld zurück nach Anlagebetrug?

METROPLUS TRADING problematisch? Anwalt WEHRMANN hilft Betroffenen! FINMA-Warnung und konkrete Möglichkeiten zur Geldrückforderung

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat METROPLUS TRADING (metroplustradings.com) am 27. Oktober 2026 auf ihre öffentliche Warnliste gesetzt. Für Anleger ist das ein ernst zu nehmendes Signal. Wer bereits Geld eingezahlt hat, sollte weitere Überweisungen stoppen, Beweise sichern und mögliche Rückforderungsansprüche prüfen lassen.

Die Warnung bedeutet nicht automatisch, dass ein strafbarer Trading-Betrug nachgewiesen wurde. Sie begründet jedoch erheblichen Prüfungsbedarf.

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann empfehle ich Betroffenen, nicht auf weitere Auszahlungsversprechen zu vertrauen, sondern die tatsächlichen Geldflüsse zu untersuchen. Über anlagebetrug.de können Anleger eine kostenfreie Ersteinschätzung erhalten.

FINMA nennt METROPLUS TRADING ausdrücklich

Die aufsichtsrechtliche Warnung enthält einen bemerkenswerten Eintrag: METROPLUS TRADING wird mit der Internetadresse metroplustradings.com und der Anschrift Grosspeteranlage 29, 4052 Basel, aufgeführt.

Gleichzeitig vermerkt die FINMA, dass kein Handelsregistereintrag vorhanden ist.

Gerade diese Kombination verlangt besondere Aufmerksamkeit. Eine Schweizer Geschäftsadresse kann Seriosität vermitteln. Sie beweist allerdings weder die tatsächliche Geschäftstätigkeit noch eine aufsichtsrechtliche Zulassung.

Ich rate Anlegern, vorhandene Vertragsunterlagen daraufhin zu untersuchen, welche juristische Person tatsächlich als Vertragspartner genannt wird.

Eine Website aus dem Juli 2026

Ein weiterer relevanter Umstand betrifft die zeitliche Entwicklung.

Nach öffentlich zugänglichen Domaininformationen wurde metroplustradings.com am 9. Juli 2026 registriert. Bereits wenige Monate später erschien die Plattform auf der FINMA-Warnliste.

Die kurze Domainhistorie beweist keinen Betrug. Sie wirft jedoch Fragen auf, wenn gegenüber Anlegern eine langjährige Geschäftstätigkeit behauptet worden sein sollte.

Ich empfehle, sämtliche Aussagen über Unternehmensgeschichte, Kundenzahlen und bisherige Handelserfolge zu sichern.

Entscheidend ist, was dem einzelnen Anleger vor seiner Einzahlung konkret zugesichert wurde.

METROPLUS TRADING: Sind die Handelsgewinne überhaupt nachvollziehbar?

Die Internetplattform stellt Handelsmöglichkeiten unter anderem für Aktien, Indizes und Kryptowährungen dar.

Für geschädigte Anleger interessiert mich dabei weniger die grafische Darstellung eines Trading-Kontos als die tatsächliche Durchführung der angeblichen Geschäfte.

Wurden Wertpapiere erworben? Existieren überprüfbare Ordernummern? Lassen sich Handelsplätze und Ausführungskurse feststellen?

Ein digital angezeigter Gewinn stellt noch keinen Nachweis für vorhandenes Kapital dar.

Fordern Sie deshalb vollständige Transaktionsabrechnungen an. Werden ausschließlich interne Kontoübersichten bereitgestellt, muss deren Aussagekraft besonders sorgfältig geprüft werden.

METROPLUS TRADING Auszahlung: Nicht jede Gebührenforderung akzeptieren

Problematisch wird eine Geschäftsbeziehung insbesondere dann, wenn Auszahlungen plötzlich von zusätzlichen Zahlungen abhängig gemacht werden.

Angebliche Kapitalfreigaben, Steuerbescheinigungen oder Sicherheitsleistungen können bei betrügerischen Trading-Modellen als Vorwand dienen, weitere Gelder einzusammeln.

Ob solche Forderungen bei METROPLUS TRADING konkret erhoben wurden, muss individuell festgestellt werden.

Ich empfehle Betroffenen, jede Zahlungsaufforderung schriftlich begründen zu lassen und bis zur Überprüfung kein zusätzliches Geld zu überweisen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Bei einem Verdacht auf Trading-Betrug über metroplustradings.com empfehle ich folgende Maßnahmen:

  1. Einzahlungen stoppen: Keine weiteren Gebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen bezahlen.
  2. Trading-Konto sichern: Kontostände, angebliche Gewinne und Transaktionsübersichten fotografieren.
  3. Auszahlungsprobleme dokumentieren: Anträge, Ablehnungen und Gesprächsnotizen aufbewahren.
  4. Bank einschalten: Einen möglichen Überweisungsrückruf unverzüglich anfragen.
  5. Kommunikation archivieren: WhatsApp-Verläufe, E-Mails und Telefonnummern sichern.
  6. Kryptodaten speichern: Wallet-Adressen und Transaktionshashes dokumentieren.
  7. Konten absichern: Passwörter ändern und gegebenenfalls Fernwartungssoftware entfernen.

Zusätzlich rate ich, eine chronologische Übersicht sämtlicher Zahlungen anzulegen.

Die Empfängerkonten können entscheidend sein

Bei möglichen Betrugsfällen untersuche ich insbesondere, ob Zahlungen tatsächlich an den angegebenen Betreiber gelangten.

Wurde Geld an Privatpersonen, andere Unternehmen oder wechselnde Bankverbindungen überwiesen, können diese Informationen für weitere Ermittlungen wichtig werden.

Banküberweisungen, Kreditkartenzahlungen und Kryptowährungen erfordern unterschiedliche Rückforderungsstrategien.

Bei Kartenzahlungen kann ein Chargeback-Verfahren infrage kommen. Kryptowährungen lassen sich möglicherweise nachverfolgen, jedoch nicht einfach zurückbuchen.

METROPLUS TRADING Geld zurück: Welche Ansprüche bestehen?

Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung können Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie nach § 826 BGB bestehen.

Dafür müssen insbesondere Täuschungshandlungen, Vermögensschäden und verantwortliche Personen untersucht werden.

Eine Strafanzeige kann die Aufklärung unterstützen. Sie führt allerdings nicht automatisch zur Rückzahlung.

Ich empfehle, parallel mögliche zivilrechtliche Ansprüche und Sicherungsmaßnahmen prüfen zu lassen.

Vorsicht vor angeblichen Rückholfirmen

Betroffene sollten auch nach dem Kontaktabbruch aufmerksam bleiben.

Angebliche Ermittler oder Blockchain-Spezialisten versprechen mitunter die Rückzahlung verlorener Gelder gegen zusätzliche Gebühren.

Leisten Sie keine Vorauszahlungen für angeblich bereits sichergestellte Vermögenswerte. Solche Angebote können einen weiteren Betrugsversuch darstellen.

Rechtsanwalt WEHRMANN unterstützt Geschädigte

Haben Sie bei METROPLUS TRADING über metroplustradings.com investiert?

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und prüfe Ihren konkreten Sachverhalt, die Zahlungswege, mögliche Anspruchsgegner und weitere rechtliche Schritte.

Über anlagebetrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Die FINMA-Warnung ist ein wichtiger Anlass, bestehende Risiken jetzt konsequent aufzuarbeiten und mögliche Rückforderungsmaßnahmen frühzeitig einzuleiten.