Metroplus Tradings (metroplus-tradings.info): FINMA-Warnung und Verdacht auf Trading-Betrug – wie Anleger ihr Geld schützen
Die Zahlen auf dem Bildschirm sehen möglicherweise hervorragend aus. Doch was geschieht, wenn aus dem angezeigten Trading-Gewinn echtes Geld auf dem eigenen Bankkonto werden soll? Wer über Metroplus Tradings investiert hat, sollte jetzt genauer hinsehen. Die Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA hat am 27. Oktober 2026 eine Warnung zu METROPLUS TRADING veröffentlicht. Für den Anbieter ist nach den behördlichen Angaben kein Handelsregistereintrag vorhanden.
Besonders interessant ist die technische Aufteilung des Angebots: Neben metroplus-tradings.info wird auch die Handelsadresse live.metroplustradings.com genannt. Für mögliche Geschädigte kann diese Trennung erhebliche Bedeutung haben, weil Werbung, Kundenkommunikation und angebliche Handelsgeschäfte auf unterschiedlichen Internetseiten stattfinden können.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich schwerpunktmäßig mit Anlagebetrug und Trading-Betrug. Über anlagebetrug.de biete ich Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
Der Fall Metroplus Tradings beginnt mit einer offiziellen FINMA-Warnung
Am 27. Oktober 2026 nahm die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht METROPLUS TRADING in ihre öffentliche Warnliste auf. Der Eintrag nennt die Internetadresse metroplustradings.com sowie die Anschrift Grosspeteranlage 29, 4052 Basel.
Zwei Angaben verdienen besondere Aufmerksamkeit: Die FINMA weist keinen bestätigten Unternehmenssitz aus. Außerdem führt sie den Anbieter als nicht im Handelsregister eingetragen.
Das sind erhebliche Warnsignale für Anleger, die eine Geschäftsbeziehung mit einem vermeintlich schweizerischen Finanzunternehmen eingehen möchten.
Wichtig ist die genaue Zuordnung: Die behördliche Warnung nennt ausdrücklich metroplustradings.com. Die weiteren Adressen metroplus-tradings.info und live.metroplustradings.com werden in kritischen Veröffentlichungen mit dem Angebot in Verbindung gebracht. Ihre tatsächliche technische und gesellschaftsrechtliche Zusammengehörigkeit sollte anhand der individuellen Unterlagen geprüft werden.
Meine Empfehlung: Behandeln Sie die FINMA-Warnung als konkreten Anlass zur Prüfung. Ein strafrechtlich nachgewiesener Betrug folgt aus dem Warnlisteneintrag allein noch nicht.
Der zweite Bildschirm: Was live.metroplustradings.com beweisen kann
Eine Besonderheit dieses Falls liegt in der möglichen Trennung zwischen dem öffentlichen Internetauftritt und dem eigentlichen Handelsbereich.
Für die juristische Untersuchung ist entscheidend, ob über live.metroplustradings.com tatsächlich Finanzgeschäfte ausgeführt werden oder lediglich eine Handelsoberfläche mit Kontoständen und Kursbewegungen angezeigt wird.
Ein angezeigter Gewinn ist noch kein Vermögenswert
Angenommen, ein Anleger zahlt 12.000 Euro ein. Nach mehreren Wochen zeigt sein Kundenkonto einen Wert von 31.500 Euro.
Dieses hypothetische Beispiel beweist weder einen Gewinn noch einen Betrug.
Ich würde untersuchen, ob nachvollziehbare Orderausführungen, Handelsabrechnungen und eine tatsächliche Verwahrung der angeblichen Vermögenswerte dokumentiert sind.
Ich rate Anlegern, sämtliche Handelsdaten zu exportieren. Besonders relevant sind Ordernummern, Transaktionszeitpunkte, gehandelte Finanzinstrumente und bisherige Auszahlungen.
Gerade die Unterscheidung zwischen echten Handelspositionen und bloßen Bildschirmbuchungen kann für die Schadensberechnung wesentlich werden.
Metroplus Tradings und die Frage nach der Unternehmensgeschichte
In kritischen Veröffentlichungen wird berichtet, dass Metroplus Tradings eine Geschäftstätigkeit seit 2011 suggeriert haben soll.
Dem stehen veröffentlichte Domainrecherchen gegenüber, die für metroplus-tradings.info den 12. Februar 2026 und für metroplustradings.com den 9. Juli 2026 als Registrierungsdaten nennen.
Ein junges Domainregistrierungsdatum widerlegt allerdings nicht automatisch eine ältere Unternehmensgeschichte.
Warum ich die ursprüngliche Werbung untersuchen würde
Rechtlich entscheidend wäre, ob ein tatsächlich nicht bestehender Erfahrungshintergrund behauptet wurde und diese Aussage Anleger zu Einzahlungen veranlasste.
Ich empfehle, entsprechende Werbetexte, Präsentationen und E-Mails aufzubewahren.
Insbesondere bei einer behaupteten langjährigen Marktpräsenz sollte sich unabhängig feststellen lassen, welches Unternehmen in dieser Zeit tätig gewesen sein soll.
Die Basler Adresse: Wie viel Sicherheit bietet ein Geschäftssitz?
Die im FINMA-Eintrag genannte Anschrift Grosspeteranlage 29 befindet sich in Basel.
Eine Schweizer Geschäftsadresse kann Vertrauen schaffen. Sie belegt jedoch nicht, dass dort tatsächlich ein Finanzdienstleister mit eigenen Mitarbeitern und den erforderlichen Erlaubnissen tätig ist.
Im betreffenden Gebäude werden auch flexible Büro- und Adressdienstleistungen angeboten. Ob der beanstandete Anbieter dort tatsächlich Geschäftsräume nutzt, ist damit nicht nachgewiesen.
Für Metroplus Tradings würde ich daher die Vertragspartei, eine mögliche Registereintragung und die tatsächlich verantwortlichen Personen untersuchen.
Die bloße Verwendung einer Schweizer Anschrift genügt für keine dieser Feststellungen.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wenn Sie über Metroplus Tradings Geld angelegt haben und einen Trading-Betrug vermuten, sollten Sie jetzt konsequent handeln.
- Weitere Zahlungen unterlassen. Zahlen Sie keine zusätzlichen Anlagebeträge, angeblichen Steuern oder Freischaltungsgebühren.
- Bank unverzüglich verständigen. Lassen Sie bei aktuellen Überweisungen prüfen, ob ein Rückrufversuch möglich ist.
- Beide Internetauftritte sichern. Dokumentieren Sie insbesondere metroplus-tradings.info und den verwendeten Handelsbereich.
- Kontoauszüge herunterladen. Speichern Sie Einzahlungen, angezeigte Gewinne, Handelspositionen und Auszahlungsanträge.
- Kommunikation vollständig archivieren. Sichern Sie E-Mails, WhatsApp- und Telegram-Verläufe sowie Telefonnummern.
- Zahlungsdaten zusammenstellen. Notieren Sie Empfänger, IBAN, Überweisungszeitpunkte und gegebenenfalls Wallet-Adressen.
- Digitale Zugriffe absichern. Kontrollieren Sie Fernwartungsprogramme, ändern Sie gefährdete Passwörter und aktivieren Sie Zwei-Faktor-Authentifizierung.
- Rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen. Eine frühzeitige Untersuchung kann helfen, Zahlungswege und mögliche Anspruchsgegner festzustellen.
Ich empfehle außerdem, keine weiteren Ausweiskopien, Bankunterlagen oder Zugangsdaten an unbekannte Ansprechpartner zu übermitteln.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Metroplus Tradings-Auszahlung: Wann weitere Forderungen gefährlich werden
Bei einem möglichen Anlagebetrug kann sich die Situation zuspitzen, sobald Anleger ihr Kapital zurückverlangen.
Besonders kritisch sind zusätzliche Zahlungsforderungen, die angeblich notwendig sein sollen, um ein vorhandenes Guthaben freizugeben.
Ob bei Metroplus Tradings im konkreten Einzelfall derartige Forderungen erhoben wurden, muss anhand der Kommunikation nachgewiesen werden.
Eine angebliche Steuer muss rechtlich erklärbar sein
Sollten Sie vor einer Auszahlung eine Gewinnsteuer oder Sicherheitsgebühr bezahlen sollen, empfehle ich, die Forderung unabhängig überprüfen zu lassen.
Verlangen Sie eine schriftliche Erklärung, aus der sich Rechtsgrundlage, Berechnung und Zahlungsempfänger ergeben.
Eine bloße Nachricht eines angeblichen Brokers ist kein ausreichender Nachweis für eine steuerliche Verpflichtung.
Dokumentieren Sie außerdem, ob sich die Auszahlungsbedingungen nach Ihrer ursprünglichen Investition verändert haben.
Die eigentliche Geldspur beginnt häufig außerhalb des Trading-Kontos
Bei der Prüfung eines möglichen Broker-Betrugs interessiert mich zunächst der tatsächliche Empfänger der ersten Einzahlung.
Wurde Geld an eine Privatperson, eine Gesellschaft mit abweichendem Namen oder einen Zahlungsdienstleister übertragen?
Eine solche Abweichung muss nicht zwangsläufig betrügerisch sein. Sie kann jedoch erhebliche Bedeutung für mögliche Rückforderungsansprüche besitzen.
Warum die erste Zahlungsanweisung besonders wichtig ist
Ich empfehle, den jeweiligen Überweisungsbeleg zusammen mit der Nachricht aufzubewahren, in der die Kontodaten übermittelt wurden.
So lässt sich nachvollziehen, wer die Zahlung veranlasst hat und welche Verbindung zur behaupteten Geldanlage besteht.
Bei selbst autorisierten Überweisungen besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch gegen die Bank. Ein unverzüglicher Rückrufversuch kann dennoch sinnvoll sein.
Bei Kreditkartenzahlungen sollte zusätzlich geprüft werden, ob ein Chargeback nach den Regeln des Kartensystems möglich ist.
Kryptowährungen: Wenn aus Euro plötzlich USDT werden
Wurden Einzahlungen im Zusammenhang mit Metroplus Tradings über Kryptowährungen abgewickelt, muss die Transaktionskette gesondert untersucht werden.
Häufig ist dabei zwischen dem ursprünglichen Banktransfer an eine Kryptobörse und der späteren Übertragung digitaler Vermögenswerte zu unterscheiden.
Ich empfehle, sämtliche Kaufbestätigungen, Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes und verwendeten Blockchainnetzwerke zu sichern.
Eine Blockchainanalyse kann öffentlich dokumentierte Vermögensbewegungen nachvollziehbar machen.
Gelangen Kryptowährungen an einen identifizierbaren Dienstleister, können sich unter bestimmten Umständen weitere Ermittlungsansätze ergeben.
Eine technische Rückverfolgung bedeutet jedoch nicht automatisch, dass das Geld zurückgeholt werden kann.
Welche Ansprüche bei einem nachgewiesenen Trading-Betrug bestehen können
Bei einer vorsätzlichen Täuschung kommen insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB infrage.
Dafür müssen unter anderem Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung, Schaden und die erforderlichen subjektiven Voraussetzungen vorliegen.
Bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kann zudem § 826 BGB einschlägig sein.
Abhängig von den Vertragsumständen sollten außerdem eine Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB und mögliche Rückforderungsansprüche gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB untersucht werden.
Ich würde insbesondere prüfen, gegen wen sich solche Ansprüche richten könnten und welche Beweise für eine gerichtliche Durchsetzung verfügbar sind.
Bei internationalen Sachverhalten müssen zusätzlich das anwendbare Recht und die gerichtliche Zuständigkeit geklärt werden.
Warum ein angeblicher Geldretter die nächste Gefahr sein kann
Nach einem möglichen Trading-Betrug können Betroffene erneut kontaktiert werden.
Angebliche Blockchain-Spezialisten, Ermittler oder Rückholunternehmen behaupten dann möglicherweise, verschwundene Vermögenswerte bereits lokalisiert zu haben.
Für die Freigabe sollen zunächst weitere Gebühren bezahlt werden.
Solche sogenannten Recovery Scams können einen zusätzlichen Schaden verursachen.
Ich rate deshalb dazu, unaufgeforderte Rückholangebote unabhängig zu überprüfen und keine Vorauszahlungen aufgrund bloßer Rückzahlungsversprechen zu leisten.
Bei einem konkreten Betrugsverdacht kann außerdem eine Strafanzeige nach § 158 Abs. 1 StPO sinnvoll sein. Sie ersetzt jedoch nicht die zivilrechtliche Prüfung möglicher Rückforderungsansprüche.
Metroplus Tradings: Jetzt aus Kontoständen verwertbare Beweise machen
Die FINMA-Warnung vom 27. Oktober 2026 ist ein konkreter Anlass, bestehende Investitionen bei Metroplus Tradings sorgfältig zu untersuchen.
Besonders relevant sind die ungeklärte Unternehmensidentität, die Nutzung verschiedener Internetadressen und die tatsächlichen Zahlungswege.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich schwerpunktmäßig mit Anlagebetrug, Trading-Betrug und der rechtlichen Aufarbeitung verdächtiger Finanztransaktionen.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Schildern Sie mir, wie der Kontakt zu Metroplus Tradings entstanden ist, ob Sie über metroplus-tradings.info oder live.metroplustradings.com eingestiegen sind und welche Beträge Sie tatsächlich überwiesen haben.
Ich kann anhand Ihrer Unterlagen untersuchen, welche Zahlungswege nachvollziehbar sind, gegen wen mögliche Ansprüche bestehen und ob außergerichtliche, gerichtliche oder strafprozessuale Maßnahmen sinnvoll erscheinen.
Eine erfolgreiche Rückzahlung lässt sich nicht garantieren. Entscheidend sind die vorhandenen Beweise, die Identifizierbarkeit möglicher Verantwortlicher und die rechtlichen Voraussetzungen.
Meine wichtigste Empfehlung: Konzentrieren Sie sich nicht allein auf den zuletzt angezeigten Gewinn. Bei Metroplus Tradings müssen drei Fragen beantwortet werden: Wer hat Ihr Geld erhalten, welche Vermögenswerte existieren tatsächlich und gegen wen können mögliche Ansprüche rechtlich durchgesetzt werden?