Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

myinvesttrade.com: Betrugsverdacht bei MyInvestTrade – zwei Behördenwarnungen und die entscheidende Frage nach dem echten Handelsgeschäft

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Ein Login funktioniert, ein Kontostand erscheint, vielleicht werden sogar Gewinne angezeigt. Doch wo liegt das Geld tatsächlich? Bei MyInvestTrade (myinvesttrade.com) ist diese Frage besonders dringlich: Sowohl die Cybercrime Police Zürich als auch die belgische Finanzaufsicht FSMA haben die Domain auf Warnlisten aufgenommen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Wer bei MyInvestTrade investiert hat, sollte seine Auszahlung nicht durch weitere Einzahlungen erzwingen wollen. Zunächst müssen die tatsächlichen Geldbewegungen und die rechtlich verantwortlichen Personen festgestellt werden.

Die belgische FSMA warnt ausdrücklich vor MyInvestTrade

Am 24. September 2026 veröffentlichte die belgische Finanzaufsicht FSMA eine Warnung vor 51 weiteren verdächtigen Handelsplattformen. Darunter befindet sich ausdrücklich MyInvestTrade mit der Domain myinvesttrade.com.

Auch die spanische Finanzaufsicht CNMV dokumentiert die belgische Warnung mit dem Datum 30. September 2026.

Das ist mehr als eine anonyme Internetbewertung: Die Hinweise stammen aus dem europäischen Finanzaufsichtssystem.

Sie bedeuten allerdings nicht, dass ein Strafgericht bereits einen Betrug festgestellt hätte.

Die Cybercrime Police Zürich nennt myinvesttrade.com

Bereits am 3. September 2026 wurde myinvesttrade.com nach öffentlich dokumentierten Angaben auf der Warnliste der Cybercrime Police Zürich geführt.

Die Einstufung lautet „Verdächtige Onlineplattformen“.

Für mich als Rechtsanwalt ist entscheidend, die Bedeutung richtig einzuordnen: Eine solche Warnung begründet erheblichen Prüfungsbedarf, ersetzt aber nicht den Nachweis einer individuellen Täuschung.

Ich empfehle Anlegern, den Zeitpunkt ihrer Einzahlung mit den Veröffentlichungsdaten der Warnungen abzugleichen.

myinvesttrade.com: Beide Website-Adressen sind nicht abrufbar

Bei meiner unmittelbaren Überprüfung am 28. Oktober 2026 lieferten sowohl myinvesttrade.com als auch www.myinvesttrade.com den Fehler „502 Bad Gateway“.

Eine aktuelle Startseite, ein Impressum oder Vertragsbedingungen konnte ich deshalb nicht einsehen.

Der technische Fehler beweist weder eine endgültige Abschaltung noch einen Betrug.

Wer noch Zugang zu einem gesonderten Kundenbereich hat, sollte dessen Inhalte unverzüglich sichern, bevor mögliche Beweise verloren gehen.

Warum der tatsächliche Handel nachgewiesen werden muss

Ein digitales Tradingkonto ist zunächst eine Benutzeroberfläche. Die dort angezeigten Zahlen belegen nicht automatisch, dass Wertpapiere oder Kryptowährungen tatsächlich gekauft wurden.

Ich empfehle, Handelsabrechnungen mit Ordernummern, Ausführungszeitpunkten und konkreten Handelsplätzen anzufordern.

Besonders aufschlussreich ist die Frage, ob ein unabhängiger Verwahrer oder Broker die angeblichen Positionen bestätigen kann.

Fehlen solche Nachweise, muss zwischen tatsächlichem Vermögen und lediglich dargestellten Kontowerten unterschieden werden.

MyInvestTrade: Die Identität des Vertragspartners bleibt offen

Für MyInvestTrade konnte ich keinen eindeutig verifizierten regulierten Betreiber feststellen.

Öffentliche Domaininformationen nennen als Registrierungsdatum den 16. September 2024. Die Inhaberdaten sind nicht unmittelbar öffentlich sichtbar.

Das allein ist kein Betrugsbeweis.

Ich rate jedoch, sämtliche Vertragsunterlagen nach der vollständigen Firmierung, dem Unternehmensregister und einer konkreten Finanzmarkterlaubnis zu durchsuchen.

Eine bloße Handelsbezeichnung genügt für eine belastbare rechtliche Zuordnung nicht.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Bei einem Verdacht auf Anlagebetrug im Zusammenhang mit MyInvestTrade empfehle ich:

  1. Weitere Zahlungen stoppen, insbesondere angebliche Auszahlungssteuern oder Sicherheitsleistungen.
  2. Kontoübersichten sichern, einschließlich offener Positionen und angezeigter Gewinne.
  3. Auszahlungsanträge dokumentieren, mit Datum und sämtlichen Antworten.
  4. Bankbelege herunterladen, einschließlich IBAN, Empfänger und Verwendungszweck.
  5. Kryptotransaktionen festhalten, mit Wallet-Adresse, Netzwerk und Transaktions-Hash.
  6. Kommunikation vollständig exportieren, auch Sprachnachrichten und Dateianhänge.
  7. Passwörter ändern, wenn angebliche Berater Zugriff auf Konten oder Geräte hatten.

Ich empfehle, keine Unterlagen nachträglich zu verändern. Originaldateien können wichtige technische Informationen enthalten.

Ein übersehener Beweis: Der Weg zur Registrierung

Wer hat Ihnen MyInvestTrade empfohlen? Eine Werbeanzeige, ein Telefonanruf oder eine Nachricht in einer Messenger-Gruppe?

Die Antwort kann rechtlich erheblich sein.

Ich rate, die ursprüngliche Werbung, verwendete Telefonnummern und Weiterleitungsadressen festzuhalten. So lässt sich rekonstruieren, welche Versprechen zur Einzahlung führten.

Ein später gelöschter Werbetext kann für die Frage einer möglichen Täuschung wichtiger sein als das Tradingdashboard.

Bei der Auszahlung zählt jede schriftliche Zusage

Wenn eine Auszahlung bei myinvesttrade.com ausbleibt, sollte zunächst eine nachvollziehbare schriftliche Erklärung verlangt werden.

Fordert ein Ansprechpartner weitere Gebühren, empfehle ich, nach der Vertragsgrundlage, dem Zahlungsempfänger und dem konkreten Rechtsgrund zu fragen.

Solche Gebührenforderungen sind für MyInvestTrade nicht in jedem Einzelfall nachgewiesen.

Betroffene sollten deshalb ihre eigene Kommunikation sichern, statt allgemeine Betrugsmuster ungeprüft als persönliche Erfahrung darzustellen.

Bank, Kreditkarte oder Krypto: Drei unterschiedliche Wege

Bei Kreditkartenzahlungen können abhängig vom Sachverhalt und den geltenden Fristen Chargeback-Verfahren infrage kommen.

Autorisierte Banküberweisungen lassen sich grundsätzlich nicht automatisch rückgängig machen. Ein unverzüglicher Rückrufversuch kann dennoch sinnvoll sein.

Bei Kryptowährungen können Blockchainanalysen Transaktionswege nachvollziehen, ohne eine Rückzahlung zu garantieren.

Ich empfehle, zuerst den konkreten Zahlungsweg zu klären und danach passende Maßnahmen einzuleiten.

Welche Ansprüche gegen Verantwortliche bestehen können

Bei nachweisbarer vorsätzlicher Täuschung kommen nach deutschem Recht insbesondere § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht.

Entscheidend sind Täuschung, Vermögensschaden und die Identifizierbarkeit verantwortlicher Personen.

Eine Strafanzeige kann Ermittlungen unterstützen. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch die zivilrechtliche Durchsetzung möglicher Ansprüche.

Ich prüfe deshalb beide Handlungswege getrennt.

Vorsicht vor angeblichen Rückholgarantien

Nach einem möglichen Tradingbetrug können sogenannte Recovery Scams folgen.

Angebliche Ermittler oder Blockchain-Spezialisten behaupten, verlorenes Geld bereits gefunden zu haben, und verlangen Vorauszahlungen.

Ein solches Vorgehen ist für MyInvestTrade nicht konkret nachgewiesen.

Ich rate dennoch, keine Gebühren für angeblich gesicherte Vermögenswerte ohne unabhängige Prüfung zu entrichten.

myinvesttrade.com: Rechtliche Prüfung durch Martin Wehrmann

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich bei Verdacht auf Anlagebetrug im Zusammenhang mit MyInvestTrade die Vertragsverhältnisse, Zahlungswege, Beweismittel und möglichen Rückforderungsansprüche.

Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Sinnvoll sind insbesondere Zahlungsbelege, Auszahlungsnachrichten, Handelsübersichten und Unterlagen zum ursprünglichen Kontakt.

Mein Rat: Die wichtigste Frage lautet nicht, welcher Gewinn auf dem Bildschirm stand. Entscheidend ist, ob reale Handelsgeschäfte stattgefunden haben, wer Ihr Geld erhalten hat und welche Ansprüche sich beweisen lassen.