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Geld zurück nach Anlagebetrug?

novaramarketsclient.com und novaramarketsclients.com: Betrugsverdacht bei Novara Markets – wem gehört Ihr Tradingkonto wirklich?

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Ein einziger Buchstabe kann im Online-Trading darüber entscheiden, bei wem Anleger ihre Zugangsdaten eingeben. Bei novaramarketsclient.com und novaramarketsclients.com liegt der Unterschied lediglich im zusätzlichen „s“. Gerade deshalb verdienen beide Adressen besondere Aufmerksamkeit.

Für novaramarketsclients.com besteht eine dokumentierte Warnung der Cybercrime Police Zürich vom 20. August 2026. Die Behörde führt die Adresse als verdächtige Onlineplattform. Ob die Warnung ausdrücklich auch die Singular-Domain umfasst, konnte ich nicht unabhängig bestätigen.

Mein Rat als Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Klären Sie zuerst, wer Ihr Kundenkonto tatsächlich kontrolliert – und erst danach, welche Gewinne dort angezeigt werden.

Zwei fast identische Domains: Warum die Unterscheidung wichtig ist

Bei meiner Recherche am 28. Oktober 2026 habe ich beide Internetadressen direkt aufgerufen.

novaramarketsclient.com war nicht auswertbar: Der Abruf scheiterte zunächst durch Zeitüberschreitung, die www-Variante anschließend mit einem Serverfehler.

novaramarketsclients.com war technisch erreichbar, lieferte jedoch lediglich eine praktisch leere HTML-Seite ohne überprüfbare Unternehmensangaben oder Kundenfunktionen.

Damit konnte ich weder ein aktuelles Impressum noch konkrete Handelsbedingungen dieser beiden Domains einsehen.

Der Name Novara Markets führt zu einem anderen Internetauftritt

Daneben existiert der Internetauftritt novaramarkets.com. Dort bezeichnet sich Novara Markets als Handelsmarke der Gesellschaft LUVOR MARKET aus Mauritius.

Genannt werden die Registrierungsnummer 226671 GBC und die Lizenznummer GB25205143 der dortigen Financial Services Commission.

Die Betreiberangaben beziehen sich ausdrücklich auf novaramarkets.com.

Eine nachgewiesene Betreiberverbindung zu novaramarketsclient.com oder novaramarketsclients.com ergibt sich daraus nicht. Ebenso wenig ist damit bewiesen, dass die beiden Domains fremde Identitäten missbrauchen.

Ich empfehle, eine mögliche Zugehörigkeit über unabhängig ermittelte Kontaktwege schriftlich bestätigen zu lassen.

Novara Markets und der Widerspruch bei EU-Anlegern

Ein Detail verdient besondere Beachtung: Auf dem anderen Novara-Markets-Internetauftritt erklärt LUVOR MARKET, keine Dienstleistungen für Einwohner der Europäischen Union anzubieten.

Wurde ein Anleger aus Deutschland dennoch gezielt telefonisch angeworben, sollte dieser Vorgang dokumentiert werden.

Ich würde insbesondere prüfen, welcher Ansprechpartner den Kontakt herstellte, welche Domain verwendet wurde und wer den Vertrag unterzeichnete.

Eine behauptete Lizenz aus Mauritius ersetzt keine Prüfung der erforderlichen Berechtigungen für Dienstleistungen in Deutschland.

Die eigentliche Beweisfrage: Gab es reale Handelsgeschäfte?

Eine Tradingoberfläche kann Kontostände, Kursgewinne und Transaktionslisten anzeigen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass entsprechende Geschäfte tatsächlich am Markt ausgeführt wurden.

Bei Verdacht auf Anlagebetrug fordere ich deshalb möglichst detaillierte Orderabrechnungen an: Handelsinstrument, Ausführungszeitpunkt, Stückzahl, Kurs und beteiligter Dienstleister.

Besonders aussagekräftig ist ein Vergleich zwischen angeblichem Kontoguthaben und den tatsächlich geleisteten Einzahlungen.

Fehlen überprüfbare Abrechnungen, sollte der angezeigte Gewinn nicht als gesichertes Vermögen behandelt werden.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wenn Sie über eine der beiden Domains investiert haben, empfehle ich sieben konkrete Maßnahmen:

  1. Keine weiteren Einzahlungen tätigen, auch nicht zur angeblichen Auszahlungsvorbereitung.
  2. Beide Domainvarianten dokumentieren, einschließlich vollständiger Adressen aus Browser und E-Mails.
  3. Kontostände fotografisch sichern, ebenso Transaktionslisten und Auszahlungsanträge.
  4. Bank oder Kartenanbieter informieren und Rückruf- beziehungsweise Reklamationsmöglichkeiten prüfen.
  5. Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes speichern, sofern Kryptowährungen übertragen wurden.
  6. Telefonnummern und Chats archivieren, einschließlich sämtlicher Zahlungsanweisungen.
  7. Passwörter ändern und Fernzugriffe beenden, falls ein angeblicher Berater Ihren Computer steuerte.

Löschen Sie keine Nachrichten, auch wenn ein Ansprechpartner Sie dazu auffordert.

novaramarketsclients.com: Wem wurde das Geld tatsächlich überwiesen?

Der rechtlich wichtigste Name steht häufig nicht auf der Tradingplattform, sondern im Kontoauszug.

Ich prüfe deshalb, ob der Zahlungsempfänger mit dem behaupteten Vertragspartner übereinstimmt.

Bei abweichenden Empfängern können weitere Ermittlungsansätze entstehen. Dafür benötige ich IBAN, Kontoinhaber, Buchungsdatum und Verwendungszweck jeder Überweisung.

Eine autorisierte Banküberweisung wird allerdings nicht automatisch erstattet. Deshalb sollte ein möglicher Rückruf möglichst früh angestoßen werden.

Wenn die Novara-Markets-Auszahlung scheitert

Wird eine Auszahlung verweigert, sollten Betroffene den konkreten Ablehnungsgrund schriftlich verlangen.

Angebliche Steuerforderungen, Sicherheitsleistungen oder Freigabegebühren sind besonders sorgfältig zu prüfen.

Solche Forderungen sind für die beiden genannten Domains nicht unabhängig nachgewiesen. Sie gehören jedoch zu den typischen Warnzeichen bei betrügerischen Tradingangeboten.

Ich rate, niemals zusätzliches Geld zu überweisen, nur um ein angebliches Guthaben freizuschalten.

Welche rechtlichen Ansprüche können entstehen?

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen nach deutschem Recht insbesondere Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht.

Entscheidend sind die Identität des Verantwortlichen, die Täuschungshandlung und der dadurch verursachte Vermögensschaden.

Auch mögliche Ansprüche gegen weitere Beteiligte müssen anhand ihrer konkreten Rolle geprüft werden. Eine bloße Mitwirkung am Zahlungsverkehr genügt dafür nicht automatisch.

Vorsicht vor angeblichen Ermittlern und Rückholfirmen

Nach einem möglichen Tradingverlust können weitere Betrüger auftreten. Sie behaupten, eingefrorene Kryptowährungen gefunden zu haben, und verlangen Gebühren für deren Freigabe.

Ich empfehle, solche Kontakte vollständig zu dokumentieren und keine Vorauszahlungen zu leisten.

Eine erfolgreiche Rückzahlung lässt sich weder durch eine Strafanzeige noch durch anwaltliche Schritte garantieren.

novaramarketsclient.com und novaramarketsclients.com: Jetzt rechtlich handeln

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich bei Verdacht auf Anlagebetrug die verwendeten Domains, Vertragsunterlagen, Zahlungswege und möglichen rechtlichen Ansprüche.

Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Übermitteln Sie dafür insbesondere Zahlungsbelege, Kontoauszüge, Screenshots und die vollständige Kommunikation.

Entscheidend ist nicht, welcher Brokername auf dem Bildschirm erscheint. Entscheidend ist, wer Ihre Zahlungen erhalten hat, wer Ihr Konto kontrolliert und welche Geschäfte tatsächlich nachweisbar sind.