ophirum.site, ophirum.online und ophirum-web.de: Gefälschte Goldshops nutzen den Namen OPHIRUM
Ein Goldbarren mit Preisnachlass, eine vertraute Edelmetallmarke und sogar eine angebliche staatliche Förderung: Die Internetseite ophirum.site verbindet mehrere Vertrauenssignale zu einem gefährlichen Gesamtbild. Was wie ein günstiger Goldkauf aussieht, kann zur Zahlung an einen fremden Empfänger führen.
Auch ophirum.online und ophirum-web.de stehen auf der Fakeshop-Warnliste von GOLD.DE. Der echte Edelmetallhändler OPHIRUM distanziert sich ausdrücklich von betrügerischen Nachahmerseiten.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Wer über eine dieser Adressen bestellt hat, sollte zunächst den Zahlungsweg überprüfen – nicht auf weitere Versandversprechen warten.
ophirum.site: Der Goldbarren mit dem auffälligen Rabatt
Die direkt abrufbare Website ophirum.site bewirbt einen 100-Gramm-Goldbarren für 10.420,75 Euro. Daneben steht ein durchgestrichener Vergleichspreis von 11.909,43 Euro.
Auch ein 50-Gramm-Barren wird reduziert angeboten: von 5.995,62 Euro auf 5.246,16 Euro.
Solche Angaben können Kaufdruck erzeugen. Ich empfehle, die Produktseiten einschließlich Domain, Datum und Preis zu sichern.
Die dargestellten Preise sind Werbeaussagen der fraglichen Website, keine bestätigten Marktangebote.
Die angebliche Förderung von 12,5 Prozent
Besonders bemerkenswert ist ein eigener Menüpunkt mit der Bezeichnung „12,5 % Förderung“.
GOLD.DE warnt ausdrücklich davor, dass auf ophirum.site eine angebliche staatliche Förderung beworben wird.
Eine staatliche Förderung dieses Angebots ist damit keineswegs belegt.
Ich rate Käufern, entsprechende Werbetexte und Zahlungsaufforderungen zu dokumentieren. Gerade die behauptete Förderung kann bei der Prüfung einer möglichen Täuschung entscheidend sein.
Ein täuschend vollständiger Unternehmensauftritt
Auf ophirum.site erscheinen Produktbewertungen, Informationen über Hochsicherheitslager, Goldsparpläne und ein Hinweis auf Filialen in mehr als 20 Städten.
Auch der Name eines bekannten Edelmetallunternehmens und Hinweise auf dessen Geschäftstätigkeit werden verwendet.
GOLD.DE berichtet, dass der Auftritt eines seriösen Händlers offenbar weitgehend kopiert und dessen Geschäftsdaten missbräuchlich übernommen wurden.
Ein vollständiges Impressum beweist daher nicht, dass der dort genannte Händler tatsächlich Betreiber der Website ist.
ophirum.online und ophirum-web.de: Drei Domains, unterschiedliche Zustände
Bei meinem direkten Abruf war ophirum.site erreichbar.
ophirum.online lieferte dagegen einen technischen Serverfehler. Unter ophirum-web.de erschien lediglich eine englischsprachige Verkaufsseite für die Domain, kein aktiver Edelmetallshop.
Diese unterschiedlichen Zustände zeigen, warum ältere Rechnungen und Screenshots wichtig sind.
Eine heute veränderte oder unerreichbare Website lässt frühere Bestellungen nicht verschwinden.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Bei einer Zahlung an einen der verdächtigen Shops empfehle ich folgende Reihenfolge:
- Bank unverzüglich kontaktieren und einen Überweisungsrückruf wegen Betrugsverdachts beantragen.
- Weitere Zahlungen verweigern, insbesondere für Förderfreigaben, Versicherungen oder angebliche Steuern.
- Rechnung und Bestellbestätigung sichern, einschließlich der tatsächlich verwendeten Domain.
- Empfänger-IBAN und Kontoinhaber dokumentieren und mit dem Rechnungssteller vergleichen.
- E-Mails und Nachrichten archivieren, einschließlich technischer Absenderdaten.
- Passwörter ändern, falls Sie Zugangsdaten mehrfach verwendet haben.
- Strafanzeige erstatten, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Täuschung bestehen.
Ich empfehle außerdem, die Zahlung schriftlich bei Ihrer Bank als möglichen Fakeshop-Fall zu melden.
Der echte OPHIRUM-Händler nennt nur zwei offizielle Shops
Der seriöse Edelmetallhändler OPHIRUM warnt selbst vor betrügerischen Websites, die eine Unternehmenszugehörigkeit vortäuschen.
Er nennt ausschließlich ophirum.de und ophirum-gold.de als offizielle Shopadressen.
Die drei hier behandelten Domains gehören nicht dazu.
Ich rate, sich bei Zweifeln ausschließlich über unabhängig ermittelte Kontaktdaten an das echte Unternehmen zu wenden. Verwenden Sie dafür keine Telefonnummer aus einer verdächtigen Rechnung.
Warum die Geldspur wichtiger als das kopierte Impressum ist
Eine gefälschte Website kann den Namen und die Anschrift eines tatsächlich existierenden Unternehmens übernehmen.
Der Zahlungsempfänger ist deshalb besonders wichtig.
Ich prüfe, welche IBAN verwendet wurde, wann das Geld abgeflossen ist und ob ein Rückruf noch möglich erscheint.
Eine autorisierte Überweisung wird nicht automatisch erstattet. Schnelles Handeln verbessert jedoch die Möglichkeiten, verfügbare Sicherungsmaßnahmen zu prüfen.
Welche Ansprüche kommen beim Goldbetrug infrage?
Bleibt die vereinbarte Ware aus, können kaufrechtliche Ansprüche aus § 433 BGB bestehen.
Ein Rücktritt nach § 323 BGB setzt grundsätzlich eine erfolglose angemessene Frist voraus, sofern diese nicht entbehrlich ist.
Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung können außerdem Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB entstehen.
Ich empfehle, strafrechtliche Ermittlungen und zivilrechtliche Rückforderungen parallel, aber getrennt zu prüfen.
Vorsicht vor angeblichen Rückholunternehmen
Wer Geld verloren hat, kann anschließend von vermeintlichen Ermittlern oder Rückholspezialisten kontaktiert werden.
Diese verlangen häufig Vorauszahlungen und versprechen eine sichere Erstattung.
Ich rate dringend, weder Gebühren noch Bankzugänge oder Ausweisdokumente an solche unbekannten Stellen zu übermitteln.
Eine Rückzahlungsgarantie gibt es nicht.
Rechtsanwalt Martin Wehrmann prüft Ihre Rückforderungsmöglichkeiten
Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich bei Zahlungen an ophirum.site, ophirum.online oder ophirum-web.de die Zahlungswege, Beweismittel, möglichen Verantwortlichen und rechtlichen Ansprüche.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Dafür sind Rechnung, Zahlungsbeleg und Kommunikation besonders hilfreich.
Mein Rat: Vertrauen Sie beim Goldkauf nicht allein einem bekannten Firmennamen. Bei diesen drei Domains ist die nachgeahmte Identität das zentrale Warnsignal – und die Empfängerbank möglicherweise der wichtigste Ansatzpunkt für weitere Schritte.