pergus-data.de: Job-Scamming mit Smartphone-Tests – warum ein angeblicher Minijob zur Identitätsfalle werden kann
603 Euro im Monat, ein Smartphone als Arbeitsgerät und kein Lebenslauf erforderlich: So wird ein vermeintlicher Nebenjob beworben, der zu pergus-data.de führt. Die Bewerber sollen Apps, Webseiten und Online-Dienstleistungen testen. Bezahlt werde pro Auftrag, die Vergütung erscheine anschließend auf einem digitalen Mitarbeiterkonto.
Was wie ein unkomplizierter Homeoffice-Minijob klingt, hat einen entscheidenden Haken: Die österreichische Watchlist Internet führt pergus-data.de seit dem 17. August 2026 als betrügerisches Jobangebot.
Ich empfehle Interessenten, die Registrierung nicht fortzusetzen. Wer bereits Daten übermittelt hat, kann über anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
pergus-data.de: Was beim direkten Aufruf passiert
Bei meiner Überprüfung am 6. November 2026 habe ich die Internetadresse über HTTPS und HTTP aufzurufen versucht.
Beide Aufrufe scheiterten an einer Weiterleitungsschleife. Die aktuelle Website ließ sich deshalb nicht zuverlässig auslesen.
Das bedeutet nicht, dass sämtliche Inhalte unbekannt wären. Eine öffentlich dokumentierte Stellenanzeige enthält den konkreten Registrierungslink und beschreibt den angeblichen Arbeitsablauf.
Eine frühere externe Websiteprüfung erfasste außerdem ein Impressum, das eine pergus GmbH nennt.
Ob die Domain tatsächlich von dieser Gesellschaft betrieben wird, ist damit nicht bewiesen.
Die Stellenanzeige: Erst registrieren, dann den Auftrag erhalten
Das Angebot erschien auf einer Kleinanzeigen-Plattform unter dem Profilnamen „Data.Pergus“, gekennzeichnet als privater Nutzer.
Beschrieben werden Smartphone-Tests von Apps, Webseiten und Online-Dienstleistungen. Nach jedem Auftrag soll eine Vergütung dem internen Guthaben gutgeschrieben werden.
Erreicht dieses Guthaben 603 Euro, sollen weitere Aufträge bis zum nächsten Monat pausieren.
Bemerkenswert ist der Bewerbungsprozess: Die Registrierung soll zugleich die Bewerbung ersetzen. Ein Lebenslauf werde nicht benötigt.
Erst nach Einrichtung des Mitarbeiterzugangs soll sich ein Ansprechpartner melden.
Ich halte diese Reihenfolge für besonders prüfungsbedürftig. Bewerber sollen Daten eingeben, bevor sie ihren Ansprechpartner oder den tatsächlichen Vertragspartner zuverlässig kennen.
Warum ein angezeigtes Guthaben noch kein Arbeitslohn ist
Ein digitales Mitarbeiterkonto kann seriös sein. Bei Fake-Stellenanzeigen wird es jedoch mitunter genutzt, um vermeintliche Verdienste darzustellen.
Entscheidend ist, ob ein rechtsverbindlicher Vergütungsanspruch besteht und eine Auszahlung tatsächlich erfolgt.
Ich empfehle, vor jeder Tätigkeit einen überprüfbaren Arbeitsvertrag, klare Vergütungsbedingungen und die Identität des Arbeitgebers zu verlangen.
Die Anzeige verspricht ausdrücklich, dass keine zusätzlichen Gebühren oder App-Käufe erforderlich seien.
Dass bei pergus-data.de tatsächlich Vorauszahlungen verlangt oder Auszahlungen verweigert wurden, konnte ich nicht unabhängig feststellen.
Pergus GmbH: Echte Firma, möglicherweise fremde Website
Die externe Prüfung der Domain dokumentiert ein Impressum mit der Bezeichnung pergus GmbH, dem Ort Düren und der Handelsregisternummer HRB 5666.
Sie verweist zugleich darauf, dass zu dieser Registernummer ein Eintrag existiert.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Eine registrierte Gesellschaft kann tatsächlich existieren, ohne dass sie eine bestimmte Internetseite autorisiert hat.
In einer öffentlichen Beschwerde wird ausdrücklich behauptet, die echte Pergus GmbH habe nichts mit der Website zu tun. Diese Aussage stammt von einem Nutzer und ist keine unabhängig bestätigte Feststellung.
Ich rate deshalb, die Gesellschaft über selbst recherchierte Kontaktdaten anzusprechen und die Zugehörigkeit von pergus-data.de schriftlich klären zu lassen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
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- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Eine Beschwerde über zahlreiche Fake-Job-Anzeigen
Eine öffentlich dokumentierte Beschwerde vom August 2026 beschreibt angebliche Minijob-Anzeigen unter dem Namen „Pergus Data“.
Der Verfasser behauptet, die Stellenangebote seien wiederholt über ein privates Nutzerprofil veröffentlicht worden. Außerdem äußert er den Verdacht eines Unternehmensidentitätsdiebstahls.
Diese Angaben sind ernst zu nehmen, aber nicht mit einer behördlich bestätigten Täterzuordnung gleichzusetzen.
Ich empfehle, die konkrete Anzeigen-ID zu sichern. Sie kann helfen, die Verbindung zwischen Stellenanzeige, Bewerbungsportal und Kontaktpersonen nachzuvollziehen.
Drei Risiken hinter dem vermeintlichen App-Tester-Job
Identitätsdiebstahl: Persönliche Angaben oder Ausweisdokumente können für unbefugte Kontoeröffnungen missbraucht werden.
Task-Scams: Bei betrügerischen Bewertungsjobs erscheinen zunächst virtuelle Provisionen. Später werden angebliche Freischaltungszahlungen verlangt.
Finanzagenten-Betrug: Bewerber sollen fremde Gelder empfangen und weiterleiten. Dadurch können strafrechtliche Risiken entstehen.
Welche dieser Methoden bei pergus-data.de konkret eingesetzt wurde, ist nicht abschließend belegt.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
- Registrierung abbrechen: Keine weiteren Ausweis- oder Bankdaten übermitteln.
- Anzeige sichern: Screenshots, Anzeigen-ID und Registrierungslink dokumentieren.
- Nachrichten archivieren: E-Mails, Chatverläufe und Ansprechpartner festhalten.
- Passwörter ändern: Insbesondere bei mehrfach verwendeten Zugangsdaten.
- Identitätsmissbrauch prüfen: Unbekannte Kontoeröffnungen und Vertragsbestätigungen kontrollieren.
- Bank kontaktieren: Bei Zahlungen sofort Rückruf oder Kartenreklamation prüfen lassen.
- Strafanzeige erwägen: Besonders bei Geldverlust oder missbräuchlicher Datennutzung.
Ich rate außerdem, keine fremden Überweisungen als vermeintliche Testaufgabe durchzuführen.
Welche Ansprüche ich rechtlich prüfe
Bei nachgewiesenem Betrug kommen Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht.
Für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge kann § 675u BGB einschlägig sein. Selbst freigegebene Überweisungen sind rechtlich anders zu beurteilen.
Bei rechtswidriger Datenverarbeitung und nachgewiesenem Schaden ist Art. 82 DSGVO zu prüfen.
Ich untersuche Zahlungswege, mögliche Anspruchsgegner und die vorhandenen Beweismittel. Vor Recovery-Scams mit garantierten Rückzahlungsversprechen gegen Vorauszahlung warne ich ausdrücklich.
pergus-data.de: Anwaltliche Prüfung bei verdächtigen Minijobs
Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, prüfe bei Job-Scamming-Verdacht die tatsächlichen Kontaktpersonen, mögliche Identitätsmissbräuche, Zahlungswege und rechtliche Ansprüche.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Bei pergus-data.de ist besonders wichtig, ob bereits eine Registrierung erfolgte, welche Daten übermittelt wurden und ob die echte Pergus GmbH das Jobangebot autorisiert hat.
Denn der entscheidende Schaden eines vermeintlich einfachen Smartphone-Jobs kann entstehen, lange bevor der erste Euro ausgezahlt wird.
