preher-am.ch: Festgeldbetrug durch Identitätsmissbrauch der Preher Asset Management GmbH?
Ein Schweizer Vermögensverwalter, eine bestehende Handelsregisternummer, eine seriös wirkende Geschäftsanschrift und ein digitaler Depotzugang: Genau diese Kombination kann Anleger in falscher Sicherheit wiegen. Bei preher-am.ch gibt es konkrete öffentliche Warnhinweise auf einen möglichen Festgeldbetrug unter missbräuchlicher Verwendung des Namens Preher Asset Management GmbH.
Wer über preher-am.ch Geld überwiesen hat, sollte umgehend handeln. Besonders wichtig sind ein Überweisungsrückruf, die unabhängige Überprüfung der Unternehmensidentität und die Sicherung des angeblichen Depotzugangs. Eine ausbleibende Auszahlung ist nicht der einzige Anlass, aktiv zu werden.
Die echte Preher Asset Management GmbH in Zofingen ist ausdrücklich von den mutmaßlichen Betreibern des verdächtigen Internetangebots zu unterscheiden. Eine Beteiligung der registrierten Gesellschaft an einem Festgeldbetrug ist nicht belegt.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Die auffälligste Spur bei preher-am.ch ist der zweite Zugang
Neben der Hauptdomain preher-am.ch wird in öffentlichen Warnveröffentlichungen ausdrücklich depot.preher-am.ch genannt.
Das ist für die Beweissicherung bedeutsam. Ein angebliches Online-Depot kann Kontostände, Zinsgutschriften und Laufzeiten darstellen, ohne dass dadurch bereits eine echte Bankeinlage nachgewiesen wäre.
Ich empfehle, beide Internetadressen getrennt zu dokumentieren. Sichern Sie die Anmeldeseite, die Vertragsübersicht und die angezeigten Buchungen mit Datum.
Notieren Sie außerdem, wann Ihnen Zugangsdaten übermittelt wurden und wer die Einrichtung des angeblichen Depots bestätigt hat.
Wichtig: Ein angezeigtes Guthaben ist noch kein Beweis dafür, dass das Geld tatsächlich bei einer Bank liegt.
Preher Asset Management GmbH: Die echte Schweizer Gesellschaft existiert
Die Preher Asset Management GmbH ist eine tatsächlich registrierte Schweizer Gesellschaft mit Sitz an der Bärengasse 8, 4800 Zofingen.
Sie ist seit dem 24. Mai 2011 im Handelsregister eingetragen. Ihre Unternehmens-Identifikationsnummer lautet CHE-471.670.268, die Handelsregisternummer CH-400.4.034.170-9.
Zum eingetragenen Unternehmenszweck gehören Vermögensverwaltung und damit verbundene Dienstleistungen.
Diese Daten sind überprüfbar. Gerade deshalb eignen sie sich aber auch für einen möglichen Identitätsmissbrauch: Unbekannte können korrekte Registerangaben übernehmen und mit eigenen Internetadressen kombinieren.
Ich rate Betroffenen, nicht lediglich die Existenz der GmbH zu prüfen. Entscheidend ist, ob die echte Gesellschaft das konkrete Angebot über preher-am.ch tatsächlich autorisiert hat.
Ein Detail im Handelsregister verdient besondere Aufmerksamkeit
Die echte Preher Asset Management GmbH änderte im Jahr 2025 wesentliche Registerangaben.
Im Juni 2025 wurde unter anderem das Stammkapital von 20.000 auf 100.000 Schweizer Franken erhöht. Im Juli 2025 folgte eine weitere Änderung bei den Zeichnungsberechtigungen.
Für einen möglichen Identitätsmissbrauch ist das ein interessanter Prüfpunkt.
Ich empfehle, den Zeitpunkt des angeblichen Festgeldvertrags mit den damals gültigen Vertretungsverhältnissen abzugleichen.
Ein Vertrag, der eine bestimmte Person als allein zeichnungsberechtigt ausweist, sollte besonders genau untersucht werden, wenn die tatsächlichen Registerverhältnisse zu diesem Zeitpunkt anders waren.
Eine Abweichung beweist nicht automatisch eine Fälschung. Sie kann aber ein konkreter Ansatz für die weitere Aufklärung sein.
Die E-Mail-Adressen von Preher AM und ihre Beweisfunktion
Im Zusammenhang mit dem verdächtigen Angebot werden öffentlich die Adressen festgeld@preher-am.ch und info@preher-am.ch genannt.
Beide sind für die Rekonstruktion der Kontaktaufnahme relevant.
festgeld@preher-am.ch
Prüfen Sie, ob über diese Adresse konkrete Zinsangebote, Vertragsunterlagen oder Zahlungsanweisungen versendet wurden.
info@preher-am.ch
Sichern Sie insbesondere Antworten auf Rückfragen zur Unternehmensidentität und zu Auszahlungswünschen.
depot.preher-am.ch
Dokumentieren Sie, ob Zugangsdaten oder Sicherheitscodes über eine dieser Adressen verschickt wurden.
Ich empfehle, E-Mails im Originalformat zu exportieren. Vollständige Kopfzeilen können technische Informationen enthalten, die beim Ausdrucken verloren gehen.
Die Verwendung einer Adresse unter preher-am.ch beweist keine Verbindung zur echten Preher Asset Management GmbH.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wenn Sie über preher-am.ch oder depot.preher-am.ch Geld angelegt haben, empfehle ich sieben Maßnahmen:
- Informieren Sie unverzüglich Ihre Hausbank. Melden Sie den Verdacht eines Festgeldbetrugs und beantragen Sie einen Überweisungsrückruf.
- Lassen Sie die Empfängerbank einschalten. Bitten Sie um eine dringende Betrugsmeldung und Prüfung möglicher Sicherungsmaßnahmen.
- Leisten Sie keine weiteren Zahlungen. Stoppen Sie angebliche Steuern, Auszahlungsgebühren und zusätzliche Anlagebeträge.
- Überprüfen Sie die echte Gesellschaft unabhängig. Verwenden Sie ausschließlich selbst recherchierte, verlässliche Kontaktdaten.
- Sichern Sie den Depotbereich. Dokumentieren Sie Guthaben, Vertragsdaten und Auszahlungsanträge, ohne weitere persönliche Informationen einzugeben.
- Bewahren Sie die Originalkommunikation auf. Dazu gehören Nachrichten von festgeld@preher-am.ch und info@preher-am.ch.
- Schützen Sie Ihre Identität. Prüfen Sie Risiken durch Ausweiskopien, Videoident-Verfahren, gefährdete Passwörter und Fernwartungssoftware.
Ein Überweisungsrückruf garantiert keine Rückzahlung. Die schnelle Reaktion kann aber entscheidend sein, wenn Gelder noch erreichbar sind.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
preher-am.ch: Die angeblichen Ansprechpartner genau dokumentieren
In öffentlichen Warnbeiträgen werden im Zusammenhang mit dem Angebot unter anderem die Namen Dr. Patrick Richter, Anna Lisa Schwartz, Thomas Schreiber und Daniela Kunze genannt.
Diese Angaben sind keine unabhängig bestätigten Identitäten der verantwortlichen Personen. Auch ist nicht belegt, dass Menschen mit diesen Namen tatsächlich an einem Betrug beteiligt waren.
Ich empfehle, die Namen ausschließlich als verwendete Kontaktbezeichnungen zu dokumentieren.
Notieren Sie, welcher Ansprechpartner welchen Vertrag übersandte, welche Telefonnummer verwendet wurde und wer die Überweisung verlangte.
Gerade bei einem möglichen Identitätsdiebstahl können auch Personennamen frei erfunden oder missbräuchlich verwendet werden.
Die behauptete FINMA-Aufsicht ersetzt keine Prüfung des Angebots
Die echte Preher Asset Management GmbH ist als Vermögensverwaltungsgesellschaft registriert. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jedes unter ihrem Namen angebotene Festgeldprodukt legitim ist.
In der Schweiz können Vermögensverwaltung und die Entgegennahme von Publikumseinlagen unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Regeln unterliegen.
Ich empfehle, die behauptete Bewilligung und vor allem die konkrete Tätigkeit zu überprüfen.
Bei preher-am.ch ist entscheidend, ob tatsächlich eine Vermittlung von Bankeinlagen oder eine andere Form der Geldanlage angeboten wurde.
Eine spezifische FINMA-Warnung mit eindeutig bestätigtem Veröffentlichungsdatum zu dieser Domain lässt sich nicht belastbar benennen. Das Fehlen einer nachgewiesenen Warnung wäre allerdings kein Seriositätsbeweis.
Wer sollte das Geld bei Preher AM tatsächlich erhalten?
Der wichtigste Unterschied liegt häufig zwischen dem angeblichen Vertragspartner und dem tatsächlichen Zahlungsempfänger.
Ein Festgeldvertrag mit einer Bank begründet grundsätzlich eine Forderung gegen diese Bank. Ein Vertrag mit einem Vermögensverwalter ist rechtlich etwas anderes.
Ich empfehle, drei Dokumente nebeneinanderzulegen: den Festgeldvertrag, die Zahlungsanweisung und den ausgeführten Überweisungsbeleg.
Prüfen Sie, ob der Empfängername identisch ist und ob die angegebene IBAN tatsächlich zur behaupteten Bank gehört.
Weicht der Zahlungsempfänger ab, sollte die Grundlage dieser Zahlungsstruktur aufgeklärt werden.
Auch eine Schweizer IBAN beweist nicht, dass eine geschützte Bankeinlage besteht.
Wenn die Auszahlung bei depot.preher-am.ch ausbleibt
Ein echter Festgeldvertrag kann eine feste Laufzeit vorsehen. Eine vorzeitige Auszahlung ist dann möglicherweise ausgeschlossen.
Bei einem mutmaßlichen Anlagebetrug treten jedoch häufig andere Probleme auf: Nachträgliche Gebühren, angebliche steuerliche Freigaben oder zusätzliche Identitätsprüfungen.
Wer solche Forderungen über depot.preher-am.ch erhält, sollte zunächst keine weiteren Beträge zahlen.
Ich empfehle, den ursprünglichen Auszahlungsantrag und sämtliche Antworten unverändert zu sichern.
Besonders wichtig sind nachträglich geänderte Bedingungen. Sie können helfen, den tatsächlichen Ablauf der möglichen Täuschung zu rekonstruieren.
Warum die Einlagensicherung keine erfundene Festgeldanlage schützt
Ein gesetzlicher Einlagenschutz setzt grundsätzlich voraus, dass eine tatsächlich geschützte Einlage bei einem entsprechenden Kreditinstitut besteht.
Ein Online-Depot unter preher-am.ch oder eine Festgeldbestätigung mit fremdem Banklogo begründet für sich genommen keine solche Forderung.
Sollten im Zusammenhang mit dem Angebot Namen echter Banken verwendet worden sein, müssen diese ausdrücklich von den mutmaßlichen Tätern unterschieden werden.
Ein missbräuchlich verwendeter Bankname bedeutet nicht, dass die echte Bank am fraglichen Geschäft beteiligt ist.
Ich rate, die behauptete Bankverbindung ausschließlich über unabhängige offizielle Kontaktwege zu überprüfen.
Geld zurück von preher-am.ch: Die rechtlichen Möglichkeiten
Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen insbesondere Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 Abs. 1 StGB und § 826 BGB in Betracht.
Abhängig vom tatsächlichen Empfänger und Zahlungsgrund können außerdem Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen.
Hat ein Anleger seine Überweisung wirksam selbst autorisiert, entsteht durch den später erkannten Betrug nicht automatisch ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB gegen seine Hausbank.
Bei tatsächlich nicht autorisierten Kontobelastungen kann diese Vorschrift dagegen relevant sein.
Ich empfehle, mögliche Anspruchsgegner anhand der tatsächlichen Zahlungswege zu identifizieren. Die echte Preher Asset Management GmbH haftet nicht allein deshalb, weil ihr Name möglicherweise missbraucht wurde.
Eine Strafanzeige kann Ermittlungen ermöglichen, ersetzt aber nicht die zivilrechtliche Prüfung. Auch Verjährungsfragen nach §§ 195, 199 BGB sollten frühzeitig geklärt werden.
Preher Asset Management: Jetzt die Identitätstäuschung aufklären lassen
Bei preher-am.ch und depot.preher-am.ch bestehen öffentlich dokumentierte Verdachtsmomente für einen Festgeldbetrug unter möglichem Identitätsmissbrauch der echten Preher Asset Management GmbH.
Die registrierte Gesellschaft in Zofingen ist ausdrücklich von den unbekannten Betreibern des beanstandeten Angebots zu unterscheiden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei der rechtlichen Aufarbeitung prüfe ich die tatsächliche Unternehmensidentität, die angebliche Bankeinlage, den Geldfluss sowie mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.
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Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren. Entscheidend ist, die tatsächlichen Empfänger frühzeitig zu identifizieren und rechtliche Schritte auf belastbare Beweise zu stützen.