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Geld zurück nach Anlagebetrug?

projektkonnekt.com: Job-Scamming-Verdacht – wenn aus vier Nebenjobs eine undurchsichtige Vermittlung wird

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

15 Euro für einen kurzen App-Test. Rund 40 Euro für eine Online-Studie. Bis zu 18 Euro Stundenlohn im Homeoffice. Auf projektkonnekt.com werden solche Verdienstmöglichkeiten auffallend sachlich präsentiert. Keine märchenhaften Reichtumsversprechen, sondern scheinbar realistische Angebote für Menschen, die nebenbei Geld verdienen möchten.

Gerade diese Zurückhaltung macht den Fall interessant. Denn die österreichische Watchlist Internet führt projektkonnekt.com seit dem 21. Oktober 2026 als betrügerisches Jobangebot. Sie warnt vor finanziellen Verlusten, Identitätsdiebstahl und möglicher Geldwäsche.

Ich empfehle Interessenten, Bewerbungen vorerst nicht fortzusetzen. Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Der Website-Check: Was projektkonnekt.com tatsächlich verspricht

Bei meiner Überprüfung am 6. November 2026 scheiterten unmittelbare Aufrufversuche der Domain an einer Zeitüberschreitung. Ein vollständiger Live-Test war deshalb nicht möglich.

Allerdings waren aktuelle, öffentlich erfasste Inhalte der Startseite und Bewerbungsseite verfügbar.

ProjektKonnekt bezeichnet sich darin als Vermittlungsservice für Remote-Projekte von Technologie-, KI- und Forschungsteams. Das Unternehmen behauptet, Partnerangebote vorab zu prüfen und Bewerber innerhalb von ein bis zwei Werktagen zu kontaktieren.

Auffällig ist der ausdrückliche Hinweis: ProjektKonnekt sei selbst kein Arbeitgeber. Die Vergütung erfolge nach den Bedingungen des jeweiligen Partners.

Das ist für mögliche Ansprüche auf Arbeitslohn rechtlich bedeutsam.

Vier Jobkategorien und ungewöhnlich konkrete Beträge

Die Website unterscheidet vier Tätigkeitsbereiche.

Bei App- und Website-Tests sollen zehn bis zwanzig Minuten Arbeit typischerweise acht bis fünfzehn Euro einbringen.

Für KI-Datenaufgaben werden 0,10 bis fünf Euro pro Auftrag genannt. Online-Studien sollen ungefähr 40 Euro vergüten.

Im Remote-Backoffice werden schließlich 14 bis 18 Euro brutto pro Stunde beworben.

Diese Angaben sind Werbeversprechen der Website, keine unabhängig bestätigten Vergütungen.

Ich rate Bewerbern, vor jeder Zusage den tatsächlichen Auftraggeber, den Stundenaufwand und den Auszahlungszeitpunkt schriftlich festzuhalten.

Der entscheidende Unterschied: Vermittler oder Arbeitgeber?

projektkonnekt.com erklärt, von Partnerunternehmen bezahlt zu werden. Bewerber sollen keine Gebühren entrichten müssen.

Gleichzeitig werden die angeblichen Technologie- und Forschungspartner in den ausgewerteten Inhalten nicht konkret benannt.

Damit bleibt eine zentrale Frage offen: Wer schuldet nach Abschluss eines Projekts tatsächlich die Vergütung?

Bei einer arbeitsrechtlichen Prüfung unterscheide ich deshalb zwischen einem Vermittlungsvertrag, einem Dienstvertrag und einem möglichen Arbeitsverhältnis.

Wer einen angeblichen Nebenjob annimmt, sollte vor Arbeitsbeginn wissen, mit welcher juristischen Person der Vertrag zustande kommt.

Warum die Sicherheitsversprechen kritisch geprüft werden müssen

Besonders bemerkenswert sind die Aussagen zur Betrugsprävention.

Die Website wirbt mit einem „Anti-Betrug-Filter“, datensparsamer Verarbeitung und der Ablehnung verdächtiger Vorauszahlungen.

Das klingt vertrauenswürdig. Es bleibt jedoch zunächst eine Selbstdarstellung.

Ich empfehle, solche Aussagen nicht mit einer unabhängigen Zertifizierung gleichzusetzen.

Wer sich bereits registriert hat, sollte dokumentieren, welche Daten abgefragt wurden und ob eine Weitergabe an angebliche Partner angekündigt wurde.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Gibt es eine echte Firma hinter ProjektKonnekt?

Die Domain wurde nach öffentlich dokumentierten Registrierungsdaten am 31. März 2026 angelegt.

Eine eindeutig identifizierbare Gesellschaft, die den Betrieb von projektkonnekt.com zweifelsfrei bestätigt, konnte ich nicht feststellen.

Ebenso wenig ließ sich ein konkretes bestehendes Unternehmen nachweisen, dessen Name für diese Website missbraucht wird.

Ein Identitätsdiebstahl zulasten einer bestimmten Firma ist deshalb nicht belegt.

Sollten Bewerber von angeblichen Mitarbeitern bekannter Unternehmen kontaktiert worden sein, empfehle ich eine Rückfrage über unabhängig recherchierte Firmenkontakte.

Wann aus Remote-Arbeit ein Task-Scam wird

Bei unseriösen Nebenjobs können zunächst kleine, scheinbar unkomplizierte Aufgaben vergeben werden.

Später verlangen Täter möglicherweise Einzahlungen, um weitere Projekte freizuschalten oder angebliche Guthaben auszuzahlen.

Andere Varianten des Homeoffice-Betrugs zielen auf Ausweiskopien, Kontoeröffnungen oder die Weiterleitung fremder Gelder.

Dass diese konkreten Methoden über projektkonnekt.com angewendet wurden, ist nicht nachgewiesen.

Die Warnung von Watchlist Internet ist dennoch ein erheblicher Anlass zur Vorsicht.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Bei Kontakten mit projektkonnekt.com empfehle ich:

  1. Bewerbung unterbrechen: Keine weiteren persönlichen Angaben übermitteln.
  2. Projektangebote sichern: Vergütung, Auftraggeber und Vertragsbedingungen dokumentieren.
  3. Nachrichten exportieren: E-Mails, WhatsApp- und Telegram-Verläufe vollständig aufbewahren.
  4. Keine Vorauszahlungen leisten: Auch nicht für angebliche Verifizierungen.
  5. Bank informieren: Verdächtige Überweisungen und Kontoeröffnungen unverzüglich prüfen lassen.
  6. Identität absichern: Ausweisübermittlungen dokumentieren und Passwörter ändern.
  7. Strafanzeige prüfen: Insbesondere bei Geldverlust oder konkretem Datenmissbrauch.

Wer fremde Gelder weitergeleitet hat, sollte mögliche Geldwäscherisiken anwaltlich untersuchen lassen.

Welche rechtlichen Ansprüche kommen infrage?

Bei nachgewiesener Täuschung prüfe ich Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB.

Bei unautorisierten Zahlungsvorgängen kann § 675u BGB einschlägig sein. Für rechtswidrige Datenverarbeitung kommt unter bestimmten Voraussetzungen Art. 82 DSGVO in Betracht.

Bei ausstehender Vergütung ist dagegen zunächst der tatsächliche Vertragspartner zu identifizieren.

Vorsicht vor Recovery-Scams: Angebliche Rückholunternehmen verlangen häufig zusätzliche Gebühren, ohne eine Erstattung gewährleisten zu können.

projektkonnekt.com: Anwaltliche Prüfung für Betroffene

Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, untersuche bei verdächtigen Jobangeboten die Vertragsunterlagen, mögliche Identitätsmissbräuche und finanzielle Schäden.

Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Dabei prüfe ich, welche Zahlungswege nachvollziehbar sind, gegen wen mögliche Ansprüche bestehen und welche weiteren rechtlichen Schritte sinnvoll erscheinen.

Bei projektkonnekt.com sollte niemand allein auf die beworbenen Sicherheitsversprechen vertrauen. Entscheidend ist, wer tatsächlich hinter einem Jobangebot steht.