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Geld zurück nach Anlagebetrug?

re-hartmann.de: Fake-Kanzlei oder Identitätsmissbrauch? Warum die Warnung besonders sorgfältig geprüft werden muss

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Eine Warnliste bezeichnet re-hartmann.de als betrügerische Anwaltswebsite. Gleichzeitig lässt sich ein tatsächlich existierender Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann unabhängig nachweisen. Genau diese Konstellation verlangt besondere Vorsicht: Wer Betrugsopfer schützen will, darf nicht versehentlich einen echten Rechtsanwalt zum Täter erklären.

Watchlist Internet Österreich führt re-hartmann.de seit dem 6. Oktober 2026 auf ihrer öffentlichen Warnliste. Ich habe die Domain aufgerufen, das Impressum untersucht und die Angaben mit unabhängigen Informationen verglichen.

Was beim Aufruf von re-hartmann.de auffällt

re-hartmann.de war bei meiner Überprüfung am 6. November 2026 erreichbar und leitete auf die www-Version weiter.

Der Internetauftritt bezeichnet sich als „Dr. Hartmann & Partner“ und konzentriert sich auf Verkehrsrecht, Strafrecht, Fahrerlaubnisrecht und Unfallregulierung.

Bemerkenswert ist gerade, was fehlt: Auf der Startseite steht nicht der Verkauf von Insolvenzmasse im Mittelpunkt.

Die Warnung von Watchlist Internet und die sichtbare Kanzleipräsentation müssen deshalb getrennt bewertet werden. Ein konkreter betrügerischer Insolvenzverkauf über re-hartmann.de ließ sich bei meiner Recherche nicht unabhängig belegen.

Dr. Henning Karl Hartmann ist tatsächlich Rechtsanwalt

Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg führt Dr. Henning Hartmann als Fachanwalt für Strafrecht in Oranienburg.

Dort ist die Anschrift Bernauer Straße 29, 16515 Oranienburg, dokumentiert. Dieselbe Anschrift erscheint auf re-hartmann.de.

Auch ältere Veröffentlichungen belegen die Tätigkeit von Dr. Henning Karl Hartmann und der Kanzlei Dr. Hartmann & Partner.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zu vollständig erfundenen Kanzleiprofilen.

Die Existenz des Rechtsanwalts Dr. Henning Karl Hartmann beweist allerdings nicht, dass jede unter seinem Namen verschickte Nachricht tatsächlich von ihm stammt.

Das Impressum nennt zwei Partner und ein Register

Im Impressum von re-hartmann.de werden Dr. Henning Karl Hartmann und Dr. Andreas Fricke als vertretungsberechtigte Partner bezeichnet.

Angegeben sind außerdem das Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Neuruppin, Registernummer 20 NP, sowie die Umsatzsteuer-ID DE248702084.

Die Website nennt die Rechtsanwaltskammern Brandenburg und Berlin.

Ich empfehle, solche Angaben anhand amtlicher Register zu überprüfen. Ein vollständiges Impressum allein beweist weder die Echtheit einer konkreten E-Mail noch die Berechtigung zu einer Geldforderung.

Andrea Arnold und Stefanie Petersdorff: Weitere Kanzleinamen

Auf re-hartmann.de werden neben Dr. Henning Karl Hartmann und Dr. Andreas Fricke auch Andrea Arnold und Stefanie Petersdorff als Rechtsanwältinnen vorgestellt.

Weitere Mitarbeiterinnen erscheinen auf der Teamseite.

Bei einem möglichen Identitätsmissbrauch können auch solche Namen und Fotos ohne Zustimmung übernommen werden.

Deshalb rate ich, die genannten Berufsträger nicht aufgrund einer Warnlisteneintragung zu verdächtigen. Entscheidend ist, ob eine konkrete Nachricht, Rechnung oder Zahlungsaufforderung tatsächlich aus der Kanzlei stammt.

Eine unabhängige Quelle bestätigt die Kanzleianschrift

Besonders aussagekräftig ist das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer Brandenburg für Pflichtverteidiger.

Es nennt Dr. Henning Hartmann ausdrücklich unter der Bernauer Straße 29 in Oranienburg.

Damit ist die berufliche Existenz des Rechtsanwalts unabhängig von re-hartmann.de belegt.

Die Warnlisteneintragung bleibt dennoch ernst zu nehmen. Ob sie einen konkreten Missbrauchsfall, eine manipulierte Kommunikation oder den Internetauftritt selbst betrifft, konnte ich nicht abschließend klären.

Ich empfehle deshalb eine sachliche Überprüfung statt vorschneller Schuldzuweisungen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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Fake-Insolvenzverwalter: So werden echte Kanzleinamen missbraucht

Der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands warnte im März 2026 vor kopierten Kanzleiwebsites mit veränderten Kontaktdaten.

Betrüger bieten angebliche Insolvenzmasse günstig an und verwenden dabei Namen tatsächlich existierender Insolvenzverwalter.

Typische Angebote betreffen Fahrzeuge, Baumaschinen und Lagerbestände.

Bei einer Nachricht, die re-hartmann.de mit einem Insolvenzverkauf verbindet, würde ich besonders genau prüfen: Die sichtbare Website beschreibt vor allem Verkehrs- und Strafrecht.

Ein solcher fachlicher Unterschied ist kein Betrugsbeweis, aber ein wichtiger Anlass zur Rückfrage.

Goldbarren aus Insolvenzmasse: Vorsicht vor falschen Verwalterbestellungen

Auch Gold und Edelmetalle werden im Namen angeblicher Insolvenzkanzleien angeboten.

Käufer erhalten möglicherweise einen professionellen Warenkatalog und einen vermeintlichen Gerichtsbeschluss.

Nach § 56 Abs. 1 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter.

Ich empfehle, das Insolvenzverfahren, den Schuldner und die Bestellung unabhängig zu überprüfen. Außerdem muss feststehen, dass der Absender tatsächlich zur Veräußerung der angebotenen Gegenstände berechtigt ist.

Für re-hartmann.de ist ein konkretes betrügerisches Goldangebot nicht belegt.

Falsche Rechtsberatung und angebliche Geldrückholung

Gefälschte Kanzleien verlangen nicht ausschließlich Kaufpreise.

Sie versprechen auch die Rückholung verlorener Kryptowährungen, fordern erfundene Erbschaftsgebühren oder versenden fingierte Abmahnungen.

Auf re-hartmann.de gibt es eine Seite zu Finanz- und Kryptobetrug. Deren Existenz beweist für sich genommen keinerlei betrügerische Tätigkeit.

Wer eine angebliche Nachricht von Dr. Henning Karl Hartmann erhält, sollte deshalb zunächst klären, ob der Rechtsanwalt diese tatsächlich versandt hat.

Meine Empfehlungen bei Kontakt mit re-hartmann.de

Ich empfehle Betroffenen:

  1. Keine ungeprüften Zahlungsforderungen erfüllen.
  2. E-Mails samt vollständiger Absenderinformationen sichern.
  3. Rechnungen, Angebote und Anhänge aufbewahren.
  4. Dr. Henning Karl Hartmann über unabhängig bestätigte Kontaktdaten kontaktieren.
  5. Die behauptete anwaltliche Beauftragung überprüfen.
  6. Bei Insolvenzangeboten das zuständige Gericht einschalten.
  7. Bereits überwiesenes Geld unverzüglich bei der Bank reklamieren.
  8. Bei konkretem Betrugsverdacht Strafanzeige und rechtliche Ansprüche prüfen lassen.

re-hartmann.de: Kostenfreie Ersteinschätzung bei Betrugsverdacht

Wer im Zusammenhang mit re-hartmann.de Geld verloren oder eine verdächtige Zahlungsaufforderung erhalten hat, sollte die tatsächlichen Umstände prüfen lassen.

Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, untersuche Zahlungswege, mögliche Täuschungshandlungen und rechtliche Ansprüche.

Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Besonders wichtig ist mir dabei der Schutz vor Identitätsmissbrauch: Eine Warnung zu re-hartmann.de darf nicht ohne weitere Beweise als Vorwurf gegen den tatsächlich existierenden Rechtsanwalt Dr. Henning Karl Hartmann oder seine Kanzleikollegen verstanden werden.