reinhard-kanzlei.de: Fake-Kanzlei auf Warnliste – Vorsicht vor falschen Insolvenzverwaltern
Wer von reinhard-kanzlei.de ein Angebot, eine Rechnung oder eine anwaltliche Zahlungsaufforderung erhält, sollte vorerst kein Geld überweisen. Watchlist Internet Österreich führt die Domain seit dem 5. November 2026 auf ihrer Warnliste für betrügerische Anwaltskanzleien.
Besonders gefährlich ist die mögliche Verwechslung mit tatsächlich existierenden Rechtsanwälten und Kanzleien. Ich empfehle deshalb, nicht nur den Inhalt eines Schreibens zu prüfen, sondern vor allem die Identität seines Absenders.
reinhard-kanzlei.de überprüft: Was zeigt die verdächtige Website?
Bei meiner Recherche am 6. November 2026 ließ sich die Startseite von reinhard-kanzlei.de aufrufen beziehungsweise technisch erfassen. Sie trägt den Titel „Reinhard & Partner Rechtsanwälte | Insolvenz- und Sanierungsrecht Stuttgart“.
Die Weiterleitung führt auf einen Startseitenpfad. Der eigentliche Seiteninhalt war jedoch nicht vollständig auslesbar. Auch das Impressum konnte ich nicht zuverlässig abrufen.
Deshalb lassen sich konkrete Rechtsanwälte, Anschriften, Zulassungen oder Insolvenzverwalterbestellungen anhand dieses Internetauftritts nicht verifizieren.
Die Warnung von Watchlist Internet ist dagegen eindeutig. Eine professionelle Selbstdarstellung unter reinhard-kanzlei.de sollte keinesfalls als Nachweis einer echten Rechtsanwaltskanzlei verstanden werden.
Reinhard & Partner: Identitätsdiebstahl oder erfundene Kanzlei?
Die Bezeichnung „Reinhard & Partner“ ist nicht einzigartig. Beispielsweise existiert in Wermelskirchen eine Steuerberatungsgesellschaft Reinhard und Partner PartG mbB mit den Steuerberatern Klaus Reinhard und Christian Reinhard.
Diese Gesellschaft ist von dem unter reinhard-kanzlei.de auftretenden angeblichen Rechtsanwaltsbüro zu unterscheiden. Eine Verbindung oder ein Identitätsmissbrauch zulasten von Klaus Reinhard beziehungsweise Christian Reinhard ist nicht nachgewiesen.
Gerade deshalb warne ich vor voreiligen Gleichsetzungen. Eine gefälschte Kanzleidomain kann echte Namen missbrauchen, ohne dass die betroffenen Berufsträger davon wissen.
Der gefährliche Trick mit der Insolvenzmasse
Ein vermeintlicher Insolvenzverwalter schreibt einen Unternehmer an. Angeboten werden Maschinen, Fahrzeuge oder Lagerbestände einer angeblich insolventen Firma. Der Preis erscheint attraktiv, die Rechnung professionell.
Dann folgt die Forderung nach Vorkasse.
Solche Fake-Insolvenzverkäufe sind keine theoretische Gefahr. Die Polizeidirektion Görlitz berichtete im August 2026 über mehrere Anzeigen im Zusammenhang mit angeblichen Waren aus Insolvenzverfahren.
Ich rate bei entsprechenden Angeboten im Namen von reinhard-kanzlei.de zur Überprüfung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens, bevor überhaupt über einen Kauf verhandelt wird.
Goldbarren vom Fake-Insolvenzverwalter: Warum der Preis verdächtig ist
Besonders auffällig sind Angebote über Gold, Krügerrand-Münzen oder andere Edelmetalle weit unter Marktwert.
Betrügerische Insolvenzkanzleien können dabei angebliche Verwertungsaufträge, fingierte Gerichtsbeschlüsse und kurzfristige Zahlungsfristen einsetzen.
Mein Rat: Lassen Sie sich Herkunft, Eigentumsverhältnisse und Verwertungsbefugnis nachweisen. Vergleichen Sie den Goldpreis mit dem aktuellen Materialwert.
Für reinhard-kanzlei.de ist ein konkretes Goldangebot bislang nicht unabhängig belegt. Die Warnung betrifft jedoch ausdrücklich auch angebliche Insolvenzkataloge.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Echte Rechtsanwälte als unfreiwillige Namensgeber
Wie konkret Identitätsmissbrauch aussehen kann, zeigt der Fall ARNECKE SIBETH DABELSTEIN. Die echte Kanzlei warnte 2026 vor gefälschten Domains und Angeboten, bei denen die Namen ihrer Rechtsanwälte Lars Hettstedt und Mark Riebau verwendet wurden.
Beide Rechtsanwälte hatten nach Angaben ihrer Kanzlei mit diesen Angeboten nichts zu tun.
Bei reinhard-kanzlei.de muss deshalb ebenfalls zwischen dem verdächtigen Internetauftritt und möglicherweise echten, namensgleichen Berufsträgern unterschieden werden.
Fake-Rechtsberatung: Wenn Betrüger Mandanten statt Käufer suchen
Nicht jede falsche Anwaltskanzlei verkauft Insolvenzware. Manche bieten angebliche Hilfe nach Anlagebetrug, Unterstützung bei Erbschaften oder die Rückholung gestohlener Kryptowährungen an.
Andere verschicken fingierte Abmahnungen und drohen mit Klagen.
Ich empfehle, bei Forderungen von reinhard-kanzlei.de weder eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben noch Gebühren zu bezahlen, bevor Absender, Anspruchsgrundlage und Vertretungsbefugnis überprüft wurden.
Wie lässt sich ein echter Insolvenzverwalter feststellen?
Entscheidend ist nicht das Kanzleilogo, sondern die gerichtliche Bestellung.
Nach § 56 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter. Über amtliche Insolvenzbekanntmachungen und eine unabhängige Anfrage beim zuständigen Gericht lässt sich die behauptete Bestellung überprüfen.
Eine bloße Namenssuche reicht nicht. Betrüger können Namen tatsächlich bestellter Insolvenzverwalter verwenden und lediglich Bankverbindungen austauschen.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Bei Kontakt mit reinhard-kanzlei.de empfehle ich:
- Keine Anzahlungen oder angeblichen Anwaltsgebühren leisten.
- E-Mails einschließlich Absenderdaten vollständig sichern.
- Angebote, Rechnungen und vermeintliche Gerichtsbeschlüsse dokumentieren.
- Rechtsanwälte im amtlichen Anwaltsverzeichnis überprüfen.
- Insolvenzgericht und Aktenzeichen unabhängig feststellen.
- Kontoinhaber und IBAN vor einer Zahlung kontrollieren.
- Nach bereits erfolgter Überweisung sofort die Bank kontaktieren.
- Bei Betrugsverdacht Strafanzeige prüfen und keine weiteren Ausweisdokumente übermitteln.
Bereits bezahlt? Diese rechtlichen Möglichkeiten prüfe ich
Bei mutmaßlichem Betrug untersuche ich zunächst, ob ein Überweisungsrückruf noch möglich ist und welche Empfängerinformationen vorliegen.
Danach kommen unter anderem Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB in Betracht. Ihre Durchsetzbarkeit hängt von der Beweislage und den identifizierbaren Verantwortlichen ab.
Auch eine angebliche Rückholfirma, die gegen neue Vorauszahlungen Hilfe verspricht, sollte nicht ungeprüft beauftragt werden.
reinhard-kanzlei.de: Rechtliche Unterstützung für Betroffene
Wer durch reinhard-kanzlei.de Geld verloren hat oder eine verdächtige Kontaktaufnahme erhalten hat, sollte die Unterlagen zeitnah prüfen lassen.
Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, untersuche Zahlungswege, mögliche Ansprüche, Beweismittel und sinnvolle weitere rechtliche Schritte.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Dabei bleibt die Unterscheidung zwischen einer verdächtigen Fake-Kanzlei und möglicherweise durch Identitätsmissbrauch betroffenen echten Rechtsanwälten besonders wichtig.
