Richfield Invest: Festgeldbetrug auf richfield-invest.com – BNP Paribas als angebliche Anlagebank
Das Geld wurde überwiesen, der Festgeldvertrag liegt vor. Doch ist die Anlage bei BNP Paribas tatsächlich eröffnet worden? Wer über Richfield Invest (richfield-invest.com) Geld angelegt hat, sollte genau diese Frage unverzüglich klären. Denn die deutsche Finanzaufsicht warnt vor dem Anbieter und einer weiteren, nahezu gleichlautenden Internetadresse.
Besonders brisant ist eine Unternehmensidentität aus der Schweiz: Die auf der Internetseite verwendete Handelsregisternummer gehört zu einer tatsächlich existierenden Gesellschaft, die heute anders heißt. Für Anleger entsteht dadurch ein gefährlicher Eindruck von Sicherheit.
Bei einem möglichen Festgeldbetrug zählt jetzt vor allem, wohin die Überweisung gegangen ist. Eine Auszahlung lässt sich nicht garantieren, Rückruf- und Rückforderungsmöglichkeiten sollten aber frühzeitig geprüft werden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Richfield Invest: Die BaFin warnt vor zwei Internetadressen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnte im September 2025 vor richfield-invest.com und richfieldinvest.com.
Nach den veröffentlichten Erkenntnissen wurden unter dem Namen Richfield Invest SA mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main unerlaubt Festgeldanlagen und Anlageberatung angeboten. Eine behauptete Beaufsichtigung durch BaFin und die Schweizer FINMA traf demnach nicht zu.
Das ist ein erheblicher Unterschied zu einer bloß negativen Kundenbewertung. Eine aufsichtsrechtliche Warnung ist ein konkreter Anlass, die Geschäftsbeziehung sofort überprüfen zu lassen.
Sie ersetzt allerdings keine strafgerichtliche Feststellung über einzelne Verantwortliche. Ich rate deshalb, die Warnung nicht nur zu zitieren, sondern mit dem eigenen Vertragsabschluss und den Zahlungen zu verknüpfen.
Der ungewöhnliche Registerbefund hinter richfield-invest.com
Auf der Internetseite wurde die Bezeichnung Richfield Invest SA mit der Schweizer Handelsregisternummer CH-514.3.002.283-6 verwendet.
Diese Nummer ist tatsächlich vergeben. Sie gehört jedoch zur Richfield Family Office SA mit Sitz in Paradiso im Kanton Tessin.
Ein entscheidendes Detail: Die echte Schweizer Gesellschaft hieß früher selbst Richfield Invest SA. Ihre Umfirmierung zu Richfield Family Office SA wurde im November 2023 im Handelsregister veröffentlicht.
Damit ist der Namensgleichklang erklärbar. Er beweist aber gerade nicht, dass die Betreiber von richfield-invest.com zur Nutzung dieser Unternehmensidentität berechtigt waren.
Die echte Richfield Family Office SA ist ausdrücklich von den beanstandeten Onlineangeboten zu unterscheiden. Ihre Beteiligung an einem möglichen Festgeldbetrug ist nicht belegt.
Ich empfehle, den vollständigen Impressumstext und alle verwendeten Registerangaben als Beweise zu sichern.
BNP Paribas: Was der behauptete Bankvertrag tatsächlich beweisen müsste
Nach dem hier geschilderten Sachverhalt soll bei Richfield Invest der Name BNP Paribas für ein Festgeldangebot verwendet worden sein.
BNP Paribas ist eine tatsächlich existierende, regulierte Bankengruppe. Die echte BNP Paribas ist nicht mit den mutmaßlichen Verantwortlichen hinter richfield-invest.com gleichzusetzen. Ihr Name kann ohne Zustimmung missbräuchlich verwendet werden.
Die öffentlich dokumentierte BaFin-Warnung zu Richfield Invest bestätigt den konkreten BNP-Paribas-Namensmissbrauch allerdings nicht ausdrücklich. Dafür müssen die individuellen Anlageunterlagen ausgewertet werden.
Die genaue Bankgesellschaft
Steht im Vertrag lediglich „BNP Paribas“ oder wird eine bestimmte juristische Person mit Sitz genannt?
Das persönliche Festgeldkonto
Existiert bei dieser Gesellschaft tatsächlich eine Einlage auf den Namen des Anlegers?
Die Zahlungsanweisung
Wurde der Betrag unmittelbar an die behauptete Bank oder an einen anderen Empfänger überwiesen?
Ich empfehle, diese Fragen ausschließlich über unabhängig ermittelte offizielle Bankkontakte klären zu lassen.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wenn Sie über richfield-invest.com oder richfieldinvest.com Geld überwiesen haben, empfehle ich folgende Schritte:
- Kontaktieren Sie sofort Ihre Hausbank. Melden Sie den Betrugsverdacht und beantragen Sie einen Überweisungsrückruf.
- Lassen Sie die Empfängerbank informieren. Bitten Sie um eine dringende Betrugsmeldung und Prüfung möglicher Sicherungsmaßnahmen.
- Stoppen Sie sämtliche Nachzahlungen. Überweisen Sie keine zusätzlichen Anlagebeträge, Steuern oder angeblichen Freigabegebühren.
- Überprüfen Sie BNP Paribas unabhängig. Lassen Sie die behauptete Kontoeröffnung und den konkreten Festgeldvertrag bestätigen.
- Sichern Sie die Kommunikation. Bewahren Sie Original-E-Mails, Anhänge, Messenger-Nachrichten und Gesprächsnotizen auf.
- Erstellen Sie eine Zahlungschronologie. Erfassen Sie Empfängername, IBAN, Betrag, Datum und zugehörige Zahlungsanweisung.
- Schützen Sie Ihre Zugangsdaten. Prüfen Sie mögliche Risiken durch Ausweiskopien, Videoident-Verfahren und Fernwartungssoftware.
Ein Überweisungsrückruf ist nicht automatisch erfolgreich. Lassen Sie sich den Auftrag und die Betrugsmeldung schriftlich bestätigen.
Drei Internetadressen und eine wichtige E-Mail-Spur
Neben richfield-invest.com nennt die BaFin ausdrücklich richfieldinvest.com. In weiteren öffentlichen Warnveröffentlichungen wird außerdem online-depot.site im Zusammenhang mit Richfield Invest erwähnt.
Die drei Adressen sollten nicht unbesehen als technisch identisch behandelt werden. Die BaFin-Warnung bezieht sich ausdrücklich auf die ersten beiden Domains; die Verbindung zur dritten beruht auf einer weiteren Veröffentlichung.
Auf dem Impressum von richfield-invest.com wurde zudem die Kontaktadresse info@richfield-invest.com angegeben.
Ich rate Betroffenen, ihre Nachrichten nach allen vier Angaben zu durchsuchen. Wurde das erste Angebot über eine Domain versendet, die spätere Zahlungsbestätigung aber über eine andere, sollte dieser Wechsel dokumentiert werden.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
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Richfield Invest: Was das Impressum unbeabsichtigt verrät
Das veröffentlichte Impressum von richfield-invest.com nannte Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main und die Telefonnummer +49 69 9432 1070.
Gleichzeitig wurde eine Schweizer Handelsregisternummer angegeben und auf die FINMA als Aufsichtsbehörde verwiesen.
Diese Kombination verlangt eine präzise Prüfung: Welche Gesellschaft sollte in Frankfurt tätig sein? Warum wurde eine Schweizer Registernummer verwendet? Und welche Rechtsperson sollte den Festgeldvertrag erfüllen?
Besonders auffällig ist ein weiterer Bestandteil des Impressums: In einem urheberrechtlichen Hinweis erscheint der Name Wealth Partners Tegernsee.
Daraus lässt sich keine Beteiligung dieses Unternehmens ableiten. Der fremde Name kann beispielsweise auf übernommene Textbausteine hindeuten. Für die Prüfung der Herkunft von Website-Inhalten ist er dennoch relevant.
Warum die angebliche Unternehmensgeschichte nicht zur Domain passt
Die echte Schweizer Gesellschaft hinter der verwendeten Registernummer reicht historisch bis 1971 zurück.
Die Domain richfield-invest.com wurde dagegen nach öffentlich abrufbaren Registrierungsdaten erst am 4. Juli 2025 registriert. Für richfieldinvest.com wird der 19. Juni 2025 genannt.
Eine neue Domain ist für sich genommen kein Betrugsbeweis. Sie belegt aber auch keine jahrzehntelange Tätigkeit ihres Betreibers.
Bei Richfield Invest ist deshalb zu fragen, ob historische Unternehmensangaben einer fremden Gesellschaft für das neue Internetangebot verwendet wurden.
Ich empfehle, ältere Werbeaussagen und die Angaben im eigenen Vertrag zu sichern. Entscheidend ist, welchen Eindruck der Anbieter zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung vermittelt hat.
Die Zahlungskette: Wo der Rückforderungsanspruch ansetzen kann
Für die Rückforderung ist nicht allein die Internetseite maßgeblich. Entscheidend ist, welches Konto den Anlagebetrag tatsächlich erhalten hat.
Überweisung auf ein Bankkonto
Fordern Sie den ausgeführten Zahlungsbeleg an. Prüfen Sie insbesondere Empfängername, IBAN und Zeitpunkt der Ausführung.
Mehrere Empfängerkonten
Wurden Zahlungen auf unterschiedliche Konten verlangt, dokumentieren Sie jeden Empfänger gesondert. Mögliche Ansprüche können sich gegen unterschiedliche Personen richten.
Nachträgliche Kontowechsel
Sichern Sie sowohl die ursprüngliche als auch die geänderte Zahlungsanweisung. Ein solcher Wechsel kann für die Rekonstruktion des Geldflusses wichtig sein.
Ich rate, bei Richfield Invest keine weiteren Zahlungen zu leisten, nur um eine angebliche Vertragsauflösung zu erreichen.
Die Einlagensicherung hilft nur bei einer echten BNP-Paribas-Einlage
Eine gesetzliche Einlagensicherung setzt grundsätzlich voraus, dass tatsächlich eine entsprechend geschützte Forderung gegen ein angeschlossenes Kreditinstitut besteht.
Wurde bei Richfield Invest lediglich der Name BNP Paribas missbräuchlich verwendet, entsteht dadurch kein Festgeldvertrag mit der echten Bank.
Ein Werbeversprechen über abgesicherte Kundengelder reicht nicht aus.
Ich empfehle deshalb, zunächst die Existenz des Kontos bestätigen zu lassen. Erst danach kann beurteilt werden, welches Einlagensicherungssystem für die konkrete Bankgesellschaft gelten würde.
Geld zurück von Richfield Invest: Welche rechtlichen Ansprüche bestehen können
Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen insbesondere Ansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 Abs. 1 StGB sowie aus § 826 BGB in Betracht.
Gegen tatsächliche Zahlungsempfänger können unter bestimmten Voraussetzungen außerdem Ansprüche nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB bestehen.
Hat der Anleger seine Überweisung wirksam selbst autorisiert, entsteht wegen des später erkannten Betrugs nicht automatisch ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB gegen seine Hausbank.
Bei tatsächlich nicht autorisierten Kontobelastungen kann diese Vorschrift dagegen erheblich sein.
Ich empfehle, eine Strafanzeige und die zivilrechtliche Anspruchsprüfung parallel zu betrachten. Auch Verjährungsfragen nach §§ 195, 199 BGB müssen berücksichtigt werden.
Vorsicht gilt außerdem bei Recovery Scams: Angebliche Rückholunternehmen versprechen die Erstattung verlorener Gelder gegen Vorauszahlung.
Richfield Invest: Jetzt die Bankverbindung und Unternehmensidentität aufklären
Bei Richfield Invest liegen konkrete aufsichtsrechtliche Warnungen zu richfield-invest.com und richfieldinvest.com vor. Hinzu kommen auffällige Unternehmensangaben und die Verwendung einer Schweizer Registernummer, die einer anderen, tatsächlich existierenden Gesellschaft zugeordnet ist.
Die echte Richfield Family Office SA und die echte BNP Paribas sind ausdrücklich von den mutmaßlichen Verantwortlichen der beanstandeten Festgeldangebote zu unterscheiden.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei der rechtlichen Aufarbeitung prüfe ich die behauptete BNP-Paribas-Anlage, die verwendeten Unternehmensdaten, den tatsächlichen Geldfluss sowie mögliche Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche.
Wenn Sie über richfield-invest.com investiert haben, sichern Sie insbesondere Nachrichten von info@richfield-invest.com, Festgeldverträge und ausgeführte Zahlungsbelege.
Über anlagebetrug.de können Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Eine Rückzahlung lässt sich nicht garantieren. Entscheidend ist, die tatsächlichen Empfänger frühzeitig zu identifizieren und die weiteren Schritte auf belastbare Beweise zu stützen.