sps-personal.net: Job-Scamming-Verdacht – warum zwei Geschäftsadressen und ein 603-Euro-Minijob Fragen aufwerfen
Ein Bewerber sucht einen unkomplizierten Nebenjob. Acht Stunden pro Woche, 603 Euro im Monat, ausschließlich Homeoffice. Auf sps-personal.net scheint genau das möglich zu sein. Doch hinter dem Angebot von „SPS Personal Service“ stehen Widersprüche, die weit über gewöhnliche Ungenauigkeiten einer Stellenanzeige hinausgehen.
Die österreichische Watchlist Internet führt sps-personal.net seit dem 21. Oktober 2026 als betrügerisches Jobangebot. Sie warnt insbesondere vor Identitätsdiebstahl, finanziellen Schäden und einer möglichen Verwicklung in Geldwäsche.
Ich empfehle Betroffenen, ihre Bewerbung zunächst zu stoppen. Über anlagebetrug.de können sie eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Zwei Adressen auf derselben Website
Bei meinem direkten Aufruf am 6. November 2026 war sps-personal.net erreichbar. Ich konnte die Startseite, das Impressum, die Stellenanzeige und die Kandidatenregistrierung einsehen.
Dabei fiel ein ungewöhnlicher Widerspruch auf.
Im Impressum steht als Geschäftsanschrift Rathausplatz 12, 61348 Bad Homburg vor der Höhe.
Auf einer öffentlich erfassten Version der Registrierungsseite erscheint dagegen Lachener Straße 88, 67433 Neustadt an der Weinstraße.
Die Telefonnummer ist in beiden Bereichen identisch.
Ein Standortwechsel könnte unterschiedliche Anschriften erklären. Eine nachvollziehbare Erläuterung fand ich jedoch nicht.
Mein Rat: Speichern Sie die jeweiligen Seiten einschließlich Datum und vollständiger Internetadresse. Solche Abweichungen können später für die Betreiberidentifizierung wichtig sein.
SPS Personal Service: Die Angaben im Impressum
Die Website nennt eine „SPS Personal Service GbR“ mit Kevin Naumann als Vertreter.
Außerdem wird eine Eintragung beim Registergericht Bad Homburg unter HRB 45806 behauptet.
Das wirft eine gesellschaftsrechtliche Frage auf: Eine gewöhnliche Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird nicht unter einer HRB-Nummer im Handelsregister geführt.
Für eingetragene GbRs existiert vielmehr das Gesellschaftsregister.
Hinzu kommt, dass die Rubrik zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer keine konkrete Nummer enthält.
Ob die genannten Personen- und Unternehmensdaten tatsächlich einem autorisierten Betreiber zugeordnet werden können, konnte ich nicht unabhängig bestätigen.
Ein junges Internetangebot mit angeblich neun Jahren Erfahrung
sps-personal.net wurde nach öffentlich dokumentierten Registrierungsdaten am 5. August 2026 registriert.
Die Startseite behauptet dagegen, über neun Jahre Erfahrung, 6.592 vermittelte Jobs und 2.334 zufriedene Firmen vorweisen zu können.
Wenige Absätze später ist nur noch von acht Jahren Erfahrung und 3.500 vermittelten Menschen die Rede.
Eine neue Domain kann selbstverständlich zu einem etablierten Unternehmen gehören. Dann sollte sich die ältere Geschäftstätigkeit allerdings unabhängig nachvollziehen lassen.
Ich empfehle Bewerbern, konkrete Referenzunternehmen und nachvollziehbare Angaben zur bisherigen Vermittlungstätigkeit zu verlangen.
Der Anwendungsprüfer: Ein Jobversprechen mit Widersprüchen
Die Stellenanzeige bewirbt eine Tätigkeit als „Anwendungsprüfer (m/w/d)“.
Versprochen werden bis zu 603 Euro monatlich bei ungefähr acht Wochenstunden. Bewerber sollen Apps und Websites kontrollieren und ihre Ergebnisse in kurzen Formularen dokumentieren.
Nach der Bewerbung soll innerhalb von zwei bis drei Werktagen eine Freischaltung im Mitarbeiterportal erfolgen.
Dort könnten angeblich Aufträge gebucht und Verdienste verfolgt werden.
Besonders auffällig ist die Unternehmensdarstellung: Einerseits soll die Qualitätssicherungsagentur seit 2014 tätig sein, andererseits nennt sie 2017 als Gründungsjahr.
Zudem werden mehr als 300 Mitarbeiter und über 60 weltweite Standorte behauptet.
Diese Angaben konnte ich nicht unabhängig verifizieren.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Wird eine echte Firma namens SPS missbraucht?
Die Abkürzung SPS wird von zahlreichen tatsächlich existierenden Unternehmen verwendet.
Eine konkrete Gesellschaft, deren Identität nachweislich für sps-personal.net übernommen wurde, ließ sich jedoch nicht feststellen.
Ebenso fehlt ein belastbarer Nachweis, dass die im Impressum genannte GbR tatsächlich hinter der Website steht.
Eine Namensähnlichkeit allein beweist keinen Identitätsdiebstahl.
Wer von angeblichen SPS-Mitarbeitern kontaktiert wurde, sollte die verwendete Domain und Telefonnummer unabhängig überprüfen.
Der gefährliche Moment beim Homeoffice-Betrug
Bei unseriösen Nebenjobs kann eine zunächst harmlose Softwareprüfung plötzlich zur Aufforderung werden, ein Bankkonto zu eröffnen.
Als Vorwand dient möglicherweise ein angeblicher Funktionstest einer Banking-App.
Wer dabei ein Video-Ident-Verfahren absolviert, eröffnet unter Umständen ein echtes Konto auf seinen Namen.
Ob sps-personal.net solche Anweisungen erteilt hat, ist nicht nachgewiesen.
Ich rate dennoch ausdrücklich: Keine Kontoeröffnung und keine Identitätsprüfung als vermeintlichen Testauftrag durchführen.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Bei Kontakt mit sps-personal.net empfehle ich:
- Bewerbung unterbrechen: Keine weiteren persönlichen Dokumente übermitteln.
- Beweise sichern: Stellenanzeige, Impressum und unterschiedliche Anschriften dokumentieren.
- Kommunikation exportieren: E-Mails und Messenger-Nachrichten vollständig aufbewahren.
- Bank informieren: Verdächtige Kontoeröffnungen oder Überweisungen unverzüglich klären.
- Zahlungen einstellen: Keine angeblichen Freischaltungsgebühren bezahlen.
- Zugänge schützen: Passwörter ändern und Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
- Strafanzeige prüfen: Insbesondere bei Geldverlust oder Identitätsmissbrauch.
Wer bereits Gelder Dritter weitergeleitet hat, sollte mögliche strafrechtliche Risiken anwaltlich prüfen lassen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Bei nachgewiesener betrügerischer Täuschung kommen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB in Betracht.
Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen kann § 675u BGB einschlägig sein. Bei rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten prüfe ich gegebenenfalls Art. 82 DSGVO.
Für eine Rückforderung kommt es wesentlich darauf an, ob eine Überweisung selbst freigegeben wurde und wer das Geld erhalten hat.
Vorsicht vor Recovery-Scams: Angebliche Rückholunternehmen verlangen häufig weitere Gebühren.
sps-personal.net: Rechtliche Prüfung für Betroffene
Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, untersuche bei verdächtigen Jobangeboten mögliche Identitätsmissbräuche, Zahlungswege und rechtliche Ansprüche.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Dabei prüfe ich insbesondere die tatsächliche Betreiberidentität, vorhandene Bewerbungsunterlagen und mögliche finanzielle Schäden.
Der Fall sps-personal.net zeigt, weshalb Bewerber nicht nur auf das versprochene Gehalt achten sollten. Entscheidend ist, ob die Angaben zum Unternehmen einer unabhängigen Überprüfung standhalten.
