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Geld zurück nach Anlagebetrug?

Swiss Corum Management: BaFin-Warnung, Identitätsmissbrauch und die entscheidenden Schritte zur Sicherung Ihres Geldes

Veröffentlicht am 17.10.2026 –

Wer Geld bei Swiss Corum Management angelegt hat, sollte jetzt vor allem eines vermeiden: wertvolle Zeit zu verlieren. Die Finanzaufsicht BaFin hat am 1. Oktober 2026 vor der Internetseite swisscorummanagement.com gewarnt. Nach den veröffentlichten Angaben werden dort ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte beziehungsweise Finanzdienstleistungen angeboten. Zudem besteht der Verdacht eines Identitätsmissbrauchs.

Für Anleger stellen sich damit drängende Fragen: Ist Swiss Corum Management Betrug? Was passiert mit bereits überwiesenem Geld? Und welche Möglichkeiten bestehen, wenn eine Auszahlung verweigert wird?

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann und befasse mich mit der rechtlichen Aufarbeitung von Anlagebetrugsfällen. Meine wichtigste Empfehlung lautet: Sichern Sie nicht nur Ihre Unterlagen, sondern lassen Sie möglichst frühzeitig prüfen, welche konkreten Maßnahmen gegenüber Zahlungsempfängern und beteiligten Finanzinstituten noch möglich sind.

Auf anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

1. Swiss Corum Management: Warum der tatsächliche Zahlungsempfänger wichtiger ist als der angegebene Unternehmensname

Bei der Aufarbeitung eines möglichen Investmentbetrugs beginnt meine rechtliche Prüfung nicht mit der Frage, wie überzeugend die Internetseite gestaltet war. Mich interessiert zunächst, wer das Geld tatsächlich erhalten hat.

Gerade bei Swiss Corum Management ist diese Unterscheidung bedeutsam. Die BaFin weist darauf hin, dass die Betreiber von swisscorummanagement.com offenbar eine Verbindung zur CORUM ASSET MANAGEMENT Niederlassung Deutschland suggerieren. Nach ausdrücklicher Feststellung der Behörde besteht diese Verbindung nicht.

Ein tatsächlich existierendes Unternehmen und eine Internetseite, die dessen Identität missbraucht, sind rechtlich strikt auseinanderzuhalten.

Ich empfehle Anlegern deshalb, sämtliche Rechnungen, Vertragsdokumente und Zahlungsaufforderungen auf unterschiedliche Unternehmensbezeichnungen zu untersuchen.

Tauchen mehrere Namen auf, sollten diese nicht vorschnell als zusammengehörig behandelt werden. Gerade solche Abweichungen können bei der späteren Identifizierung möglicher Verantwortlicher entscheidend sein.

2. Die BaFin-Warnung vom 1. Oktober 2026 verändert die Risikobewertung

Die BaFin hat mitgeteilt, dass sie gegen die Betreiber der Website swisscorummanagement.com ermittelt. Nach ihren Erkenntnissen werden erlaubnispflichtige Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne entsprechende Erlaubnis angeboten. Die Betreiber unterstehen nicht der Aufsicht der BaFin.

Damit liegen konkrete behördliche Feststellungen vor, die deutlich über bloße negative Erfahrungen einzelner Anleger hinausgehen.

Allerdings bedeutet eine aufsichtsrechtliche Warnung nicht automatisch, dass sämtliche strafrechtlichen Voraussetzungen eines Betrugs gemäß § 263 StGB nachgewiesen sind.

Ich rate Betroffenen, die Warnung einschließlich Veröffentlichungsdatum zu dokumentieren. Für die rechtliche Bewertung kann insbesondere relevant sein, wann der erste Kontakt stattfand, wann Zahlungen erfolgten und welche Angaben die vermeintlichen Berater zu diesem Zeitpunkt machten.

3. Swiss Corum Management: Wie Sie erkennen, ob Ihre Anlage tatsächlich existiert

Ein angezeigter Kontostand ist noch kein Nachweis dafür, dass entsprechende Vermögenswerte vorhanden sind.

Wer über Swiss Corum Management investiert hat, sollte deshalb unterscheiden zwischen einer bloßen Bildschirmdarstellung und einem tatsächlich nachweisbaren Vermögensbestand.

Drei Fragen, die ich Anlegern empfehle

Erstens: Gibt es eine überprüfbare Depotbank oder Verwahrstelle, die unabhängig von swisscorummanagement.com Auskunft erteilen kann?

Zweitens: Lassen sich angeblich erworbene Wertpapiere durch konkrete Abrechnungen, ISIN-Nummern und Depotbuchungen nachweisen?

Drittens: Sind die dargestellten Gewinne durch tatsächliche Transaktionen entstanden oder lediglich innerhalb einer Plattform angezeigt worden?

Fehlen unabhängige Nachweise, sollte keinesfalls allein aufgrund eines vermeintlich hohen Kontoguthabens weiteres Geld investiert werden.

4. Eine verzögerte Auszahlung kann wichtige Beweise liefern

Wenn eine Auszahlung bei Swiss Corum Management nicht erfolgt, ist nicht nur die ausbleibende Zahlung relevant. Auch die Begründung kann juristisch aufschlussreich sein.

Wird plötzlich eine zusätzliche Legitimation verlangt? Ändern sich Auszahlungsbedingungen? Werden neue Gebühren eingeführt, die vorher nicht vereinbart waren?

Solche Umstände sollten einzeln dokumentiert werden.

Auszahlungsaufforderungen richtig festhalten

Ich empfehle, einen bereits gestellten Auszahlungsantrag mit Datum, Betrag und sämtlichen Antworten zu sichern. Soweit noch keine entsprechende Aufforderung vorliegt, kann eine schriftliche Zahlungsaufforderung sinnvoll sein, sofern dadurch keine zusätzlichen Risiken entstehen.

Besonders wichtig sind widersprüchliche Erklärungen. Wenn zunächst eine Auszahlung zugesagt und später von einer zusätzlichen Zahlung abhängig gemacht wird, sollte die gesamte Nachrichtenfolge erhalten bleiben.

Zahlen Sie keine angeblichen Freischaltungsgebühren, Steuern oder Sicherheitsleistungen, nur um eine versprochene Auszahlung zu ermöglichen.

5. Swiss Corum Management und Banküberweisungen: Was ich zuerst prüfen würde

Bei einer Überweisung ist die Zeit zwischen Zahlungsauftrag und Entdeckung des möglichen Anlagebetrugs häufig entscheidend.

Ich empfehle, die eigene Bank unverzüglich über den Betrugsverdacht zu informieren und einen Überweisungsrückruf prüfen zu lassen. Ein solcher Rückruf garantiert allerdings keine Erstattung.

Warum die Autorisierung entscheidend ist

Rechtlich muss zwischen einer nicht autorisierten Zahlung und einer selbst veranlassten Überweisung unterschieden werden.

Bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen kann § 675u BGB einen Erstattungsanspruch begründen. Hat der Anleger die Überweisung hingegen selbst wirksam autorisiert, besteht grundsätzlich kein automatischer Erstattungsanspruch allein deshalb, weil der Empfänger möglicherweise betrügerisch handelte.

Ich untersuche deshalb insbesondere, ob ungewöhnliche Zahlungsvorgänge, konkrete Warnhinweise oder erkennbare Unregelmäßigkeiten besondere Pflichten der beteiligten Zahlungsdienstleister ausgelöst haben könnten.

Eine Haftung der Bank lässt sich daraus nicht pauschal ableiten. Entscheidend sind die Umstände des jeweiligen Zahlungsverkehrs.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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6. Was Sie jetzt sofort tun sollten

Wer bei Swiss Corum Management investiert hat, sollte die nächsten Schritte systematisch organisieren.

  1. Weitere Zahlungen stoppen. Überweisen Sie keine zusätzlichen Beträge, auch wenn angeblich nur noch eine letzte Gebühr fehlt.
  2. Bank kontaktieren. Melden Sie den Verdacht und lassen Sie Rückruf- oder Reklamationsmöglichkeiten prüfen.
  3. Kommunikation exportieren. Sichern Sie vollständige WhatsApp-, Telegram- und E-Mail-Verläufe einschließlich Zeitangaben und Anhängen.
  4. Kundenkonto dokumentieren. Fotografieren oder speichern Sie Kontostände, Transaktionsübersichten und Auszahlungsanträge, soweit ein rechtmäßiger Zugriff noch möglich ist.
  5. Zugangsdaten schützen. Ändern Sie Passwörter und aktivieren Sie eine Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  6. Fernwartungssoftware überprüfen. Wurden AnyDesk oder TeamViewer verwendet, sollten mögliche Fremdzugriffe beendet und die betroffenen Geräte überprüft werden.
  7. Identitätsmissbrauch vorbeugen. Falls Sie Ausweiskopien oder Bankdaten übermittelt haben, informieren Sie gegebenenfalls Ihre Bank und achten Sie auf ungewöhnliche Aktivitäten.
  8. Juristische Prüfung veranlassen. Lassen Sie Zahlungswege, mögliche Anspruchsgegner und notwendige Sicherungsmaßnahmen frühzeitig untersuchen.

Ich rate ausdrücklich davon ab, Beweise vorschnell zu löschen oder vermeintliche Berater durch Drohungen zu warnen. Dadurch können wichtige Informationen verloren gehen.

7. Swiss Corum Management: Welche Bedeutung Kreditkarten und Kryptowährungen haben

Nicht jede Einzahlung eröffnet dieselben Rückforderungsmöglichkeiten.

Bei Kreditkartenzahlungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Chargeback-Verfahren infrage kommen. Dabei sind die jeweiligen Kartenregeln, Reklamationsgründe und Fristen zu beachten.

Ich empfehle, gegenüber dem Kartenanbieter den tatsächlichen Sachverhalt präzise darzustellen. Eine möglicherweise betrügerische Anlage darf nicht einfach als nicht autorisierte Zahlung bezeichnet werden, wenn die Zahlung tatsächlich selbst freigegeben wurde.

Kryptozahlungen benötigen eine andere Strategie

Wurden Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowährungen übertragen, sollten Transaktions-Hashes, Wallet-Adressen, Netzwerk und Zeitpunkt gesichert werden.

Blockchain-Transaktionen lassen sich häufig technisch nachvollziehen. Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass der Empfänger identifiziert oder das Geld zurückgeholt werden kann.

Entscheidend kann sein, ob Vermögenswerte bei einem identifizierbaren Kryptodienstleister angekommen sind und ob rechtliche Sicherungsmaßnahmen möglich sind.

8. Der unterschätzte Beweis: Wer hat die Anlageentscheidung ausgelöst?

Bei Swiss Corum Management sollte nicht ausschließlich die letzte Einzahlung untersucht werden.

Ich empfehle, den ursprünglichen Kontakt möglichst genau zu rekonstruieren: Über welche Anzeige, Telefonnummer, Nachricht oder Empfehlung entstand die Verbindung?

Anschließend ist festzuhalten, welche Aussagen über Sicherheit, Rendite, Regulierung und Auszahlung gemacht wurden.

Das kann für einen möglichen Schadensersatzanspruch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB relevant sein, sofern die Voraussetzungen einer entsprechenden Schutzgesetzverletzung nachweisbar sind.

Auch Ansprüche aus § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung können im Einzelfall geprüft werden.

Eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung erfordert jedoch mehr als den Nachweis eines finanziellen Verlusts. Es müssen insbesondere Pflichtverletzung, Verantwortlichkeit, Schaden und gegebenenfalls Kausalität sowie Verschulden belegt werden.

9. Warum eine Strafanzeige allein das Geld nicht zurückbringt

Bei einem begründeten Betrugsverdacht kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Sie ersetzt jedoch keine eigenständige Prüfung zivilrechtlicher Ansprüche.

Ich empfehle, der Polizei nicht lediglich Screenshots einer Trading-Oberfläche vorzulegen. Aussagekräftiger ist eine geordnete Darstellung sämtlicher Geldbewegungen und beteiligter Personen.

Vermögenssicherung und Rückgewinnung

In einem Strafverfahren können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Vermögenswerte gesichert werden, insbesondere durch Maßnahmen im Zusammenhang mit §§ 111b ff. StPO.

Ob später eine Entschädigung Verletzter nach den einschlägigen Vorschriften möglich ist, hängt unter anderem davon ab, ob Vermögenswerte tatsächlich sichergestellt werden.

Daneben prüfe ich, ob identifizierbare Anspruchsgegner vorhanden sind und ob gerichtliche Sicherungsmaßnahmen, etwa ein Arrest nach §§ 916 ff. ZPO, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll erscheinen.

10. Swiss Corum Management: Vorsicht vor einer zweiten Betrugswelle

Wer nach Swiss Corum Management Geld verloren hat, könnte später erneut kontaktiert werden.

Bei sogenannten Recovery Scams geben sich Personen beispielsweise als Ermittler, Blockchain-Spezialisten oder Mitarbeiter einer angeblichen Rückzahlungsstelle aus.

Sie behaupten mitunter, das verlorene Kapital sei bereits gefunden worden. Für dessen Freigabe müsse lediglich eine Bearbeitungsgebühr bezahlt werden.

Ich empfehle, solche Behauptungen unabhängig überprüfen zu lassen. Geben Sie keine Wallet-Zugangsdaten, Seed-Phrases oder Fernzugriffe heraus.

Besonders misstrauisch sollten Sie werden, wenn eine angebliche Rückholung garantiert wird. Eine seriöse rechtliche Prüfung kann keine Rückzahlung versprechen, bevor Zahlungswege, Verantwortliche und vorhandene Vermögenswerte untersucht wurden.

11. Swiss Corum Management: Welche Ansprüche vor einer Verjährung geschützt werden müssen

Neben der Beweissicherung spielt die Verjährung eine wichtige Rolle.

Für viele zivilrechtliche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gemäß § 195 BGB. Ihr Beginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB grundsätzlich nach dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger die maßgeblichen Umstände sowie die Person des Schuldners kennt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen müsste.

Ich empfehle deshalb, nicht auf eine ungewisse spätere Rückzahlung zu vertrauen.

Wichtig ist auch: Eine bloße Strafanzeige hemmt die zivilrechtliche Verjährung nicht automatisch. Ob beispielsweise Verhandlungen oder gerichtliche Maßnahmen eine Hemmung bewirken, muss gesondert geprüft werden.

12. Swiss Corum Management: Wie ich als Rechtsanwalt Ihre Rückforderungsmöglichkeiten prüfe

Wer bei Swiss Corum Management investiert hat, benötigt jetzt keine weiteren unverbindlichen Versprechungen, sondern eine belastbare rechtliche Einordnung.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über anlagebetrug.de können Sie mir Ihren Sachverhalt für eine kostenfreie Ersteinschätzung schildern.

Dabei stehen insbesondere folgende Fragen im Mittelpunkt: Wer hat die Zahlungen erhalten? Welche Banken oder Kryptodienstleister waren beteiligt? Welche Beweise liegen vor? Gibt es identifizierbare Verantwortliche? Welche außergerichtlichen, strafrechtlichen oder zivilgerichtlichen Schritte kommen tatsächlich infrage?

Auf dieser Grundlage lässt sich prüfen, ob und gegen wen Ansprüche bestehen und welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sein könnten.

Mein Rat: Warten Sie bei swisscorummanagement.com nicht darauf, dass ein vermeintlicher Ansprechpartner irgendwann eine Auszahlung freigibt. Je früher Zahlungswege und Beweise untersucht werden, desto eher lassen sich noch bestehende Handlungsmöglichkeiten erkennen.

Eine Rückzahlung kann niemand seriös garantieren. Eine sorgfältige und frühzeitige Prüfung kann aber verhindern, dass vorhandene rechtliche Möglichkeiten ungenutzt bleiben.