swisssecuritysystems.com: Betrugsverdacht bei Swiss Security Systems – ein Sicherheitsversprechen mit offenen Fragen
Wer sein Geld einem angeblichen Sicherheitsexperten anvertraut, erwartet Schutz. Umso beunruhigender ist es, wenn anschließend Unklarheit über den Vertragspartner entsteht, zusätzliche Zahlungen verlangt werden oder eine Auszahlung ausbleibt.
Swiss Security Systems (swisssecuritysystems.com) steht im Zusammenhang mit öffentlichen Betrugswarnungen. Auch eine Aufnahme in die Warnliste der Cybercrime Police Zürich wird berichtet; einen konkreten Zürcher Eintrag konnte ich nicht unabhängig bestätigen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann. Betroffenen rate ich, zunächst den Zahlungsfluss und die Identität ihres tatsächlichen Ansprechpartners zu sichern. Über anlagebetrug.de ist eine kostenfreie Ersteinschätzung möglich.
Swiss Security Systems ist kein gewöhnlicher Online-Broker
Der Internetauftritt präsentiert sich hauptsächlich als Organisation für Cybersicherheit, digitale Infrastruktur und technische Schutzmaßnahmen.
Genannt werden Sicherheitsframeworks, Systemaudits, Risikobewertungen und Beratungsleistungen. Klassische Handelsprodukte oder konkrete Renditeversprechen stehen auf der öffentlich zugänglichen Startseite nicht im Mittelpunkt.
Das ist für die rechtliche Einordnung entscheidend: Wer Geld investiert haben soll, muss klären, ob tatsächlich eine Kapitalanlage, eine Mitgliedschaft oder eine Dienstleistung vereinbart wurde.
swisssecuritysystems.com ist erreichbar – mit einer wichtigen Einschränkung
Bei meinem direkten Abruf am 28. Oktober 2026 war die Hauptdomain erreichbar. Die Variante mit vorangestelltem „www“ lieferte dagegen einen 502-Bad-Gateway-Fehler.
Die Website enthält ein Impressum, Kontaktmöglichkeiten, eine Organisationsübersicht und verschiedene Mitgliedschaftsangebote.
Auffällig sind zwei Login-Verweise: einer auf eine Subdomain von swisssecuritysystems.com, ein weiterer auf eine ähnlich geschriebene Domain.
Ich empfehle, vor jeder Anmeldung die vollständige Internetadresse zu kontrollieren. Ähnlich aussehende Domains können unterschiedliche Betreiber haben.
Ein Schweizer Verein wird im Impressum genannt
Swiss Security Systems nennt Schauplatzgasse 39, 3011 Bern, die Registernummer CH-036.6.076.139-0 und die UID CHE-133.425.602.
Als Rechtsform erscheint „Association“, also Verein. Die angegebene Registrierung datiert auf den 25. März 2019.
Diese Angaben stammen aus dem Impressum und sind keine unabhängige Bestätigung, dass der Websitebetreiber tatsächlich mit dem eingetragenen Rechtsträger identisch ist.
Ich würde deshalb den aktuellen Schweizer Registerauszug mit Vertrag, Rechnung und Zahlungsempfänger vergleichen.
Mitgliedschaften bei Swiss Security Systems kosten bis zu 7.000 Franken
Die Website nennt konkrete Jahresbeiträge: 1.000 Schweizer Franken für Einzelpersonen, 2.000 Franken für Start-ups und 6.000 Franken für Unternehmen.
Für Spender erscheinen 5.000 Franken, für Kantone, Banken und öffentliche Institutionen 7.000 Franken jährlich.
Gerade diese Beträge machen eine sorgfältige Vertragsprüfung wichtig. Ich rate, Leistungsbeschreibung, Kündigungsregeln und Fälligkeit vor einer Zahlung schriftlich anzufordern.
Eine auf der Website aufgeführte Institution ist nicht automatisch ein nachgewiesenes Mitglied.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Warum das Registrierungsdatum Fragen aufwirft
Technische Domainanalysen nennen den 14. April 2026 als Registrierungsdatum von swisssecuritysystems.com.
Damit ist die Internetadresse deutlich jünger als das im Impressum genannte Registrierungsdatum des Vereins.
Das beweist keinen Missbrauch. Eine Organisation kann ihre Website jederzeit wechseln.
Ich würde aber überprüfen, ob der eingetragene Verein die Domain tatsächlich betreibt oder deren Nutzung ausdrücklich autorisiert hat.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Wenn Sie mit Swiss Security Systems bereits Geschäfte gemacht haben:
- Weitere Zahlungen aussetzen, bis die Vertragsgrundlage geklärt ist.
- Rechnungen und Überweisungsbelege sichern, einschließlich Empfängerkonto.
- Mitgliedschafts- oder Beratungsverträge vollständig speichern.
- Login-Adressen und E-Mail-Absender dokumentieren, insbesondere bei unterschiedlichen Domains.
- Keine zusätzlichen Ausweisdokumente übermitteln, solange der Empfänger ungeklärt ist.
- Bank oder Kartenanbieter kontaktieren, wenn Sie eine unberechtigte Zahlung vermuten.
- Fernzugriffe und Zugangsdaten überprüfen, falls technische Unterstützung gewährt wurde.
Ich empfehle, sämtliche Ansprechpartner mit Telefonnummer und Kommunikationsdatum zu erfassen.
swisssecuritysystems.com: Eine umfangreiche Teamliste ersetzt keine Identitätsprüfung
Die Website führt zahlreiche Personen als Vorstandsmitglieder, Sicherheitsverantwortliche und Finanzberater auf.
Beispielsweise erscheinen Lorenzo Bianchi als CEO und Thomas Bergmann als Director.
Diese Angaben sind Selbstdarstellungen. Ob die genannten Personen tatsächlich für den eingetragenen Verein tätig sind, konnte ich nicht unabhängig bestätigen.
Wer von einem angeblichen Mitarbeiter kontaktiert wird, sollte dessen Vertretungsberechtigung über einen unabhängig überprüften Kommunikationsweg bestätigen lassen.
Geld zurück: Welche Ansprüche kommen infrage?
Wurde eine vereinbarte Leistung nicht erbracht, sind zunächst die vertraglichen Ansprüche und das anwendbare Recht zu prüfen.
Bei fehlendem Rechtsgrund kann nach deutschem Recht § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB relevant werden.
Bei einer nachweisbaren vorsätzlichen Täuschung kommen außerdem deliktische Ansprüche in Betracht.
Ich rate, die genaue Leistungspflicht festzustellen, bevor eine Rückzahlung verlangt wird. Eine bloße Unzufriedenheit begründet nicht automatisch einen Erstattungsanspruch.
Die Warnsignale richtig einordnen
Automatisierte Sicherheitsprüfungen bewerten swisssecuritysystems.com kritisch. Gridinsoft meldete im September 2026 einen Vertrauenswert von 9 von 100 Punkten.
Ein solcher Wert ist ein Risikosignal, aber kein strafrechtlicher Nachweis.
Ebenso wenig beweisen Berichte über angebliche Auszahlungsprobleme, dass jeder Geschäftskontakt betrügerisch ist.
Ich empfehle, tatsächliche Zahlungsaufforderungen und konkrete Zusagen stärker zu gewichten als pauschale Onlinebewertungen.
Swiss Security Systems: Anwaltliche Unterstützung durch Martin Wehrmann
Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich bei Verdacht auf Betrug im Zusammenhang mit swisssecuritysystems.com die Betreiberidentität, Vertragsunterlagen, Zahlungswege und möglichen Rückforderungsansprüche.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Vorsicht gilt auch gegenüber angeblichen Rückholunternehmen, die gegen Vorauszahlung eine sichere Erstattung versprechen.
Mein Rat: Bei Swiss Security Systems ist die entscheidende Frage nicht, wie professionell die Sicherheitsversprechen klingen, sondern wer rechtlich verantwortlich ist und welche konkrete Leistung für Ihr Geld geschuldet wurde.