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Geld zurück nach Anlagebetrug?

Topstepprime / AFX Prime problematisch? Anwalt WEHRMANN hilft Betroffenen! Behördenwarnung, auffällige Lizenznummern und drei Internetadressen

Veröffentlicht am 23.10.2026 –

Bei Topstepprime (topstepprime.live) besteht ein konkreter behördlicher Warnhinweis. Die russische Zentralbank nahm das Angebot am 13. Oktober 2026 wegen Anzeichen unerlaubter professioneller Wertpapiermarktaktivitäten in ihre Warnliste auf.

Auch AFX Prime (afxprime.com) und die Kontaktadresse support@apexprime.live verdienen Aufmerksamkeit: Die Angebote verwenden unterschiedliche Bezeichnungen, während öffentlich abrufbare Werbeangaben auffällige Übereinstimmungen zeigen. Eine strafrechtlich nachgewiesene gemeinsame Betreiberschaft ist daraus nicht abzuleiten.

Ich empfehle Anlegern, Zahlungen einzustellen, Beweise zu sichern und unverzüglich ihre Bank einzuschalten. Über anlagebetrug.de biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Topstepprime: Was die Zentralbankwarnung tatsächlich besagt

Die Bank von Russland stuft Topstepprime als Internetprojekt mit Anzeichen illegaler Wertpapiermarktaktivitäten ein.

Das ist keine strafgerichtliche Verurteilung. Für deutsche Anleger muss zusätzlich geprüft werden, welche Dienstleistungen angeboten wurden und ob hierfür eine Erlaubnis erforderlich gewesen wäre.

Ich rate, die Warnung zusammen mit dem konkreten Vertragsangebot zu dokumentieren.

AFX Prime: Eine Lizenznummer gehört zu einer bestimmten Gesellschaft

Auf dem öffentlich zugänglichen Angebot von AFX Prime werden unter anderem die australische Lizenznummer 385620 sowie weitere ausländische Registrierungsnummern genannt.

Eine vorhandene Lizenznummer beweist nicht, dass der Webseitenbetreiber ihr rechtmäßiger Inhaber ist.

Die Nummer 385620 ist mit FMGP Trading Group Pty Ltd verbunden. Ich empfehle, Firmennamen und Internetadresse unmittelbar im zuständigen Aufsichtsregister abzugleichen.

Drei Adressen und die Frage nach dem Verantwortlichen

Topstepprime.live, afxprime.com und support@apexprime.live dürfen nicht ungeprüft als ein einziges Unternehmen behandelt werden.

Auffällig ist allerdings, dass die unter der Kontaktadresse verwendete Domain ebenfalls ein Brokerangebot mit der Bezeichnung APEX Prime präsentiert.

Ich würde vollständige E-Mail-Kopfzeilen, Vertragsdokumente und Zahlungsanweisungen vergleichen. Identische Empfängerkonten könnten aussagekräftiger sein als ähnliche Webseiten.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Versenden Sie keine zusätzlichen Ausweiskopien.

Der Fall Kenneth Thom: Ein Brokerimage ersetzt keine Zulassung

Im August 2026 wurde Kenneth Thom in New York zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Der zuvor suspendierte Broker hatte sich in sozialen Netzwerken als erfolgreicher Händler präsentiert. Von rund 800.000 Dollar Anlegergeldern verwendete er erhebliche Beträge für persönliche Ausgaben.

Eine Verbindung zu Topstepprime besteht nicht. Der Fall zeigt, warum ich behauptete berufliche Qualifikationen unabhängig überprüfe.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

topstepprime.live: Sind die angezeigten Trades nachweisbar?

Ein Handelsdashboard kann Kurse, Gewinne und offene Positionen darstellen, ohne tatsächliche Börsengeschäfte zu belegen.

Ich empfehle, Ausführungsbelege mit Ordernummer, Handelsplatz und Zeitstempel anzufordern.

Prüfen Sie insbesondere, ob Einzahlungen an eine regulierte Handelsgesellschaft oder an völlig andere Empfänger gingen.

AFX Prime: Was bei blockierten Auszahlungen zählt

Sollte eine Auszahlung von zusätzlichen Steuern, Versicherungen oder Freischaltungsgebühren abhängig gemacht werden, rate ich dringend von weiteren Zahlungen ab.

Stellen Sie einen schriftlichen Auszahlungsantrag und sichern Sie die Antwort.

Für mögliche Ansprüche ist wichtig, ob der Anbieter eine konkrete Vertragsgrundlage nennt oder lediglich neue Bedingungen stellt.

Rathnakishore Giri: Wenn Anlegergelder andere Anleger finanzieren

Im Mai 2026 wurde der US-amerikanische Kryptohändler Rathnakishore Giri wegen eines mehr als zehn Millionen Dollar umfassenden Betrugssystems zu neun Jahren Haft verurteilt.

Er hatte sichere Rückzahlungen versprochen und teilweise neue Anlegergelder zur Auszahlung früherer Investoren verwendet.

Ein Zusammenhang mit AFX Prime ist nicht bekannt. Ich rate dennoch, einzelne Auszahlungen nicht vorschnell als Seriositätsbeweis zu werten.

Die Zahlungsroute eröffnet unterschiedliche Möglichkeiten

Bei Banküberweisungen prüfe ich Empfängername, IBAN, Zeitpunkt und Rückrufmöglichkeiten. Bei Kreditkarten können besondere Reklamationsverfahren greifen.

Kryptotransaktionen erfordern dagegen eine Auswertung von Netzwerk, Zielwallet und Transaktions-Hash.

Eine Blockchain-Analyse ermöglicht Nachverfolgung, aber keine automatische Rückbuchung.

Der Fall MyTrade: Selbst Handelsvolumen kann täuschen

Im August 2026 wurde der Betreiber des Kryptodienstleisters MyTrade in den USA wegen seiner Beteiligung an Marktmanipulation verurteilt.

Das Unternehmen hatte sogenanntes Wash-Trading ermöglicht: künstliche Geschäfte, die Handelsaktivität vortäuschen.

Der Fall betrifft nicht Topstepprime. Er verdeutlicht jedoch, weshalb beworbene Handelsvolumina unabhängig überprüft werden sollten.

Welche Ansprüche und weiteren Risiken bestehen

Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung kommen § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB infrage.

Je nach Zahlungsgrund kann außerdem § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB einschlägig sein.

Ich prüfe Verantwortliche, Zahlungsempfänger und Durchsetzbarkeit. Vorsicht gilt auch gegenüber angeblichen Rückholagenturen, die Vorauszahlungen verlangen.

Topstepprime / AFX Prime: Kostenfreie Ersteinschätzung durch Anwalt WEHRMANN

Haben Sie über topstepprime.live oder afxprime.com investiert oder Nachrichten von support@apexprime.live erhalten?

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich Ihre Unterlagen, Zahlungswege und möglichen Ansprüche.

Über anlagebetrug.de erhalten Sie eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Mein Rat: Vergleichen Sie die tatsächlichen Vertragspartner und Geldempfänger. Gerade bei wechselnden Brokernamen liegt dort häufig der wichtigste Ermittlungsansatz.