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Geld zurück nach Anlagebetrug?

Tradesired: Cybercrime Police Zürich warnt vor tradesired.com und tradesired-advisor.com – was Anleger jetzt tun sollten

Veröffentlicht am 28.10.2026 –

Zwei Internetadressen, ein öffentlicher Warnhinweis und möglicherweise gefährdete Anlegergelder: Die Cybercrime Police der Kantonspolizei Zürich hat am 13. Oktober 2026 sowohl tradesired.com als auch tradesired-advisor.com auf ihre Warnliste verdächtiger Online-Plattformen gesetzt.

Für Anleger, die bereits investiert haben oder auf eine Auszahlung warten, ist das ein ernstzunehmendes Signal. Ich empfehle, weitere Zahlungen sofort auszusetzen und die bisherigen Geldbewegungen rechtlich überprüfen zu lassen.

Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Tradesired: Was die Warnliste der Zürcher Polizei tatsächlich bedeutet

Die öffentliche Warnliste der Cybercrime Police führt beide Domains ausdrücklich als verdächtige Online-Plattformen auf. Bemerkenswert ist, dass nicht nur die eigentliche Trading-Website, sondern auch die zusätzliche Advisor-Domain erfasst wurde.

Ein solcher Eintrag ist kein rechtskräftiger Betrugsnachweis. Er rechtfertigt jedoch besondere Vorsicht.

Ich rate Anlegern, die Warnmeldung mit Datum zu dokumentieren. Sie kann später helfen, die zeitliche Entwicklung des Sachverhalts und die Erkennbarkeit möglicher Risiken nachzuvollziehen.

tradesired.com ist erreichbar – welche Versprechen macht der Anbieter?

Die Website tradesired.com war bei meiner Recherche abrufbar. Dort präsentiert sich Tradesired als professioneller CFD-Broker für Devisen, Indizes, Rohstoffe und Kryptowährungen.

Besonders auffällig sind konkrete Leistungsversprechen: Auszahlungen sollen innerhalb von 24 Stunden bearbeitet werden, Handelsaufträge in weniger als 30 Millisekunden. Beworben werden außerdem getrennte Kundengelder, ein Hebel von bis zu 1:2000 und angeblich keine versteckten Gebühren.

Mein anwaltlicher Rat: Speichern Sie diese Werbeaussagen als Screenshots. Sollte eine Auszahlung erheblich länger dauern oder zusätzliche Gebühren verlangt werden, können Widersprüche zwischen Werbung und tatsächlicher Vertragsabwicklung rechtlich relevant werden.

tradesired-advisor.com: Warum die zweite Domain wichtig ist

Die ebenfalls gewarnte Adresse tradesired-advisor.com ließ sich bei meinem Abruf nicht öffnen. Der Serverzugriff scheiterte mit der Fehlermeldung „502 Bad Gateway“.

Deshalb lassen sich ihre aktuellen Inhalte und Funktionen nicht zuverlässig beurteilen.

Wer über diese Domain kontaktiert wurde, sollte sämtliche Nachrichten und Weiterleitungen sichern. Entscheidend ist, ob dieselben Ansprechpartner, Kontodaten oder Zahlungsanweisungen wie bei tradesired.com verwendet wurden.

Eine solche Verbindung darf nicht allein aufgrund ähnlicher Domainnamen unterstellt werden.

Die Lizenzbehauptung von Tradesired sorgfältig prüfen

Auf seiner Website beruft sich Tradesired auf eine Regulierung durch die Financial Services Commission auf Mauritius und nennt die Lizenznummer GB23202163.

Im Seitenfuß erscheint außerdem die Bezeichnung „TRADE SIRED LTD“ mit einer Londoner Anschrift.

Diese Eigenangaben belegen noch nicht, dass der tatsächliche Vertragspartner entsprechend zugelassen ist.

Ich empfehle, die Lizenznummer, den eingetragenen Lizenzinhaber und die konkret erlaubten Finanzdienstleistungen abzugleichen. Besonders wichtig ist die Frage, ob eine etwaige ausländische Zulassung das tatsächlich gegenüber deutschen Anlegern angebotene Geschäft abdeckt.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Warum die Zahlungsbedingungen juristisch entscheidend sind

Ein interessantes Detail findet sich im Seitenfuß von tradesired.com: Dort erklärt der Anbieter, ausschließlich Bitcoin zur Kontofinanzierung zu akzeptieren.

Für die rechtliche Prüfung ist deshalb entscheidend, ob Anleger tatsächlich Bitcoin übertragen oder zuvor Geld an Banken, Zahlungsdienstleister beziehungsweise Kryptobörsen überwiesen haben.

Ich rate dazu, nicht nur den letzten Zahlungsempfänger zu betrachten. Häufig muss die vollständige Zahlungskette rekonstruiert werden.

Wer zunächst Euro an eine Kryptobörse überwiesen hat, sollte deren Transaktionshistorie zusätzlich sichern.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Bei einem Betrugsverdacht im Zusammenhang mit Tradesired empfehle ich sieben konkrete Sofortmaßnahmen:

  1. Keine weiteren Einzahlungen oder angeblichen Freischaltungsgebühren leisten.
  2. Auszahlungsanträge dokumentieren, einschließlich Datum, Betrag und Reaktion des Anbieters.
  3. Chats und E-Mails vollständig exportieren, nicht nur einzelne Nachrichten fotografieren.
  4. Bank oder Zahlungsdienstleister kontaktieren und mögliche Sicherungsmaßnahmen prüfen lassen.
  5. Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes sichern, damit Kryptowährungsbewegungen nachvollzogen werden können.
  6. Fernwartungssoftware überprüfen, gegebenenfalls entfernen und Zugangsdaten ändern.
  7. Strafanzeige und anwaltliche Anspruchsprüfung vorbereiten, ohne weitere Beweismittel zu löschen.

Wichtig: Kündigen Sie bestehende Kommunikationskanäle nicht vorschnell, bevor relevante Informationen gesichert wurden.

Tradesired-Auszahlung: Nicht jede Forderung ist berechtigt

Sollte Tradesired eine Auszahlung von zusätzlichen Steuerzahlungen, Sicherheitsleistungen oder einer angeblichen Kontofreischaltung abhängig machen, empfehle ich dringend, zunächst keine Zahlung vorzunehmen.

Solche Forderungen sind aus vergleichbaren Anlagebetrugsfällen bekannt. Dass sie konkret bei Tradesired erhoben werden, ist damit allerdings nicht nachgewiesen.

Verlangen Sie eine schriftliche Begründung mit nachvollziehbarer vertraglicher Grundlage. Zahlen Sie insbesondere keine angeblichen Steuern auf private Wallet-Adressen.

Welche Möglichkeiten bestehen, Geld zurückzuerhalten?

Bei einem nachweisbaren Anlagebetrug kommen insbesondere Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie Ansprüche aus § 826 BGB in Betracht.

Voraussetzung ist jeweils, dass die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale nachgewiesen werden können.

Bei Banküberweisungen prüfe ich insbesondere Rückrufmöglichkeiten und gegebenenfalls eigene Pflichtverletzungen beteiligter Zahlungsdienstleister. Bei Kreditkartenzahlungen können Reklamationsverfahren relevant sein.

Kryptotransaktionen lassen sich technisch analysieren. Eine Rückholung ist dadurch jedoch keineswegs garantiert.

Vorsicht vor einer zweiten Betrugswelle

Wer bereits Geld verloren hat, kann erneut ins Visier unseriöser Rückholanbieter geraten.

Angebliche Blockchain-Ermittler versprechen dann, eingefrorene Gelder gegen Vorauszahlung freizugeben.

Ich empfehle, solche Angebote unabhängig überprüfen zu lassen und keine weiteren Gebühren zu überweisen. Auch vermeintliche Behördenkontakte sollten über offizielle Kontaktwege verifiziert werden.

Tradesired rechtlich prüfen lassen – bevor weitere Zeit verloren geht

Wer bei tradesired.com investiert hat oder mit tradesired-advisor.com in Kontakt stand, sollte jetzt strukturiert handeln.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über anlagebetrug.de biete ich Betroffenen eine kostenfreie Ersteinschätzung an.

Dabei können der konkrete Sachverhalt, Zahlungswege, verfügbare Beweise und mögliche rechtliche Ansprüche geprüft werden.

Entscheidend ist nicht allein, ob ein Betrugsverdacht besteht, sondern welche Verantwortlichen identifizierbar sind und welche Maßnahmen tatsächlich Aussicht auf Erfolg haben.