Trustexchangetrade problematisch? Anwalt WEHRMANN hilft Betroffenen! FINMA-Warnung, fragwürdige Renditen und eine auffällige Firmennummer
Trustexchangetrade (trustexchangetrade.com) steht seit dem 26. Oktober 2026 auf der Warnliste der Schweizer Finanzmarktaufsicht FINMA. Besonders auffällig sind die beworbenen Tagesrenditen, die behauptete Verbindung zum britischen Versicherungskonzern Aviva und eine Handelsregisternummer, die zu einer anderen Gesellschaft gehört.
Wer investiert hat, sollte Nachzahlungen stoppen und seine Zahlungswege sichern. Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Über anlagebetrug.de biete ich eine kostenfreie Ersteinschätzung an.
Trustexchangetrade: Was die FINMA tatsächlich festgestellt hat
Die FINMA führt trustexchangetrade.com mit der angegebenen Anschrift Brunnenstrasse 94, 3373 Röthenbach bei Herzogenbuchsee, auf ihrer Warnliste.
Als Handelsregisterstatus vermerkt sie ausdrücklich: kein Eintrag.
Das ist ein konkreter aufsichtsrechtlicher Warnhinweis, jedoch kein strafgerichtlicher Betrugsnachweis. Ich empfehle, den Eintrag zusammen mit den eigenen Vertragsunterlagen zu dokumentieren.
Die Aviva-Behauptung und eine bemerkenswerte Registernummer
Trustexchangetrade bezeichnet sich auf seiner Internetseite als Tochtergesellschaft von Aviva und nennt die britische Unternehmensnummer 07680828.
Diese Nummer gehört laut britischem Companies House jedoch zur Aviva Investors Commercial Assets GP Limited.
Eine Verbindung dieser Gesellschaft zum Betreiber von trustexchangetrade.com ist damit keineswegs nachgewiesen. Ich rate, die Behauptung nicht als Legitimitätsnachweis zu akzeptieren.
Zwei Prozent täglich: Was die Werbung verschweigt
Die Internetseite bewirbt mehrere Anlagepläne mit zwei Prozent täglicher Rendite. Ein weiterer Tarif stellt sogar ein Prozent pro Stunde in Aussicht.
Solche Angaben verlangen eine besonders kritische Prüfung.
Ich empfehle, die Tarifbeschreibungen vollständig zu sichern. Entscheidend ist, ob Renditen garantiert erscheinen, obwohl Handelsverluste grundsätzlich möglich sind.
Der Fall William Bennington: Gefälschte Auszüge statt Devisenhandel
Im September 2024 wurde der US-Amerikaner William Bennington wegen Anlagebetrugs zu 51 Monaten Haft verurteilt.
Er hatte eine angeblich erfolgreiche Devisenhandelsstrategie beworben, eine falsche Internetseite eingerichtet und erfundene Monatsabrechnungen verwendet.
Die Parallele ist das Beweisproblem: Auch bei Trustexchangetrade sollten Anleger nicht allein auf digitale Gewinnanzeigen vertrauen.
Trustexchangetrade Auszahlung: Wo die Beweiskette beginnt
Eine behauptete Sofortauszahlung ist wertlos, wenn tatsächlich kein Geld eingeht.
Ich rate, jeden Auszahlungsantrag mit Datum, Betrag und Bearbeitungsstatus festzuhalten.
Falls zusätzliche Steuern, Freischaltungsgebühren oder Identitätsnachweise verlangt werden, sollten Betroffene weder ungeprüft bezahlen noch weitere sensible Dokumente übermitteln.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Was Sie jetzt sofort tun sollten
Bei Verdacht auf Investmentbetrug empfehle ich:
- Weitere Einzahlungen unverzüglich stoppen.
- Renditeversprechen und Tarifseiten sichern.
- Auszahlungsversuche vollständig dokumentieren.
- E-Mails, Chats und Telefonnummern aufbewahren.
- Bank oder Kreditkartenanbieter sofort kontaktieren.
- Wallet-Adressen und Krypto-Transaktions-Hashes erfassen.
- Fernwartungszugänge sperren und Passwörter ändern.
- Strafanzeige und rechtliche Ansprüche prüfen lassen.
Erstellen Sie eine chronologische Übersicht sämtlicher Geldbewegungen.
Ein New Yorker Fall zeigt, wie Handelsstrategien erfunden werden
Im März 2026 bekannte sich der Investmentmanager Solomon Lichtenstein in den USA des Wertpapierbetrugs schuldig.
Er hatte Anlegern erfolgreiche Handels- und Risikostrategien vorgespiegelt, tatsächlich aber nur einen Teil der eingeworbenen Millionenbeträge investiert.
Ich würde bei trustexchangetrade.com deshalb konkrete Nachweise verlangen, wo und durch wen Kundengelder tatsächlich angelegt wurden.
Trustexchangetrade Geld zurück: Der Zahlungsweg entscheidet
Bei Banküberweisungen prüfe ich mögliche Rückrufmaßnahmen und die Identität des Empfängers.
Bei Kreditkartenzahlungen können Reklamationsverfahren relevant sein. Kryptowährungen lassen sich anhand von Wallet-Adressen und Transaktions-Hashes technisch verfolgen.
Weder ein Überweisungsrückruf noch eine Blockchain-Analyse garantiert eine Erstattung.
Der Fall Paolo Roberto Flores: Gewinnmeldungen per Nachricht
Im Oktober 2024 gestand Paolo Roberto Flores vor einem US-Gericht, Anleger um mehr als vier Millionen Dollar betrogen zu haben.
Er hatte ihnen wiederholt Nachrichten über angebliche Kryptohandelsgewinne geschickt und tatsächliche Verluste verschleiert.
Deshalb empfehle ich, bei Trustexchangetrade sämtliche persönlichen Renditezusagen und Nachrichten unverändert aufzubewahren.
Welche Ansprüche bei Trustexchangetrade bestehen könnten
Bei nachgewiesener vorsätzlicher Täuschung prüfe ich Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB.
Dafür müssen Täuschung, Schaden, Ursachenzusammenhang und Verantwortlichkeit nachgewiesen werden.
Die FINMA-Warnung und die widersprüchliche Firmenzuordnung sind wichtige Ermittlungsansätze, ersetzen aber keine individuelle Beweisführung.
Vorsicht vor angeblichen Rückholunternehmen
Nach einem Anlageverlust melden sich möglicherweise angebliche Blockchain-Ermittler oder Behördenvertreter.
Sie behaupten, Gelder bereits gefunden zu haben, verlangen jedoch Vorauszahlungen.
Ich warne vor solchen Recovery Scams. Geben Sie keine Wallet-Zugangsdaten heraus und bezahlen Sie keine unbelegten Freigabegebühren.
Trustexchangetrade: Meine kostenfreie Ersteinschätzung
Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht prüfe ich bei Trustexchangetrade die FINMA-Warnung, Betreiberbehauptungen, Zahlungswege und möglichen Schadensersatzansprüche.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Ich empfehle, Zahlungsbelege, Auszahlungsanträge und die vollständige Kommunikation bereitzuhalten. Daraus lassen sich konkrete rechtliche Schritte und mögliche Rückforderungswege beurteilen – ohne Erfolgsgarantien.