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Geld zurück nach Anlagebetrug?

vendis-solutions.de: Job-Scamming-Verdacht – zwei Domains, ein echter Firmenname und eine entscheidende Frage

Veröffentlicht am 06.11.2026 –

Eine Internetseite präsentiert sich als Softwareentwicklungsunternehmen. Der Name klingt professionell, die technische Beschreibung nach einem seriösen IT-Dienstleister. Doch wer über vendis-solutions.de ein Jobangebot erhält, sollte genauer hinsehen: Die österreichische Watchlist Internet führt die Domain seit dem 15. Oktober 2026 als betrügerisches Jobangebot.

Besonders bemerkenswert ist, dass bereits drei Tage zuvor eine nahezu gleichlautende Adresse auf der Warnliste erschien: vendis-solutions.net.

Ich rate Bewerbern, beide Adressen getrennt zu dokumentieren. Wer bereits persönliche Daten oder Geld übermittelt hat, kann über anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Was der Direktaufruf von vendis-solutions.de zeigt

Bei meiner Überprüfung am 6. November 2026 ließ sich die Domain sowohl über HTTPS als auch über HTTP aufrufen.

Der Server lieferte einen Internetauftritt mit dem Titel „Vendis Development Services – Softwareentwicklung“. Allerdings waren die eigentlichen Seiteninhalte beim direkten Abruf nicht vollständig auslesbar.

Ein konkretes Bewerbungsformular, Stellenangebot oder Impressum konnte ich deshalb nicht zuverlässig überprüfen.

Öffentlich dokumentierte Seiteninformationen beschreiben das Angebot als Auftragsentwicklung für verbundene Unternehmen: Analyse, Design, Implementierung, Tests, Wartung und technischer Betriebssupport.

Ob die Website tatsächlich entsprechende Dienstleistungen erbringt, bleibt offen.

Die zweite Vendis-Domain ist kein Zufallsdetail

Watchlist Internet warnte bereits am 12. Oktober 2026 vor vendis-solutions.net. Am 15. Oktober folgte die Warnung vor der deutschen Domain.

Eine unabhängige technische Analyse stellte fest, dass die Seitenstrukturen beider Internetangebote übereinstimmen.

Das ist ein konkreter Zusammenhang zwischen den Auftritten, beweist allerdings noch nicht, dass dieselbe Person beide Domains betreibt.

Ich empfehle Betroffenen, genau festzuhalten, über welche Adresse sie kontaktiert wurden. Für Ermittlungen können unterschiedliche Domains verschiedene technische Spuren liefern.

Vendis Development Services GmbH existiert tatsächlich

Die Recherche führt zu einer realen Gesellschaft: der Vendis Development Services GmbH in Berlin.

Sie wurde am 10. September 2025 beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 279085 eingetragen.

Als Geschäftsanschrift ist Neue Schönhauser Straße 2, 10178 Berlin, bei der Expedite Ventures GmbH verzeichnet.

Geschäftsführer sind Sebastian Deutsch und Thomas Friedrich Witt.

Der eingetragene Unternehmensgegenstand betrifft Softwareentwicklung für verbundene Unternehmen, einschließlich Analyse, Implementierung, Tests und Wartung.

Diese Formulierungen ähneln auffällig der Beschreibung von vendis-solutions.de.

Wird die Identität der Berliner GmbH missbraucht?

Die Übereinstimmung zwischen Websitebeschreibung und Handelsregistereintrag verdient besondere Aufmerksamkeit.

Ein Registereintrag beweist jedoch lediglich, dass die Gesellschaft existiert. Er belegt nicht, wer eine bestimmte Domain registriert oder kontrolliert.

Eine bestätigte Autorisierung von vendis-solutions.de durch die Berliner GmbH konnte ich nicht feststellen.

Ebenso wenig liegt mir eine eindeutige Erklärung der Gesellschaft vor, wonach ihre Identität missbraucht wurde.

Ein möglicher Unternehmensidentitätsdiebstahl ist daher zu prüfen, aber nicht abschließend nachgewiesen.

Bewerber sollten die tatsächliche Gesellschaft ausschließlich über unabhängig recherchierte Kontaktdaten ansprechen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
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Die technische Spur beginnt im September

Nach öffentlich dokumentierten Domaininformationen wurde vendis-solutions.de am 19. September 2026 registriert.

Damit bestand die Internetadresse zum Zeitpunkt der Watchlist-Warnung erst wenige Wochen.

Eine Sicherheitsanalyse vom 23. Oktober bewertete die Domain mit 25 von 100 Vertrauenspunkten und verwies insbesondere auf ihr junges Alter.

Andere automatisierte Dienste kamen teilweise zu abweichenden Bewertungen.

Solche Punktzahlen sind keine gerichtsfesten Betrugsnachweise. Die konkrete Warnung von Watchlist Internet ist wesentlich aussagekräftiger.

Wie aus Softwaretests ein gefährlicher Nebenjob werden kann

Bei betrügerischen Homeoffice-Angeboten werden Bewerber häufig mit angeblichen Testaufgaben, Datenerfassung oder digitalen Qualitätsprüfungen angeworben.

Später können Anweisungen folgen, ein Bankkonto zu eröffnen, Identitätsverfahren durchzuführen oder fremde Gelder weiterzuleiten.

Eine weitere Variante ist der Task-Scam: Angebliche Provisionen werden angezeigt, ihre Auszahlung jedoch von vorherigen Einzahlungen abhängig gemacht.

Dass diese konkreten Methoden auf vendis-solutions.de eingesetzt wurden, konnte ich nicht unabhängig nachweisen.

Angesichts der öffentlichen Warnung sollten entsprechende Aufforderungen dennoch sofort als Risikosignal behandelt werden.

Was Sie jetzt sofort tun sollten

Bei Kontakt mit vendis-solutions.de empfehle ich:

  1. Bewerbung unterbrechen: Keine weiteren Dokumente oder persönlichen Daten versenden.
  2. Domain exakt notieren: Zwischen der deutschen und der .net-Adresse unterscheiden.
  3. Nachrichten sichern: E-Mails, Messenger-Chats und Stellenanzeigen vollständig archivieren.
  4. Bank informieren: Verdächtige Zahlungen oder Kontoeröffnungen unverzüglich melden.
  5. Keine Testüberweisungen durchführen: Auch nicht für angebliche Softwareprüfungen.
  6. Zugänge schützen: Passwörter ändern und Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren.
  7. Strafanzeige prüfen: Besonders bei Identitätsmissbrauch oder Vermögensschäden.

Wer bereits Gelder Dritter erhalten hat, sollte vor weiteren Transaktionen mögliche strafrechtliche Risiken anwaltlich klären lassen.

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?

Bei nachgewiesener betrügerischer Täuschung können Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB entstehen.

Bei nicht autorisierten Zahlungen ist § 675u BGB zu prüfen. Selbst freigegebene Überweisungen unterliegen anderen Voraussetzungen.

Bei rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten kann unter den gesetzlichen Bedingungen Art. 82 DSGVO einschlägig sein.

Die echte Berliner GmbH haftet nicht automatisch für Handlungen unbekannter Websitebetreiber.

Ich warne außerdem vor Recovery-Scams: Angebliche Rückholunternehmen verlangen häufig weitere Gebühren.

vendis-solutions.de: Anwaltliche Prüfung für Betroffene

Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, prüfe bei verdächtigen Jobangeboten mögliche Identitätsmissbräuche, Zahlungswege und rechtliche Ansprüche.

Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Dabei untersuche ich insbesondere Bewerbungsunterlagen, Kontaktpersonen, mögliche Banktransaktionen und die Zuordnung der verwendeten Domains.

Bei vendis-solutions.de ist entscheidend, die tatsächlich existierende GmbH von den bislang nicht eindeutig identifizierten Verantwortlichen der gewarnten Internetangebote zu unterscheiden.