westphal-partner.com: Fake-Kanzlei unter Verdacht – zehn Anwaltsprofile, wechselnde Telefonnummern und mögliche Identitätsfälschung
Ein Insolvenzverwalter bietet hochwertige Waren aus einer Firmenpleite an. Der Käufer recherchiert den Absender und entdeckt eine professionell gestaltete Düsseldorfer Kanzleiwebsite. Zehn angebliche Rechtsanwälte, sieben Fachanwaltstitel und mehr als 650 Verfahren sollen Vertrauen schaffen.
Doch westphal-partner.com steht seit dem 2. Oktober 2026 auf der Warnliste von Watchlist Internet Österreich. Ich habe die Domain unmittelbar aufgerufen und das Impressum sowie die Teamseite untersucht. Die veröffentlichten Kanzleiangaben sollten keinesfalls ungeprüft übernommen werden.
Der erste auffällige Punkt: Zwei Telefonnummern für dieselbe Kanzlei
westphal-partner.com ist erreichbar. Beim Vergleich abrufbarer Websitefassungen fällt eine Besonderheit auf: Im Impressum erscheint teilweise die Telefonnummer 0211 96294023, in einer anderen Fassung 0211 86942567.
Beide Nummern werden derselben angeblichen Kanzlei zugeordnet.
Das beweist für sich genommen keinen Betrug. Angesichts der Warnlisteneintragung sollten Betroffene jedoch klären, welche Kontaktdaten tatsächlich autorisiert sind.
Ich empfehle, sämtliche Rufnummern aus verdächtigen E-Mails und Rechnungen zu sichern, statt darüber ungeprüft Kontakt aufzunehmen.
Westphal & Partner: Was das Impressum behauptet
Der Internetauftritt bezeichnet den Anbieter als „Westphal & Partner Rechtsanwälte PartG mbB“.
Angegeben werden die Berliner Allee 12, 40212 Düsseldorf, das Partnerschaftsregister PR 1219 beim Amtsgericht Essen und die Umsatzsteuer-ID DE372387332.
Als geschäftsführender Partner wird Adrian Westphal genannt. Weitere angeblich vertretungsberechtigte Partner sind Agathe Schwarz, Thomas Arnold, Max Weiß, Emilie Körner, Eugen Kurz-Hanke und Franz-Josef Paul.
Ich rate, die Partnerschaft und ihre Vertretungsverhältnisse unmittelbar im amtlichen Register zu überprüfen. Eine Registernummer auf westphal-partner.com beweist keine Berechtigung zur Nutzung dieser Angaben.
Adrian Westphal und Thomas Arnold: Angebliche Kanzleigründer seit 2011
Nach der Selbstdarstellung sollen Adrian Westphal und Thomas Arnold die Kanzlei 2011 gegründet haben.
Adrian Westphal wird als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht und Insolvenzverwalter präsentiert. Thomas Arnold soll ebenfalls Insolvenzverwalter sein.
Eine unabhängige Bestätigung dieser konkreten Kanzleigründung und der behaupteten Düsseldorfer Partnerschaft konnte ich nicht feststellen.
Bei einem möglichen Identitätsmissbrauch ist besondere Zurückhaltung geboten: Tatsächlich existierende Rechtsanwälte namens Adrian Westphal oder Thomas Arnold wären nicht allein wegen einer Namensgleichheit für westphal-partner.com verantwortlich.
Acht weitere Berufsträger auf der Teamseite
Neben Adrian Westphal und Thomas Arnold nennt westphal-partner.com Agathe Schwarz, Max Weiß, Emilie Körner, Eugen Kurz-Hanke, Franz-Josef Paul, Heike Haase, Marlene Meister und Prof. Dr. Marlis Breuer.
Die Profile decken Insolvenzverwaltung, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Bankrecht und Restrukturierung ab.
Auffällig ist die organisatorische Breite: Die Website behauptet sieben Fachanwaltstitel und feste Ansprechpartner für nahezu jeden insolvenzrechtlichen Teilbereich.
Ich empfehle, sämtliche angeblichen Rechtsanwälte einzeln im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis zu überprüfen. Auch mögliche Namensvetter dürfen nicht mit unbekannten Domainbetreibern verwechselt werden.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Angebliche Auszeichnungen und 650 Verfahren: Was lässt sich überprüfen?
Die Website wirbt mit einer Auszeichnung durch Handelsblatt und Best Lawyers für 2026.
Außerdem behauptet sie mehr als 650 begleitete Verfahren und regelmäßige Bestellungen durch Insolvenzgerichte in Düsseldorf, Duisburg, Wuppertal und Krefeld.
Solche Angaben können einen erheblichen Vertrauensvorschuss erzeugen.
Ich rate, behauptete Auszeichnungen bei den Herausgebern und konkrete Verwalterbestellungen anhand gerichtlicher Bekanntmachungen zu kontrollieren.
Die Website selbst ist kein unabhängiger Nachweis ihrer eigenen Erfolge.
Fake-Insolvenzverwalter: Warum echte Kanzleidaten besonders gefährlich sind
Die Wirtschaftsprüferkammer warnte im April 2026 vor gefälschten Insolvenzverwalterwebsites, auf denen Daten tatsächlich existierender Berufsträger verwendet werden.
Dabei übernehmen Betrüger Namen und Registerinformationen, verändern aber Telefonnummern oder E-Mail-Adressen.
Genau deshalb muss bei westphal-partner.com ein möglicher Identitätsmissbrauch ausdrücklich geprüft werden.
Die Warnung betrifft die Domain und nicht automatisch sämtliche dort genannten Personen.
Ob konkrete Identitäten echter Rechtsanwälte missbraucht wurden, konnte ich nicht abschließend bestätigen.
Goldbarren, Fahrzeuge und Lagerbestände aus angeblicher Insolvenzmasse
Fake-Insolvenzkanzleien bieten häufig Gold, Fahrzeuge, Maschinen oder umfangreiche Warenbestände unter Marktpreis an.
Die Täter versenden professionelle Kataloge und manchmal gefälschte Gerichtsbeschlüsse.
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg warnte 2026 ausdrücklich vor dieser Vorgehensweise.
Ich empfehle, vor einem Kauf über westphal-partner.com zunächst den Schuldner, das Insolvenzgericht und das Aktenzeichen zu ermitteln.
Nach § 56 InsO bestellt das Insolvenzgericht den Insolvenzverwalter. Zusätzlich muss die Berechtigung zum konkreten Verkauf feststehen.
Ein tatsächlicher betrügerischer Goldverkauf über westphal-partner.com ist nicht unabhängig belegt.
Die zweite Gefahr: Angebliche Rechtsberatung und falsche Forderungen
Gefälschte Kanzleien nutzen ihre Internetauftritte nicht ausschließlich für Warenverkäufe.
Sie können auch fingierte Abmahnungen versenden, angebliche Erbschaften vermitteln oder die Rückholung verlorener Kryptowährungen versprechen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer warnt ausdrücklich vor solchen Zahlungsaufforderungen.
Bei Kontakt mit westphal-partner.com empfehle ich deshalb, weder Vorschüsse zu leisten noch Ausweiskopien zu übermitteln, bevor die Identität des Absenders feststeht.
Was ich Betroffenen bei westphal-partner.com empfehle
Wer bereits kontaktiert wurde, sollte:
- Weitere Zahlungen sofort aussetzen.
- E-Mails einschließlich vollständiger Kopfzeilen sichern.
- Rechnungen, Warenkataloge und Kontodaten aufbewahren.
- Die unterschiedlichen Telefonnummern dokumentieren.
- Adrian Westphal und die angeblichen Partner amtlich überprüfen.
- Das behauptete Partnerschaftsregister PR 1219 kontrollieren.
- Insolvenzverfahren und Verwalterbestellungen unabhängig bestätigen lassen.
- Bereits überwiesenes Geld sofort bei der Bank reklamieren und mögliche Ansprüche prüfen lassen.
westphal-partner.com: Kostenfreie Ersteinschätzung für Geschädigte
Bei nachgewiesener Täuschung kommen insbesondere Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB sowie § 826 BGB infrage.
Ich, Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht, prüfe Zahlungswege, Empfängerkonten, Beweise und rechtliche Handlungsmöglichkeiten.
Über anlagebetrug.de können Betroffene eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Dabei lege ich besonderen Wert auf die Unterscheidung zwischen den unbekannten Verantwortlichen der gewarnten Domain westphal-partner.com und möglicherweise tatsächlich existierenden Rechtsanwälten, deren Namen oder berufliche Identitäten missbraucht worden sein könnten.
