Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Agi Finance SA (agifinanz.com): Festgeldbetrug? Verdacht auf Namensmissbrauch und Identitätsdiebstahl – Erfahrungen und Auszahlung

Veröffentlicht am 08.10.2026 –

Bei einem möglichen Festgeldbetrug stellt sich nicht nur die Frage, ob der vermeintliche Anbieter noch erreichbar ist. Juristisch kann wesentlich interessanter sein, wer das Geld tatsächlich erhalten hat und welche weiteren Personen an der Täuschung beteiligt waren. Bei Agi Finance SA (agifinanz.com) würde ich deshalb den Fall nicht auf den Namen des Festgeldvermittlers reduzieren.

Gerade wenn der Vertragspartner unklar oder eine Gesellschaft nicht greifbar ist, können andere zivilrechtliche Anspruchsgrundlagen in den Vordergrund rücken. Wer bei Agi Finance SA (agifinanz.com) Geld investiert hat, kann mir seinen Fall über anlagebetrug.de übermitteln und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich mit Anlagebetrug und der Rückverfolgung entsprechender Ansprüche.

Der tatsächliche Geldempfänger kann rechtlich wichtiger sein als der Vermittler

Bei einer Festgeldanlage erwarten Anleger normalerweise, dass ihre Zahlung einem bestimmten Anlagezweck dient. Wird das Kapital jedoch ohne wirksamen Rechtsgrund von einer anderen Person oder Gesellschaft vereinnahmt, kann das Bereicherungsrecht relevant werden.

Nach § 812 Abs. 1 BGB muss grundsätzlich herausgeben, wer durch die Leistung eines anderen auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat. Ein Herausgabeanspruch kann auch entstehen, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit der Zahlung bezweckte Erfolg nicht eintritt.

Bei einem mutmaßlichen Festgeldbetrug kann das eine entscheidende Perspektive eröffnen. Nicht nur die Werbeaussagen zählen, sondern die konkrete Frage: Auf wessen Vermögen hat sich die Überweisung ausgewirkt?

Agi Finance SA (agifinanz.com): § 812 BGB kann einen anderen Ansatz als Schadensersatz eröffnen

Ein Bereicherungsanspruch funktioniert rechtlich anders als ein klassischer Schadensersatzanspruch.

Angenommen, ein Anleger zahlt 70.000 Euro, weil ihm eine zwölfmonatige Festgeldanlage versprochen wird. Der Betrag landet tatsächlich bei einer Gesellschaft, mit der der Anleger überhaupt keinen wirksamen Anlagevertrag geschlossen hat.

Dann kann bei Agi Finance SA (agifinanz.com) zu prüfen sein, ob diese Gesellschaft den Geldbetrag ohne rechtlichen Grund erhalten hat.

Das bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden kann. Empfänger, Zahlungsgrund und Vertragskonstruktion müssen exakt untersucht werden. Gerade bei komplexen Vermittlungsmodellen kann jedoch entscheidend sein, den tatsächlichen Zahlungsempfänger nicht vorschnell mit dem behaupteten Vertragspartner gleichzusetzen.

Was passiert, wenn der Empfänger das Geld bereits weitergegeben hat?

Diese Frage ist bei Anlagebetrug besonders wichtig.

Nach § 818 Abs. 2 BGB kann an die Stelle der Herausgabe ein Wertersatz treten, wenn die ursprüngliche Herausgabe nicht möglich ist. Gleichzeitig bestimmt § 818 Abs. 3 BGB, dass die Verpflichtung grundsätzlich ausgeschlossen sein kann, soweit der Empfänger nicht mehr bereichert ist.

Deshalb kann bei Agi Finance SA (agifinanz.com) die Rolle des Zahlungsempfängers genauer untersucht werden.

Hat er das Geld selbst verbraucht? Hat er es weitergeleitet? Hat er dafür etwas erhalten? War ihm bekannt, warum das Kapital einging?

Diese Fragen sind keineswegs nebensächlich. Sie können darüber entscheiden, wie ein möglicher Bereicherungsanspruch rechtlich bewertet wird.

Agi Finance SA (agifinanz.com): Kenntnis des Empfängers kann die Haftung verschärfen

Besonders relevant wird § 819 BGB.

Kennt ein Empfänger den fehlenden rechtlichen Grund für eine Zahlung oder erfährt er später davon, verschärft sich seine Haftung. Das Gesetz behandelt ihn ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich so, als wäre der Anspruch bereits rechtshängig. Auch bei einer Annahme, die gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt, sieht § 819 BGB eine verschärfte Haftung vor.

Für einen Fall mit Agi Finance SA (agifinanz.com) kann deshalb von Bedeutung sein, was der Kontoinhaber wusste.

Ein Beispiel: Auf einem Geschäftskonto gehen innerhalb weniger Wochen Zahlungen von 30 Anlegern ein, jeweils mit Verwendungszwecken wie „Festgeld 12 Monate“ oder „Festgeldanlage Kundennummer“. Gleichzeitig betreibt das Unternehmen selbst gar kein entsprechendes Anlagegeschäft.

Solche Umstände könnten für die Frage relevant werden, ob der Empfänger tatsächlich gutgläubig von einer normalen Zahlung ausgehen durfte.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
  • 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
  • 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
  • 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.

Vorsätzliche Schädigung eröffnet eine weitere Anspruchsebene

Neben dem Bereicherungsrecht kann bei nachweislich vorsätzlichem Verhalten das Deliktsrecht eine Rolle spielen.

§ 826 BGB verpflichtet denjenigen zum Schadensersatz, der einem anderen vorsätzlich und in sittenwidriger Weise Schaden zufügt.

Bei Agi Finance SA (agifinanz.com) müsste hierfür konkret nachgewiesen werden, welche Person welche Handlung vorgenommen hat und mit welchem Wissen beziehungsweise Vorsatz sie handelte.

Denkbar wäre beispielsweise eine Person, die wissentlich falsche Festgeldverträge erstellt, obwohl ihr bekannt ist, dass überhaupt keine Geldanlage erfolgt. Auch bewusst falsche Erklärungen über einen tatsächlich nicht vorhandenen Vertrag können in einem solchen Gesamtzusammenhang rechtlich relevant werden.

Entscheidend bleibt stets der individuelle Nachweis. Eine bloße Vermutung reicht für eine persönliche Haftung nicht aus.

Agi Finance SA (agifinanz.com): Mehrere Beteiligte können gemeinsam haften

Professioneller Anlagebetrug muss nicht von einer einzelnen Person organisiert werden.

Das Bürgerliche Gesetzbuch berücksichtigt ausdrücklich Fälle, in denen mehrere Beteiligte zusammenwirken. Nach § 830 Abs. 1 BGB ist grundsätzlich jeder verantwortlich, wenn mehrere Personen gemeinschaftlich durch eine unerlaubte Handlung einen Schaden verursachen. Anstifter und Gehilfen werden nach Absatz 2 Mittätern gleichgestellt.

Bei Agi Finance SA (agifinanz.com) kann deshalb interessant werden, ob sich unterschiedliche Rollen erkennen lassen: Wer stellte falsche Tatsachen dar? Wer nahm Zahlungen entgegen? Wer organisierte die Kommunikation? Wer stellte Vertragsunterlagen bereit?

Sind mehrere Personen für einen deliktisch verursachten Schaden verantwortlich, bestimmt § 840 Abs. 1 BGB, dass sie grundsätzlich als Gesamtschuldner haften.

Vereinfacht bedeutet das: Ein Geschädigter muss bei mehreren haftenden Personen nicht zwingend jeden Beteiligten nur auf dessen rechnerischen Anteil in Anspruch nehmen. Ob eine solche Gesamtschuld im konkreten Fall besteht, setzt allerdings voraus, dass die Haftung jeder einzelnen Person rechtlich begründet werden kann.

Auch der Gerichtsstand kann bei Anlagebetrug entscheidend werden

Internationale Internetangebote erwecken schnell den Eindruck, Ansprüche könnten ausschließlich irgendwo im Ausland verfolgt werden. Das ist nicht in jedem Fall richtig.

Für Klagen aus unerlaubten Handlungen sieht § 32 ZPO einen besonderen Gerichtsstand an dem Ort vor, an dem die unerlaubte Handlung begangen wurde. Welche Gerichte bei einem grenzüberschreitenden Sachverhalt tatsächlich zuständig sind, hängt allerdings von weiteren Umständen und gegebenenfalls europäischem beziehungsweise internationalem Recht ab.

Bei Agi Finance SA (agifinanz.com) gehört daher auch die Zuständigkeitsfrage in die juristische Prüfung. Der angebliche Firmensitz allein entscheidet nicht zwingend darüber, wo Ansprüche verfolgt werden können.

Für mich steht bei solchen Fällen deshalb eine Frage im Mittelpunkt: Welche konkrete Person oder Gesellschaft lässt sich mit welchem Anspruch verbinden?

Wer im Zusammenhang mit Agi Finance SA (agifinanz.com) einen Festgeldbetrug vermutet, kann mir insbesondere Vertragsunterlagen, Angaben zu Zahlungsempfängern und die Namen beteiligter Personen über anlagebetrug.de übermitteln. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, ob neben Ansprüchen gegen den vermeintlichen Anbieter auch bereicherungsrechtliche oder deliktische Ansätze gegenüber weiteren Beteiligten näher untersucht werden sollten.

Hinweis zu Horizon Investment Sa: In der zugrunde liegenden Übersicht ist dieser Fall als Namensmissbrauch beziehungsweise Identitätsmissbrauch gekennzeichnet. Demnach soll der Name eines tatsächlich existierenden Unternehmens unbefugt verwendet worden sein; die Vorwürfe richten sich nicht ohne Weiteres gegen das echte Unternehmen. Die konkrete Zuordnung und die Umstände sollten unabhängig überprüft werden.