BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) – Auszahlung problematisch? Anwalt erläutert Prüfwege
Nicht jede Kontoverbindung, auf die Geld überwiesen werden kann, ist automatisch ein Festgeldkonto bei einer Bank. Genau diese Unterscheidung halte ich bei verdächtigen Anlageangeboten für besonders wichtig. Anleger sehen eine IBAN, einen Empfängernamen und möglicherweise sogar ein Online-Konto. Daraus entsteht schnell der Eindruck, das Kapital liege nun bei einem Kreditinstitut. Das kann jedoch zu kurz gedacht sein.
Bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) würde ich deshalb genauer prüfen, bei welcher Art von Finanzunternehmen das Geld tatsächlich gelandet ist. Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) investiert hat und Zweifel an der behaupteten Festgeldanlage entwickelt, kann mir den Sachverhalt über anlagebetrug.de übermitteln und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Eine IBAN beweist noch keine Festgeldanlage
Eine IBAN dient zunächst dazu, ein Zahlungskonto eindeutig zu identifizieren. Sie sagt aber allein noch nichts darüber aus, ob dort eine klassische Festgeldeinlage geführt wird.
Dieser Unterschied ist für meine Prüfung wesentlich.
Bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) würde ich deshalb nicht nur fragen, wohin überwiesen wurde. Mich interessiert auch, welche Institution hinter der Kontoverbindung steht und welche Funktion dieses Konto erfüllen sollte. Weitere im Zusammenhang mit diesem Angebot genannte Domains sind biventures-kundenportal.de, berlinventures.com. Ob sie tatsächlich demselben Betreiber zuzuordnen sind, sollte überprüft werden.
Handelte es sich tatsächlich um ein Konto bei der behaupteten Anlagebank? Oder wurde zunächst auf ein Zahlungskonto bei einem anderen Finanzdienstleister überwiesen?
Für Anleger kann beides äußerlich ähnlich wirken. Wirtschaftlich und rechtlich handelt es sich jedoch nicht zwangsläufig um dasselbe.
BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de): Bank oder Zahlungsinstitut – wo liegt der Unterschied?
Im modernen Zahlungsverkehr treten neben klassischen Banken zahlreiche weitere Dienstleister auf. Dazu gehören beispielsweise Zahlungsinstitute oder Anbieter elektronischer Zahlungslösungen.
Solche Unternehmen können Zahlungsverkehr ermöglichen und Kontoverbindungen bereitstellen. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass sie klassische Festgeldeinlagen anbieten. Auch die Domain biventures-kundenportal.de sollte bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Wenn BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) mit einem bestimmten Kreditinstitut wirbt, die tatsächliche Zahlung jedoch über eine völlig andere Institution abgewickelt wird, möchte ich deren Rolle verstehen.
Ist diese Stelle lediglich technischer Zahlungsdienstleister? Soll sie Geld weiterleiten? Oder verbleibt das Kapital dort?
Der genaue Aufbau sollte sich anhand der Vertragsunterlagen erklären lassen und nicht erst nachträglich durch komplizierte Erläuterungen des Vermittlers.
Was ist E-Geld – und warum kann das bei Festgeld wichtig sein?
Ein weiterer Begriff, den Anleger selten mit Festgeld verbinden, ist E-Geld.
Elektronisches Geld dient vereinfacht gesprochen dem Zahlungsverkehr. Das ist etwas anderes als eine klassische verzinste Bankeinlage mit fester Laufzeit.
Bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) würde ich deshalb aufmerksam werden, wenn Unterlagen oder Kontodaten darauf hindeuten, dass Geld zunächst über einen E-Geld-Anbieter geführt wird. Auch die Domain berlinventures.com sollte bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Warum ist dieser Zwischenschritt erforderlich? Wann soll daraus die eigentliche Festgeldanlage entstehen? Bei welcher Bank befindet sich anschließend das Kapital?
Solange diese Fragen offenbleiben, sollte ein angezeigtes Guthaben nicht automatisch mit einem bestehenden Festgeldkonto gleichgesetzt werden.
BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) Festgeld: Wem ist das Konto tatsächlich zugeordnet?
Auch die Kontoinhaberschaft kann entscheidend sein.
Ein Anleger kann eine persönliche IBAN erhalten und dennoch missverstehen, welche rechtliche Stellung damit verbunden ist. Umgekehrt kann ein Anbieter erklären, jeder Kunde verfüge über ein „individuelles Anlagekonto“, obwohl tatsächlich nur eine interne Zuordnung innerhalb eines Zahlungssystems existiert.
Bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) würde ich deshalb genau prüfen, auf wessen Namen das verwendete Konto geführt wird.
Ist der Anleger selbst Kontoinhaber? Ist es die angebliche Anlagebank? Gehört das Konto dem Vermittler oder einem Zahlungsdienstleister?
Auch eine persönliche Referenznummer ersetzt nicht automatisch eine eigene Festgeldeinlage.
Für mich muss nachvollziehbar sein, wem das Kapital nach der Überweisung rechtlich zugeordnet wurde.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Ein Kunden-Dashboard kann eine Bankverbindung nur darstellen
Viele moderne Anbieter stellen Anlegern einen Onlinebereich zur Verfügung. Dort erscheinen Anlagebetrag, Laufzeit, Zinsen und aktueller Status.
Das wirkt sehr überzeugend.
Bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) würde ich trotzdem zwischen dem angezeigten Datenbestand und der tatsächlich bestehenden Forderung unterscheiden.
Ein Kundenportal kann Informationen darstellen, die aus einem internen System stammen. Die Anzeige „50.000 Euro Festgeld – aktiv“ beweist allein noch nicht, dass eine Bank diese Einlage tatsächlich in ihren Büchern führt.
Deshalb interessiert mich, woher die dargestellten Daten kommen.
Kann das angebliche Kreditinstitut sie bestätigen? Oder existiert der gesamte Vertragsstatus ausschließlich innerhalb der Plattform des Vermittlers?
BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de): Warum „persönliches Wallet“ nicht zu klassischem Festgeld passen muss
Manchmal verändert sich die Sprache eines Angebots nach der Einzahlung.
Zunächst ist von Festgeld die Rede. Später tauchen Begriffe wie Wallet, Balance, Funding Account oder Cash Account auf.
Bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) würde ich eine solche Entwicklung genau untersuchen.
Ein Wallet kann im Zusammenhang mit digitalen Vermögenswerten oder Zahlungssystemen sinnvoll sein. Für eine klassische Festgeldeinlage bei einer Bank ist es jedoch erklärungsbedürftig, wenn das Kapital plötzlich nur noch als „Wallet-Guthaben“ dargestellt wird.
Entscheidend ist nicht die Bezeichnung auf dem Bildschirm, sondern die zugrunde liegende rechtliche Beziehung.
Wo besteht die Forderung des Anlegers? Gegen wen richtet sie sich? Und welche Institution schuldet die Rückzahlung?
Auch ein eigener Name im Verwendungszweck schafft keine Einlage
Ein weiteres Detail kann Anlegern Sicherheit vermitteln: Im Verwendungszweck stehen der eigene Name, eine Kundennummer und der Hinweis „Festgeld“.
Das sieht eindeutig aus.
Trotzdem bestimmt der Verwendungszweck nicht allein, welche Art von Finanzgeschäft tatsächlich entsteht.
Bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) würde ich deshalb vermeiden, aus einer sorgfältig formulierten Zahlungsreferenz zu viel abzuleiten.
Ein Verwendungszweck kann helfen, eine Zahlung intern zuzuordnen. Er sagt jedoch nicht automatisch, dass das empfangende Unternehmen berechtigt oder verpflichtet ist, daraus eine Festgeldeinlage bei einer bestimmten Bank zu schaffen.
Entscheidend bleibt die tatsächliche Verbuchung.
Bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) trenne ich Zahlungsverkehr und Geldanlage konsequent
Gerade digitale Finanzangebote vermischen heute unterschiedliche technische Ebenen. Zahlungskonto, Zahlungsdienstleister, Wallet und Bankeinlage können für Anleger auf einer Oberfläche nahezu identisch aussehen.
Rechtlich können dahinter jedoch völlig verschiedene Konstruktionen stehen.
Bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) würde ich deshalb zunächst den Zahlungsweg und anschließend die behauptete Anlagebeziehung getrennt untersuchen. Ich möchte wissen, welche Institution das Geld entgegengenommen hat, in welcher Eigenschaft sie tätig wurde und ob anschließend tatsächlich eine Festgeldforderung gegenüber der genannten Bank entstanden ist.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) investiert hat und nicht sicher feststellen kann, ob das Geld bei einer Bank, einem Zahlungsdienstleister oder innerhalb einer anderen Zahlungsstruktur geführt wird, sollte die vorhandenen Konto- und Vertragsinformationen sorgfältig sichern.
Betroffene von BI Ventures / Berlin Ventures (bi-ventures.de) können mir ihre Unterlagen über anlagebetrug.de übermitteln und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern. Ich prüfe, welche Rolle die beteiligten Finanzunternehmen tatsächlich spielen und ob der behaupteten Festgeldanlage eine nachvollziehbare rechtliche und wirtschaftliche Struktur zugrunde liegt.