Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

ChainMinesCapital (chainminescapital.com) ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung?

Veröffentlicht am 09.10.2026 –

Ein Guthaben in Euro wirkt auf einer Trading-Plattform oft unspektakulär. Anleger achten eher auf Bitcoin, Ethereum oder andere Kryptowerte. Dabei kann gerade das nicht investierte Kundengeld rechtlich interessant sein. Wer bei ChainMinesCapital (chainminescapital.com) beispielsweise 25.000 Euro einzahlt, davon aber zunächst nur 10.000 Euro für Kryptokäufe verwendet, sollte wissen: Für die verbleibenden Kundengelder gelten unter MiCA konkrete Schutzvorgaben. Und selbst die Frage, wem zwischenzeitlich erwirtschaftete Bankzinsen gehören, ist inzwischen ausdrücklich geklärt.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wenn bei ChainMinesCapital (chainminescapital.com) Geld auf einem sogenannten Cash-Konto liegt, Zinsen unklar verbucht werden oder eine Auszahlung scheitert, können Betroffene ihre Unterlagen über anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung übermitteln.

Was passiert mit Euro-Guthaben bei ChainMinesCapital (chainminescapital.com)?

Artikel 70 MiCA beschäftigt sich nicht nur mit Kryptowerten. Die Vorschrift schützt auch Kundengelder, die ein Krypto-Dienstleister im Rahmen seines Geschäftsmodells entgegennimmt.

Solche Gelder dürfen grundsätzlich nicht für eigene Rechnung des Anbieters verwendet werden. Spätestens bis zum Ende des Geschäftstags nach ihrem Eingang müssen sie bei einem Kreditinstitut oder einer Zentralbank hinterlegt werden. Dabei muss das entsprechende Konto von Konten unterscheidbar sein, auf denen eigenes Geld des Krypto-Dienstleisters liegt.

Für ChainMinesCapital (chainminescapital.com) Erfahrungen kann deshalb relevant sein, ob ein Anbieter erklären kann, wo nicht investierte Kundengelder tatsächlich verwahrt werden.

Ein Dashboard-Eintrag „EUR Balance: 18.500“ beantwortet diese Frage noch nicht.

Wem gehören die Zinsen auf das Kundengeld?

Gerade hierzu gibt es eine bemerkenswerte aktuelle Klarstellung.

Die Europäische Kommission hat in einer am 18. Februar 2026 veröffentlichten Antwort erklärt, dass ein Krypto-Dienstleister Zinsen, die durch die vorgeschriebene Verwahrung von Kundengeldern bei einem Kreditinstitut entstehen, nicht für sich behalten darf. Diese Erträge stammen aus dem Geld des Kunden und müssen deshalb dem Kunden zugutekommen.

Das kann bei ChainMinesCapital (chainminescapital.com) wirtschaftlich durchaus relevant werden.

Angenommen, über viele Monate liegen größere Euro-Beträge von Kunden auf verzinsten Sammel- oder Sicherungskonten. Dann kann sich die Frage stellen, ob daraus Erträge entstanden sind und wie diese behandelt wurden.

ChainMinesCapital (chainminescapital.com) darf Kundengeld nicht zum eigenen Geschäftsmodell machen

Der Hintergrund der Vorschrift ist nachvollziehbar: Kundengeld soll abgesichert werden und nicht als Finanzierungsquelle für den Plattformbetreiber dienen.

Artikel 70 verlangt deshalb Schutzmechanismen, die Eigentumsrechte der Kunden sichern und verhindern sollen, dass deren Gelder für eigene Rechnung verwendet werden.

Problematisch wäre beispielsweise folgende Konstellation:

Ein Kunde überweist 50.000 Euro an ChainMinesCapital (chainminescapital.com). Davon werden lediglich 5.000 Euro tatsächlich für einen Kryptokauf eingesetzt. Die übrigen 45.000 Euro bleiben sechs Monate als angebliches „Liquiditätsguthaben“ bestehen. Gleichzeitig nutzt der Betreiber Kundengelder faktisch zur Finanzierung seines eigenen Geschäftsbetriebs.

Bei einem regulierten CASP wäre genau zu prüfen, ob dies mit den Anforderungen an die Verwahrung vereinbar ist.

Ein Tageslimit setzt einen klaren zeitlichen Rahmen

Interessant ist auch die Frist.

MiCA schreibt nicht lediglich vor, dass Kundengelder „irgendwann“ bei einer Bank liegen müssen. Die Hinterlegung hat grundsätzlich spätestens bis zum Ende des folgenden Geschäftstags zu erfolgen.

Wenn ChainMinesCapital (chainminescapital.com) also erklärt, Kundeneinzahlungen würden zunächst mehrere Wochen intern gehalten, bevor sie auf ein getrenntes Bankkonto gelangen, wäre diese Darstellung bei einem tatsächlich MiCA-pflichtigen Anbieter erklärungsbedürftig.

Dabei muss selbstverständlich berücksichtigt werden, welches Unternehmen konkret tätig ist und welche aufsichtsrechtliche Stellung es besitzt. Nicht jede Webseite mit Kryptowährungen fällt automatisch in identischer Weise unter sämtliche MiCA-Vorschriften.

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Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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„Wir zahlen keine Zinsen“ beantwortet nicht jede Frage

Ein Anbieter kann natürlich ein Produkt anbieten, bei dem Kunden keinen bestimmten Guthabenzins zugesagt bekommen.

Die neue EU-Klarstellung betrifft jedoch einen anderen Punkt: Entstehen Zinsen gerade deshalb, weil das Kundengeld gemäß Artikel 70 bei einem Kreditinstitut verwahrt wird, darf der CASP diese Erträge nach der veröffentlichten Auslegung nicht selbst vereinnahmen.

Bei ChainMinesCapital (chainminescapital.com) wäre deshalb zwischen zwei Aussagen zu unterscheiden.

„Wir garantieren keinen Guthabenzins“ ist etwas anderes als: „Sämtliche tatsächlich mit Ihrem Kundengeld erzielten Bankzinsen behalten wir für uns.“

Gerade bei größeren Beträgen können solche Unterschiede wirtschaftlich erheblich werden.

ChainMinesCapital (chainminescapital.com) und das vermeintliche „Zinskonto“

Eine andere Situation entsteht, wenn Anleger ausdrücklich mit einem verzinsten Cash-Konto gelockt werden.

Beispielsweise könnte ChainMinesCapital (chainminescapital.com) mit „6 Prozent sicherer Verzinsung auf nicht investiertes Kapital“ werben. Dann reicht die MiCA-Frage zur Verwahrung allein nicht mehr aus. Zusätzlich müsste untersucht werden, welches konkrete Produkt angeboten wird, wer Schuldner des Zinsversprechens ist und ob dadurch weitere finanzaufsichtsrechtliche Regelungen berührt werden.

Ein hoher versprochener Zins ist nicht automatisch ein Beleg für Anlagebetrug.

Er sollte aber wirtschaftlich erklärbar sein.

Wenn der Anbieter behauptet, eine gewöhnliche europäische Bank zahle auf täglich verfügbares Kundengeld dauerhaft außergewöhnlich hohe Zinsen, würde ich wissen wollen, welche Bank gemeint ist und wie die Erträge tatsächlich entstehen.

Nicht jedes Unternehmen fällt unter dieselbe Ausnahme

Artikel 70 enthält außerdem eine wichtige Differenzierung.

Die beschriebenen Absätze über Kundengelder und deren Hinterlegung gelten nicht in gleicher Weise für Krypto-Dienstleister, die selbst bereits als E-Geld-Institut, Zahlungsinstitut oder Kreditinstitut tätig sind. Für diese Unternehmen bestehen andere regulatorische Rahmenbedingungen.

Bei einer Prüfung von ChainMinesCapital (chainminescapital.com) ist deshalb die genaue Unternehmensform wichtig.

Es genügt nicht, pauschal von einer „Bank“, einer „Exchange“ oder einem „Broker“ zu sprechen. Entscheidend ist, welche juristische Person den Vertrag geschlossen hat und welche Erlaubnisse sie tatsächlich besitzt.

Auch Zahlungsdienste müssen sauber eingeordnet werden

MiCA erlaubt Krypto-Dienstleistern unter bestimmten Voraussetzungen, Zahlungsdienste rund um ihre Krypto-Angebote selbst oder über Dritte anzubieten. Der betreffende Zahlungsdienstleister muss dafür jedoch entsprechend autorisiert sein. Kunden müssen darüber informiert werden, wer diese Leistungen erbringt und welche Bedingungen gelten.

Bei ChainMinesCapital (chainminescapital.com) kann das etwa relevant werden, wenn Ein- und Auszahlungen über ein separates Zahlungsunternehmen abgewickelt werden.

Dann würde ich unterscheiden: Wer verwahrt das Kundengeld? Wer führt die Zahlung aus? Wer ist Vertragspartner für den Kryptohandel?

Gerade in komplexen Strukturen werden diese Rollen leicht vermischt.

Bei einer ChainMinesCapital (chainminescapital.com) Auszahlung sollte auch das Cash-Guthaben geprüft werden

Bei einem Verdacht auf ChainMinesCapital (chainminescapital.com) Betrug konzentrieren sich Betroffene häufig vollständig auf die Kryptotransaktionen. Dabei kann auch das verbliebene Fiat-Guthaben wichtige Hinweise liefern.

Sinnvoll sind insbesondere Kontoauszüge, Einzahlungsbelege, Angaben zum Cash-Konto, Informationen über Zinsen und Mitteilungen zur Verwahrung. Auch Änderungen bei den Bankverbindungen sollten dokumentiert werden.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich mit Anlagebetrug, Trading-Betrug, Broker-Betrug und Krypto-Betrug. Wer bei ChainMinesCapital (chainminescapital.com) nicht nachvollziehen kann, wo sein Euro-Guthaben verwahrt wird, wem entstandene Zinsen zugutekommen oder weshalb eine Auszahlung blockiert ist, kann mir die Unterlagen über anlagebetrug.de zukommen lassen. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich den konkreten Sachverhalt und mögliche rechtliche Ansatzpunkte.