Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Festgeld Anwalt: Wie Rechtsanwalt Martin Wehrmann Ansprüche, Ermittlungsakten und Bankenhaftung bei Festgeldbetrug prüft

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Ein Anwalt für Festgeldbetrug kann weit mehr tun, als eine Strafanzeige zu begleiten: Er kann Zahlungswege rechtlich aufarbeiten, Akteneinsicht beantragen, mögliche Ansprüche gegen Zahlungsempfänger und Banken untersuchen sowie außergerichtliche oder gerichtliche Maßnahmen zur Rückforderung vorbereiten. Ob eine Klage sinnvoll ist, hängt allerdings nicht nur davon ab, ob ein Betrug nachweisbar ist. Entscheidend sind die Identität des Anspruchsgegners, die Beweislage, die gesetzlichen Haftungsvoraussetzungen und die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Mein Tätigkeitsschwerpunkt umfasst Festgeldbetrugsfälle, Anlagebetrug und Finanzbetrug. Auf anlagebetrug.de beschäftige ich mich mit den rechtlichen Möglichkeiten geschädigter Anleger.

Meine Position ist eindeutig: Bei einem Festgeldbetrug darf die juristische Arbeit nicht mit der Feststellung enden, dass Kriminelle am Werk waren. Genau dort muss die eigentliche Untersuchung beginnen.

Denn zwischen einer verlorenen Überweisung und einem durchsetzbaren Zahlungsanspruch liegt häufig ein kompliziertes Geflecht aus Bankverbindungen, Zahlungsdienstleistern, Vermittlern und unterschiedlichen Rechtsordnungen.

Warum ist ein Festgeld-Anwalt mehr als ein Ansprechpartner für Schadensersatz?

Wer nach einem Anlagebetrug anwaltliche Hilfe sucht, möchte vor allem wissen, ob sein Geld zurückkommen kann.

Eine seriöse Antwort erfordert jedoch zunächst eine unbequeme Unterscheidung: Ein Anspruch kann rechtlich bestehen und wirtschaftlich trotzdem wertlos sein.

Ein Betrüger, dessen Identität unbekannt ist und dessen Vermögen längst verschwunden ist, mag eindeutig haften. Ein Urteil gegen ihn führt deshalb noch nicht zu einer Auszahlung.

Umgekehrt kann ein Beteiligter wirtschaftlich leistungsfähig sein, ohne dass ihm eine haftungsbegründende Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Daraus ergibt sich die zentrale anwaltliche Aufgabe: Nicht möglichst viele Personen verantwortlich machen, sondern diejenigen Ansprüche identifizieren, die tatsächlich begründet und durchsetzbar erscheinen.

Ich halte es für problematisch, wenn Geschädigten vorschnell eine vollständige Rückzahlung in Aussicht gestellt wird. Gerade im Finanzbetrug gehört eine nüchterne Bewertung der Prozessrisiken zur anwaltlichen Verantwortung.

Was verraten Ermittlungsakten über einen Festgeldbetrug?

Ein Festgeldvertrag erzählt zunächst nur die Geschichte, die der angebliche Anbieter präsentieren wollte.

Eine Ermittlungsakte kann dagegen eine ganz andere Geschichte enthalten.

Darin können sich beispielsweise Kontounterlagen, Auskünfte von Zahlungsdienstleistern, Aussagen weiterer Geschädigter, Sicherstellungsprotokolle oder Erkenntnisse über die Weiterleitung von Geldern befinden.

Solche Informationen sind für die zivilrechtliche Anspruchsprüfung potenziell wertvoll.

Akteneinsicht nach § 406e StPO

Für Geschädigte eines mutmaßlichen Betrugs ist insbesondere § 406e Strafprozessordnung (StPO) relevant.

Danach kann ein Rechtsanwalt für den Verletzten unter den gesetzlichen Voraussetzungen Einsicht in die Strafakten beantragen. Grundsätzlich ist ein berechtigtes Interesse darzulegen; in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen entfällt diese Voraussetzung.

Die Akteneinsicht ist jedoch kein uneingeschränktes Recht auf sofortige Herausgabe sämtlicher Ermittlungsergebnisse.

Sie kann insbesondere beschränkt oder versagt werden, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen anderer Personen entgegenstehen oder der Untersuchungszweck gefährdet würde.

Meine anwaltliche Bewertung: Akteneinsicht ist kein bloßer Formalismus. Richtig eingesetzt kann sie die Frage verändern, gegen wen sich eine Forderung überhaupt richten sollte.

Welche Informationen sind besonders interessant?

Bei der Auswertung kommt es unter anderem auf folgende Punkte an:

Nicht jede dieser Informationen wird in jeder Akte vorhanden sein. Außerdem dürfen Erkenntnisse aus Strafakten nur im rechtlich zulässigen Rahmen verwendet werden.

Warum sollte man mit einer Zivilklage nicht immer auf das Strafverfahren warten?

Ein Strafverfahren und ein Zivilprozess haben unterschiedliche Aufgaben.

Die Strafjustiz untersucht, ob Straftaten begangen wurden und wer dafür strafrechtlich verantwortlich ist. Das Zivilgericht entscheidet dagegen über konkrete private Ansprüche.

Ein rechtskräftiges Strafurteil kann für die zivilrechtliche Argumentation bedeutsam sein. Es ist aber nicht generell Voraussetzung für eine Schadensersatzklage.

Wer jahrelang auf den Abschluss strafrechtlicher Ermittlungen wartet, riskiert unter Umständen, dass Beweismittel schwerer zugänglich werden, Vermögen verschwindet oder Verjährungsprobleme entstehen.

Daraus folgt allerdings nicht, dass sofort geklagt werden sollte.

Ich halte eine parallele, aber abgestimmte Betrachtung beider Verfahren für überzeugender als die starre Vorstellung, zunächst müsse die Staatsanwaltschaft alles aufklären.

Ob eine Klage bereits möglich ist, richtet sich nach dem verfügbaren Sachverhalt und den konkreten Beweismitteln.

Wie lässt sich die Anspruchsprüfung juristisch strukturieren?

Der Begriff „Festgeldbetrug“ beschreibt einen tatsächlichen Verdacht, aber noch keine bestimmte zivilrechtliche Anspruchsgrundlage.

Ein Rechtsanwalt muss deshalb unterschiedliche rechtliche Wege auseinanderhalten.

Schadensersatz wegen vorsätzlicher Täuschung

Steht eine vorsätzliche betrügerische Handlung im Raum, kann § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB einschlägig sein.

Dafür müssen die Voraussetzungen des jeweiligen Anspruchs nachgewiesen werden. Eine bloße geschäftliche Beteiligung genügt nicht.

Auch § 826 BGB kann bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung Bedeutung gewinnen.

Ansprüche gegen den Zahlungsempfänger

Hat eine Person oder Gesellschaft Geld ohne tragfähigen Rechtsgrund erhalten, kommen unter bestimmten Voraussetzungen bereicherungsrechtliche Ansprüche nach § 812 BGB in Betracht.

Dabei ist entscheidend, wer tatsächlich bereichert wurde und wie die Vermögensverschiebung rechtlich einzuordnen ist.

Die bloße Nennung eines Namens im Überweisungsauftrag beantwortet diese Fragen noch nicht abschließend.

Vertragliche Ansprüche

Auch eine vertragliche Haftung kann relevant sein, wenn tatsächlich eine zurechenbare Vereinbarung mit einem bestimmten Unternehmen zustande gekommen ist oder eine eigenständige Pflichtverletzung vorliegt.

Ein gefälschter Vertrag mit dem Namen einer unbeteiligten Bank begründet dagegen nicht ohne Weiteres Ansprüche gegen dieses Institut.

Kann die Empfängerbank wegen Festgeldbetrugs verklagt werden?

Diese Frage verdient eine besonders sorgfältige Prüfung.

Eine Bank, auf deren Konto betrügerisch erlangte Gelder eingehen, ist nicht schon deshalb schadensersatzpflichtig.

Das Bankkonto ist zunächst Teil der Zahlungsinfrastruktur. Daraus lässt sich nicht automatisch eine allgemeine Pflicht ableiten, jeden wirtschaftlichen Hintergrund einer Überweisung zugunsten fremder Anleger zu kontrollieren.

Rechtlich interessant können jedoch konkrete Umstände sein, die auf eine Pflichtverletzung hindeuten.

Zu prüfen sind beispielsweise der zeitliche Ablauf der Kontoeröffnung, der konkrete Zahlungsverkehr, möglicherweise erkennbare Auffälligkeiten und die jeweils einschlägigen gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten.

Meine Einschätzung: Die pauschale Formel „Die Empfängerbank hätte den Betrug verhindern müssen“ reicht für eine belastbare Klage nicht aus. Eine überzeugende Argumentation muss benennen, welche konkrete Pflicht bestand, wodurch sie verletzt wurde und weshalb gerade diese Verletzung den Schaden verursacht hat.

Auch Vorschriften zur Geldwäscheprävention führen nicht automatisch zu einem individuellen Schadensersatzanspruch jedes geschädigten Überweisenden. Ihre Schutzrichtung und die Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Haftung sind gesondert zu prüfen.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
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Welche Bedeutung haben neue Regeln zur Empfängerüberprüfung?

Bei Euro-Überweisungen ist die Überprüfung des Zahlungsempfängers inzwischen ein wichtiger zusätzlicher Gesichtspunkt.

Die europäische Verordnung (EU) 2024/886 hat Regelungen zur sogenannten Verification of Payee eingeführt. Im Euroraum greifen die entsprechenden Pflichten seit Oktober 2025.

Vereinfacht geht es darum, vor der Autorisierung einer Überweisung einen Abgleich zwischen dem angegebenen Empfängernamen und der Kontokennung zu ermöglichen beziehungsweise durchzuführen, soweit die Regelungen anwendbar sind.

Für Festgeldbetrugsfälle eröffnet dies neue Prüfungsfragen:

Welche Empfängerangaben machte der Anleger? Welches Ergebnis zeigte der Abgleich? Gab es eine Warnung? Wurde die Überweisung trotzdem autorisiert? Welche rechtlichen Folgen ergeben sich aus einer etwaigen Pflichtverletzung?

Eine Empfängerüberprüfung garantiert nicht, dass ein Betrug erkannt wird. Auch ein übereinstimmender Name kann zu einem Konto gehören, das für betrügerische Zwecke genutzt wird.

Ich halte es dennoch für zwingend, bei neueren Festgeldbetrugsfällen die Dokumentation des Empfängerabgleichs anzufordern und rechtlich zu bewerten. Eine pauschale Erstattungspflicht folgt daraus nicht.

Was kann ein Anwalt tun, wenn Geld noch auffindbar ist?

Hier wird die Unterscheidung zwischen Schadensersatz und Vermögenssicherung besonders wichtig.

Ist ein möglicher Anspruchsgegner identifiziert und bestehen konkrete Anhaltspunkte für pfändbares Vermögen, können gerichtliche Sicherungsmaßnahmen in Betracht kommen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen ist beispielsweise ein dinglicher Arrest nach §§ 916 ff. ZPO zu prüfen. Dafür reicht eine allgemeine Befürchtung, das Geld könne verschwinden, nicht ohne Weiteres aus.

Ein Arrestantrag muss rechtlich und tatsächlich begründet werden. Hinzu kommen Kostenrisiken und gegebenenfalls Anforderungen an die Glaubhaftmachung.

Im Strafverfahren können außerdem Vermögenssicherungsmaßnahmen relevant werden. Ob und in welchem Umfang Geschädigte später von gesicherten Werten profitieren, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem konkreten Verfahren ab.

Meine Position: Wer ausschließlich über einen späteren Schadensersatzprozess nachdenkt, übersieht möglicherweise den zeitkritischeren Teil der Aufgabe: die Sicherung noch erreichbarer Vermögenswerte.

Wie werden Bankunterlagen in einem Zivilprozess zum Beweismittel?

Nicht alle entscheidenden Informationen liegen beim Anleger.

Ein Geschädigter kennt meist seine Überweisung und die ihm übermittelten Vertragsunterlagen. Die internen Vorgänge bei anderen Beteiligten kennt er dagegen regelmäßig nicht.

Die Zivilprozessordnung sieht bestimmte Möglichkeiten vor, Urkunden und andere Unterlagen in ein Verfahren einzubeziehen.

Nach § 142 ZPO kann das Gericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vorlage von Unterlagen durch Parteien oder Dritte anordnen.

Daraus entsteht allerdings kein allgemeines Recht, beliebige Bankunterlagen ohne konkreten Bezug zum Streitgegenstand herauszuverlangen.

Gerade deshalb ist eine präzise Klagebegründung wichtig: Welche Unterlage wird benötigt? Welche Tatsache soll sie belegen? Warum ist sie für den Anspruch erheblich?

Ein weiterer Punkt ist die Beweislast. Der Kläger muss grundsätzlich die für seinen Anspruch maßgeblichen Tatsachen darlegen und beweisen, soweit keine besonderen Regeln eingreifen.

Eine gute Klage ist deshalb keine Sammlung von Verdachtsmomenten, sondern eine nachvollziehbare Verbindung zwischen Tatsachen, Beweismitteln und rechtlichen Voraussetzungen.

Wann lohnt sich eine Klage wegen Festgeldbetrugs?

Nicht jeder Fall gehört vor Gericht.

Vor einer Klage sollten insbesondere vier Fragen beantwortet werden:

Wie belastbar ist der Anspruch? Eine nachvollziehbare Vermutung ersetzt keinen schlüssigen Sachvortrag.

Kann der Gegner identifiziert und erreicht werden? Zustellung und internationale Zuständigkeit können bei grenzüberschreitenden Sachverhalten Schwierigkeiten bereiten.

Ist eine spätere Vollstreckung realistisch? Ein Titel allein verschafft noch kein Geld.

Stehen Kosten und Risiken in einem vertretbaren Verhältnis zum möglichen Ergebnis? Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und gegebenenfalls weitere Auslagen müssen berücksichtigt werden.

Eine hypothetische Fallkonstellation zeigt den Unterschied: Ein Anleger verliert 120.000 Euro an einen angeblichen Festgeldvermittler. Die unmittelbar handelnde Person bleibt unbekannt. Ermittlungen ergeben jedoch Anhaltspunkte für eine identifizierbare Empfängergesellschaft.

Ob gegen diese Gesellschaft geklagt werden sollte, hängt nun unter anderem davon ab, welche Rolle sie bei der Geldannahme spielte, welche Ansprüche gegen sie bestehen und ob Vermögen vorhanden ist.

Die Schadenshöhe allein beantwortet die Frage nicht.

Welche Kosten entstehen durch einen Festgeld-Anwalt?

Anwaltskosten können sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder einer zulässigen Vergütungsvereinbarung richten.

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten spielt häufig der Gegenstandswert eine Rolle. Eine außergerichtliche Tätigkeit, die Auswertung umfangreicher Unterlagen und ein gerichtliches Verfahren können unterschiedliche Kosten auslösen.

Vor einer Beauftragung sollten deshalb Leistungsumfang und Vergütungsgrundlage geklärt werden.

Auch eine vorhandene Rechtsschutzversicherung kann geprüft werden. Ob Versicherungsschutz besteht, hängt insbesondere vom Vertrag, dem versicherten Risiko und möglichen Ausschlüssen ab.

Ich halte transparente Kosteninformationen für unverzichtbar. Wer bereits durch einen Anlagebetrug erheblich geschädigt wurde, benötigt eine wirtschaftlich nachvollziehbare Entscheidung und keine zusätzliche finanzielle Ungewissheit.

Warum ist der richtige Zeitpunkt für anwaltliche Hilfe entscheidend?

Eine rechtliche Prüfung ist besonders sinnvoll, sobald feststeht, dass die angebliche Festgeldanlage nicht nachvollziehbar bestätigt werden kann oder erhebliche Widersprüche bei Vertragspartner und Zahlungsempfänger auftreten.

Bei einem akuten Betrugsverdacht müssen zunächst sofortige Maßnahmen wie die Kontaktaufnahme mit der eigenen Bank und die Sicherung vorhandener Beweise erfolgen.

Danach geht es darum, Informationen gezielt zu beschaffen und rechtliche Möglichkeiten nicht durch Zeitablauf zu verlieren.

Für zahlreiche zivilrechtliche Ansprüche gelten die Regelungen zur regelmäßigen Verjährung nach §§ 195, 199 BGB. Der konkrete Fristbeginn und mögliche Hemmungstatbestände müssen individuell geprüft werden.

Wichtig ist außerdem: Eine Strafanzeige hemmt die zivilrechtliche Verjährung nicht automatisch.

Festgeld Anwalt Martin Wehrmann: Juristische Unterstützung über anlagebetrug.de

Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann befasse ich mich bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht schwerpunktmäßig mit Festgeldbetrugsfällen, Anlagebetrug und Finanzbetrug.

Über anlagebetrug.de erhalten Geschädigte Informationen zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten und können eine kostenlose Ersteinschätzung anfragen.

Im Mittelpunkt stehen die Fragen, die über die tatsächlichen Rückforderungschancen entscheiden: Welche Ansprüche bestehen? Was lässt sich aus Ermittlungsakten gewinnen? Welche Verantwortung könnte eine Bank tragen? Ist eine Vermögenssicherung möglich? Und wann ist eine Klage wirtschaftlich sinnvoll?

Mein Fazit: Ein Festgeld-Anwalt sollte nicht nur erklären, warum eine Anlage betrügerisch war. Er muss herausarbeiten, welche konkreten rechtlichen Schritte aus den verfügbaren Tatsachen folgen. Erst diese Verbindung aus Ermittlungsarbeit, Anspruchsprüfung und Prozessstrategie macht anwaltliche Unterstützung bei Festgeldbetrug wirklich wertvoll.