Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Festgeld Betrugsfälle: Wie Anleger getäuscht werden und welche Chancen auf Rückforderung bestehen

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Wer Opfer eines Festgeldbetrugs geworden ist, sollte unverzüglich seine Bank informieren, einen Überweisungsrückruf veranlassen und sämtliche Unterlagen sichern. Eine Rückforderung des Geldes ist rechtlich möglich, aber keineswegs garantiert. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine Festgeldanlage eröffnet wurde, wohin das Geld geflossen ist und welche Personen oder Banken rechtlich verantwortlich sein könnten.

Das Besondere an Festgeld Betrugsfällen: Die Täter verkaufen häufig kein erkennbar riskantes Finanzprodukt. Sie verkaufen vermeintliche Sicherheit. Der Anleger glaubt, sein Geld für zwölf oder 24 Monate bei einer etablierten Bank anzulegen. Er erhält Vertragsunterlagen, eine IBAN und später möglicherweise sogar eine Guthabenbestätigung. Erst wenn er die Bank selbst kontaktiert oder eine Auszahlung verlangt, zeigt sich, dass die angebliche Geldanlage nicht existiert.

Für Rechtsanwalt Martin Wehrmann, der sich bei WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht mit Festgeldbetrug, Anlagebetrug und Finanzbetrug befasst, steht deshalb eine Frage im Mittelpunkt: Wo endet die Täuschung des Anlegers – und wo beginnt eine rechtlich relevante Verantwortung weiterer Beteiligter?

Warum eignet sich gerade Festgeld für Anlagebetrug?

Festgeld gilt als vergleichsweise überschaubare Anlageform. Ein bestimmter Betrag wird für eine vereinbarte Laufzeit zu einem festgelegten Zinssatz angelegt. Bei einer ordnungsgemäßen Bankeinlage sind die vertraglichen Ansprüche grundsätzlich klar.

Genau diese Eigenschaften machen Festgeld für Betrüger interessant.

Anders als bei dubiosen Kryptowährungsprojekten oder hochspekulativen Handelsplattformen muss ein Täter nicht erklären, warum außergewöhnliche Gewinne möglich sein sollen. Häufig genügt das Versprechen eines etwas besseren Zinssatzes bei einer vermeintlich bekannten europäischen Bank.

Ein Angebot mit beispielsweise 4,2 Prozent Zinsen wirkt auf viele Anleger weniger verdächtig als eine versprochene Verdoppelung des Kapitals.

Meine anwaltliche Bewertung: Die Gefährlichkeit solcher Betrugsmodelle liegt gerade in ihrer Unauffälligkeit. Anleger werden nicht unbedingt durch Gier angesprochen, sondern durch ihren Wunsch nach Kapitalerhalt und planbaren Erträgen.

Das ist für die rechtliche Aufarbeitung bedeutsam: Wer sein Geld aufgrund einer professionell inszenierten Bankidentität überweist, handelt in einer anderen tatsächlichen Situation als jemand, der bewusst in ein erkennbar spekulatives Produkt investiert. Daraus folgt allerdings noch kein automatischer Erstattungsanspruch gegen eine beteiligte Bank.

Welche typischen Festgeld Betrugsfälle gibt es?

1. Gefälschte Festgeldkonten bei bekannten Banken

Eine besonders überzeugende Betrugsmasche besteht im Missbrauch etablierter Banknamen.

Täter verwenden Logos, Briefköpfe und Produktbezeichnungen realer Kreditinstitute. Sie verschicken vermeintliche Kontoeröffnungsbestätigungen und nennen Ansprechpartner, die angeblich für die Bank tätig sind.

Der Anleger glaubt, bei einer bekannten Bank ein Festgeldkonto eröffnet zu haben. Tatsächlich hat das Institut möglicherweise nie einen entsprechenden Antrag erhalten.

Die entscheidende Prüfung lautet daher: Bestätigt die Bank selbst, dass das konkrete Konto auf den Namen des Anlegers geführt wird?

Eine PDF-Datei mit Banklogo beantwortet diese Frage nicht.

2. Betrügerische Zinsvergleichsportale

Ein weiteres Szenario beginnt mit einer scheinbar harmlosen Internetsuche.

Der Anleger sucht nach „Festgeld beste Zinsen“ und gelangt auf ein professionell gestaltetes Vergleichsportal. Dort erscheinen mehrere Banken, Laufzeiten und Zinssätze.

Nach Eingabe seiner Kontaktdaten meldet sich ein angeblicher Anlageberater. Dieser empfiehlt ein besonders attraktives Angebot, das angeblich nur für kurze Zeit verfügbar ist.

Problematisch wird es, wenn das Portal keine nachprüfbare Vermittlungsbeziehung zur genannten Bank besitzt.

Meine Empfehlung: Verlassen Sie sich niemals ausschließlich auf die Aussagen eines Vermittlers. Fragen Sie bei der Bank über deren unabhängig ermittelte Kontaktdaten nach, ob sie mit dem Portal zusammenarbeitet.

3. Tatsächlich existierende Empfängerkonten

Nicht jeder Festgeldbetrug arbeitet mit erfundenen Kontonummern.

Die angegebene IBAN kann zu einem realen Konto bei einem regulierten Zahlungsdienstleister oder Kreditinstitut gehören. Trotzdem kann die versprochene Festgeldanlage vollständig vorgetäuscht sein.

Das Geld fließt dann beispielsweise auf ein Geschäftskonto einer zwischengeschalteten Gesellschaft.

Ein funktionierendes Empfängerkonto beweist keine wirksame Festgeldanlage. Ebenso wenig belegt ein ausgeführter Zahlungsauftrag, dass das Geld beim versprochenen Anlageinstitut angekommen ist.

4. Vorgetäuschte Auszahlungshindernisse

Manche Täter halten den Kontakt auch nach der Einzahlung aufrecht.

Sie verschicken Zinsabrechnungen, verlängern angeblich die Laufzeit oder behaupten, eine Auszahlung sei wegen zusätzlicher Prüfungen vorübergehend nicht möglich.

Besonders kritisch sind Forderungen nach weiteren Zahlungen für angebliche Steuern, Freigaben oder Sicherheitsleistungen.

Wer bereits Geld verloren hat, sollte keine zusätzlichen Beträge überweisen, nur weil eine angebliche Auszahlung davon abhängig gemacht wird.

Wie läuft ein Festgeldbetrug konkret ab?

Eine hypothetische Fallkonstellation verdeutlicht die entscheidenden Schritte.

Eine Anlegerin möchte 90.000 Euro aus einer auslaufenden Geldanlage erneut sicher anlegen. Über ein Vergleichsportal erhält sie ein Festgeldangebot mit 18 Monaten Laufzeit.

Ein vermeintlicher Bankmitarbeiter meldet sich telefonisch, beantwortet Fragen zur Einlagensicherung und versendet einen professionell gestalteten Vertrag.

Die Anlegerin überweist den Betrag auf die angegebene IBAN. Wenige Tage später erhält sie eine Bestätigung über das angebliche Festgeldguthaben.

Nach mehreren Monaten möchte sie den Vertragsstatus direkt bei der Bank überprüfen. Dort ist jedoch kein Festgeldkonto auf ihren Namen bekannt.

Was zunächst wie ein einfacher Betrugsfall erscheint, wirft zahlreiche juristische Fragen auf.

Wer betrieb das Vergleichsportal? Wer versandte die Unterlagen? Wer war Inhaber des Empfängerkontos? Wurden die Gelder unmittelbar weitergeleitet? Welche Informationen standen den beteiligten Banken zur Verfügung?

Für die Rückforderung sind diese Einzelheiten wichtiger als die bloße Feststellung, dass ein Betrug stattgefunden hat.

Welche Warnsignale sollten Anleger ernst nehmen?

Keines der folgenden Merkmale beweist für sich genommen einen Betrug. Treffen mehrere zusammen, besteht jedoch erheblicher Prüfungsbedarf.

Aus meiner Sicht verdient vor allem der Unterschied zwischen Vertragspartner, kontoführender Bank und tatsächlichem Zahlungsempfänger besondere Aufmerksamkeit.

Diese drei Rollen werden in betrügerischen Unterlagen bewusst oder zumindest faktisch miteinander vermischt.

Kann man Geld aus einem Festgeldbetrug zurückholen?

Ja. Es können Rückforderungs- und Schadensersatzansprüche bestehen. Ob sie durchsetzbar sind, hängt jedoch vom konkreten Sachverhalt ab.

Zunächst kommen Ansprüche gegen die unmittelbar verantwortlichen Täter in Betracht.

Wer einen Anleger vorsätzlich durch falsche Tatsachenbehauptungen zu einer Vermögensverfügung veranlasst und dadurch einen Schaden verursacht, kann den Straftatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllen.

Zivilrechtlich kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 263 StGB ergeben.

Bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ist außerdem § 826 BGB zu prüfen.

Daneben können Ansprüche aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB relevant sein, wenn ein Empfänger ohne rechtlichen Grund bereichert ist. Dabei muss sorgfältig geprüft werden, wer etwas auf wessen Kosten erlangt hat und welche Leistungsbeziehungen tatsächlich vorlagen.

Die größte Schwierigkeit besteht häufig nicht darin, eine Anspruchsgrundlage zu benennen. Schwieriger ist es, den richtigen Anspruchsgegner zu identifizieren, dessen Verantwortung zu beweisen und Vermögenswerte zu finden, aus denen eine Forderung erfüllt werden könnte.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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Wann haftet die Bank des geschädigten Anlegers?

Viele Betroffene stellen zunächst eine naheliegende Frage: Warum hat meine Bank die Überweisung nicht verhindert?

Die Antwort hängt wesentlich davon ab, ob der Zahlungsvorgang autorisiert war.

Nicht autorisierte Überweisung

Wurde eine Zahlung ohne wirksame Zustimmung des Kontoinhabers ausgeführt, kommt grundsätzlich ein Erstattungsanspruch nach § 675u BGB in Betracht.

Die gesetzlichen Voraussetzungen und mögliche Einwendungen müssen im Einzelfall geprüft werden.

Selbst freigegebene Überweisung

Hat der Anleger den Überweisungsauftrag selbst wirksam autorisiert, ist die Rechtslage anders.

Die Täuschung durch einen angeblichen Festgeldvermittler macht eine autorisierte Zahlung nicht automatisch zu einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang.

Deshalb ist die häufige Erwartung, die eigene Bank müsse jeden Anlagebetrug vollständig ersetzen, rechtlich nicht tragfähig.

Eine gesonderte Haftung wegen konkreter Pflichtverletzungen kann dennoch geprüft werden. Dafür braucht es belastbare Tatsachen und eine einschlägige rechtliche Pflicht.

Welche Verantwortung trägt die Empfängerbank?

Auch die Bank, bei der das Geld eingegangen ist, kann für die Sachverhaltsaufklärung bedeutsam sein.

Sie verfügt möglicherweise über Informationen zum Kontoinhaber und über die weitere Verwendung des Geldes. Daraus folgt jedoch nicht automatisch ein zivilrechtlicher Auskunfts- oder Schadensersatzanspruch des geschädigten Anlegers.

Bei der rechtlichen Prüfung ist zu untersuchen, ob konkrete Umstände eine Pflichtverletzung begründen könnten und ob diese für den Schaden ursächlich war.

Meine anwaltliche Einschätzung: Es wäre ebenso falsch, eine Bankenhaftung pauschal zu behaupten, wie mögliche Ansprüche von vornherein auszuschließen.

Die richtige Vorgehensweise besteht darin, Zahlungsweg, beteiligte Institute, erkennbare Auffälligkeiten und den Zeitpunkt möglicher Kenntnis systematisch zu untersuchen.

Gerade hier zeigt sich der Unterschied zwischen einer allgemeinen Betrugswarnung und einer juristisch belastbaren Anspruchsprüfung.

Greift bei Festgeldbetrug die gesetzliche Einlagensicherung?

Ein besonders folgenschweres Missverständnis betrifft die Einlagensicherung.

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt grundsätzlich erstattungsfähige Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank, vorbehaltlich der gesetzlichen Voraussetzungen und Sonderregelungen.

Bei einer lediglich vorgetäuschten Festgeldanlage besteht aber möglicherweise überhaupt keine geschützte Einlage bei der genannten Bank.

Hat ein Betrüger Geld auf ein fremdes Konto umgeleitet, wird daraus nicht allein durch einen gefälschten Festgeldvertrag eine gesicherte Bankeinlage.

Für Betroffene ist deshalb zuerst zu klären, ob tatsächlich ein Einlagenverhältnis mit einem entsprechenden Kreditinstitut zustande gekommen ist.

Erst danach lässt sich die Frage nach der Einlagensicherung sinnvoll beantworten.

Was sollten Betroffene in den ersten 24 Stunden tun?

Bei einem konkreten Betrugsverdacht zählt jede Stunde. Ein Überweisungsrückruf garantiert zwar keine Rückzahlung, kann aber die Chance erhöhen, noch nicht weitergeleitete Gelder zu erreichen.

Ich empfehle folgende Reihenfolge:

  1. Sofort die eigene Bank informieren. Melden Sie den Betrugsverdacht ausdrücklich und beantragen Sie einen Überweisungsrückruf. Bitten Sie um schriftliche Dokumentation.
  2. Die angebliche Festgeldbank unabhängig kontaktieren. Lassen Sie bestätigen, ob ein Konto auf Ihren Namen besteht. Nutzen Sie keine Kontaktdaten aus verdächtigen Unterlagen.
  3. Sämtliche Beweise sichern. Dazu gehören Überweisungsbelege, IBAN, Empfängername, Verträge, Webseiten, E-Mails, Messenger-Nachrichten und Telefonnummern.
  4. Den zeitlichen Ablauf rekonstruieren. Halten Sie fest, wann welcher Kontakt stattfand, welche Aussagen gemacht wurden und wann Zahlungen erfolgten.
  5. Strafanzeige erstatten. Übergeben Sie eine geordnete Darstellung und die vorhandenen Unterlagen.
  6. Rechtliche Ansprüche prüfen lassen. Untersuchen Sie mögliche Forderungen gegen Täter, Zahlungsempfänger und gegebenenfalls weitere Beteiligte.

Wer Zugangsdaten oder Ausweisdokumente übermittelt hat, sollte außerdem mögliche weitere Missbrauchsrisiken mit den betroffenen Dienstleistern klären.

Welche Fehler erschweren später die Rückforderung?

Ein häufiger Fehler besteht darin, ausschließlich mit dem angeblichen Anlageberater weiterzuverhandeln.

Wenn ein Betrugsverdacht besteht, können solche Gespräche wertvolle Zeit kosten. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Täter weitere Zahlungen verlangen oder ihre Kommunikation löschen.

Ebenso problematisch ist es, verdächtige Webseiten lediglich als Lesezeichen zu speichern. Die Inhalte können kurzfristig verschwinden.

Sichern Sie deshalb nach Möglichkeit vollständige Screenshots mit sichtbarer Internetadresse und Datum.

Ein weiterer Fehler liegt in der vorschnellen rechtlichen Festlegung.

Nicht jede beteiligte Bank ist automatisch verantwortlich. Umgekehrt sollte die Behauptung eines Instituts, es bestehe keinerlei Haftung, nicht ungeprüft als abschließende Rechtslage übernommen werden.

Meine Empfehlung als Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Trennen Sie zunächst die Tatsachenaufklärung von der rechtlichen Bewertung. Erst wenn die Geldflüsse und Beteiligten möglichst genau feststehen, lässt sich entscheiden, welche Ansprüche sinnvoll verfolgt werden sollten.

Wie prüft ein Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten?

Eine fundierte anwaltliche Prüfung beginnt nicht mit einer pauschalen Zahlungsaufforderung an sämtliche beteiligten Banken.

Zunächst wird die behauptete Festgeldanlage rekonstruiert: Wer sollte Vertragspartner werden? Welche Erklärungen wurden abgegeben? Welche Kontoverbindung wurde genannt?

Anschließend werden die Zahlungsunterlagen mit den Vertragsangaben verglichen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem vermeintlichen Anlageinstitut und dem tatsächlichen Zahlungsempfänger.

Danach folgt die rechtliche Prüfung der einzelnen Anspruchsgrundlagen. Dabei sind insbesondere Pflichtverletzung, Verschulden, Kausalität, Schaden und Beweislage zu bewerten.

Auch die wirtschaftliche Seite darf nicht fehlen.

Ein rechtlich begründeter Anspruch gegen eine unbekannte oder vermögenslose Person kann praktisch weniger wert sein als ein sorgfältig geprüfter Anspruch gegen einen identifizierbaren und leistungsfähigen Beteiligten.

Hinzu kommen mögliche Verjährungsfragen. Für viele zivilrechtliche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB, wobei Fristbeginn und Ausnahmen konkret geprüft werden müssen.

Ist eine Strafanzeige ausreichend, um das Geld zurückzubekommen?

Nein. Strafverfolgung und zivilrechtliche Rückforderung verfolgen unterschiedliche Ziele.

Die Strafanzeige kann Ermittlungen auslösen und zur Aufklärung von Kontoverbindungen, Identitäten und Vermögensbewegungen beitragen.

Sie ersetzt aber nicht automatisch die eigenständige Prüfung und Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche.

Je nach Sachverhalt können strafprozessuale Vermögenssicherungsmaßnahmen und spätere Entschädigungsmöglichkeiten relevant werden. Ob tatsächlich Gelder gesichert oder zurückgeführt werden können, ist offen.

Aus anwaltlicher Sicht sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Schritte sich sinnvoll ergänzen.

Rechtsanwalt Martin Wehrmann: Unterstützung bei Festgeld Betrugsfällen

Rechtsanwalt Martin Wehrmann befasst sich im Rahmen von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht mit Festgeldbetrugsfällen, Anlagebetrug und Finanzbetrug.

Auf anlagebetrug.de stehen die rechtlichen Fragen geschädigter Anleger im Mittelpunkt: Wer hat das Geld erhalten? Welche Täuschung liegt vor? Welche Banken waren beteiligt? Welche Ansprüche können bestehen?

Für mich ist dabei eine klare Unterscheidung entscheidend: Ein nachgewiesener Betrug ist noch kein Nachweis dafür, dass jeder Beteiligte schadensersatzpflichtig ist. Ebenso wenig bedeutet eine schwierige Beweislage, dass rechtliche Schritte von vornherein aussichtslos wären.

Betroffene können über anlagebetrug.de eine kostenlose Ersteinschätzung anfragen.

Fazit: Festgeldbetrug ist besonders gefährlich, weil die Täter Vertrauen in vermeintlich sichere Bankanlagen ausnutzen. Wer betroffen ist, sollte unverzüglich reagieren, Beweise sichern und die Geldflüsse sowie mögliche Rückforderungsansprüche differenziert untersuchen lassen.