Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung?

Veröffentlicht am 09.10.2026 –

Wer Kryptowährungen handelt, denkt meist an Kaufpreis, Kursentwicklung und Auszahlung. Weniger sichtbar ist, wo die Coins zwischen Auftrag und tatsächlicher Ausführung liegen. Genau dieser Zwischenschritt kann bei Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) rechtlich relevant werden. Manche Anbieter übertragen Kundencoins vorab an einen externen Dienstleister, damit spätere Orders schneller abgewickelt werden können. Die ESMA hat für dieses sogenannte Pre-Funding inzwischen klargestellt: Werden Kunden-Kryptowerte vor einer konkreten Ausführung an einen Dritten übertragen, kann darin eine Unterverwahrung liegen – mit eigenen MiCA-Anforderungen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) nicht nachvollziehen kann, warum Kryptowerte an fremde Wallets oder Drittanbieter übertragen wurden, kann mir den Vorgang über anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung übermitteln.

Was bedeutet Pre-Funding bei Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) überhaupt?

Ein einfaches Beispiel macht den Unterschied deutlich.

Ein Kunde hält 50 ETH auf seinem Konto. Noch bevor er einen konkreten Verkaufsauftrag erteilt, überträgt der Anbieter einen Teil dieser ETH an einen externen Dienstleister. Der Zweck: Dort sollen Coins bereits verfügbar sein, falls später Orders ausgeführt werden.

Nach einer ESMA-Antwort vom 9. Juli 2025 ist eine solche Vorabübertragung von Kunden-Kryptowerten grundsätzlich als Sub-Custody, also Unterverwahrung, einzuordnen. Damit greifen insbesondere die MiCA-Vorgaben zur Sicherung und Verwahrung von Kunden-Kryptowerten.

Für Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) Erfahrungen kann deshalb die Frage wichtig sein, ob Coins tatsächlich dauerhaft auf einer Wallet des Plattformbetreibers lagen oder schon vor einem konkreten Handel an Dritte weitergereicht wurden.

Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) darf nicht irgendeinen Drittanbieter auswählen

Die ESMA stellt eine zentrale Bedingung auf: Wird Kundenvermögen zum Pre-Funding an einen Dritten übertragen, darf dieser Drittanbieter nicht beliebig gewählt werden.

Nach Artikel 75 Absatz 9 MiCA ist eine solche Unterverwahrung nur zulässig, wenn der Drittanbieter selbst als Krypto-Dienstleister nach Artikel 59 MiCA zugelassen ist und über die erforderliche Erlaubnis zur Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten für Kunden verfügt.

Bei Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) wäre daher die Bezeichnung „global liquidity partner“ für sich genommen nicht ausreichend.

Ich würde wissen wollen: Welche juristische Person erhält die Coins? Wo sitzt sie? Besitzt sie eine MiCA-Zulassung für Custody? Und lässt sich diese Zulassung tatsächlich dem Unternehmen zuordnen, das die Kryptowährungen übernimmt?

Der Kunde muss über die Unterverwahrung informiert werden

Auch dieser Punkt ist praktisch wichtig.

Die ESMA betont, dass Kunden über die Weitergabe ihrer Kryptowerte an den Unterverwahrer informiert werden müssen.

Das kann eine interessante Prüffrage bei Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) sein, wenn plötzlich Blockchain-Transaktionen an unbekannte Wallet-Adressen auftauchen.

Ein Kunde könnte beispielsweise feststellen, dass 8 BTC von einer ihm bekannten Plattform-Wallet auf eine Adresse eines anderen Unternehmens verschoben wurden. Der Support erklärt lediglich, dies sei „interne Liquiditätssteuerung“.

Dann würde ich prüfen, ob diese Weitergabe Bestandteil der Verwahrvereinbarung war und ob der Kunde nachvollziehbar über den beteiligten Drittanbieter informiert wurde.

Vorabübertragung und spätere Abwicklung sind nicht dasselbe

Besonders wichtig ist die zeitliche Abgrenzung.

Die ESMA unterscheidet ausdrücklich zwischen Pre-Funding und der Übertragung nach einer bereits ausgeführten Order.

Werden Kunden-Kryptowerte erst nach Abschluss eines konkreten Geschäfts an einen Dritten geschickt, ausschließlich um genau diese Transaktion abzuwickeln, soll dies nach der veröffentlichten Klarstellung nicht als Unterverwahrung gelten.

Für Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) kann deshalb der Zeitpunkt entscheidend sein.

Wurden die Coins schon am Montag an einen externen Dienstleister übertragen, obwohl der Kunde erst am Donnerstag einen Verkaufsauftrag erteilte? Oder erfolgte der Transfer unmittelbar nach einer konkreten Order ausschließlich zur Abwicklung?

Technisch können beide Vorgänge ähnlich aussehen. Rechtlich sind sie nicht zwangsläufig gleich.

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Warum Plattformen überhaupt Pre-Funding betreiben

Das Modell kann einen legitimen wirtschaftlichen Hintergrund haben.

Krypto-Märkte laufen rund um die Uhr, unterschiedliche Handelsplätze verwenden verschiedene Abwicklungsmodelle und schnelle Orderausführung kann voraussetzen, dass Vermögenswerte bereits an bestimmten Orten verfügbar sind.

Pre-Funding ist deshalb nicht automatisch ein Warnsignal für Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) Betrug.

Problematisch wird es eher, wenn der Kunde nicht weiß, wo seine Kryptowährungen liegen, der Drittanbieter nicht klar benannt wird oder Zweifel daran bestehen, ob dieser überhaupt zur Verwahrung berechtigt ist.

Gerade bei größeren Positionen kann diese Frage erheblich sein.

Was passiert, wenn der Unterverwahrer ausfällt?

Sobald Kryptowerte einem weiteren Unternehmen anvertraut werden, entsteht eine zusätzliche organisatorische Ebene.

MiCA behandelt Verwahrung als regulierte Krypto-Dienstleistung. Der Begriff umfasst die Verwahrung oder Kontrolle von Kryptowerten beziehungsweise der Zugriffsmittel – beispielsweise privater kryptografischer Schlüssel – für Kunden.

Bei Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) würde ich daher insbesondere darauf achten, wem technisch oder rechtlich die Kontrolle über die betreffenden Wallets übertragen wurde.

Angenommen, der Support erklärt nach einer Auszahlungsanforderung, die Coins lägen beim „Settlement Partner“, dieser habe aber momentan keinen Zugriff auf seine Wallet-Infrastruktur. Dann ist nicht nur die Auszahlung selbst relevant. Es stellt sich auch die Frage, wie die Verwahrkette aufgebaut war.

Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) sollte die Verwahrkette nachvollziehbar machen können

In meiner Prüfung würde ich deshalb nicht beim sichtbaren Kundenkonto stehen bleiben.

Interessant sind Blockchain-Transaktionsdaten, Wallet-Adressen, Verwahrvereinbarungen, Hinweise auf Liquiditäts- oder Settlement-Partner und Informationen darüber, wann einzelne Coins übertragen wurden.

Ein Beispiel: Ein Anleger hält 100.000 Euro Gegenwert in USDC. Ohne eine Order von ihm werden 70.000 USDC an einen fremden Anbieter verschoben. Erst Tage später verkauft er einen Teil seiner Position.

Bei Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) wäre dann zu klären, ob hier tatsächlich Pre-Funding vorlag, wer die Unterverwahrung übernommen hat und ob die regulatorischen Voraussetzungen eingehalten wurden.

Ein fremdes Wallet beweist noch keinen Betrug

Blockchain-Transfers zwischen verschiedenen Wallets gehören bei professionellen Krypto-Anbietern zum normalen Geschäft.

Allein aus einer Weiterleitung kann deshalb kein Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) Betrug abgeleitet werden.

Relevant wird das Gesamtbild: Wurde die Übertragung erklärt? War der Empfänger ein zugelassener Verwahrer? Geschah sie vor oder nach einer konkreten Order? Kann der Anbieter den Verbleib der Coins nachvollziehbar erläutern?

Gerade diese zeitliche und rechtliche Zuordnung kann aus einer scheinbar unscheinbaren Blockchain-Transaktion einen wichtigen Prüfpunkt machen.

Bei einer Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) Auszahlung schaue ich auch hinter die Wallet-Adresse

Wer bei einer Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) Auszahlung nur die Meldung „pending“ sieht, erhält damit noch keine Erklärung dafür, wo die Kryptowerte tatsächlich liegen.

Für eine belastbare Prüfung können deshalb Transaktions-Hashes, Wallet-Daten, Screenshots, Vertragsbedingungen und Hinweise auf beteiligte Drittunternehmen besonders hilfreich sein.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich mit Krypto-Betrug, Trading-Betrug, Broker-Betrug und Anlagebetrug. Wer bei Fintresor Vermögensverwaltung GmbH (fintresor.online) auffällige Transfers an unbekannte Verwahrer, Liquiditätspartner oder externe Wallets festgestellt hat, kann mir die Unterlagen über anlagebetrug.de übermitteln. In einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, ob die Verwahrkette nachvollziehbar ist und welche rechtlichen Ansatzpunkte sich aus dem konkreten Ablauf ergeben können.