ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung?
Eine Bitcoin-Transaktion besteht heute regulatorisch nicht mehr nur aus einer Wallet-Adresse und einem Betrag. Seit Ende 2024 gelten in der Europäischen Union neue Vorgaben, nach denen bei vielen Kryptotransfers zusätzliche Informationen über Absender und Empfänger mitgeführt werden müssen. Für Geschädigte von ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) eröffnet das eine interessante Perspektive: Auch wenn Geld in Kryptowährungen weitergeleitet wurde, können bei beteiligten regulierten Kryptodienstleistern deutlich mehr Daten vorhanden sein, als die Blockchain allein erkennen lässt.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Bei meinen Prüfungen zu Trading-Betrug interessiert mich deshalb nicht ausschließlich, ob ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) eine Auszahlung verweigert. Ebenso wichtig ist, über welche Kryptobörsen, Wallets und Dienstleister die Vermögenswerte tatsächlich bewegt wurden.
Die sogenannte Travel Rule gilt inzwischen auch für Kryptotransfers
Seit dem 30. Dezember 2024 gelten die europäischen Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/1113 für entsprechende Kryptotransaktionen.
Dahinter steht die sogenannte Travel Rule. Vereinfacht ausgedrückt sollen bestimmte Informationen über den Auftraggeber und den Begünstigten einen Kryptotransfer begleiten. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA erklärt, dass damit Kryptotransaktionen besser nachvollziehbar gemacht und insbesondere Geldwäsche sowie Terrorismusfinanzierung erschwert werden sollen.
Das kann auch bei Trading-Betrug von Bedeutung sein. Die sichtbare Wallet-Adresse ist möglicherweise nur ein Teil der verfügbaren Informationen.
ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com): Welche Informationen einen Kryptotransfer begleiten können
Nach der EU-Verordnung müssen Kryptodienstleister grundsätzlich Angaben zum sogenannten Originator und zum Begünstigten erfassen. Dazu können Namen, Kryptokontonummern und die verwendete Distributed-Ledger-Adresse gehören. Der Dienstleister des Absenders muss zudem bestimmte Informationen überprüfen.
Angenommen, ein Anleger kauft auf einer regulierten Kryptobörse für 25.000 Euro USDT und sendet die Coins anschließend auf Weisung eines angeblichen Beraters von ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) an eine externe Adresse.
Auf der Blockchain sieht man zunächst nur die Transaktion zwischen zwei Adressen. Beim beteiligten Kryptodienstleister können jedoch zusätzliche Kundendaten und Transferinformationen gespeichert sein.
Genau diese Unterscheidung ist bei der späteren Aufarbeitung wichtig.
Eine private Wallet beseitigt die regulatorische Spur nicht automatisch
Besonders interessant sind sogenannte self-hosted addresses. Gemeint sind Wallet-Adressen, die nicht unmittelbar einem Kryptodienstleister zugeordnet sind – beispielsweise eine selbst verwaltete Wallet.
Es wäre jedoch falsch anzunehmen, dass bei einer Übertragung auf eine solche Adresse automatisch sämtliche regulatorischen Informationspflichten enden.
Die EU-Verordnung erfasst ausdrücklich auch Transfers zu oder von selbst gehosteten Adressen, sofern auf einer Seite des Transfers ein Kryptodienstleister beteiligt ist. Dieser muss dann bestimmte Informationen über Absender und Empfänger einholen und aufbewahren.
Hat ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) Anleger deshalb gezielt angewiesen, Coins von einer regulierten Börse auf eine angebliche „private Trading-Wallet“ zu senden, sollte der gesamte Vorgang dokumentiert werden.
ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com): Ab 1.000 Euro wird die Wallet-Kontrolle besonders relevant
Für Transfers mit selbst gehosteten Wallets enthält die Verordnung eine konkrete Schwelle.
Übersteigt ein Transfer 1.000 Euro, muss der beteiligte Kryptodienstleister geeignete Maßnahmen ergreifen, um festzustellen, ob die selbst gehostete Adresse tatsächlich im Eigentum oder unter der Kontrolle seines Kunden steht. Dies gilt sowohl bei entsprechenden ausgehenden als auch bei eingehenden Transfers.
Die EBA erläutert ergänzend, dass für die 1.000-Euro-Grenze der Wert der Kryptowährung im Zeitpunkt des Transfers maßgeblich ist. Transaktionsgebühren werden dabei nicht eingerechnet.
Für Erfahrungen mit ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) kann diese Regelung einen völlig neuen Prüfpunkt schaffen.
Wurden beispielsweise 15.000 Euro in Bitcoin übertragen, kann relevant sein, welche Angaben der Kryptodienstleister damals zur Zieladresse eingeholt hat.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Fehlende Angaben können einen Transfer verzögern oder stoppen
Die neuen Regeln erschöpfen sich nicht darin, Daten lediglich zu sammeln.
Kryptodienstleister müssen Verfahren besitzen, mit denen sie feststellen, ob vorgeschriebene Angaben fehlen oder unvollständig sind. Je nach Situation kann ein Transfer ausgeführt, zurückgewiesen, zurückgegeben oder vorübergehend ausgesetzt werden. Bei wiederholt fehlenden Informationen können weitere Maßnahmen gegenüber dem beteiligten Dienstleister folgen.
Das erklärt möglicherweise bestimmte Vorgänge, die Anleger zunächst für technische Probleme halten.
Beispielsweise könnte eine Kryptobörse eine Übertragung blockieren und zusätzliche Informationen zum Empfänger verlangen. Ein angeblicher Broker drängt daraufhin, die Transaktion über einen anderen Anbieter oder eine andere Wallet durchzuführen.
Wenn ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) auf diese Weise versucht hat, Prüfungen eines regulierten Kryptodienstleisters zu umgehen, sollte die damalige Kommunikation unbedingt gesichert werden.
ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com): Warum Fragen nach der Wallet-Herkunft nicht automatisch Schikane sind
Anleger berichten teilweise, dass eine Kryptobörse nach dem Zweck einer Transaktion, dem Empfänger oder der Herkunft einer Wallet fragt. Das kann lästig wirken.
Solche Nachfragen können jedoch regulatorisch erforderlich sein.
Bei selbst gehosteten Adressen sieht das europäische Regelwerk ausdrücklich risikobasierte Maßnahmen vor. Bei auffälligen Transaktionsmustern können zusätzliche Informationen zur Herkunft und zum Ziel der Kryptowerte verlangt sowie verstärkte Überwachungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Ein Beispiel: Ein Kunde überweist normalerweise kleinere Kryptobeträge. Nach Kontakt mit einem vermeintlichen Tradingberater soll er plötzlich 60.000 Euro in Stablecoins erwerben und vollständig an eine neue Wallet senden.
Eine Rückfrage der Börse wäre in dieser Situation keineswegs überraschend.
Bei ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) interessiert mich deshalb auch, ob ein Anbieter Anleger angewiesen hat, gegenüber der Kryptobörse einen falschen Zahlungszweck anzugeben.
Screenshots reichen bei Krypto-Transaktionen nicht aus
Bei einer problematischen Auszahlung werden häufig nur Screenshots des angeblichen Tradingkontos gesichert.
Bei Kryptozahlungen würde ich weitergehen.
Wichtig sind insbesondere der Transaction Hash, die Absender- und Zieladresse, das verwendete Blockchain-Netzwerk, Datum und Uhrzeit sowie die eingesetzte Kryptobörse. Hinzu kommen E-Mails oder Meldungen, in denen der Dienstleister zusätzliche Angaben zu einem Transfer verlangt hat.
Die europäische Regulierung verfolgt ausdrücklich das Ziel, entsprechende Transfers nachvollziehbarer zu machen und den zuständigen Stellen eine vollständige Rückverfolgung zu ermöglichen, wenn dies für Ermittlungen erforderlich ist.
Das macht solche Daten für die Aufarbeitung eines möglichen Betrugs besonders interessant.
Die Blockchain zeigt Bewegung – nicht automatisch die Person dahinter
Auch die neuen Vorgaben lösen allerdings nicht jedes Problem.
Eine Blockchain-Adresse enthält nicht öffentlich den bürgerlichen Namen ihres Besitzers. Wird eine Kryptowährung anschließend über mehrere Wallets weitergeleitet, können komplexe Transaktionsketten entstehen.
Deshalb müssen technische und regulatorische Informationen zusammengeführt werden.
Bei ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) kann beispielsweise zunächst nachvollzogen werden, an welche Wallet die erste Zahlung ging. Anschließend ist zu prüfen, ob eine regulierte Börse oder ein anderer Kryptodienstleister innerhalb der Transaktionskette beteiligt war und dort zusätzliche Informationen vorhanden sein könnten.
Das ist ein anderer Ansatz als die bloße Frage, ob Coins „zurückgebucht“ werden können.
Für Betroffene zählt die vollständige Kryptospur
Wer einen Trading-Betrug vermutet, sollte Kryptozahlungen deshalb nicht als endgültig verschwundene und vollständig anonyme Geldbewegungen betrachten. Die Travel Rule zeigt vielmehr, dass regulierte Anbieter seit dem 30. Dezember 2024 umfangreichere Informationspflichten besitzen.
Gerade bei größeren Transfers über 1.000 Euro zu selbst gehosteten Wallets können zusätzliche Prüfungen zur Kontrolle der Adresse hinzukommen.
Wer bei ForexFuturesMarket / Forex Futures Market (forexfuturesmarket.com) Kryptowährungen übertragen hat, eine Auszahlung nicht erhält oder wissen möchte, welche Ansatzpunkte sich aus Wallet-Adressen und Transaktionsdaten ergeben, sollte daher sämtliche Blockchain- und Börsendaten sichern.
Über anlagebetrug.de können Betroffene ihren Sachverhalt und vorhandene Unterlagen übermitteln. Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht biete ich dort eine kostenfreie Ersteinschätzung an und prüfe, welche rechtlichen und tatsächlichen Spuren sich aus dem Zahlungsweg ergeben.