Green Trades (greentrades.net) ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung?
Manchmal entsteht ein zusätzlicher Kryptowert, obwohl der Anleger gar nichts neu gekauft hat. Ein Blockchain-Fork, eine technische Umstellung oder ein anderes Ereignis kann neue Token oder zusätzliche Rechte hervorbringen. Genau hier kann es bei Green Trades (greentrades.net) spannend werden: Wenn ein Kunde zum maßgeblichen Zeitpunkt Kryptowerte verwahrt hat, stellt sich die Frage, wem daraus neu entstandene Positionen eigentlich zustehen. MiCA enthält hierfür konkrete Vorgaben, die viele Anleger kaum kennen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei Green Trades (greentrades.net) Kryptowerte gehalten hat und nach einem Fork, Airdrop oder einer Protokolländerung keine zusätzlichen Token oder Rechte erhalten hat, kann mir die Unterlagen über anlagebetrug.de im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung übermitteln.
Wenn aus einem Coin plötzlich zwei werden
Bei einer grundlegenden Änderung einer Blockchain kann sich das Netzwerk aufspalten. Vereinfacht gesprochen kann dadurch neben dem bisherigen Kryptowert ein neuer entstehen. Entscheidend ist dann, welche Rechte der Anleger im Zeitpunkt dieses Ereignisses hatte.
Artikel 75 Absatz 4 MiCA sieht vor: Entstehen durch Änderungen der zugrunde liegenden Distributed-Ledger-Technologie neue Kryptowerte oder Rechte, stehen diese grundsätzlich dem Kunden entsprechend seiner damaligen Position zu. Davon kann nur unter bestimmten Voraussetzungen durch eine bereits vorher wirksam geschlossene Vereinbarung abgewichen werden.
Für Green Trades (greentrades.net) Erfahrungen kann deshalb relevant sein, wie viele Coins der Kunde unmittelbar vor einem solchen Ereignis tatsächlich hielt.
Green Trades (greentrades.net) kann einen Fork nicht einfach ignorieren
Ein Beispiel: Ein Anleger besitzt bei Green Trades (greentrades.net) am maßgeblichen Stichtag 20 Einheiten eines Kryptowerts. Durch eine Protokolländerung entstehen anschließend neue Token im Verhältnis 1:1.
Dann wäre zunächst zu prüfen, ob dem Kunden aufgrund seiner 20 ursprünglichen Einheiten ebenfalls 20 neue Token oder entsprechende Rechte zustehen.
Die Plattform kann sich nicht ohne Weiteres darauf zurückziehen, dass sie den neuen Token „technisch nicht unterstützt“. Artikel 75 verlangt grundsätzlich, dass Verwahrer die Ausübung der mit Kryptowerten verbundenen Rechte ermöglichen und Ereignisse, die Kundenrechte begründen oder verändern können, unverzüglich im Positionsregister erfassen.
Das bedeutet nicht, dass jeder denkbare Airdrop automatisch herausgegeben werden muss. Der konkrete Entstehungsgrund und die Vertragslage müssen geprüft werden.
Standard-AGB reichen nicht immer aus
Besonders interessant ist eine Klarstellung der ESMA vom Juni 2025.
Gefragt wurde, ob allgemeine Nutzungsbedingungen oder nicht ausgehandelte Standardverträge ausreichen können, um von den Kundenrechten nach Artikel 75 Absatz 4 abzuweichen. Die Antwort der ESMA fällt deutlich aus: Ein pauschaler Standardvertrag genügt dafür nicht ohne Weiteres. Ausgangspunkt bleibt, dass der Verwahrer die mit den Kryptowerten verbundenen Rechte des Kunden erleichtern soll.
Bei Green Trades (greentrades.net) würde ich deshalb eine Klausel wie „sämtliche Forks, Rewards und neu entstehenden Token stehen ausschließlich der Plattform zu“ sehr genau prüfen.
Entscheidend sind Inhalt, Zeitpunkt und Wirksamkeit der Vereinbarung.
Auch Airdrops können bei Green Trades (greentrades.net) Fragen aufwerfen
Nicht jedes zusätzliche Token entsteht durch einen klassischen Hard Fork.
Krypto-Projekte verteilen teilweise neue Token an bestehende Inhaber. Solche sogenannten Airdrops können an den Besitz eines bestimmten Kryptowerts zu einem bestimmten Stichtag geknüpft sein.
Angenommen, ein Projekt kündigt an: Jeder Inhaber von zehn Token erhält am 1. Oktober zusätzlich 100 neue Einheiten. Ein Kunde hält zu diesem Zeitpunkt 50 Token über Green Trades (greentrades.net), erhält aber keinerlei Gutschrift.
Dann sollte geklärt werden, ob das Ereignis tatsächlich Rechte aus der bestehenden Position begründet hat und wie die Verwahrvereinbarung damit umgeht.
Die MiCA-Regel ist bewusst weiter formuliert und erfasst nicht nur Änderungen der Blockchain selbst, sondern auch andere Ereignisse, die Kundenrechte schaffen oder verändern können.
Kostenfreie Ersteinschätzung
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Das Positionsregister kann zum entscheidenden Beweis werden
MiCA verpflichtet Krypto-Verwahrer dazu, für jeden Kunden ein Positionsregister zu führen. Bewegungen, die sich auf dessen Rechte auswirken, müssen dort nachvollziehbar erfasst werden. Zusätzlich haben Kunden mindestens alle drei Monate sowie auf Anfrage Anspruch auf eine elektronische Positionsübersicht. Diese muss unter anderem die betreffenden Kryptowerte, deren Bestand, Wert und Übertragungen enthalten.
Bei Green Trades (greentrades.net) würde ich deshalb nicht nur einen Screenshot des aktuellen Dashboards sichern.
Interessanter kann sein, eine formelle Positionsübersicht für den Zeitraum rund um den Fork oder Airdrop anzufordern.
Wenn beispielsweise am 14. März 12 ETH vorhanden waren und am 15. März ein relevantes Blockchain-Ereignis stattfand, lässt sich damit die damalige Ausgangsposition genauer dokumentieren.
Green Trades (greentrades.net) und die Aussage „Wir unterstützen den Token nicht“
Diese Formulierung höre ich bei Plattformen immer wieder.
Technische Unterstützung und wirtschaftliches Recht sind jedoch nicht dasselbe.
Eine Plattform kann möglicherweise entscheiden, einen neuen Token nicht dauerhaft zum Handel anzubieten. Daraus folgt aber nicht automatisch, dass ein dem Kunden zustehender Kryptowert wirtschaftlich vollständig beim Anbieter verbleiben darf.
Artikel 75 verlangt zudem Verfahren, mit denen verwahrte Kryptowerte oder die entsprechenden Zugangsmittel möglichst schnell an Kunden zurückgegeben werden können.
Bei Green Trades (greentrades.net) wäre daher zu fragen: Kann der neue Token vielleicht auf eine externe Wallet übertragen werden, auch wenn kein interner Handel angeboten wird?
Auch Stimm- und sonstige Tokenrechte können relevant sein
Nicht jeder Kryptowert vermittelt lediglich einen Marktwert.
Token können zusätzliche Rechte enthalten, etwa Beteiligungsmöglichkeiten an Abstimmungen innerhalb eines Protokolls oder andere technische beziehungsweise wirtschaftliche Ansprüche. MiCA verlangt von Verwahrern grundsätzlich, die Ausübung der an Kryptowerten hängenden Rechte zu erleichtern. Ereignisse, die solche Rechte verändern, müssen dokumentiert werden.
Bei Green Trades (greentrades.net) kann deshalb auch interessant sein, ob ein Kunde über wichtige Änderungen informiert wurde.
Wenn für die Ausübung eines Rechts eine Reaktion des Kunden notwendig ist, muss der Verwahrer nach Artikel 75 entsprechende Informationen so schnell wie möglich bereitstellen.
Wer erst nach Ablauf einer Abstimmungs- oder Anspruchsfrist erfährt, dass überhaupt gehandelt werden musste, sollte den Ablauf dokumentieren.
Ein fehlender Airdrop beweist noch keinen Green Trades (greentrades.net) Betrug
Eine sachliche Prüfung ist wichtig. Nicht jeder neue Token ist wirtschaftlich werthaltig, nicht jedes Projekt gewährt Verwahrkunden automatisch Rechte und nicht jedes technische Ereignis fällt identisch unter dieselben Regeln.
Ein möglicher Green Trades (greentrades.net) Betrug lässt sich deshalb nicht allein daraus ableiten, dass ein Airdrop nicht im Konto erscheint.
Auffällig kann es jedoch werden, wenn neu entstandene Token nachweislich beim Verwahrer ankommen, Kunden darüber nicht informiert werden und der Anbieter keine nachvollziehbare Erklärung liefert, auf welcher Grundlage er diese Vermögenswerte selbst behält.
Bei Green Trades (greentrades.net) lohnt sich ein Blick auf den Stichtag
Für die rechtliche Bewertung kommt es häufig auf einen sehr konkreten Zeitpunkt an: Wie viele Kryptowerte hatte der Kunde genau in dem Moment, in dem neue Rechte entstanden?
Wer bei Green Trades (greentrades.net) einen Fork, Airdrop oder eine andere Blockchain-Änderung erlebt hat, sollte deshalb Bestandsübersichten, Wallet-Daten, damalige Vertragsbedingungen und Mitteilungen des Anbieters sichern.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich mit Krypto-Betrug, Trading-Betrug, Anlagebetrug und digitalem Finanzbetrug. Über anlagebetrug.de können Betroffene mir ihre Unterlagen zu Green Trades (greentrades.net) zusenden. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, ob aus der damaligen Krypto-Position zusätzliche Rechte entstanden sein könnten und ob die Behandlung durch den Anbieter rechtlich nachvollziehbar erscheint.