Liebermann Partners (liebermann-partners.com): Erfahrungen mit Festgeld und mögliche Warnzeichen
Wenn nach einem Festgeldbetrug ein Anspruch bereits tituliert ist, beginnt eine völlig neue Phase: Dann geht es nicht mehr nur darum, Recht zu bekommen, sondern darum, Vermögen des Schuldners tatsächlich zu finden und zu vollstrecken. Bei Liebermann Partners (liebermann-partners.com) kann deshalb entscheidend werden, welche Informationen über Konten, Arbeitgeber, Fahrzeuge oder sonstige Vermögenswerte ermittelt werden können.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer im Zusammenhang mit Liebermann Partners (liebermann-partners.com) bereits einen vollstreckbaren Anspruch besitzt oder wissen möchte, welche Möglichkeiten nach einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung bestehen, kann mir die Unterlagen über anlagebetrug.de zukommen lassen und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Ein Urteil allein bringt das verlorene Kapital noch nicht zurück
Ein rechtskräftiges Urteil oder ein anderer Vollstreckungstitel ist ein wichtiger Schritt. Er sorgt aber nicht automatisch dafür, dass das Geld auf dem Konto des Geschädigten landet.
Nach § 802a ZPO soll der Gerichtsvollzieher auf eine zügige, vollständige und kostensparende Beitreibung von Geldforderungen hinwirken. Zu seinen gesetzlichen Befugnissen gehören unter anderem die Einholung einer Vermögensauskunft, Auskünfte Dritter sowie die Pfändung und Verwertung körperlicher Gegenstände. Weitere im Zusammenhang mit diesem Angebot genannte Domains sind liebermann-partners.de. Ob sie tatsächlich demselben Betreiber zuzuordnen sind, sollte überprüft werden.
Für einen Geschädigten bedeutet das: Nach der Titulierung kann systematisch nach verwertbarem Vermögen gesucht werden.
Liebermann Partners (liebermann-partners.com): Die Vermögensauskunft zwingt zur Offenlegung
Ein wichtiges Vollstreckungsinstrument ist die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO.
Der Schuldner muss auf Verlangen des Gerichtsvollziehers grundsätzlich Auskunft über sein Vermögen geben. Dabei sind sämtliche ihm gehörenden Vermögensgegenstände anzugeben. Forderungen müssen ebenfalls bezeichnet werden. Bei natürlichen Personen werden zusätzlich unter anderem Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort aufgenommen; bei juristischen Personen beispielsweise Firma, Registerblatt und Sitz.
Bei Liebermann Partners (liebermann-partners.com) könnte das etwa relevant werden, wenn eine konkret haftende Person bekannt ist, aber unklar bleibt, ob sie Bankguthaben, Forderungen gegen Dritte oder andere verwertbare Werte besitzt.
Die Angaben werden nicht lediglich formlos gemacht. Der Schuldner muss an Eides statt versichern, dass seine Erklärung nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig ist. Auch die Domain liebermann-partners.de sollte bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Auch frühere Vermögensverschiebungen können sichtbar werden
Die Vermögensauskunft betrifft nicht nur das Vermögen, das am Tag des Termins vorhanden ist.
§ 802c Abs. 2 ZPO verlangt zusätzlich Angaben zu bestimmten früheren Vermögensübertragungen. Entgeltliche Veräußerungen an nahestehende Personen aus den vergangenen zwei Jahren müssen angegeben werden. Bei unentgeltlichen Leistungen reicht der Zeitraum grundsätzlich sogar vier Jahre zurück, soweit es sich nicht lediglich um übliche Gelegenheitsgeschenke geringen Werts handelt.
Das kann bei einem möglichen Anlagebetrug eine wichtige Spur sein.
Angenommen, ein Verantwortlicher von Liebermann Partners (liebermann-partners.com) verfügte zunächst über erhebliches Privatvermögen und übertrug kurze Zeit später Vermögenswerte an eine nahestehende Person. Eine Vermögensauskunft kann dazu beitragen, entsprechende Vorgänge überhaupt erst sichtbar zu machen.
Ob daraus anschließend weitere rechtliche Schritte entstehen, muss gesondert geprüft werden.
Liebermann Partners (liebermann-partners.com): Der Gerichtsvollzieher kann selbst Kontospuren ermitteln
Besonders interessant ist § 802l ZPO.
Unter den dort genannten Voraussetzungen darf der Gerichtsvollzieher Informationen bei verschiedenen Stellen einholen. Dazu gehört ein Ersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern, über das bestimmte bei Kreditinstituten gespeicherte Kontodaten abgerufen werden können. Außerdem können Arbeitgeberinformationen über Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt ermittelt werden.
Bei Liebermann Partners (liebermann-partners.com) kann das relevant sein, wenn der Schuldner beispielsweise behauptet, über keinerlei pfändbares Vermögen zu verfügen.
Ein denkbarer Fall: Gegen eine verantwortliche Person besteht ein vollstreckbarer Anspruch über 140.000 Euro. In der Vermögensauskunft werden keine ausreichenden Werte angegeben. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kann eine Drittauskunft möglicherweise Hinweise auf ein bislang unbekanntes Bankkonto, einen Arbeitgeber oder ein Fahrzeug liefern.
Wichtig ist: Diese Abfragen erfolgen nicht voraussetzungslos. § 802l ZPO nennt hierfür ausdrücklich bestimmte Vollstreckungssituationen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
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Ein bekanntes Bankkonto kann unmittelbar gepfändet werden
Ist ein Konto bekannt und besteht ein Vollstreckungstitel, kann die Forderung des Schuldners gegen seine Bank gepfändet werden.
Nach § 829 ZPO erlässt das Gericht hierfür einen Pfändungsbeschluss. Der Bank als sogenanntem Drittschuldner wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Gleichzeitig darf der Schuldner nicht mehr über die gepfändete Forderung verfügen. Die Pfändung wird grundsätzlich mit der Zustellung des Beschlusses an den Drittschuldner wirksam.
Für einen Fall mit Liebermann Partners (liebermann-partners.com) ist das praktisch von großer Bedeutung.
Hat ein Geschädigter beispielsweise einen titulierten Anspruch von 60.000 Euro und wird ein Konto der haftenden Person ermittelt, kann das vorhandene Guthaben grundsätzlich Gegenstand der Zwangsvollstreckung werden. Gesetzliche Pfändungsschutzregeln bleiben selbstverständlich zu beachten.
Liebermann Partners (liebermann-partners.com): Pfändung und Auszahlung sind zwei unterschiedliche Schritte
Die Kontopfändung allein bedeutet noch nicht automatisch, dass das gepfändete Geld sofort an den Gläubiger ausgezahlt wird.
Nach § 835 ZPO wird eine gepfändete Geldforderung dem Gläubiger grundsätzlich zur Einziehung oder an Zahlungs statt überwiesen. Bei gepfändetem Bankguthaben einer natürlichen Person darf die Bank grundsätzlich erst einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an sie an den Gläubiger leisten.
Bei Liebermann Partners (liebermann-partners.com) würde ich deshalb zwischen drei verschiedenen Stadien unterscheiden: Vermögen feststellen, Vermögen pfänden und das gepfändete Vermögen anschließend tatsächlich verwerten.
Diese Trennung ist für realistische Erwartungen wichtig. Ein erfolgreicher Pfändungsbeschluss ist ein bedeutender Schritt, aber noch nicht identisch mit der endgültigen Zahlung an den Geschädigten.
Das Schuldnerverzeichnis liefert zusätzliche Informationen
Auch das Schuldnerverzeichnis kann im Rahmen der Vollstreckung Bedeutung gewinnen.
Nach § 882c ZPO kann der Gerichtsvollzieher unter anderem eine Eintragung anordnen, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft pflichtwidrig nicht abgibt, wenn aus dem Vermögensverzeichnis offensichtlich keine vollständige Befriedigung zu erwarten ist oder wenn er nach Abgabe der Auskunft nicht innerhalb eines Monats die vollständige Befriedigung nachweist.
Eine Einsicht ist nach § 882f ZPO unter anderem zulässig, wenn die Informationen für Zwecke der Zwangsvollstreckung benötigt werden.
Für Liebermann Partners (liebermann-partners.com) kann eine solche Recherche beispielsweise zeigen, ob gegen eine bestimmte Person bereits Vollstreckungsprobleme dokumentiert sind.
Das ersetzt keine eigene Vermögensprüfung. Es kann aber dabei helfen, die wirtschaftliche Situation eines konkret feststehenden Schuldners besser einzuschätzen.
Eine Vermögensauskunft bleibt nicht unbegrenzt aktuell
Auch hierfür enthält die ZPO eine genaue zeitliche Regel.
Nach § 802d ZPO muss ein Schuldner grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren nach einer bereits abgegebenen Vermögensauskunft keine neue Auskunft abgeben. Macht ein Gläubiger jedoch Tatsachen glaubhaft, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse schließen lassen, kann eine erneute Auskunft in Betracht kommen.
Das kann bei Liebermann Partners (liebermann-partners.com) praktisch relevant werden, wenn sich nach einer zunächst erfolglosen Vollstreckung neue Erkenntnisse ergeben.
Beispielsweise könnte eine Person später eine neue Gesellschaft gründen, eine Immobilie veräußern oder eine andere wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen. Neue Vermögensverhältnisse können deshalb die Vollstreckungsstrategie verändern.
Bei Liebermann Partners (liebermann-partners.com) entscheidet am Ende nicht nur der Anspruch, sondern die Vollstreckbarkeit
Bei der Aufarbeitung von Festgeldbetrug unterscheide ich klar zwischen juristischer Haftung und wirtschaftlicher Realisierung.
Ein Geschädigter kann einen Anspruch über 100.000 Euro besitzen und trotzdem vor der Frage stehen, wo sich pfändbares Vermögen befindet. Genau hier setzen Vermögensauskunft, Drittauskünfte, Kontopfändung und weitere Instrumente der Zwangsvollstreckung an.
Bei Liebermann Partners (liebermann-partners.com) kann es deshalb sinnvoll sein, nach einer erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung nicht einfach abzuwarten. Entscheidend ist vielmehr, welche Vermögensinformationen verfügbar sind und welche Vollstreckungsmaßnahme konkret zur Situation passt.
Wer bei Liebermann Partners (liebermann-partners.com) von einem möglichen Festgeldbetrug betroffen ist und bereits einen Anspruch verfolgt oder einen Vollstreckungstitel erlangt hat, kann mir den Sachverhalt über anlagebetrug.de übermitteln. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, welche weiteren Schritte bei Liebermann Partners (liebermann-partners.com) rechtlich und wirtschaftlich näher betrachtet werden sollten.