Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Mayer Brown (themayerbrown.com) ein Betrug? Erfahrungen zur Auszahlung?

Veröffentlicht am 09.10.2026 –

Eine Aktie für 900 Euro kaufen, obwohl nur 50 Euro verfügbar sind? Genau damit werben viele moderne Trading-Angebote: Anleger sollen einfach einen Bruchteil erwerben. Bei Mayer Brown (themayerbrown.com) sollte jedoch geklärt werden, was technisch und rechtlich tatsächlich im Depot landet. Denn „0,25 Aktie“ kann etwas anderes bedeuten als echtes Miteigentum an einer Unternehmensbeteiligung. Die europäische Wertpapieraufsicht ESMA warnt ausdrücklich davor, bestimmte Derivate sprachlich wie echte Aktienbruchteile erscheinen zu lassen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei Mayer Brown (themayerbrown.com) mit sogenannten Fractional Shares, Teilaktien oder Bruchstücken gehandelt hat und heute nicht versteht, welche Rechte tatsächlich erworben wurden, kann mir die Unterlagen über anlagebetrug.de für eine kostenfreie Ersteinschätzung übermitteln.

Ein Aktienbruchteil kann rechtlich ein Derivat sein

Der Begriff „Fractional Share“ klingt zunächst eindeutig: Der Anleger besitzt beispielsweise 0,2 einer Aktie.

Das muss jedoch nicht stimmen.

ESMA hat 2023 ausdrücklich klargestellt, dass Produkte, die lediglich die Wertentwicklung eines Aktienbruchteils über ein Derivat nachbilden, keine Unternehmensaktien sind. Bei solchen Konstruktionen soll ein Anbieter nach Auffassung der Aufsicht nicht den Eindruck erwecken, der Kunde kaufe tatsächlich einen Aktienbruchteil.

Für Mayer Brown (themayerbrown.com) Erfahrungen ist deshalb die Produktbezeichnung allein wenig aussagekräftig.

Steht im Kundenkonto „0,4 Apple“, muss geklärt werden, ob tatsächlich eine anteilige Beteiligungsstruktur besteht oder lediglich ein Vertrag, dessen Wert sich am Apple-Kurs orientiert.

Mayer Brown (themayerbrown.com): Kursgewinn ja – Aktionärsrechte vielleicht nein

Der Unterschied wird spätestens bei den Rechten sichtbar.

ESMA weist darauf hin, dass als Derivate strukturierte Aktienbruchteile Anlegern zwar typischerweise einen wirtschaftlichen Bezug zu Dividenden vermitteln können, normalerweise aber keine Stimmrechte gewähren.

Ein Beispiel:

Ein Anleger investiert bei Mayer Brown (themayerbrown.com) jeweils 200 Euro in fünf hochpreisige US-Aktien. Die Plattform zeigt anschließend 0,18, 0,31 oder 0,47 Anteile an.

Bei einer Hauptversammlung stellt sich dann jedoch die Frage: Ist dieser Kunde gesellschaftsrechtlich überhaupt Aktionär? Kann er abstimmen? Wer hält gegebenenfalls die zugrunde liegende volle Aktie?

Genau solche Details unterscheiden eine echte Beteiligung von einem Produkt, das lediglich deren Kursentwicklung nachbildet.

„Sie besitzen Tesla“ kann eine zu einfache Aussage sein

Werbung sollte die tatsächliche Struktur korrekt wiedergeben.

ESMA verlangt bei solchen Produkten eine klare Beschreibung von Natur und Risiken. Wird ein Aktienbruchteil über ein Derivat konstruiert, muss für den Anleger verständlich werden, dass er gerade ein derivatives Finanzinstrument erwirbt. Kundeninformationen müssen außerdem fair, eindeutig und nicht irreführend sein.

Bei Mayer Brown (themayerbrown.com) würde ich deshalb alte Werbeaussagen sichern.

Ein Satz wie „Werden Sie ab 10 Euro Miteigentümer der größten Unternehmen der Welt“ ist etwas anderes als die Erklärung: „Sie erwerben ein Derivat, dessen Wert die anteilige Entwicklung einer Aktie abbildet.“

Gerade für unerfahrene Anleger kann dieser Unterschied die Anlageentscheidung beeinflussen.

Mayer Brown (themayerbrown.com) und die Frage nach dem Gegenparteirisiko

Bei einem echten Aktieninvestment hängt das Ergebnis zunächst wesentlich von der Aktie selbst ab.

Bei einem derivativen Bruchstück kann zusätzlich die Vertragskonstruktion mit dem Anbieter oder einem anderen Emittenten relevant werden. Damit kann neben dem Kursrisiko der Aktie ein weiteres Risiko hinzukommen.

ESMA bezeichnet Derivate auf Aktienbruchteile ausdrücklich als komplexe Produkte. Die Behörde sieht deshalb besondere Anforderungen an Produktinformationen und Anlegerschutz.

Für einen möglichen Fall rund um Mayer Brown (themayerbrown.com) würde ich daher nicht nur fragen: „Welche Aktie war das?“

Ich würde außerdem wissen wollen: Wer ist Vertragspartner des Bruchstückprodukts? Wer hält gegebenenfalls die ganzen Aktien? Was passiert, wenn dieser Vertragspartner ausfällt?

Diese Informationen sollten in den Produktunterlagen nachvollziehbar sein.

Mehr als zehn Prozent der gemeldeten Transaktionen waren bereits Bruchstückgeschäfte

Fractional Shares sind längst kein Nischenphänomen mehr.

In einem Schreiben an die Europäische Kommission vom 4. April 2025 erklärte ESMA, dass Fractional Shares in den Jahren 2023 und 2024 mehr als zehn Prozent der insgesamt gemeldeten Transaktionen ausmachten. Gleichzeitig betonte die Behörde, dass ihre rechtliche Einordnung innerhalb der EU bislang nicht vollständig einheitlich ist. Je nach Mitgliedstaat und Ausgestaltung kann eine Konstruktion unterschiedlich qualifiziert werden.

Das macht die Prüfung bei Mayer Brown (themayerbrown.com) besonders interessant.

Die gleiche werbliche Bezeichnung kann hinter den Kulissen unterschiedliche rechtliche Modelle verdecken.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

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Mayer Brown (themayerbrown.com): Was passiert bei Verkauf oder Depotübertrag?

Eine praktische Frage wird oft erst gestellt, wenn der Anleger die Plattform verlassen möchte.

Ganze börsengehandelte Aktien lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen auf ein anderes Depot übertragen. Bei Bruchstücken kann die Situation komplizierter sein, weil sie je nach Konstruktion nicht selbstständig an einem regulären Markt handelbar sind.

Gerade bei einem derivativen Modell kann der Kunde möglicherweise nicht „0,37 Aktie“ an einen anderen Broker übertragen, sondern muss das Produkt beim bisherigen Anbieter schließen.

Bei Mayer Brown (themayerbrown.com) wäre deshalb wichtig, welche Regeln für Verkauf, Übertragbarkeit und Beendigung vorgesehen sind.

Ein Beispiel: Ein Anleger besitzt rechnerisch 3,6 Aktien. Die drei ganzen Aktien können möglicherweise anders behandelt werden als die verbleibenden 0,6. Ob das tatsächlich so funktioniert, hängt vom jeweiligen Modell ab.

Auch Kosten müssen bei Bruchstücken vollständig sichtbar werden

Die kleinen Mindestbeträge erzeugen schnell den Eindruck eines besonders günstigen Produkts.

ESMA verlangt jedoch auch bei Derivaten auf Aktienbruchteile eine klare Offenlegung direkter und indirekter Kosten und Gebühren.

Bei Mayer Brown (themayerbrown.com) Erfahrungen kann daher untersucht werden, ob neben einer sichtbaren Ordergebühr weitere wirtschaftliche Belastungen auftreten.

Beispielsweise können Kauf- und Verkaufspreise voneinander abweichen. Zusätzlich können Umrechnungen, Produktkosten oder andere Entgelte eine Rolle spielen.

Wer jeden Monat nur 50 Euro investiert, sollte gerade bei kleinen Anlagebeträgen wissen, welcher Anteil tatsächlich investiert wird und welcher durch Kosten verloren geht.

Der Begriff „Bruchstück“ sagt bei Mayer Brown (themayerbrown.com) noch nichts über das Eigentum

Besonders interessant ist die Eigentumsfrage.

ESMA weist in ihrem Schreiben von 2025 darauf hin, dass in Europa unterschiedliche Geschäftsmodelle existieren. Neben derivativen Konstruktionen können beispielsweise auch andere Strukturen rund um Bruchteile verwendet werden. Die regulatorische Behandlung ist deshalb nicht in sämtlichen Mitgliedstaaten identisch.

Bei Mayer Brown (themayerbrown.com) würde ich daher niemals allein aus dem Dashboard ableiten, dass tatsächlich anteilig Aktienbesitz entstanden ist.

Entscheidend sind Vertrag, Produktbeschreibung und Verwahrmodell.

Wer steht im Aktionärsregister oder beim Verwahrer? Welche Ansprüche erhält der Kunde? Wie werden Dividenden behandelt? Kann das Bruchstück übertragen werden?

Erst diese Antworten zeigen, was tatsächlich gekauft wurde.

Komplexe Bruchstücke können eine Angemessenheitsprüfung erfordern

Ist das angebotene Fractional-Share-Modell tatsächlich ein Derivat, behandelt ESMA es als komplexes Finanzinstrument. Bei nicht beratenden Dienstleistungen kann daher grundsätzlich eine Angemessenheitsprüfung erforderlich sein. Zudem erwartet ESMA wegen der Komplexität einen entsprechend engeren Zielmarkt.

Für Mayer Brown (themayerbrown.com) kann das beispielsweise relevant werden, wenn ein völlig unerfahrener Anleger ohne erkennbare Prüfung sofort derivative Teilaktien handeln konnte.

Auch hier beweist eine Auffälligkeit allein keinen Mayer Brown (themayerbrown.com) Betrug.

Sie kann aber zeigen, dass das vermeintlich einfache Produkt regulatorisch erheblich komplexer ist, als die Benutzeroberfläche vermuten lässt.

Bei Mayer Brown (themayerbrown.com) prüfe ich deshalb zuerst, was wirklich gekauft wurde

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich mit Trading-Betrug, Anlagebetrug, Broker-Betrug, Krypto-Betrug und digitalem Finanzbetrug.

Wer bei Mayer Brown (themayerbrown.com) vermeintliche Aktienbruchteile erworben hat, sollte sich nicht mit der Zahl im Portfolio zufriedengeben. Produktunterlagen, Transaktionsabrechnungen, Angaben zu Dividenden, Übertragbarkeit und Eigentumsstruktur können entscheidend sein.

Gerade wenn gleichzeitig eine Mayer Brown (themayerbrown.com) Auszahlung verweigert wird oder plötzlich erklärt wird, die angeblichen Aktien könnten nicht übertragen oder verkauft werden, sollte die tatsächliche Produktkonstruktion genauer untersucht werden.

Über anlagebetrug.de können Betroffene mir ihre Unterlagen zu Mayer Brown (themayerbrown.com) zukommen lassen. Im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung prüfe ich, ob tatsächlich Aktien, Bruchstückrechte oder derivative Produkte erworben wurden und welche rechtlichen Ansatzpunkte sich daraus ergeben.