Montaris AG (montaris-ag.com): Festgeldbetrug? Verdacht auf Namensmissbrauch und Identitätsdiebstahl – Erfahrungen und Auszahlung
Wenn sich der Verdacht auf einen Festgeldbetrug erhärtet, denken viele Geschädigte zunächst ausschließlich an eine Zivilklage. Dabei kann auch das Strafverfahren für die Rückgewinnung von Vermögenswerten eine erhebliche Bedeutung haben. Bei Montaris AG (montaris-ag.com) sollte deshalb nicht nur geprüft werden, wer möglicherweise haftet, sondern auch, ob Ermittlungsverfahren laufen und ob dort Vermögenswerte gesichert oder eingezogen werden können.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer im Zusammenhang mit Montaris AG (montaris-ag.com) Geld verloren hat, kann mir den Sachverhalt über anlagebetrug.de übermitteln und eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.
Strafrechtliche Vermögensabschöpfung kann für Anleger relevant werden
Das deutsche Strafrecht kennt eigene Instrumente, um Vermögenswerte aus Straftaten abzuschöpfen.
Nach § 73 StGB ordnet das Gericht grundsätzlich die Einziehung dessen an, was ein Täter oder Teilnehmer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat. Erfasst werden können auch Nutzungen, die aus diesem Vermögen gezogen wurden.
Für einen möglichen Anlagebetrug bedeutet das: Hat ein Täter beispielsweise 80.000 Euro aus einer vorgetäuschten Festgeldanlage erhalten, kann dieser Vermögenswert Gegenstand einer späteren Einziehung sein.
Das ersetzt keine individuelle Prüfung. Bei Montaris AG (montaris-ag.com) kann die strafrechtliche Vermögensabschöpfung aber eine zusätzliche Ebene neben klassischen Schadensersatz- oder Rückzahlungsansprüchen darstellen.
Montaris AG (montaris-ag.com): Auch weitergegebenes Geld kann rechtlich interessant bleiben
Betrüger lassen erhaltene Gelder häufig nicht dauerhaft auf einem einzigen Konto liegen. Kapital kann an andere Personen oder Gesellschaften weitergeleitet werden.
Hier wird § 73b StGB interessant. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Einziehung auch bei anderen Personen möglich, die nicht selbst Täter oder Teilnehmer der ursprünglichen Straftat sind. Das Gesetz erfasst beispielsweise bestimmte Fälle, in denen Vermögenswerte ohne rechtlichen Grund übertragen wurden oder der Empfänger erkennen musste, dass sie aus einer rechtswidrigen Tat stammen.
Angenommen, ein Anleger überweist 120.000 Euro im Vertrauen auf Montaris AG (montaris-ag.com). Das Geld gelangt anschließend nicht beim ursprünglichen Empfänger, sondern über weitere Konten zu einer anderen Gesellschaft.
Dann kann entscheidend werden, wie diese Weiterleitungen rechtlich und tatsächlich einzuordnen sind. Genau deshalb interessieren mich bei der Aufarbeitung nicht nur die erste IBAN, sondern auch Hinweise auf nachgelagerte Empfänger.
Wenn das konkrete Geld nicht mehr vorhanden ist
Ein häufiger Irrtum lautet: Ist der überwiesene Betrag nicht mehr auf einem Konto vorhanden, kann strafrechtlich nichts mehr eingezogen werden.
So einfach ist es nicht.
§ 73c StGB erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Einziehung des Wertes von Taterträgen. Ist der ursprünglich erlangte Gegenstand nicht mehr einziehbar, kann das Gericht einen Geldbetrag anordnen, der seinem Wert entspricht.
Ein Beispiel verdeutlicht die Bedeutung: Ein Täter erhält aus verschiedenen Anlagegeschäften insgesamt 500.000 Euro und verwendet Teile davon anschließend anderweitig. Die ursprünglichen Geldbeträge müssen nicht mehr exakt auf denselben Konten vorhanden sein, damit Wertersatz rechtlich eine Rolle spielen kann.
Für Betroffene von Montaris AG (montaris-ag.com) kann deshalb auch die Frage nach dem sonstigen Vermögen identifizierter Verantwortlicher relevant werden.
Montaris AG (montaris-ag.com) und die Rückübertragung eingezogener Vermögenswerte
Besonders wichtig für Geschädigte ist § 459h StPO.
Danach können eingezogene Gegenstände unter den gesetzlichen Voraussetzungen an Personen zurückübertragen werden, denen aus der Straftat ein Anspruch auf Rückgewähr entstanden ist. Wurde Wertersatz eingezogen, kann der Erlös aus der Verwertung bestimmter gepfändeter Vermögenswerte an Anspruchsberechtigte ausgekehrt werden.
Damit zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zwischen Strafe und Vermögensrückgewinnung: Ein Strafurteil allein bringt einem Anleger sein Geld noch nicht zurück. Die gesetzlichen Vorschriften zur Einziehung und Entschädigung können jedoch einen Weg eröffnen, sichergestellte Werte den Geschädigten zuzuordnen.
Bei Montaris AG (montaris-ag.com) sollte deshalb geprüft werden, ob ein Ermittlungsverfahren existiert und ob dort bereits Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung eine Rolle spielen.
Kostenfreie Ersteinschätzung
Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.
- 1Sie schildern uns Ihren Fall
- 2Melden Sie sich unverbindlich per Mail, Telefon oder WhatsApp
- 3Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten
- 4Sie erhalten eine anwaltliche Rückmeldung zu Ihrem Einzelfall.
Geschädigte haben eigene Informationsrechte im Strafverfahren
Wer Opfer eines Anlagebetrugs geworden ist, muss nicht zwingend vollständig im Unklaren darüber bleiben, was aus einem Ermittlungsverfahren wird.
Nach § 406d StPO kann ein Verletzter auf Antrag unter anderem darüber informiert werden, wenn das Verfahren eingestellt wird, wann und wo eine Hauptverhandlung stattfindet und wie das gerichtliche Verfahren ausgegangen ist.
Diese Rechte sind für Geschädigte praktisch bedeutsam.
Wenn beispielsweise zahlreiche Anleger bei Montaris AG (montaris-ag.com) investiert haben und Ermittlungen gegen identifizierte Personen aufgenommen werden, kann der Fortgang dieses Verfahrens Auswirkungen auf die eigene Strategie haben.
Ich würde deshalb nicht allein eine Strafanzeige abgeben und anschließend jahrelang nichts unternehmen. Es kann sinnvoll sein, den Verfahrensstand rechtlich im Blick zu behalten.
Montaris AG (montaris-ag.com): Akteneinsicht kann neue Informationen liefern
Noch wichtiger kann § 406e StPO werden.
Danach kann ein Rechtsanwalt für einen Verletzten unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen, sofern ein berechtigtes Interesse besteht. Dieses Recht ist nicht grenzenlos; beispielsweise können der Untersuchungszweck oder schutzwürdige Interessen anderer Personen entgegenstehen.
Die Akte kann Informationen enthalten, über die ein einzelner Anleger selbst niemals verfügen würde.
Denkbar sind beispielsweise Erkenntnisse über weitere Geschädigte, identifizierte Kontoinhaber, verwendete Gesellschaften oder Ermittlungen zu bestimmten Zahlungsvorgängen.
Gerade bei Montaris AG (montaris-ag.com) kann dadurch aus einem isolierten Einzelvorgang plötzlich ein größeres Gesamtbild entstehen.
Schadensersatz kann sogar im Strafverfahren geltend gemacht werden
Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte Adhäsionsverfahren.
Nach § 403 StPO kann ein Verletzter einen aus der Straftat entstandenen vermögensrechtlichen Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar im Strafverfahren gegen den Beschuldigten geltend machen, sofern dieser Anspruch nicht bereits anderweitig gerichtlich anhängig ist.
Das bedeutet vereinfacht: Strafverfahren und zivilrechtliche Forderung müssen nicht in jedem Fall vollkommen getrennt voneinander geführt werden.
Nach § 404 StPO hat die Antragstellung zudem Wirkungen, die mit einer Klageerhebung im Zivilprozess vergleichbar sind. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Ob ein solches Vorgehen bei Montaris AG (montaris-ag.com) sinnvoll ist, hängt allerdings stark vom jeweiligen Ermittlungsverfahren, den Beschuldigten und der Beweislage ab.
Warum ich bei Montaris AG (montaris-ag.com) Ermittlungsverfahren nicht nur als „Strafsache“ betrachte
Für einen geschädigten Anleger geht es nicht allein darum, ob Täter später verurteilt werden.
Interessant ist ebenso, ob Vermögenswerte gefunden wurden, welche Personen als Empfänger identifiziert sind und ob sich daraus konkrete Rückgewinnungsmöglichkeiten ergeben.
Das Strafprozessrecht räumt Verletzten hierfür verschiedene Rechte ein. § 406i StPO sieht ausdrücklich vor, dass Geschädigte über Möglichkeiten wie das Adhäsionsverfahren und weitere Befugnisse im Strafverfahren informiert werden sollen.
Bei Montaris AG (montaris-ag.com) kann daher eine koordinierte Betrachtung sinnvoller sein als eine isolierte Maßnahme: Strafrechtliche Ermittlungen, Vermögensabschöpfung und zivilrechtliche Ansprüche können sich gegenseitig beeinflussen.
Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht. Wer bei Montaris AG (montaris-ag.com) Geld in eine vermeintliche Festgeldanlage investiert hat und inzwischen einen Betrug vermutet, kann mir vorhandene Unterlagen, Aktenzeichen und Informationen zu bereits laufenden Ermittlungen über anlagebetrug.de übermitteln.
Dort besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Ersteinschätzung. Ich prüfe dabei insbesondere, welche rechtlichen Wege für den konkreten Fall sinnvoll erscheinen und ob strafrechtliche Erkenntnisse für die Durchsetzung finanzieller Ansprüche genutzt werden können.
Hinweis zu Valgreen: In der zugrunde liegenden Übersicht ist dieser Fall als Namensmissbrauch beziehungsweise Identitätsmissbrauch gekennzeichnet. Demnach soll der Name eines tatsächlich existierenden Unternehmens unbefugt verwendet worden sein; die Vorwürfe richten sich nicht ohne Weiteres gegen das echte Unternehmen. Die konkrete Zuordnung und die Umstände sollten unabhängig überprüft werden.