Kanzlei für Digital-
und Wirtschaftsrecht
Geld zurück nach Anlagebetrug?

Richardt Partner Festgeldbetrug: Anleger berichten von Problemen – welche Rechte bestehen bei verschwundenem Festgeld?

Veröffentlicht am 13.10.2026 –

Sie haben über Richardt Partner eine Festgeldanlage abgeschlossen, doch statt der vereinbarten Zinsen oder der Rückzahlung Ihres Kapitals herrscht plötzlich Funkstille? Solche Umstände können auf einen gezielt vorbereiteten Festgeldbetrug hindeuten. Als Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht beschäftige ich mich mit den rechtlichen Folgen betrügerischer Geldanlagen. Geschädigte können über anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Das Besondere an dieser Betrugsform: Anleger werden nicht zu riskanten Spekulationen verleitet. Ihnen wird vielmehr eine konservative Anlageform angeboten, die eigentlich für Planbarkeit und Kapitalerhalt steht. Die Täter nutzen das Vertrauen in bekannte Banknamen, europäische Einlagensicherungssysteme und vermeintlich unabhängige Finanzvermittler.

Ein professionell aussehender Festgeldvertrag kann jedoch wertlos sein, wenn die darin genannte Bank überhaupt nichts von der Anlage weiß.

Für Betroffene ist deshalb nicht nur entscheidend, ob sie getäuscht wurden. Vielmehr muss geklärt werden, an welcher Stelle das Geld den vorgesehenen Zahlungsweg verlassen hat und welche Beteiligten rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.

Gerade diese Untersuchung kann Ansatzpunkte eröffnen, die bei einer ausschließlichen Suche nach den Betreibern der Internetseite übersehen würden.

1. Richardt Partner Erfahrungen: Wenn die vermeintliche Festgeldanlage nur auf dem Papier existiert

Bei unseriösen Festgeldangeboten wird Anlegern häufig ein vollständiger Anlageprozess vorgespielt. Nach der Auswahl einer Laufzeit erhalten sie eine persönliche Vertragsnummer, eine Zinsübersicht und eine Zahlungsaufforderung.

Teilweise folgt nach der Überweisung sogar eine angebliche Bestätigung, dass das Kapital erfolgreich angelegt wurde.

Die entscheidende Frage lautet jedoch: Hat die beworbene Bank das Geld tatsächlich erhalten und dem Anleger eine entsprechende Forderung gutgeschrieben?

Bei der rechtlichen Untersuchung würde ich zunächst zwischen einer echten Bankeinlage, einer möglicherweise fehlerhaften Vermittlung und einer vollständig erfundenen Festgeldanlage unterscheiden.

Diese Abgrenzung ist keineswegs theoretisch. Sie entscheidet darüber, ob vertragliche Ansprüche gegen ein Kreditinstitut bestehen oder ob deliktische und andere Rückforderungsansprüche gegen weitere Beteiligte geprüft werden müssen.

Ein weiteres Warnsignal ist die fehlende Möglichkeit, unmittelbar mit der angeblichen Partnerbank zu kommunizieren. Wenn sämtliche Auskünfte ausschließlich über einen Vermittler erfolgen, sollte dessen tatsächliche Bevollmächtigung überprüft werden.

Meine Empfehlung: Fordern Sie eine unabhängige Bestätigung der Kontoeröffnung und des Anlagebetrags direkt bei der genannten Bank an. Nutzen Sie keine Telefonnummern oder E-Mail-Adressen aus möglicherweise gefälschten Unterlagen.

Wer bei Richardt Partner Unstimmigkeiten festgestellt hat, sollte außerdem die ursprünglichen Angebotsbedingungen sichern. Gerade Unterschiede zwischen Werbeversprechen und späteren Vertragsdokumenten können für die rechtliche Bewertung aufschlussreich sein.

2. Festgeldbetrug über Vergleichsportale: Welche Rolle Vermittler und Zahlungsanweisungen spielen

Eine besondere Gefahr geht von Internetangeboten aus, die sich als neutrale Vermittler europäischer Festgeldprodukte präsentieren.

Anleger glauben, verschiedene Banken und Zinssätze objektiv vergleichen zu können. Tatsächlich kann hinter der gesamten Angebotsübersicht ein einziger betrügerischer Betreiber stehen.

Nicht selten wird die Kommunikation so gestaltet, dass der Vermittler wie ein regulärer Finanzdienstleister erscheint. Es werden Unterlagen angefordert, Rückfragen beantwortet und vermeintliche Vertragsabteilungen eingeschaltet.

Juristisch interessant ist hierbei die Frage, welche konkreten Verpflichtungen der Vermittler übernommen hat.

Wurde lediglich ein Kontakt hergestellt? Sollte der Vermittler eine Kontoeröffnung organisieren? Oder nahm er selbst Gelder entgegen?

Je nach tatsächlicher Vertragsgestaltung können unterschiedliche Anspruchsgrundlagen relevant werden.

Ich würde deshalb insbesondere untersuchen, ob sich aus den Unterlagen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit dem Vermittler ergibt. Auch vorvertragliche Pflichtverletzungen können nach §§ 311 Absatz 2, 241 Absatz 2 und 280 Absatz 1 BGB in Betracht kommen.

Allerdings setzt eine solche Haftung voraus, dass ein entsprechendes Schuldverhältnis und eine zurechenbare Pflichtverletzung nachgewiesen werden können.

Anleger sollten daher nicht nur den Festgeldvertrag, sondern auch Vermittlungsbedingungen, Beratungsprotokolle und sämtliche E-Mails aufbewahren.

Gerade darin können sich Angaben finden, die später für die Identifizierung möglicher Anspruchsgegner entscheidend sind.

3. Richardt Partner Festgeldbetrug: Können Kontoinhaber und weitere Beteiligte haftbar gemacht werden?

Bei der Aufarbeitung eines mutmaßlichen Festgeldbetrugs verdient die tatsächliche Empfängerseite besondere Aufmerksamkeit.

Betrügerische Finanzangebote verwenden mitunter Bankkonten, die nicht unmittelbar auf die Hintermänner lauten. Stattdessen können zwischengeschaltete Personen oder Unternehmen Zahlungen entgegennehmen.

Dabei kann es sich beispielsweise um sogenannte Finanzagenten handeln, die Gelder empfangen und anschließend weiterleiten.

Ob eine solche Person zivilrechtlich haftet, hängt von den konkreten Umständen ab. Nicht jeder Kontoinhaber ist automatisch Mittäter eines Betrugs.

Bei der rechtlichen Prüfung sind insbesondere die Kenntnis der Beteiligten, ihre tatsächliche Rolle und der weitere Verbleib der Gelder relevant.

Unter bestimmten Voraussetzungen können deliktische Ansprüche aus § 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit einem Schutzgesetz oder aus § 826 BGB bestehen.

Auch Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung nach § 812 BGB können geprüft werden. Hierbei sind jedoch die jeweiligen Leistungsbeziehungen und mögliche Einwendungen sorgfältig zu berücksichtigen.

Meine anwaltliche Empfehlung: Lassen Sie nicht nur den Namen des vermeintlichen Festgeldanbieters untersuchen, sondern auch die tatsächlichen Empfängerkonten und sämtliche bekannten Zahlungsstationen.

Bei Richardt Partner kann eine solche Untersuchung besonders wichtig sein, wenn die Internetseite bereits abgeschaltet wurde oder die angeblichen Vermittler nicht mehr erreichbar sind.

Eine gesicherte Überweisungsbestätigung mit vollständigen Zahlungsdaten ist deshalb häufig ein wesentliches Ausgangsdokument.

Kostenfreie Ersteinschätzung

Da Betroffene eines Anlagebetrugs bereits einen empfindlichen Vermögensschaden erlitten haben, bieten wir zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Wir teilen offen und ehrlich mit, was wir in Ihrem Fall für Sie tun können.

  • 1Sie schildern uns Ihren Fall
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4. Geldwäscheverdacht und Kontosperrung: Welche Möglichkeiten der Vermögenssicherung bestehen

Ein häufig unterschätzter Aspekt beim Festgeldbetrug betrifft die mögliche Sicherung noch vorhandener Gelder.

Wird ein Betrugsverdacht frühzeitig bekannt, können unter bestimmten Voraussetzungen strafprozessuale Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten in Betracht kommen.

Die Strafprozessordnung sieht insbesondere in §§ 111b ff. StPO Instrumente zur vorläufigen Vermögenssicherung vor. Dazu gehören unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen die Beschlagnahme und der Vermögensarrest.

Solche Maßnahmen werden nicht vom geschädigten Anleger selbst angeordnet. Zuständig sind die Strafverfolgungsbehörden beziehungsweise die Gerichte nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen.

Dennoch können Betroffene durch eine sorgfältig dokumentierte Strafanzeige wichtige Informationen bereitstellen.

Ich empfehle, der Strafanzeige möglichst genaue Zahlungsdaten beizufügen. Dazu gehören Empfänger-IBAN, Betrag, Buchungsdatum, Verwendungszweck und vorhandene Angaben zum Kontoinhaber.

Auch Hinweise auf weitere betroffene Anleger können für die Ermittlungen bedeutsam sein, sofern diese Informationen rechtmäßig vorliegen.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer strafrechtlichen Vermögenssicherung und einem zivilrechtlichen Zahlungsanspruch. Eine Kontosperrung bedeutet nicht automatisch, dass der Geschädigte sein Geld unmittelbar zurückerhält.

Für die spätere Rückgewinnung können unter anderem die strafprozessualen Vorschriften zur Einziehung und Entschädigung Verletzter relevant werden.

Ob eine solche Möglichkeit besteht, hängt insbesondere davon ab, ob Vermögenswerte gesichert werden konnten und welche Ansprüche nachgewiesen werden.

5. Richardt Partner Auszahlung verweigert: Warum auch eine scheinbar laufende Festgeldanlage überprüft werden sollte

Ein verbreitetes Missverständnis besteht darin, dass Anleger erst nach Ablauf der vereinbarten Festgeldlaufzeit handeln könnten.

Das ist nicht immer richtig.

Wenn bereits vorher konkrete Hinweise auf eine Täuschung bestehen, kann eine rechtliche Überprüfung sinnvoll sein. Beispielsweise dann, wenn die angebliche Partnerbank erklärt, dass überhaupt kein Konto existiert.

Auch eine nicht erreichbare Internetseite, widersprüchliche Vertragsunterlagen oder plötzlich geänderte Ansprechpartner können Anlass für weitere Nachforschungen sein.

Ich empfehle deshalb, zwischen der vertraglich vereinbarten Fälligkeit und dem Zeitpunkt der Betrugserkenntnis zu unterscheiden.

Bei einem wirksamen Festgeldvertrag ist die Rückzahlung grundsätzlich nach den vereinbarten Bedingungen geschuldet.

Wurde dagegen bereits der Vertragsschluss durch eine Täuschung herbeigeführt, können andere rechtliche Möglichkeiten bestehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kommt etwa eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB in Betracht. Die Anfechtungsfrist richtet sich insbesondere nach § 124 BGB.

Ob eine Anfechtung sinnvoll und gegenüber wem sie zu erklären ist, muss sorgfältig geprüft werden. Sie ersetzt auch nicht automatisch die Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs.

Bei Richardt Partner würde ich daher zunächst klären, welche Erklärungen tatsächlich abgegeben wurden und wer rechtlich als Empfänger dieser Erklärungen anzusehen ist.

Ein weiterer wichtiger Hinweis: Betroffene sollten gegenüber verdächtigen Vermittlern keine unüberlegten Erklärungen abgeben, die später die rechtliche Einordnung erschweren könnten. Insbesondere Aufhebungsvereinbarungen, Vergleichsangebote oder Verzichtserklärungen sollten nicht ungeprüft unterschrieben werden.

6. Warum Betrugsopfer ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht auf einen einzigen Anspruch beschränken sollten

Bei einem mutmaßlichen Festgeldbetrug gibt es selten eine einfache Standardlösung.

Die rechtliche Aufarbeitung kann mehrere voneinander unabhängige Fragen betreffen: die Wirksamkeit des Anlagevertrags, mögliche Täuschungshandlungen, die Verantwortlichkeit des Zahlungsempfängers und denkbare Pflichtverletzungen weiterer Beteiligter.

Dabei ist auch zwischen der rechtlichen Begründetheit eines Anspruchs und seiner praktischen Durchsetzbarkeit zu unterscheiden.

Ein Schadensersatzanspruch gegen unbekannte Täter kann rechtlich bestehen, ohne dass sich daraus unmittelbar eine realistische Rückzahlungsmöglichkeit ergibt.

Umgekehrt können identifizierbare Beteiligte vorhanden sein, deren Verantwortlichkeit erst durch eine genaue Prüfung der Zahlungs- und Vertragsunterlagen beurteilt werden kann.

Meine anwaltliche Empfehlung ist deshalb eine Prüfung in mehreren Schritten.

Zunächst sollte der Sachverhalt chronologisch rekonstruiert werden. Danach sind mögliche Anspruchsgegner und die jeweils einschlägigen Anspruchsgrundlagen zu bestimmen.

Anschließend muss untersucht werden, welche Beweise für die einzelnen Voraussetzungen vorliegen und welche zusätzlichen Informationen noch benötigt werden.

Erst auf dieser Grundlage lässt sich entscheiden, ob außergerichtliche Maßnahmen, strafrechtliche Schritte oder ein gerichtliches Vorgehen sinnvoll erscheinen.

Dabei darf auch die Verjährung nicht übersehen werden.

Für zahlreiche zivilrechtliche Ansprüche gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Der Beginn richtet sich grundsätzlich nach § 199 Absatz 1 BGB. Abweichende Fristen können im Einzelfall relevant sein.

Ein weiterer praktischer Gesichtspunkt betrifft die Kosten möglicher Verfahren. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten deshalb auch das Prozesskostenrisiko und die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten bewertet werden.

7. Richardt Partner Festgeldbetrug: Rechtsanwalt Martin Wehrmann bietet kostenfreie Ersteinschätzung

Wer über Richardt Partner eine vermeintlich sichere Festgeldanlage abgeschlossen hat und inzwischen Zweifel an der Seriosität des Angebots hegt, sollte die vorhandenen Informationen nicht ungenutzt lassen.

Ich bin Rechtsanwalt Martin Wehrmann von WEHRMANN Digital- und Wirtschaftsrecht und befasse mich mit rechtlichen Fragestellungen rund um Festgeldbetrug, Anlagebetrug und weitere Formen digitaler Finanzkriminalität.

Bei der rechtlichen Bewertung solcher Sachverhalte kommt es mir besonders darauf an, die tatsächlichen Vorgänge hinter den Vertragsunterlagen aufzuklären.

Wer hat die Anlage vermittelt? Welche Bank sollte das Geld verwahren? Auf welches Konto wurde überwiesen? Und welche Personen oder Unternehmen könnten rechtlich verantwortlich sein?

Diese Fragen sind häufig wichtiger als die bloße Feststellung, dass ein Internetangebot unseriös erscheint.

Wenn Sie bei Richardt Partner Geld investiert haben und einen Festgeldbetrug vermuten, können Sie über anlagebetrug.de eine kostenfreie Ersteinschätzung anfordern.

Für die erste rechtliche Einordnung sind Angaben zum investierten Betrag, zum Zeitpunkt der Überweisung, zur Empfängerbank und zu den vorhandenen Vertragsunterlagen besonders hilfreich.

Auch bisherige Auszahlungsversuche, ungewöhnliche Nachforderungen und Mitteilungen der angeblichen Partnerbank können relevant sein.

Ich möchte Ihnen aufzeigen, welche rechtlichen Fragen in Ihrem Fall entscheidend sind und welche weiteren Maßnahmen grundsätzlich in Betracht kommen.

Eine Rückzahlung lässt sich nicht pauschal versprechen. Ebenso wenig sollte jedoch ohne Prüfung angenommen werden, dass sämtliche rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Wenn Ihr Festgeld möglicherweise nie bei der versprochenen Bank angekommen ist, sollte die rechtliche Aufarbeitung dort beginnen, wo sich der tatsächliche Geldfluss nachvollziehen lässt. Genau diese Untersuchung kann den Ausgangspunkt für ein sachgerechtes weiteres Vorgehen bilden.